Mittwoch, Mai 10, 2017

Kapitalanleger: Ihre berechtigten Ansprüche machen wir auf Erfolgsbasis für Sie geltend!

Bei Ihrer Kapitalanlage bleiben die vertraglich vereinbarten Zahlungen aus?

Ihre Fondsverwaltung zahlt die vereinbarten Zinsen nicht. Sie haben Ihre Kapitalanlage gekündigt, aber die Auszahlung des Geldes wird verweigert?  Dann sollten Sie schnell eine Lösung herbeiführen ehe es zu spät ist.

Was tun?

Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Ab sofort können geschädigte Kapitalanleger den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem Einzug ihrer berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

In diesen Fällen helfen wir, schnell und erfolgreich!

  • Kapitalanlagen in Not
  • unbezahlten Rechnungen
  • Darlehen wird nicht bedient
  • Geld bezahlt aber Ware nicht erhalten
  • Geld bezahlt versprochenen Kredit nicht erhalten
  • Geld bezahlt keine vertragsgemäße Leistung erbracht
  • Gutschein wird nicht ausbezahlt
  • Miete wird nicht bezahlt
  • Trotz Rücktritt vom Vertrag wird das Geld nicht zurückbezahlt

Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von nur € 98,00 (inkl. Mehrwertsteuer) wird die ausstehende Geldsumme vom Inkassoinstitut bei dem Schuldner per Zahlungsaufforderung geltend gemacht. Diese Vorgehensweise ist in aller Regel weit kostengünstiger als bei sonst üblichen Maßnahmen. Bei Erfolg zahlt das Inkassoinstitut 90% der beigetriebenen Summe (bereinigt um die angefallenen Kosten) an den Auftraggeber aus.

Bleiben die Einziehungsbemühungen von Express-Inkasso ohne Erfolg, entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen von Express Inkasso kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann

Forderungen aus Kapitalanlagen über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Anleger wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Betroffene Anleger, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können sich per e E-Mail, Post oder auch telefonisch anmelden.

Direkter Link zum Anmeldeformular:

EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung -Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
info@express-inkasso.de

Telefon: 06071-9816813

Telefax: 06071-981682

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