Vielen Anlegern der MBB Clean Energy AG steht ein Anspruch
gegen ihre depotführende Bank zu, den gesamten gezahlten Betrag zurück zu
erhalten.
Bereits seit zwei Jahren befindet sich die MBB Clean Energy
AG im vorläufigen Insolvenzverfahren und die Anleger warten noch immer auf die
endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Es ist jedoch ungewiss, inwieweit
Anleger der MBB Clean Energy AG im Insolvenzverfahren damit rechnen können,
eine nennenswerte Quote und damit eine Zahlung zu erhalten.
Nach Einschätzung einer Münchner auf Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei bestehen in der
überwiegenden Anzahl von Fällen gute Aussichten dafür, dass die Anleger den
gesamten für die vermeintliche Anleihe aufgewandten Betrag zurückerhalten. „Die
depotführenden Banken konnten ihre Verpflichtungen aus den geschlossenen
Verträgen zur Verschaffung der Anleihe nicht erfüllen, da die Globalurkunde des
vermeintlichen Wertpapiers unwirksam ist. Nach unserer Einschätzung muss die
jeweilige depotführende Bank den Anleger so stellen, als hätte dieser die
Anleihe nicht gekauft.“, so ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
„Wir sehen uns in unserer Rechtsansicht insbesondere durch
ein Urteil des Landgerichts Bonn aus dem Januar 2017, in dem eine depotführende
Bank verurteilt wurde, dem Anleger den gesamten aufgewandten Betrag zu zahlen,
bestätigt. Zudem wurden die Rechtsstreite in Parallelfällen überwiegend durch
Vergleiche mit den betroffenen Banken abgeschlossen.“, so der Rechtsanwalt
weiter.
Die Kanzlei rät allen betroffenen Anlegern der MBB Clean
Energy AG, sich unverzüglich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte
Rechtsanwaltskanzlei zu wenden und prüfen zu lassen, ob juristische
Möglichkeiten für eine Erstattung des investierten Kapitals bestehen.
Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean
Energy AG, anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ
e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
cllbfbr
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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