In den letzten Monaten und Jahren wurde wiederholt vom
Erwerb sogenannter „Schrottimmobilien“ gewarnt. Auch der BSZ e.V. hat hierüber
in regelmäßigen Abständen berichtet. Unter „Schrottimmobilien“ versteht man
heutzutage auch den Erwerb von Immobilien, welche sich finanziell nicht tragen
und auch zu überhöhten Preisen veräußert wurden.
Teilweise unter erheblichen Provisionen an die Vermittler.
Diese sorgten teils nach mehrstündigen Beratungsgesprächen nicht nur dafür,
dass Anleger einen Notartermin wahrnehmen sollten, sondern in der Regel auch
dafür, dass gleich eine „passende Finanzierung“ mit organisiert wurde. Einige
Vertriebsmodelle gipfelten dann noch darin, dass man auch gleich die
Verwalterverträge für eine neu erworbene „Steuersparimmobilie“ von den
Vermittlern vorgelegt bekommen hat. Es handelte sich somit um ein „All
Inklusive“ Paket vor dem Hintergrund des Steuersparens.
Anleger wurden in dem Glauben beraten, dass man mit dem
Erwerb einer Eigentumswohnung – gleich ob im Osten oder im Westen, Steuern
sparen könnte und auch eine werthaltige Immobilie erworben habe. Die Realität
sieht oft anders aus.
Nach Angaben von Betroffenen wurden diese im Zusammenhang
mit einer Steueroptimierung dahingehend beraten, eine Eigentumswohnung zu
erwerben. Hierzu hatte man seitens der Anbieter eine Art Musterberechnung
erstellt, aus welcher sich ergeben sollte, wie hoch denn die tatsächliche
finanzielle Belastung nach einem Erwerb einer Eigentumswohnung unter
Berücksichtigung von Mieteinahmen, Steuern etc. sein sollte. Ergebnis war
meist, dass die monatliche Belastung durch die Finanzierung und den Erwerb der
Eigentumswohnung gering sein sollte, mithin der Eindruck entstand, dass sich der
Erwerb der Immobilie als keine große Mehrbelastung darstellt.
Da die
Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. seit Jahren geschädigte Anleger
vertreten, welche über Vertriebe Steuersparimmobilien erworben haben, kann
bestätigt werden, dass in Wirklichkeit oft und systematisch wesentliche Punkte
falsch oder nur unzureichend dargestellt werden, insbesondere was die
Finanzierung und die tatsächliche Belastung durch den Erwerb einer derartigen
Eigentumswohnung anbelangt.
Nicht selten wurden
Eigentumswohnungen über derartige Vertriebswege mit dem Argument angeboten,
dass dieser – d.h. der Erwerb – auch noch steuerlich optimiert sei.
Makaber an dieser Sache ist, dass nicht alle
Eigentumswohnungen eine „staatliche Förderung“ auch erhielten. Berechnete daher
der Vertrieb in seiner Musterberechnung die monatliche Belastung für die ersten
ein oder zwei vollen Vermietungsjahre, so wurde den potentiellen Kunden
regelrecht verschwiegen, dass die Förderungen ja längstens nach 10-12 Jahren
wegfallen würde. Dann steigt ganz logisch die monatliche Belastung.
Nach den Grundsätzen des BGH ist ein Erwerber einer
Immobilie aber beim Erwerb und im Rahmen einer Beratung über alle wesentlichen
Umstände, insbesondere auch darüber, ob er die Immobilie auch in einigen Jahren
noch finanzieren und halten kann, aufzuklären. War die Beratung falsch, stehen
dem Erwerber möglicherweise Schadenersatzansprüche zu.
Haben zudem die finanzierenden Banken Kenntnis über die
Vertriebsstrukturen und eine mögliche Falschberatung, kann auch hier in
Erwägung gezogen werden, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Lief die Beratung daher auch bei Ihnen so ab, dass man
zunächst sehr lange „Beratungsgespräche“ führte, dann kurzfristig auf eine
Entscheidung im Hinblick auf den Erwerb einer Eigentumswohnung drängte,
letztendlich – in einigen Fällen noch am gleichen Abend – zu einem Notar fuhr
und eine Wohnung kaufte und letztendlich auch wenige Tage/Wochen später die
Finanzierung stand, ohne dass Sie „bewusst“ ein Darlehen z.B. bei einer
bestimmten Bank beantragt hatten, sollten
die möglichen Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht geprüft werden.
Es wird leider von vielen Menschen als die einfachste Lösung
empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings
sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese
Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig
war.
Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und
die Situation rechtlich bewerten zu lassen.
Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht
ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint
und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu
nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es
durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur
Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der BSZ e.V.
rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.
Der beste
Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von
selbst erledigen. Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten
Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger
kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen.
So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen
werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung
kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
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zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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