In einem weiteren Verfahren hat der BGH die Preispolitik von
Banken gerügt. Diesmal trifft es die Bearbeitungsentgelte für
Unternehmenskredite. Banken dürfen von
Geschäftsleuten und Firmen bei der Vergabe von Krediten keine
Bearbeitungsgebühr kassieren. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei aktuellen
Urteilen vom 04.07.2017 (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) entschieden.
In den Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden,
dass die Praxis von Banken, bei Unternehmenskrediten Bearbeitungsentgelte
aufgrund von Formularklauseln pauschal zu verlangen, nicht rechtmäßig ist.
Entsprechende Klauseln, mit denen die Banken laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte
gefordert und einbehalten haben, sind unwirksam.
In den aktuellen Fällen ging es um Bearbeitungsgebühren in
Höhe von 30.000 und 13.500. Euro. Die Banken müssen das Geld an die Unternehmer
zurückzahlen.
Von diesen
Entscheidungen profitieren Unternehmer, indem sie bereits gezahlte
Bearbeitungsentgelte von der Bank zurück verlangen können, sofern die Ansprüche
nicht verjährt sind.
- Nach
Meinung des BSZ e.V. ergibt sich aber auch für alle Banken und Sparkassen
aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs, eine nicht wiederkehrende Chance ihr
ramponiertes Image aufzupolieren.
Das Image der Banken ist nicht nur miserabel wegen der Finanzmarktkrise,
die das Ansehen der Banken insgesamt erheblichen Schaden zugefügt hat, nein es
sind auch die Praktiken im Bereich Kapitalanlage. Hier wurden viele Bankkunden
in Anlagen gedrängt die für diese vollkommen ungeeignet waren. Lehman, Film-
und Medienfonds und Schiffsfonds sollen hier als Beispiel genannt sein. Um das
Vertrauen der Bürger und Unternehmen zurückzugewinnen müssen die Banken und
Sparkassen sich schon etwas ganz besonderes einfallen lassen.
- Der
BSZ e.V. fordert die Kreditinstitute auf, nicht darauf zu warten, dass
betroffene Kreditnehmer die zu unrecht kassierten Bearbeitungsgebühren
zurückverlangen, sondern die Rückerstattung freiwillig und ohne
Aufforderung automatisch den betroffenen Unternehmen überweisen! Das wäre
ein guter Anfang um verlorenes Vertrauen wieder zurückzuholen.
- Selbst
bei verjährten Forderungen könnten die Kreditinstitute auch einmal auf den
Verjährungseinspruch verzichten. Die Forderung des Kunden besteht ja zu
Recht! Sie kann nur nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden. Banken die
das tun, können dann zu Recht von sich sagen: Wir haben verstanden!"
In der Relation zum gesamten Kreditvolumen sind die zu unrecht kassierten
Bearbeitungsgebühren für die Banken, um es mit dem deutschen Unwort des Jahres
1994 zu bezeichnen, das wir dem ehemaligen Vorstandssprecher der Deutschen Bank
, Hilmar Kopper, zu verdanken haben,
doch nur Peanuts.
Der Rat an betroffene Unternehmen die auf Unverbesserliche treffen:
Da die Kreditinstitute nach unseren Erfahrungen bis zu 3 %
der Darlehenssumme als Bearbeitungsgebühr einbehalten haben, kann deren
Rückforderung vor allem bei höheren Kreditsummen sehr lohnend sein. Auch wenn
die beiden Urteile aus Karlsruhe eindeutig sind, rechnen wir nicht wirklich
damit, dass die Kreditinstitute die erhaltenen Gebühren anstandslos
zurückzahlen werden. So hat zum Beispiel der Bankenfachverband schon massive Kritik
an dem Urteil des BGH geübt.
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Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
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