Bei Ihrer Kapitalanlage bleiben die vertraglich vereinbarten
Zahlungen aus?
Ihre Fondsverwaltung zahlt die vereinbarten Zinsen nicht.
Sie haben Ihre Kapitalanlage gekündigt, aber die Auszahlung des Geldes wird
verweigert? Dann sollten Sie schnell
eine Lösung herbeiführen ehe es zu spät ist.
Was tun?
Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für
Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten
Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Ab sofort können geschädigte Kapitalanleger den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem Einzug ihrer berechtigten Forderung
auf Erfolgsbasis beauftragen!
In diesen Fällen helfen
wir, schnell und erfolgreich!
- Kapitalanlagen
in Not
- unbezahlten
Rechnungen
- Darlehen
wird nicht bedient
- Geld
bezahlt aber Ware nicht erhalten
- Geld
bezahlt versprochenen Kredit nicht erhalten
- Geld
bezahlt keine vertragsgemäße Leistung erbracht
- Gutschein
wird nicht ausbezahlt
- Miete
wird nicht bezahlt
- Trotz
Rücktritt vom Vertrag wird das Geld nicht zurückbezahlt
Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von nur
€ 98,00 (inkl. Mehrwertsteuer) wird die ausstehende Geldsumme vom
Inkassoinstitut bei dem Schuldner per Zahlungsaufforderung geltend gemacht. Diese
Vorgehensweise ist in aller Regel weit kostengünstiger als bei sonst üblichen
Maßnahmen. Bei Erfolg zahlt das Inkassoinstitut 90% der beigetriebenen Summe
(bereinigt um die angefallenen Kosten) an den Auftraggeber aus.
Bleiben die Einziehungsbemühungen von Express-Inkasso ohne
Erfolg, entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Auftraggeber
erhält in diesen Fällen von Express Inkasso kostenlos ein spezifiziertes
Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder
ablehnen kann
Forderungen aus Kapitalanlagen über außergerichtliche
Maßnahmen geltend zu machen ist einer gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfalle verfügt der Anleger wesentlich schneller über sein Geld als es
bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Betroffene Anleger, die einen solchen Forderungseinzug
durchführen lassen möchten, können sich per e E-Mail, Post oder auch
telefonisch anmelden.
Direkter Link zum Anmeldeformular:
EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
-Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
info@express-inkasso.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682
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