Montag, Juli 10, 2017

MBB Clean Energy AG: Ansprüche prüfen lassen

Vielen Anlegern der MBB Clean Energy AG steht ein Anspruch gegen ihre depotführende Bank zu, den gesamten gezahlten Betrag zurück zu erhalten.

Bereits seit zwei Jahren befindet sich die MBB Clean Energy AG im vorläufigen Insolvenzverfahren und die Anleger warten noch immer auf die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Es ist jedoch ungewiss, inwieweit Anleger der MBB Clean Energy AG im Insolvenzverfahren damit rechnen können, eine nennenswerte Quote und damit eine Zahlung zu erhalten.

Nach Einschätzung einer Münchner auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei bestehen in der überwiegenden Anzahl von Fällen gute Aussichten dafür, dass die Anleger den gesamten für die vermeintliche Anleihe aufgewandten Betrag zurückerhalten. „Die depotführenden Banken konnten ihre Verpflichtungen aus den geschlossenen Verträgen zur Verschaffung der Anleihe nicht erfüllen, da die Globalurkunde des vermeintlichen Wertpapiers unwirksam ist. Nach unserer Einschätzung muss die jeweilige depotführende Bank den Anleger so stellen, als hätte dieser die Anleihe nicht gekauft.“, so ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

„Wir sehen uns in unserer Rechtsansicht insbesondere durch ein Urteil des Landgerichts Bonn aus dem Januar 2017, in dem eine depotführende Bank verurteilt wurde, dem Anleger den gesamten aufgewandten Betrag zu zahlen, bestätigt. Zudem wurden die Rechtsstreite in Parallelfällen überwiegend durch Vergleiche mit den betroffenen Banken abgeschlossen.“, so der Rechtsanwalt weiter.

Die Kanzlei rät allen betroffenen Anlegern der MBB Clean Energy AG, sich unverzüglich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden und prüfen zu lassen, ob juristische Möglichkeiten für eine Erstattung des investierten Kapitals bestehen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG, anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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