Dienstag, Mai 09, 2017

Wohnungseigentum: „All Inklusive“ Paket vor dem Hintergrund des Steuersparens.

In den letzten Monaten und Jahren wurde wiederholt vom Erwerb sogenannter „Schrottimmobilien“ gewarnt. Auch der BSZ e.V. hat hierüber in regelmäßigen Abständen berichtet. Unter „Schrottimmobilien“ versteht man heutzutage auch den Erwerb von Immobilien, welche sich finanziell nicht tragen und auch zu überhöhten Preisen veräußert wurden.

Teilweise unter erheblichen Provisionen an die Vermittler. Diese sorgten teils nach mehrstündigen Beratungsgesprächen nicht nur dafür, dass Anleger einen Notartermin wahrnehmen sollten, sondern in der Regel auch dafür, dass gleich eine „passende Finanzierung“ mit organisiert wurde. Einige Vertriebsmodelle gipfelten dann noch darin, dass man auch gleich die Verwalterverträge für eine neu erworbene „Steuersparimmobilie“ von den Vermittlern vorgelegt bekommen hat. Es handelte sich somit um ein „All Inklusive“ Paket vor dem Hintergrund des Steuersparens.

Anleger wurden in dem Glauben beraten, dass man mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung – gleich ob im Osten oder im Westen, Steuern sparen könnte und auch eine werthaltige Immobilie erworben habe. Die Realität sieht oft anders aus.

Nach Angaben von Betroffenen wurden diese im Zusammenhang mit einer Steueroptimierung dahingehend beraten, eine Eigentumswohnung zu erwerben. Hierzu hatte man seitens der Anbieter eine Art Musterberechnung erstellt, aus welcher sich ergeben sollte, wie hoch denn die tatsächliche finanzielle Belastung nach einem Erwerb einer Eigentumswohnung unter Berücksichtigung von Mieteinahmen, Steuern etc. sein sollte. Ergebnis war meist, dass die monatliche Belastung durch die Finanzierung und den Erwerb der Eigentumswohnung gering sein sollte, mithin der Eindruck entstand, dass sich der Erwerb der Immobilie als keine große Mehrbelastung darstellt.

Da die  Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. seit Jahren geschädigte Anleger vertreten, welche über Vertriebe Steuersparimmobilien erworben haben, kann bestätigt werden, dass in Wirklichkeit oft und systematisch wesentliche Punkte falsch oder nur unzureichend dargestellt werden, insbesondere was die Finanzierung und die tatsächliche Belastung durch den Erwerb einer derartigen Eigentumswohnung anbelangt.

Nicht selten wurden Eigentumswohnungen über derartige Vertriebswege mit dem Argument angeboten, dass dieser – d.h. der Erwerb – auch noch steuerlich optimiert sei.

Makaber an dieser Sache ist, dass nicht alle Eigentumswohnungen eine „staatliche Förderung“ auch erhielten. Berechnete daher der Vertrieb in seiner Musterberechnung die monatliche Belastung für die ersten ein oder zwei vollen Vermietungsjahre, so wurde den potentiellen Kunden regelrecht verschwiegen, dass die Förderungen ja längstens nach 10-12 Jahren wegfallen würde. Dann steigt ganz logisch die monatliche Belastung.

Nach den Grundsätzen des BGH ist ein Erwerber einer Immobilie aber beim Erwerb und im Rahmen einer Beratung über alle wesentlichen Umstände, insbesondere auch darüber, ob er die Immobilie auch in einigen Jahren noch finanzieren und halten kann, aufzuklären. War die Beratung falsch, stehen dem Erwerber möglicherweise Schadenersatzansprüche zu.

Haben zudem die finanzierenden Banken Kenntnis über die Vertriebsstrukturen und eine mögliche Falschberatung, kann auch hier in Erwägung gezogen werden, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Lief die Beratung daher auch bei Ihnen so ab, dass man zunächst sehr lange „Beratungsgespräche“ führte, dann kurzfristig auf eine Entscheidung im Hinblick auf den Erwerb einer Eigentumswohnung drängte, letztendlich – in einigen Fällen noch am gleichen Abend – zu einem Notar fuhr und eine Wohnung kaufte und letztendlich auch wenige Tage/Wochen später die Finanzierung stand, ohne dass Sie „bewusst“ ein Darlehen z.B. bei einer bestimmten Bank beantragt hatten, sollten  die möglichen Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geprüft werden.

Es wird leider von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war. 

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der BSZ e.V. rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


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