Genussrechtsinhaber können bis 22. Juni Forderungen
anmelden. Rechtsanwalt Rolf Pohlmann als Insolvenzverwalter bestellt. Nachdem
der Insolvenzantrag vor fast vier Monaten beim Amtsgericht München gestellt
worden ist, wurde am 04.05.2017 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Münchener Rechtsanwalt Rolf Pohlmann hat die Aufgabe des
Insolvenzverwalters übernommen. Eine ähnliche Rolle hat er schon bei anderen
Unternehmen übernommen, die von Malte Hartwieg mitorganisiert worden waren.
Anleger sollten ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.
Anleger müssen aufgrund dieser Nachricht über die Insolvenz
der Euro Grundinvest AG, davon ausgehen, dass sie von den gezeichneten
Genussrechten allenfalls einen Bruchteil ihres Vermögens zurückerhalten können.
Voraussetzung ist, dass sie die Forderung korrekt anmelden.
Nachrang der
Genussrechte stellt Anleger vor Probleme
Die beiden Ausgaben der Genussrechte von Euro Grundinvest
sind mit einem sogenannten Nachrang ausgestattet worden. Das bedeutet, dass
Anleger, die sich nur darauf berufen, dass sie ihr Geld der Euro Grundinvest AG
zur Verfügung gestellt haben, wenig Chancen haben werden, einen Anteil an der
Insolvenzquote zu erhalten.
Die Chance für
Anleger: Schadensersatzforderung anmelden
Die Folge liegt auf der Hand: der eingezahlte Betrag muss
rechtlich umqualifiziert werden: vom Genussrecht zu einer
Schadensersatzforderung. Eine solche rechtliche Änderung der Anlegerforderung
erfordert eine eindeutig klare juristische Begründung; dieses bietet eine
bestimmte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Genussrechtsanlegern der Euro
Grundinvest als Komplettpaket an.
In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die
damit verbundenen Kosten.
Schon seit Februar ist
Insolvenzantrag öffentlich bekannt
Die Nachricht, dass die Euro Grundinvest AG den
Insolvenzantrag gestellt hat, wurde bereits in der Anlegerveranstaltung für die
EGI Euro Grundinvest Fonds am 21.02.2017 von dem EGI-Fondsmanager Sven
Donhuysen öffentlich gemacht. Hintergrund für den von Donhuysen bzw. dessen
Beratern der Knoll Beck Legal GmbH (Rechtsanwälte) gestellten Insolvenzantrag
dürften nach Meinung von Marktkennern mehrere Gerichtsverfahren sein.
Es wird leider von
vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach
hinzunehmen und schnell zu vergessen.
„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel
Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die
Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und
seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.
Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und
die Situation rechtlich bewerten zu lassen.
Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht
ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint
und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen.
Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus
passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur
Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.
Der beste
Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von
selbst erledigen. Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten
Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für
geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein
positives Ergebnis.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft EURO
GRUNDINVEST (EGI) anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST (EGI) kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
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Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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