Donnerstag, Mai 11, 2017

EGI EURO GRUNDINVEST AG: INSOLVENZVERFAHREN ERÖFFNET

Genussrechtsinhaber können bis 22. Juni Forderungen anmelden. Rechtsanwalt Rolf Pohlmann als Insolvenzverwalter bestellt. Nachdem der Insolvenzantrag vor fast vier Monaten beim Amtsgericht München gestellt worden ist, wurde am 04.05.2017 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der Münchener Rechtsanwalt Rolf Pohlmann hat die Aufgabe des Insolvenzverwalters übernommen. Eine ähnliche Rolle hat er schon bei anderen Unternehmen übernommen, die von Malte Hartwieg mitorganisiert worden waren. Anleger sollten ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Anleger müssen aufgrund dieser Nachricht über die Insolvenz der Euro Grundinvest AG, davon ausgehen, dass sie von den gezeichneten Genussrechten allenfalls einen Bruchteil ihres Vermögens zurückerhalten können. Voraussetzung ist, dass sie die Forderung korrekt anmelden.

Nachrang der Genussrechte stellt Anleger vor Probleme

Die beiden Ausgaben der Genussrechte von Euro Grundinvest sind mit einem sogenannten Nachrang ausgestattet worden. Das bedeutet, dass Anleger, die sich nur darauf berufen, dass sie ihr Geld der Euro Grundinvest AG zur Verfügung gestellt haben, wenig Chancen haben werden, einen Anteil an der Insolvenzquote zu erhalten.

Die Chance für Anleger: Schadensersatzforderung anmelden

Die Folge liegt auf der Hand: der eingezahlte Betrag muss rechtlich umqualifiziert werden: vom Genussrecht zu einer Schadensersatzforderung. Eine solche rechtliche Änderung der Anlegerforderung erfordert eine eindeutig klare juristische Begründung; dieses bietet eine bestimmte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Genussrechtsanlegern der Euro Grundinvest als Komplettpaket an.

In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die damit verbundenen Kosten.

Schon seit Februar ist Insolvenzantrag öffentlich bekannt

Die Nachricht, dass die Euro Grundinvest AG den Insolvenzantrag gestellt hat, wurde bereits in der Anlegerveranstaltung für die EGI Euro Grundinvest Fonds am 21.02.2017 von dem EGI-Fondsmanager Sven Donhuysen öffentlich gemacht. Hintergrund für den von Donhuysen bzw. dessen Beratern der Knoll Beck Legal GmbH (Rechtsanwälte) gestellten Insolvenzantrag dürften nach Meinung von Marktkennern mehrere Gerichtsverfahren sein.

Es wird leider von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.  

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST (EGI) anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST (EGI) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, Mai 10, 2017

Kapitalanleger: Ihre berechtigten Ansprüche machen wir auf Erfolgsbasis für Sie geltend!

Bei Ihrer Kapitalanlage bleiben die vertraglich vereinbarten Zahlungen aus?

Ihre Fondsverwaltung zahlt die vereinbarten Zinsen nicht. Sie haben Ihre Kapitalanlage gekündigt, aber die Auszahlung des Geldes wird verweigert?  Dann sollten Sie schnell eine Lösung herbeiführen ehe es zu spät ist.

Was tun?

Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Ab sofort können geschädigte Kapitalanleger den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem Einzug ihrer berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

In diesen Fällen helfen wir, schnell und erfolgreich!

  • Kapitalanlagen in Not
  • unbezahlten Rechnungen
  • Darlehen wird nicht bedient
  • Geld bezahlt aber Ware nicht erhalten
  • Geld bezahlt versprochenen Kredit nicht erhalten
  • Geld bezahlt keine vertragsgemäße Leistung erbracht
  • Gutschein wird nicht ausbezahlt
  • Miete wird nicht bezahlt
  • Trotz Rücktritt vom Vertrag wird das Geld nicht zurückbezahlt

Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von nur € 98,00 (inkl. Mehrwertsteuer) wird die ausstehende Geldsumme vom Inkassoinstitut bei dem Schuldner per Zahlungsaufforderung geltend gemacht. Diese Vorgehensweise ist in aller Regel weit kostengünstiger als bei sonst üblichen Maßnahmen. Bei Erfolg zahlt das Inkassoinstitut 90% der beigetriebenen Summe (bereinigt um die angefallenen Kosten) an den Auftraggeber aus.

Bleiben die Einziehungsbemühungen von Express-Inkasso ohne Erfolg, entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen von Express Inkasso kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann

Forderungen aus Kapitalanlagen über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Anleger wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Betroffene Anleger, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können sich per e E-Mail, Post oder auch telefonisch anmelden.

Direkter Link zum Anmeldeformular:

EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung -Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
info@express-inkasso.de

Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-981682

Dienstag, Mai 09, 2017

Wohnungseigentum: „All Inklusive“ Paket vor dem Hintergrund des Steuersparens.

In den letzten Monaten und Jahren wurde wiederholt vom Erwerb sogenannter „Schrottimmobilien“ gewarnt. Auch der BSZ e.V. hat hierüber in regelmäßigen Abständen berichtet. Unter „Schrottimmobilien“ versteht man heutzutage auch den Erwerb von Immobilien, welche sich finanziell nicht tragen und auch zu überhöhten Preisen veräußert wurden.

Teilweise unter erheblichen Provisionen an die Vermittler. Diese sorgten teils nach mehrstündigen Beratungsgesprächen nicht nur dafür, dass Anleger einen Notartermin wahrnehmen sollten, sondern in der Regel auch dafür, dass gleich eine „passende Finanzierung“ mit organisiert wurde. Einige Vertriebsmodelle gipfelten dann noch darin, dass man auch gleich die Verwalterverträge für eine neu erworbene „Steuersparimmobilie“ von den Vermittlern vorgelegt bekommen hat. Es handelte sich somit um ein „All Inklusive“ Paket vor dem Hintergrund des Steuersparens.

Anleger wurden in dem Glauben beraten, dass man mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung – gleich ob im Osten oder im Westen, Steuern sparen könnte und auch eine werthaltige Immobilie erworben habe. Die Realität sieht oft anders aus.

Nach Angaben von Betroffenen wurden diese im Zusammenhang mit einer Steueroptimierung dahingehend beraten, eine Eigentumswohnung zu erwerben. Hierzu hatte man seitens der Anbieter eine Art Musterberechnung erstellt, aus welcher sich ergeben sollte, wie hoch denn die tatsächliche finanzielle Belastung nach einem Erwerb einer Eigentumswohnung unter Berücksichtigung von Mieteinahmen, Steuern etc. sein sollte. Ergebnis war meist, dass die monatliche Belastung durch die Finanzierung und den Erwerb der Eigentumswohnung gering sein sollte, mithin der Eindruck entstand, dass sich der Erwerb der Immobilie als keine große Mehrbelastung darstellt.

Da die  Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. seit Jahren geschädigte Anleger vertreten, welche über Vertriebe Steuersparimmobilien erworben haben, kann bestätigt werden, dass in Wirklichkeit oft und systematisch wesentliche Punkte falsch oder nur unzureichend dargestellt werden, insbesondere was die Finanzierung und die tatsächliche Belastung durch den Erwerb einer derartigen Eigentumswohnung anbelangt.

Nicht selten wurden Eigentumswohnungen über derartige Vertriebswege mit dem Argument angeboten, dass dieser – d.h. der Erwerb – auch noch steuerlich optimiert sei.

Makaber an dieser Sache ist, dass nicht alle Eigentumswohnungen eine „staatliche Förderung“ auch erhielten. Berechnete daher der Vertrieb in seiner Musterberechnung die monatliche Belastung für die ersten ein oder zwei vollen Vermietungsjahre, so wurde den potentiellen Kunden regelrecht verschwiegen, dass die Förderungen ja längstens nach 10-12 Jahren wegfallen würde. Dann steigt ganz logisch die monatliche Belastung.

Nach den Grundsätzen des BGH ist ein Erwerber einer Immobilie aber beim Erwerb und im Rahmen einer Beratung über alle wesentlichen Umstände, insbesondere auch darüber, ob er die Immobilie auch in einigen Jahren noch finanzieren und halten kann, aufzuklären. War die Beratung falsch, stehen dem Erwerber möglicherweise Schadenersatzansprüche zu.

Haben zudem die finanzierenden Banken Kenntnis über die Vertriebsstrukturen und eine mögliche Falschberatung, kann auch hier in Erwägung gezogen werden, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Lief die Beratung daher auch bei Ihnen so ab, dass man zunächst sehr lange „Beratungsgespräche“ führte, dann kurzfristig auf eine Entscheidung im Hinblick auf den Erwerb einer Eigentumswohnung drängte, letztendlich – in einigen Fällen noch am gleichen Abend – zu einem Notar fuhr und eine Wohnung kaufte und letztendlich auch wenige Tage/Wochen später die Finanzierung stand, ohne dass Sie „bewusst“ ein Darlehen z.B. bei einer bestimmten Bank beantragt hatten, sollten  die möglichen Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geprüft werden.

Es wird leider von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war. 

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der BSZ e.V. rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Samstag, Mai 06, 2017

Puerto Rico-Insolvenz: (Anleihe-)Gläubiger schließen sich dem BSZ e.V. an.

Hohe Verluste zu erwarten. BSZ e.V. ruft Anleger/-Geschädigtengemeinschaft ins Leben.

Am Mittwoch hatte Puerto Rico Konkurs angemeldet. Damit drohen für Gläubiger von Puerto Rico Milliarden von Forderungen auszufallen, worauf die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Die Insolvenz betrifft zwar zunächst wohl Medienberichten zufolge nur eine Summe von rund 18 Mrd. Dollar, die direkt auf die Regierung der Insel lauten, aber auch die weiteren Schulden, die teilweise ausgelagert sein sollen, z.B. auf staatliche Unternehmen, könnten eventuell folgen.

Auch die zahlreichen Anleihe-Gläubiger von Puerto-Rico-Anleihen müssen sich auf Verluste gefasst machen.

Puerto Rico ist zwar kein US-Bundesstaat, aber zolltechnisch gehört es zum US-Staatsgebiet, der US-Kongress hatte auch letztes Jahr für "Puerto Rico" ein Rettungsgesetz namens "Promesa" erlassen, wonach Puerto Rico doch in die Insolvenz gehen kann. Daraufhin hatte Puerto Rico vor einem US-Gericht auf der Insel Insolvenz angemeldet.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), "Die Insolvenz von Puerto Rico ist ein schwerer Schlag  nicht nur für die Insel, sondern auch für die Gläubiger wie z.B. Anleihegläubiger, die sich auf herbe Verluste einstellen müssen. Diese sollten versuchen, dass ihre Rechte im Insolvenzverfahren bestmöglich gewahrt werden und auch alle anderen rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen."

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner einen sehr erfahrenen Partner für die Zusammenarbeite gewinnen:

So ist die  BSZ e.V-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 15 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und hat zahlreiche Anleiheausfälle von Emittenten aus dem In- und Ausland mit tausenden von Anlegern erfolgreich betreut, wie z.B. Argentinien-Anleihen, Griechenland-Anleihen, Deikon, WGB Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, WGF AG, Solen AG, SIC Processing, HETA-Anleihen, etc. und ist somit mit Fällen wie dem gegenwärtigen gut vertraut. Betroffene (Anleihe-)Gläubiger von Puerto Rico können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Puerto Rico“ anschließen.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Puerto Rico anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Puerto Rico kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                      www.anwalts-toplisten.de

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Freitag, Mai 05, 2017

Geld such Arbeit!

Nachdem der BSZ e.V. nun nahezu 20 Jahre von  „the rainy side of the street“ berichtet hat, richtet er nunmehr auch sein Augenmerk auf „the sunny side of the street“.

Wir bieten Initiatoren von Kapitalanlageprodukten die Möglichkeit Ihre Produkte den BSZ® e.V. Mitgliedern und Besuchern zu präsentieren. Auf maximal zwei DIN A 4 Seiten sollten sie nachvollziehbar erklären, wie das Geld unseres Mitglieds bei ihnen erfolgreich arbeiten kann und wie hoch der Arbeitslohn ist. 

Sparen, Geld sicher anlegen und nicht über Geld reden, das sind typisch „Deutsche Tugenden“. Aber kann man damit reich werden oder auch nur ausreichend für das Alter vorsorgen?

Je näher wir dem Rentenalter kommen umso wichtiger wird uns die Sicherheit. Da stellt sich schon die Frage, gibt es überhaupt eine wirklich risikofreie sichere Geldanlage? Die ernüchternde Antwort ist: keine einzige Investition ist zu 100% sicher, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ®  Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Der BSZ® e.V. beschäftigt sich seit nahezu 20 Jahren mit den Flops im Kapitalanlagebereich. Wir haben dabei stets versucht den Anlegern bei der Wiederbeschaffung verlorenen Geldes zu helfen, haben aber ganz bewusst darauf verzichtet die Anleger mit den üblichen Verbraucherschutzweisheiten in die Ecke zu drängen, dass sie ja zum Teil selbst  Schuld am Verlust hätten, sagt Roosen. 

Die Behauptung dass hohe Renditen, hohes Risiko bedeuten, wird mittlerweile- bedingt durch die ständige Wiederholung – als allgemein bekannte Tatsache angesehen. Danach wären dann auch Arbeitnehmer die ein hohes Gehalt beziehen, mehr von einer Kündigung bedroht, als diejenigen die weniger verdienen. Auf der anderen Seite gibt es die reichen Menschen, die keinen Beruf ausüben, stattdessen ihr Geld arbeiten lassen und  mit auch teilweise riskanten Investitionen immer reicher werden.

Jeder Mensch hat die freie Wahl ob er als Arbeitnehmer, Unternehmer, Sparer oder Investor ein Vermögen aufbauen möchte. Wer allerdings im falschen Beruf tätig ist, oder die falsche Anlage wählt, wird bei seinem Tun nicht glücklich sein. Glückliche Menschen üben Ihren Beruf gerne aus und haben Freude an und mit ihrem Job.  Der glückliche und damit auch meist erfolgreiche Anleger investiert mitunter so, dass er auch seinen persönlichen Neigungen gerecht wird. Ob in Wertpapiere, Immobilien, Umwelt, Holz, Öl, Wind, Strom, Wasser, Kunst, Oldtimer, Gold, Diamanten oder Wein investiert wird, sei dahingestellt, denn Glück ist ein ganz persönliches ja man kann sagen ein intimes Erlebnis.

Wenn Geld arbeitet  fließt es kontinuierlich in die Taschen seines Besitzers egal ob er selbst arbeitet oder nicht. Dieses Einkommen ist dann in der Regel auch noch wesentlich niedriger besteuert als das Einkommen durch eigene Arbeit. Die Frage ist nur, wie findet man den richtigen gut bezahlten sicheren Job für sein Geld? Eigentlich ist es ganz einfach, lassen Sie sich viele „Arbeitsangebote“ machen. Sprechen Sie mit dem Geld was dort bereits arbeitet. Achten Sie dabei auf eine gute Absicherung gegen wirtschaftliche, politische, Währungskrisen und Markteinbrüche.

Der BSZ® e.V. freut sich mit seinen Mitgliedern auf viele Angebote wo Sie Ihr Geld zur Arbeit schicken können.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829




Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG - Urteil für Anlegerin gegen beratende Bank erstritten.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  haben für eine Anlegerin des Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG Schadensersatz gegen die beratende Bank in Höhe von € 47.750,00 erstritten.

Der Nordcapital Waldfonds 1 investiert in verschiedene Mischwälder in Rumänien und wurde ausweislich der den Rechtsanwälten vorliegenden Unterlagen u.a. mit einem hohen Wertsteigerungspotential bei Veräußerung der Waldflächen am Ende der Fondslaufzeit und den prognostizierten, langfristig steigenden Holz- und Waldpreisen bei sinkendem Angebot an Anleger vertrieben.

Aufgrund kostenintensiver Infrastrukturmaßnahmen sah sich die Geschäftsführung außer Stande, für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 eine Ausschüttung darstellen zu können.

Die Anlegerin war nach ihrer Darstellung über die Risiken dieser Beteiligung sowie über das Vergütungsinteresse der beratenden Bank nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden.

Nach durchgeführter Beweisaufnahme kam das Landgericht ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Anlegerin pflichtwidrig nicht darüber aufgeklärt wurde, dass die beratende Bank für die erfolgreiche Empfehlung des Fonds eine „Rückvergütung in Höhe von 9 % des von der Klägerin gezeichneten Kommanditistenkapitals“ erhalten hat.

Die Bank muss der Anlegerin nach dem nicht rechtskräftigen Urteil nunmehr ihre gesamte Einlage nebst Agio abzüglich während der Laufzeit an die Anlegerin ausgezahlte Ausschüttungen erstatten. Ferner muss die Bank die Anlegerin von etwaigen weiteren Verbindlichkeiten freistellen sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Zug um Zug muss die Anlegerin der Bank die Beteiligung  an der Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG übertragen.

Anleger an der Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG sollten daher durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Beratungsgesellschaft/beratende Bank zustehen.
Bei geschlossenen Beteiligungen ist sowohl über die Verlustrisiken bis hin zum Risiko des Totalverlustes als auch darüber aufzuklären, dass eine vorzeitige Veräußerung derselben nur sehr erschwert und häufig nur unter Inkaufnahme von hohen Verlusten möglich ist. Ferner müssen Anleger darüber aufgeklärt werden, dass das Risiko besteht, gewinnunabhängige Ausschüttungen gegebenenfalls zurückzahlen zu müssen.

Soweit die Beteiligung von einer Bank empfohlen wurde, ist diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ferner dazu verpflichtet, über die an sie geflossene Vergütung in Form von Rückvergütungen aufzuklären.

Rechtsfolge einer Pflichtverletzung ist, dass der Anleger Anspruch darauf hat, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Es sind ihm also die Erwerbskosten abzüglich der seit dem Erwerb an ihn geflossenen Ausschüttungen zu erstatten. Zug um Zug gegen Zahlung dieses Betrages hat der Anleger die Beteiligung auf die Beratungsgesellschaft/beratende Bank zu übertragen.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen. Häufig werden die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Die gute Nachricht ist,

dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.  Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Nordcapital Waldfonds anschließen.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Nordcapital Waldfonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Nordcapital Waldfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Donnerstag, Mai 04, 2017

Betrugsskandal BWF-Stiftung: Weiterer wichtiger Erfolg für geschädigte Anleger

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben einen weiteren Erfolg für eine geschädigte BWF-Anlegerin erzielt: Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 28.04.2017 im ersten von insgesamt acht Verfahren gegen eine Berliner Beratungsgesellschaft zugunsten der Anlegerin entschieden und die Beklagte zum Schadensersatz verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht folgt damit der Argumentation der Klägerin und stellt fest, dass der streitgegenständlichen Kapitalanlage Verlustrisiken innewohnten – bis hin zum Totalverlust –, auf die zwingend hingewiesen werden musste. Ein solcher Hinweis wurde aber nicht erteilt. Ausdrücklich widerspricht die 2. Kammer der Ansicht der Beklagten, dass vorliegend keine Kapitalanlage, sondern lediglich ein Kaufvertrag vermittelt wurde. Die Gesamtheit der Vereinbarungen mit der BWF-Stiftung könne nur als Anlagegeschäft verstanden werden.

Selbst wenn die Beklagte die Kapitalanlage lediglich vermittelt habe (und kein Beratungsvertrag vorliege, wie die Rechtsanwälte argumentierten, beinhalte dies stillschweigend einen Auskunftsvertrag. Informationen zur vorgestellten Kapitalanlage haben richtig und vollständig zu sein. Dies beinhalte auch Angaben zu möglichen Verlustrisiken, die sich hier daraus ergeben können, dass der Goldkurs während der Anlagedauer sinkt. Nach Auffassung der Klägerin konnte die Gegenseite nicht schlüssig erklären, wie die – immerhin sogar garantierten – Gewinne unabhängig vom Kursverlauf erwirtschaftet werden sollten. Daraus resultiere auch ein Insolvenzrisiko der Anbieterin, über das aufzuklären war.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Behrendt, LL.M., zeigt sich hochzufrieden: „Das Landgericht Berlin bestätigt die bisherigen Urteile, die wir für unsere Mandanten unter anderem beim LG Frankfurt (Oder), LG Marburg oder LG Frankenthal erstreiten konnten. Wir gehen davon aus, dass die Berliner Beratungsgesellschaft nun auch in den anderen Verfahren verurteilt wird.“
           
Im Fokus dieser BSZ e.V.Rechtsanwälte steht außerdem der Vorwurf, dass die Berater ihrer Verpflichtung zur Prüfung der Plausibilität der Anlage nicht nachgekommen sind. Die Vermittler haben den Anlegern Renditen in Aussicht gestellt, die – wenn man vom Kaufpreis zunächst die hohen Vermittlerprovisionen abzieht – zehn Prozent und mehr pro Jahr betrugen. Und nicht nur das: solche traumhaften Renditen wurden sogar garantiert. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Oliver Behrendt, LL.M., begründet dies einen klaren Beratungsfehler, der die Vermittler zum Schadensersatz verpflichtet: „Wer in Zeiten rapide sinkender Goldpreise eine annähernde Verdoppelung des Wertes in einem Zeitraum von zehn Jahren verspricht, dies angeblich völlig risikofrei, handelt grob fahrlässig und unseriös und schuldet dem Anleger Ersatz seines Schadens.“

Und: „Die meisten unserer Mandanten waren ausschließlich an sicheren Anlagen interessiert. Keiner von ihnen wollte Kapitalverluste in Kauf nehmen, schon gar nicht einen Totalverlust. In vielen Fällen wurde gerade mit der Sicherheit einer Goldanlage geworben, Risiken wurden systematisch verschwiegen. Auch das kann einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler wegen Falschberatung begründen.“

Neben den angesprochenen Urteilen konnten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zahlreiche Vergleiche mit Beratern und Vermittlern von BWF-Produkten erzielen, wobei die Vergleichsquote in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent lag. Vergleichsgespräche bieten sich vor allem für Anleger an, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und die Kosten eines Gerichtsverfahrens scheuen.

Die gute Nachricht ist,

dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.  Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.
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Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) anschließen.

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Mittwoch, Mai 03, 2017

Warum werden Kapitalanleger mit Warnmeldungen, im Gegensatz zu positiven Berichten, geradezu bombardiert?

Die Antwort ist schnell gefunden. Mit geschädigten Kapitalanlegern kann man leicht viel Geld verdienen, ohne dabei einen Erfolg zu schulden. Da bieten Rechtsanwälte Tausenden betroffener Anleger via Werbebrief ihre Hilfe an, das verlorene Geld wieder zu beschaffen. Das traurige Ergebnis: meist hat der Anwalt anschließend volle und der Anleger leere Taschen.

An diesem nicht erfreulichen  Zustand ist der Anleger zu gleichen Teilen wie auch der Rechtsanwalt beteiligt, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. und seit 1998 im Anlegerschutz tätig.

Warum hat der Anleger nicht vor seiner Investitionsentscheidung das Anlageangebot von einem Anlegerschutzanwalt  überprüfen und die Anlagerisiken bewerten lassen? Der beauftragte Rechtsanwalt hätte dem Anleger bestimmt zu einem klaren Bild der geplanten Anlage und deren langfristigen Potenzial verhelfen können.

Warum legt der Anwalt den Schwerpunkt bei seiner Tätigkeit im Bank- und Kapitalmarktrecht auf die Nachsorge und nicht auf die Vorsorge. Liegt es daran, dass man hier Einzelfälle und keine Massenschadensfälle zu bearbeiten hat?  Für die professionelle Vorsorge hätte der Anwalt von Seiten der Anleger mehr Beifall zu erwarten, als beim  Zusammenfegen der Scherben.

Der durchschnittliche Anleger hat kaum die Möglichkeit selbst ein Anlageangebot voll umfassend auf seine Plausibilität, Rentierlichkeit und Risiko zu prüfen. Auch bei aller Wertschätzung des meist  beteiligten Anlageberaters, darf nicht übersehen werden, dass dieser schlussendlich sein Produkt verkaufen möchte. Das gilt zumindest für die Damen und Herren die ihr Einkommen aus Provisionen beziehen.

Der Hinweis, dass der Wertpapierprospekt von der BaFin geprüft sei, kann den nicht informierten Anleger in trügerischer Sicherheit wiegen.

Text der BaFin:

Der Prospekt für Wertpapiere wird zum einen daraufhin überprüft, ob alle Angaben, die das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und die EU-Prospektverordnung (EU-ProspektVO) vorschreiben, enthalten und verständlich dargelegt sind (Vollständigkeitsprüfung). Zudem wird nachgeprüft, dass sich die im Prospekt enthaltenen Angaben nicht inhaltlich widersprechen (Kohärenzprüfung).Eine darüber hinausgehende Prüfung, beispielsweise ob das dargelegte Geschäftsmodell schlüssig, die Renditeerwartungen des Anbieters angemessen oder die versprochene Verzinsung der Anlage marktgerecht sind, erfolgt nicht. Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist dagegen nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts. Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann. Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen. Daher kann allein aus der Tatsache, dass ein Prospekt der BaFin übermittelt und nach erfolgreichem Abschluss des Prospektprüfungsverfahrens bei der BaFin entsprechend den Bestimmungen des Verkaufsprospektgesetzes bzw. des Vermögensanlagengesetzes veröffentlicht wurde, nicht auf die Seriosität oder auf die Bonität des Emittenten geschlossen werden.“ Zitat Ende.

Die scheinbar kostenlose Anlageberatung entpuppt sich in vielen Fällen als super teueres Anlagedesaster. Drum prüfe wer sich binde, rät Roosen.

Wer eine Kapitalanlage plant kann von einem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt das Anlageangebot  überprüfen und die Anlagerisiken bewerten lassen.  Dafür hat der BSZ e.V. die „Interessengemeinschaft Anlageangebot prüfen“ eingerichtet.

Wer schon einen Schaden mit einer Investition erlitten hat, kann sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer   BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                      www.anwalts-toplisten.de

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