Samstag, Mai 06, 2017

Puerto Rico-Insolvenz: (Anleihe-)Gläubiger schließen sich dem BSZ e.V. an.

Hohe Verluste zu erwarten. BSZ e.V. ruft Anleger/-Geschädigtengemeinschaft ins Leben.

Am Mittwoch hatte Puerto Rico Konkurs angemeldet. Damit drohen für Gläubiger von Puerto Rico Milliarden von Forderungen auszufallen, worauf die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Die Insolvenz betrifft zwar zunächst wohl Medienberichten zufolge nur eine Summe von rund 18 Mrd. Dollar, die direkt auf die Regierung der Insel lauten, aber auch die weiteren Schulden, die teilweise ausgelagert sein sollen, z.B. auf staatliche Unternehmen, könnten eventuell folgen.

Auch die zahlreichen Anleihe-Gläubiger von Puerto-Rico-Anleihen müssen sich auf Verluste gefasst machen.

Puerto Rico ist zwar kein US-Bundesstaat, aber zolltechnisch gehört es zum US-Staatsgebiet, der US-Kongress hatte auch letztes Jahr für "Puerto Rico" ein Rettungsgesetz namens "Promesa" erlassen, wonach Puerto Rico doch in die Insolvenz gehen kann. Daraufhin hatte Puerto Rico vor einem US-Gericht auf der Insel Insolvenz angemeldet.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), "Die Insolvenz von Puerto Rico ist ein schwerer Schlag  nicht nur für die Insel, sondern auch für die Gläubiger wie z.B. Anleihegläubiger, die sich auf herbe Verluste einstellen müssen. Diese sollten versuchen, dass ihre Rechte im Insolvenzverfahren bestmöglich gewahrt werden und auch alle anderen rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen."

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner einen sehr erfahrenen Partner für die Zusammenarbeite gewinnen:

So ist die  BSZ e.V-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 15 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und hat zahlreiche Anleiheausfälle von Emittenten aus dem In- und Ausland mit tausenden von Anlegern erfolgreich betreut, wie z.B. Argentinien-Anleihen, Griechenland-Anleihen, Deikon, WGB Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, WGF AG, Solen AG, SIC Processing, HETA-Anleihen, etc. und ist somit mit Fällen wie dem gegenwärtigen gut vertraut. Betroffene (Anleihe-)Gläubiger von Puerto Rico können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Puerto Rico“ anschließen.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Puerto Rico anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Puerto Rico kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

drspä

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                      www.anwalts-toplisten.de

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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