Hohe Verluste zu erwarten. BSZ e.V. ruft
Anleger/-Geschädigtengemeinschaft ins Leben.
Am Mittwoch hatte Puerto Rico Konkurs angemeldet. Damit
drohen für Gläubiger von Puerto Rico Milliarden von Forderungen auszufallen,
worauf die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in
Berlin und Hamburg hinweist.
Die Insolvenz betrifft zwar zunächst wohl Medienberichten
zufolge nur eine Summe von rund 18 Mrd. Dollar, die direkt auf die Regierung
der Insel lauten, aber auch die weiteren Schulden, die teilweise ausgelagert
sein sollen, z.B. auf staatliche Unternehmen, könnten eventuell folgen.
Auch die zahlreichen Anleihe-Gläubiger von
Puerto-Rico-Anleihen müssen sich auf Verluste gefasst machen.
Puerto Rico ist zwar kein US-Bundesstaat, aber zolltechnisch
gehört es zum US-Staatsgebiet, der US-Kongress hatte auch letztes Jahr für
"Puerto Rico" ein Rettungsgesetz namens "Promesa" erlassen,
wonach Puerto Rico doch in die Insolvenz gehen kann. Daraufhin hatte Puerto
Rico vor einem US-Gericht auf der Insel Insolvenz angemeldet.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), "Die Insolvenz von
Puerto Rico ist ein schwerer Schlag nicht nur für die Insel, sondern auch
für die Gläubiger wie z.B. Anleihegläubiger, die sich auf herbe Verluste
einstellen müssen. Diese sollten versuchen, dass ihre Rechte im
Insolvenzverfahren bestmöglich gewahrt werden und auch alle anderen rechtlichen
Möglichkeiten prüfen lassen."
Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner
einen sehr erfahrenen Partner für die Zusammenarbeite gewinnen:
So ist die BSZ e.V-Vertrauenskanzlei Dr. Späth &
Partner Rechtsanwälte mbB seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 15 Jahren,
schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und hat zahlreiche
Anleiheausfälle von Emittenten aus dem In- und Ausland mit tausenden von
Anlegern erfolgreich betreut, wie z.B. Argentinien-Anleihen, Griechenland-Anleihen,
Deikon, WGB Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, WGF AG, Solen AG, SIC
Processing, HETA-Anleihen, etc. und ist somit mit Fällen wie dem gegenwärtigen
gut vertraut. Betroffene (Anleihe-)Gläubiger von Puerto Rico können sich der
BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Puerto Rico“ anschließen.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Puerto Rico anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Puerto Rico kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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