BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben für eine Anlegerin des Nordcapital
Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG Schadensersatz gegen die beratende
Bank in Höhe von € 47.750,00 erstritten.
Der Nordcapital Waldfonds 1 investiert in verschiedene
Mischwälder in Rumänien und wurde ausweislich der den Rechtsanwälten
vorliegenden Unterlagen u.a. mit einem hohen Wertsteigerungspotential bei
Veräußerung der Waldflächen am Ende der Fondslaufzeit und den prognostizierten,
langfristig steigenden Holz- und Waldpreisen bei sinkendem Angebot an Anleger
vertrieben.
Aufgrund kostenintensiver Infrastrukturmaßnahmen sah sich
die Geschäftsführung außer Stande, für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 eine
Ausschüttung darstellen zu können.
Die Anlegerin war nach ihrer Darstellung über die Risiken
dieser Beteiligung sowie über das Vergütungsinteresse der beratenden Bank nicht
ordnungsgemäß aufgeklärt worden.
Nach durchgeführter Beweisaufnahme kam das Landgericht
ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Anlegerin pflichtwidrig nicht darüber
aufgeklärt wurde, dass die beratende Bank für die erfolgreiche Empfehlung des
Fonds eine „Rückvergütung in Höhe von 9 % des von der Klägerin gezeichneten
Kommanditistenkapitals“ erhalten hat.
Die Bank muss der Anlegerin nach dem nicht rechtskräftigen
Urteil nunmehr ihre gesamte Einlage nebst Agio abzüglich während der Laufzeit
an die Anlegerin ausgezahlte Ausschüttungen erstatten. Ferner muss die Bank die
Anlegerin von etwaigen weiteren Verbindlichkeiten freistellen sowie die
außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Zug um Zug muss die Anlegerin der Bank die Beteiligung an der Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom
Forest GmbH & Co. KG übertragen.
Anleger an der Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH
& Co. KG sollten daher durch einen auf das Kapitalanlagerecht
spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche
gegen die Beratungsgesellschaft/beratende Bank zustehen.
Bei geschlossenen Beteiligungen ist sowohl über die
Verlustrisiken bis hin zum Risiko des Totalverlustes als auch darüber
aufzuklären, dass eine vorzeitige Veräußerung derselben nur sehr erschwert und
häufig nur unter Inkaufnahme von hohen Verlusten möglich ist. Ferner müssen
Anleger darüber aufgeklärt werden, dass das Risiko besteht, gewinnunabhängige
Ausschüttungen gegebenenfalls zurückzahlen zu müssen.
Soweit die Beteiligung von einer Bank empfohlen wurde, ist
diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ferner dazu verpflichtet,
über die an sie geflossene Vergütung in Form von Rückvergütungen aufzuklären.
Rechtsfolge einer Pflichtverletzung ist, dass der Anleger
Anspruch darauf hat, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht
gezeichnet. Es sind ihm also die Erwerbskosten abzüglich der seit dem Erwerb an
ihn geflossenen Ausschüttungen zu erstatten. Zug um Zug gegen Zahlung dieses
Betrages hat der Anleger die Beteiligung auf die Beratungsgesellschaft/beratende
Bank zu übertragen.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz rät daher
allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten
Anwälten in Anspruch zu nehmen. Häufig werden die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung
abgedeckt.
Die gute Nachricht
ist,
dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren
gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte
glauben. Der unsägliche Spruch man solle
kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung
der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage
nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu
werden- sich massiv zur Wehr setzen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften
bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung
ihrer Chancen zum Ausgleich ihres
finanziellen Schadens vermittelt.
Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten
lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Nordcapital Waldfonds anschließen.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen
lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ
e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Nordcapital Waldfonds anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Nordcapital Waldfonds kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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