Donnerstag, Mai 11, 2017

EGI EURO GRUNDINVEST AG: INSOLVENZVERFAHREN ERÖFFNET

Genussrechtsinhaber können bis 22. Juni Forderungen anmelden. Rechtsanwalt Rolf Pohlmann als Insolvenzverwalter bestellt. Nachdem der Insolvenzantrag vor fast vier Monaten beim Amtsgericht München gestellt worden ist, wurde am 04.05.2017 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der Münchener Rechtsanwalt Rolf Pohlmann hat die Aufgabe des Insolvenzverwalters übernommen. Eine ähnliche Rolle hat er schon bei anderen Unternehmen übernommen, die von Malte Hartwieg mitorganisiert worden waren. Anleger sollten ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Anleger müssen aufgrund dieser Nachricht über die Insolvenz der Euro Grundinvest AG, davon ausgehen, dass sie von den gezeichneten Genussrechten allenfalls einen Bruchteil ihres Vermögens zurückerhalten können. Voraussetzung ist, dass sie die Forderung korrekt anmelden.

Nachrang der Genussrechte stellt Anleger vor Probleme

Die beiden Ausgaben der Genussrechte von Euro Grundinvest sind mit einem sogenannten Nachrang ausgestattet worden. Das bedeutet, dass Anleger, die sich nur darauf berufen, dass sie ihr Geld der Euro Grundinvest AG zur Verfügung gestellt haben, wenig Chancen haben werden, einen Anteil an der Insolvenzquote zu erhalten.

Die Chance für Anleger: Schadensersatzforderung anmelden

Die Folge liegt auf der Hand: der eingezahlte Betrag muss rechtlich umqualifiziert werden: vom Genussrecht zu einer Schadensersatzforderung. Eine solche rechtliche Änderung der Anlegerforderung erfordert eine eindeutig klare juristische Begründung; dieses bietet eine bestimmte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Genussrechtsanlegern der Euro Grundinvest als Komplettpaket an.

In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die damit verbundenen Kosten.

Schon seit Februar ist Insolvenzantrag öffentlich bekannt

Die Nachricht, dass die Euro Grundinvest AG den Insolvenzantrag gestellt hat, wurde bereits in der Anlegerveranstaltung für die EGI Euro Grundinvest Fonds am 21.02.2017 von dem EGI-Fondsmanager Sven Donhuysen öffentlich gemacht. Hintergrund für den von Donhuysen bzw. dessen Beratern der Knoll Beck Legal GmbH (Rechtsanwälte) gestellten Insolvenzantrag dürften nach Meinung von Marktkennern mehrere Gerichtsverfahren sein.

Es wird leider von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.  

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST (EGI) anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST (EGI) kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810

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