„Ich werde mittlerweile mit Anwaltspost wegen meiner V+
Beteiligungen bombardiert und frage mich, ob ich mit der Beauftragung eines RA
nicht gutes Geld schlechtem hinterherwerfe“, das schreibt eine Anlegerin dem
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
„Immer dann, wenn eine Kapitalanlage notleidend wird, läuft
ein immer wiederkehrender Mechanismus ab:
Die Anleger warten ab und beobachten was die anderen machen“, sagt Horst
Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Im Internet schlägt
jetzt die Stunde der Anlegerschützer und Anlegerschutzanwälte.
Jetzt beginnt die Schlacht um die vorderen Positionen bei
Google. Da werden kostenpflichtige Anzeigen geschaltet und der Klickpreis
gegenseitig in die Höhe getrieben nur um an vorderster Stelle zu stehen und
möglichst viele betroffene Anleger einzusammeln. Extra Seiten nur für die jeweils
Betroffenen-Anleger werden ins Netz gestellt. Der Inhalt ist meist eine
Sammlung bereits im Netz veröffentlichter Berichte. Einzelne Anwaltskanzleien
gründen Interessengemeinschaften. Wozu? Ist der Anleger kein Mandant der Kanzlei
sondern lediglich Mitglied dieser Interessengemeinschaft? Wer erbringt dann die
notwendige Rechtsberatung?
Es gibt
Verbraucherschützer die bieten auch Rat per Telefon an.
Für 1.75 Euro die Minute. Selbst die telefonische
Terminvereinbarung für eine persönliche Beratung kostet 42 Cent pro Minute. Was
die eigentliche Beratung kostet und in welchem Umfang diese stattfindet möge
jeder für sich selbst herausfinden.
Da gibt es
Anlegerschutzgurus die wollen die Anleger weismachen, dass sie über ein
unfehlbares Frühwarnsystem für notleidende Kapitalanlagen verfügen und genau
wissen welche Schritte nun einzuleiten sind und übersehen dabei aber, dass
Daten, Prognosen, Verknüpfungen schon
immer fehlerhaft waren. Das Extrakt
dieses Frühwarnsystems hat allenfalls statistischen Wert.
Die armen Anleger
werden überflutet mit Informationen, unfehlbaren Schlussfolgerungen und
verlockenden Verheißungen.
Der Anleger verstrickt sich in der Datenflut und flüchtet in
seiner Not zu dem, der am meisten Verspricht und das ganze auch noch umsonst
anbietet! - Cui bono? Die Rechnung kommt
später!
Für betroffene Anleger, die Ihr Kapital zurück haben
möchten, führt der erste Weg dann oft in eine solche Anwaltskanzlei. Nachdem
man dort eine meist nicht unerhebliche Summe für Anwaltsgebühren ausgegeben
hat, besteht die anwaltliche „ Analyse“ mitunter in der lapidaren Nachricht,
dass das Geld weg sei und die Erfolgsaussicht bei einer Klage gegen Null liege.
Oft sind das gerade die Kanzleien die durch ihr aufdringliches Marketingverhalten
auffallen. Solchen Helfern sollte man mit der notwendigen Skepsis begegnen.
Denn wer seine hervorragenden Fähigkeiten mit solchen Methoden künftigen
Mandanten nahe zu bringen versucht, wird seine vollmundigen Versprechen selten
dem Geschädigten gegenüber erfolgreich einlösen können.
Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht
unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch
nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.
Der rechtliche Erfolg
basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die
Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage!
Der BSZ e.V. weist
darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und
Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht
einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen
Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende
nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon
abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch
spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.
Deshalb gilt für alle
Betroffenen: Lassen
Sie ihre Forderungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit diesen
Fällen idealerweise vertraut ist, bearbeiten. Die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften werden wegen des großen Zuspruchs von Anlegern stets
von mehreren mit der Materie vertrauten Anwaltskanzleien betreut.
Verständlicherweise zögern viele geschädigte Kapitalanleger
ihr Geld mit allen möglichen rechtlichen Mitteln zurückzufordern. Aber jede
Verzögerung reduziert die Chance auf einen Erfolg. Der BSZ e.V. bietet dank
seines globalen Netzwerks juristischer und investigativer Partner betroffenen
Anlegern den notwendigen methodischen Ansatz zu einer Wiedergutmachung. Der BSZ
e.V. sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen
bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu
bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des BSZ e.V. Netzwerks, wie
Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können und
wie die Initiatoren zweifelhafter Anlagemodelle rechtzeitig daran gehindert
werden Gelder zu verschieben , bevor der Fall entschieden ist.
Durch das globale
Experten-Netzwerk des BSZ e.V. wird es keinem Kapitalanlagebetrüger gelingen
sich irgendwie außerhalb der Reichweite gesetzlicher Rechtsmittel einzurichten.
Der BSZ® e.V. ist einer der „aktivsten“ Vereine im Bereich
Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den
Seiten www.rechtsboerse.de , www.kapitalanleger-echo.de
und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu neue Beiträge zu den Themen Anleger- und
Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle
Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen
aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl
einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!
Die gute Nachricht: Es gibt eine Reihe von
Möglichkeiten, um verlorenes Geld oder
doch zumindest einen Teil davon zurück
zu holen. Es kann allerdings in manchen
Fällen ein langwieriger Prozess werden.
Die schlechte
Nachricht: Sie
können eventuell in die Wiederbeschaffungsfalle tappen, indem Sie die falschen
Helfer beauftragen. Vorsicht ist geboten, sonst kommen Sie vom Regen in die
Traufe.
Das ehrliche Fazit: Nicht alle geschädigten Anleger werden ihr Geld zurückbekommen
können. Bei etlichen Anlegern wird es auch deutlich weniger sein als das, was
sie ursprünglich investiert haben. Darüber hinaus, kann es ein langer Zeitraum
sein, bis schlussendlich Geld verteilt werden kann.
Allerdings: Der Frühe Vogel fängt den Wurm!
Denn es hat sich heute doch weitgehend herumgesprochen, dass es in nahezu jedem
Fall einer Anlage in offenen oder geschlossenen Fonds lohnt,
Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend zu machen, damit das mit sich
meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene Abwarten der weiteren Entwicklung
nicht zum Verlust der Ansprüche führt, - Stichwort Verjährung! Die Aussichten,
mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche
durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ
e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung.
Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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