Dienstag, Juli 11, 2017

Haben Sie mit einer Kapitalanlage Geld verloren? Gehen Sie dem Geld entgegen!

Bei jedem Investment besteht die Gefahr Geld zu verlieren. Es gibt eine Vielzahl skrupelloser Marktteilnehmer die den Anlegern das Geld aus der Tasche ziehen wollen.

Mit attraktiven Gewinnen, wilden Versprechungen, falschen Kontoauszügen, raffiniert konstruierten Schneeballsystemen oder Billigaktien die kurz vor dem Raketenstart an der Börse stehen, werden die gutgläubigen Anleger ins Verderben gestürzt.

Aber auch die scheinbar seriöse Geschäftsbank an der Ecke, ist scharf auf das Geld der Anleger. Da werden Schiffsfonds zur Altersvorsorge verkauft und Sicherheit suggeriert, die für den Anleger zu keinem Zeitpunkt gegeben war. Jahr für Jahr werden so Milliarden von Euro in den Sand gesetzt. Alle Beteiligten haben ihr Geschäft gemacht, nur der Anleger nicht. Der hat alles bezahlt!
 
Der BSZ®  Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. zeigt, wie betroffene Anleger versuchen können das verlorene Geld wieder zurückzuholen.

Die gute Nachricht ist, dass es einige Möglichkeiten gibt, wie man das verlorene Geld wieder zurückholen kann. Die schlechte Nachricht ist, dass dies nicht in allen Fällen möglich ist und oft auch nur ein Teil des Verlustes ausgeglichen werden kann.

Es gibt Anlegerschützer, die betroffenen Anlegern raten, nichts zu unternehmen, da sie ansonsten Gefahr laufen würden „Gutes Geld dem Schlechten Geld hinterher zu werfen“. „Das braucht man eigentlich nicht zu kommentieren, da kann sich jeder selbst seinen Reim darauf machen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

„Aus einer Vielzahl von Gesprächen mit betroffenen Anlegern wissen wir, dass es nicht nur  um den finanziellen Schaden geht, oft hat das Desaster auch zu gesundheitlichen Schäden beigetragen oder die Lebensgemeinschaft ist daran zerbrochen,“ fährt Roosen fort. Viele Anleger geben sich auch selbst die Schuld an dem Verlust!

Alles unter den Teppich zu kehren und nichts zu unternehmen ist für den geschädigten Anleger sicher nicht die Lösung um endlich zur Ruhe zu kommen. Da hilft nur eine gründliche Aufarbeitung des Geschehens. 

Aber Achtung, genau so wie sich im Finanzsektor eine ganze Kapitalanlageindustrie um das Geld der Anleger gebildet hat, ist dies auch geschehen im Bereich der „Helfer“ für die geschädigten Anleger. In beiden Lagern finden sich seriöse und weniger empfehlenswerte Angebote.

So werden geschädigte Kapitalanleger immer öfter von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen,. Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat.

Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten. Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.

Ohne Eigeninitiative und Zusammenschluss  betroffener Kapitalanleger ist kaum damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare Schäden gibt. „Wir raten in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie der Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab“, sagt Roosen. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf Umwege verzichten. Auch so manches „Sonderangebot“ entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und Geld.

Wer damit wirbt in der betreffenden Sache bereits Hunderte oder gar Tausende betroffener Anleger zu vertreten, dem sollte man mit Skepsis begegnen. Der rechtliche Erfolg basiert nämlich auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.

Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht, Sachverständiger, einer Prozessfinanzierungsgesellschaft und dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, werden die Rechte der Anleger wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Für den BSZ e.V. ist es wichtig zu erreichen, dass der Zugang der geschädigten Kapitalanleger  zur Rechtsdurchsetzung einfacher und kostengünstiger wird. Das wird mit dem BSZ e.V. initiierten Solidarservice exakt erfüllt.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft informiert mit dieser gemeinsamen Initiative Kapitalanleger über Risiken bei der Kapitalanlage  und über unseriöse Anbieter bzw. Anlagemodelle. Unzulässige Vertriebspraktiken sollen offen gelegt und das Finanzwissen der Anleger verbessert werden.

Darüber hinaus bietet der BSZ e.V. Solidar-Service seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte.

Möglich macht das die Kooperationsgemeinschaft Solidarservice. Die Initiatoren des Solidarservice treten ein für verbraucherorientierte Beratung im Zusammenhang mit Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht und betreuen geschädigte Kapitalanleger, aus dem gesamten Bundesgebiet einzeln und in Form von Interessengemeinschaften -, um ihnen zum rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen.  Der  Kreis der Betroffenen besteht überwiegend aus Geschädigten, die durch Falschberatung und Fehlfinanzierung wirtschaftliche Verluste erlitten haben.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft nimmt geschädigten Kapitalanlegern das Kostenrisiko ab.

Hochqualifizierte Erstberatung durch BSZ e.V-Vertrauensanwälte.

Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte, selbstverständlich unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden

  • Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt man im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich einen Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.

  • Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.

  • Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches es dann annehmen oder ablehnen kann.

  • Außerdem wird, falls gewünscht, die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.

  • Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.

Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten:

Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Aber Achtung!

Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare anfallen. Die Geschäftsgebühr, sie richtet sich nach dem Streitwert, die Ihnen der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit berechnet beträgt in etwa bei einem Streitwert von: 10.000,- Euro – 745.40 Euro +19% USt., bei einem Streitwert von 100.000,- Euro – Honorar = 1.973,90 Euro + 19% USt.

Grundsätzliches zum Schadenersatz bei Fondsanlagen:

Es hat sich heute weitgehend herumgesprochen, dass es sich in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen oder geschlossenen Fonds lohnt, Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend zu machen, damit das mit sich meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene Abwarten der weiteren Entwicklung nicht zum Verlust der Ansprüche führt, – Stichwort Verjährung!

Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich wünschen, die Beteiligung eher heute als morgen wieder los zu sein.

Und in der Tat sind die Aussichten dafür oft vielversprechend.

Beim Vertrieb solcher Beteiligungen gegenüber einem typischen Anleger dürfte es sich meist um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen in fast allen Fällen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort „Rückvergütungen“) gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als „sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.

Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden.

Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.

  • Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es,

  • ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

  • Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

  • Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

  • Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

  • Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

  • Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Einleitung außergerichtlicher Schritte

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag in Höhe von 20% an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen nichts.

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,

entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.

Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt.

Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.

Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice beantragen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Groß-Zimmerner-Str. 36a

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810


Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung-zum-bezug-des-bsz-e-v-newsletter-recht-%C2%A7-billig

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