Dienstag, April 25, 2017

BGH ZU FONDS: WO ALTERSVORSORGE DRAUFSTEHT, MUSS AUCH ALTERSVORSORGE DRIN SEIN

In einem aktuellen Urteil vom 16.03.2017 (Az.: III ZR 489/16) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Prospekt des SHB Altersvorsorgefonds (heute: MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG) fehlerhaft ist. Er erweckt den unzutreffenden Eindruck, es handele sich um eine speziell für die Altersvorsorge konzipierte Anlage. Diese Entscheidung erhöht die Chancen enttäuschter Anleger für einen erfolgreichen Fondsausstieg.

Treuhandkommanditistin zu Schadensersatz verurteilt

In dem Urteil spricht der BGH zwei Anlegern insgesamt 94.900,00 Euro Schadensersatz gegen die Treuhandkommanditistin zu. Diese habe es versäumt, die Kläger darüber aufzuklären, dass diese Kapitalanlage entgegen den Angaben im Prospekt weder als spezieller Altersvorsorgefonds noch als ideale Form der Altersvorsorge konzipiert war und gegenüber sonstigen geschlossenen Immobilienfonds keine zusätzlichen Sicherungsinstrumente aufweist. Mit anderen Worten: Auf der Verpackung stehe zwar Altersvorsorge, der Inhalt bestehe aber nur aus Durchschnittsware.

Mithilfe dieses Urteils werden aber nicht mehr viele Anleger des SHB Altersvorsorgefonds erfolgreich Schadensersatz beanspruchen können. Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Aufklärung verjähren auf den Tag genau spätestens zehn Jahre nach dem Fondsbeitritt. Da dieser Fonds nach den Erkenntnissen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte zwischen Frühjahr 2006 und Frühjahr 2007 vertrieben wurde, sind die allermeisten Schadensersatzansprüche bereits verjährt. Außerdem hat die Fondsverwaltung jüngst darüber informiert, dass in Kürze mit der Insolvenz der Treuhänderin zu rechnen sei.

Außerordentliche Kündigung als Alternative

Anders als ein Schadensersatzanspruch unterliegt eine außerordentliche Kündigung der Gesellschaftsbeteiligung nicht der Verjährung. Deshalb können Anleger dieses Recht auch weiterhin ausüben. Wirtschaftliches Ziel einer außerordentlichen Kündigung ist es, die gesamten noch offenen Einlageverpflichtungen zu beseitigen und sonstige Risiken auf ein Minimum zu reduzieren. Dieses Ziel ist speziell für Ratensparer erstrebenswert.

So kann beispielsweise bei einer Beteiligung über € 20.000,00 in der Variante „Immorente“ noch mehr als € 10.000,00 zur Einzahlung offen sein. Hier besteht das Risiko, diese Summe noch einbezahlen zu müssen, ohne am Ende der Laufzeit auch nur einen Cent zurückzubekommen. Wer also nicht weiter in das sprichwörtliche Fass ohne Boden einzahlen will, sollte jetzt handeln.

Voraussetzungen von außerordentlicher Kündigung

Nach der Rechtsprechung des BGH kann derjenige Anleger einer Fondsgesellschaft, der bei seinem Beitritt über Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung waren, nicht vollständig und verständlich aufgeklärt wurde, die Fondsbeteiligung fristlos kündigen. Das aktuelle Urteil stellt jetzt unmissverständlich klar, dass der Prospekt des SHB Altersvorsorgefonds fehlerhaft ist. Also kann jeder, der im Rahmen der Anlageberatung diesen Prospekt zum Zwecke der Aufklärung erhalten hat, außerordentlich kündigen.

Was ist zu jetzt tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SHB Fonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft SHB Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Montag, April 24, 2017

Schiffbruch mit Kapitalanlagen? Chancen und Risiken bei der Schadensbegrenzung!

Sie haben mit einer Kapitalanlage Geld verloren und stellen sich nun die Frage:  „Wo steckt das Geld? Wo ist das Geld geblieben? Wer hat das Geld jetzt?  Was ist mit dem Geld geschehen? Taucht es irgendwann wieder auf?  Ist ein Wunder geschehen? Hat es sich in Luft aufgelöst?“ 

Von dem Anlageberater der Ihnen die Anlage wahrscheinlich mit steigender Gewinnkurve schmackhaft gemacht hat, können Sie keine plausible Antwort auf Ihre Fragen erwarten.

In der Regel haben einen Teil Ihres verlorenen Vermögens die Verkäufer der Wertpapiere beim Vertragsschluss erhalten, die Banken, Anwälte, auch der Staat über die Steuern. In nicht wenigen Fällen haben auch die Hersteller teuerster Sportwagen, Edelrestaurants. Juweliere oder auch Immobilienhändler davon profitiert. Der Löwenanteil Ihres Geldes landet mitunter in den Geldwaschmaschinen der Initiatoren der Anlage. Das Geld um welches man Sie als Anleger betrogen hat, findet sich dann nach einiger Zeit auf dem Bankkonto irgendeines seriösen Deutschen Unternehmens oder eines „erfolgreichen“ Geschäftsmanns wieder. Das muss so nicht sein, passiert aber in vielen Fällen  genau so.

Der Grund dafür, dass gerade in Deutschland derart viel Anlegergeld verbrannt wird, liegt nach Erkenntnis des BSZ e.V. nicht zuletzt in der mangelnden Bereitschaft der Geschädigten sich massiv gegen die Verluste zu wehren. 

Dazu kommt noch, dass hierzu Lande die Meinung vertreten wird, bei Kapitalanlagen seien Kapitalverluste durch Betrug kaum zu vermeiden und im übrigen habe der Staat für die notwendige Sicherheit zu sorgen. „Die vorhandenen staatlichen und vom Staat finanziell geförderten Stellen, sind mit dieser Aufgabe aber offensichtlich überfordert“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 im Anlegerschutz aktiv.

In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die effektivste und zugleich kostengünstigste Art der Schadensvermeidung die ständige Sammlung, Veröffentlichung und Auswertung  aller relevanten Informationen ist. Der BSZ e.V. praktiziert dies seit dem Jahr 1998 in vorbildlicher Weise.

Die gute Nachricht ist , dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.

Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.  Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ e.V. 

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.

Geschädigte Kapitalanleger werden zwar immer öfter von Helfern umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen. „Sicher ist das allerdings nicht“ warnt Roosen.  Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat. Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ® e.V. jetzt die Fördergemeinschaft Solidarservice eingerichtet die in erste Linie geschädigte Kapitalanleger anspricht die kaum noch über finanziellen Spielraum zur Rechtsdurchsetzung ihrer Ansprüche verfügen.

Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten

Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Aber Achtung!

Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare anfallen.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Einleitung außergerichtlicher Schritte

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag in Höhe von 20% an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen 5%.

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,

entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.

Es geht im Solidar-Bereich des BSZ® e.V. nicht darum, eine vermeintlich qualifizierte Anwaltskanzlei zu vermitteln, die damit angepriesen wird, dass sie besonders günstig arbeitet. Es sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ, als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen. Dennoch beraten diese Kanzleien bei allen Mandanten kosteneffizient.

Manche Anlegerkanzleien werben mit der Vielzahl der Mandanten die sie in einem bestimmten Schadensfall schon eingesammelt hat. Wie sollen aber 1000, 5000 oder mehr Mandanten vernünftig beraten werden? Die BSZ Anlegerschutzanwälte investieren sehr viel Zeit für jeden einzelnen Anleger der durch Betrug , Täuschung , Verletzung der Treuepflicht , falsche Darstellung , Schlechtberatung, unerlaubte Handlungen usw. mit seinen Investitionen geschädigt  worden ist.

Kapitalanleger die ernsthaft rechtlichen Rat benötigen, nutzen das BSZ e.V. Solidar Angebot.

Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine kostenlose Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Anmeldformular:

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Freitag, April 21, 2017

LombardClassic 3: LG Chemnitz verurteilt zur Zahlung!

Erste Urteile für Anleger gegen die LombardClassic 3 GmbH & Co. KG erstritten

Das Landgericht Chemnitz hat in mehreren Klageverfahren die LombardClassic 3 GmbH & Co. KG zur Zahlung verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, zeigen aber, dass Anleger begründete Aussichten haben, ihr eingesetztes Kapital von der Beteiligungsgesellschaft zurück erhalten.

Neben einem Vorgehen gegen die Beteiligungsgesellschaft sollten Anleger aber auf jeden Fall versuchen, Ihnen eventuell zustehende Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater durchzusetzen. Das Schlimmste, was Anleger jetzt tun können, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Dr. Henning Leitz, der bereits zahlreiche betroffene Gesellschafter vertritt, ist untätig abzuwarten, wie sich alles weiter entwickelt. Insbesondere von bestimmten Interessengemeinschaften sollten sich Anleger seiner Meinung nach nicht hinhalten lassen. Diese befassen sich erfahrungsgemäß häufig gerade nicht mit einem für Anleger wesentlichen Aspekt – nämlich mit der Haftung von Anlageberatern für eine eventuelle fehlerhafte Aufklärung im Vorfeld der jeweiligen Beteiligungszeichnung. Die Interessenlage bei diesen Interessengemeinschaften ist nach den Erfahrungen der CLLB Rechtsanwälte meist sogar gegenläufig: Nicht selten soll, so der Eindruck der CLLB Rechtsanwälte, durch eine Interessengemeinschaft verhindert werden, dass Anleger auf die Idee kommen, ihren Berater in Regress zu nehmen. In diesem Zusammenhang bedarf der Berücksichtigung, dass Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in drei Jahren zum Jahresende nach Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der schadensbergründenden Umstände verjähren. D.h. Im Falle des Untätigbleibens spielt die Zeit gerade für den Anlageberater bzw. Anlagevermittler.

Dabei sprechen die ersten Urteile sowohl im Fallkomplex LombardClassic 3 GmbH & Co. KG als auch im Fallkomplex Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ganz klar dafür, die Anlageberater in den Focus zu nehmen. Gerade bei der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG handelt es sich nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte in den Fällen, in denen fehlerhaft aufgeklärt wurde, um die einzig realistische Möglichkeit für Anleger, sich schadlos zu halten. Mit einer auch nur ansatzweise befriedigenden Quote im Insolvenzverfahren ist derzeit wohl nicht zu rechnen. Soweit bestimmte Interessengemeinschaften dies anders darstellen und irgendwelche Erfolge für sich reklamieren, handelt es sich aus Sicht von CLLB Rechtsanwälte um reine Augenwischerei mit dem Ziel, Anleger davon abzuhalten, Anlageberater in Regress zu nehmen. Auf Grund der Verjährungsfristen läuft die Zeit für die Anlageberater/Anlagevermittler, mit der Folge, dass die Anleger schlicht und ergreifend nicht die Zeit haben, um abzuwarten, ob sie aus der Kapitalanlage, insbesondere in einem Insolvenzverfahren, mit einem blauen Auge herauskommen oder nicht.

Für ein Vorgehen gegen den Anlageberater / Anlagevermittler bestehen nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte grundsätzlich sehr gute Erfolgsaussichten. In einem Verfahren betreffend die fehlerhafte Beratung eines Anlegers an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hatte das zuständige Landgericht erfreulicherweise ausgeführt, dass der Emissionsprospekt der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG für die Aufklärung der Anleger über sämtliche mit der Beteiligung einhergehenden Risiken nicht geeignet war. Dies führt dazu, dass der Berater beweisen muss, über den Prospektfehler aufgeklärt zu haben, was er regelmäßig nicht kann. Die Folge eines entsprechenden Schadenersatzanspruchs des Anlegers ist eine komplette Rückabwicklung, d.h. er bekommt das gesamte eingesetzte Kapital erstattet und muss lediglich die Beteiligung auf den Berater übertragen.

Ein derartiges Vorgehen ist regelmäßig deshalb anzuraten, weil – anders als von bestimmten Interessengemeinschaften suggeriert – der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bei der Gläubigerversammlung kaum Hoffnung darauf gemacht, dass eine nennenswerte Quote zugunsten der Insolvenzgläubiger erreicht werden kann. Das bedeutet: Anleger müssen damit rechnen, dass auf ihre angemeldete Forderung maximal eine Auszahlung von 10 % erfolgt.

Auch hinsichtlich der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG sollten Anleger, die fehlerhaft beraten wurden, nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte nicht tatenlos zusehen. Zwar wurde über das Vermögen der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG kein Insolvenzverfahren eröffnet und es ist auch nicht bekannt, ob dies in Zukunft passieren wird. Anlegern muss aber auch hier klar sein, dass ihre Schadensersatzansprüche gegen die Berater verjähren und keineswegs gesichert ist, ob sie von der Beteiligungsgesellschaft ihre Einlage zurück erhalten.

Nach Informationen einer anderen Anwaltskanzlei hat zudem das Landgericht Stuttgart einem Anleger der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG Schadensersatz gegen seinen Anlageberater zugesprochen. Die Urteile gegen Berater im Komplex Lombardium – Fonds mehren sich also.

CLLB Rechtsanwälte haben bereits für mehrere Anleger, die nach deren Darstellung nicht hinreichend über die Risiken der Beteiligung an der Erste Oderfelder aufgeklärt wurden, Klage gegen Anlagevermittler / Anlegeberater auf Rückzahlung der stillen Einlage erhoben. Die Rechtsanwälte bereiten weitere Klagen vor und bewerten die Erfolgsaussichten gerade wegen der aus Sicht von CLLB Rechtsanwälte gegebenen Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospektes positiv.

„Soweit Anlegern Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden. Anleger sollten sich erst Recht nach dem Berichtstermin des Insolvenzverwalters vom 29.03.2017 nicht darauf verlassen, dass sie im Insolvenzverfahren der Erste Oderfelder ihren Schaden hinreichend kompensieren können“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz.

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

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Donnerstag, April 20, 2017

EEH MS ANKE: ANLEGERN DROHEN NACH INSOLVENZ VERLUSTE

Der vom EEH Elbe Emissionshaus aufgelegte Schiffsfonds MS Anke ist insolvent. Das Amtsgericht Tostedt hat am 10. April 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet (Az.: 22 IN 67/17). Anleger müssen nach dem Insolvenzantrag hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage befürchten.

Das EEH Elbe Emissionshaus bot eine Beteiligung an dem Schiffsfonds MS Anke ab September 2009 an. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro an dem Containerschiff beteiligen. Die Hoffnungen der Anleger auf eine rentable Geldanlage erfüllten sich jedoch nicht. Von Beginn an wurde die Beteiligung von Problemen überschattet. Der ursprüngliche vierjährige Chartervertrag wurde durch den Charterer überraschend schon nach kurzer Zeit wieder gekündigt. Die Ausschüttungen für die Anleger blieben aus. „Nun ist es für die Anleger aber noch dicker gekommen. Nach der Insolvenz droht ihnen der Verlust ihrer Einlage, wenn sie sich nicht dagegen wehren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Die Anleger haben aber die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten sie auch umfassend über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen. „Als das EEH Elbe Emissionshaus den Schiffsfonds MS Anke im Herbst 2009 auflegte, zeichneten sich die Probleme der Containerschifffahrt in Folge der Finanzkrise 2008 bereits ab. Aufgrund sinkender Nachfrage konnten viele Schiffsfonds die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielen und gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Leidtragende waren die Anleger“, erklärt Rechtsanwalt Kanz.

In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds allerdings vielfach als renditestarke und sichere Kapitalanlagen angepriesen. Tatsächlich handelt es sich bei Schiffsfonds aber um spekulative Geldanlagen, die mit einer ganzen Reihe von Risiken behaftet sind. „Insbesondere über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Diese Aufklärung ist erfahrungsgemäß häufig ausgeblieben. Stattdessen wurden Schiffsfonds auch an sicherheitsorientierte Anleger, die an einer Geldanlage zur Altersvorsorge interessiert waren, vermittelt. Aus so einer Falschberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

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Die scheinbar gute Kapitalanlage entpuppt sich mitunter als Kapitalvernichter

Ist es schlechte Anlageberatung oder sind es schlechte Anlageprodukte welche Jahr für Jahr für die schockierende Vernichtung der Ersparnisse von Kapitalanlegern sorgen?  Die betroffenen Kapitalanleger können diese Frage in der Regel nicht schlüssig beantworten. Obwohl dies wichtig wäre, denn eine schlechte Anlageberatung kann durchaus eine Anspruch gegen den Anlageberater rechtfertigen.

Sicher passieren im Leben Fehler. Das  gilt auch bei der Wahl einer bestimmten Kapitalanlage. Es wird auch nicht erwartet, dass ein Anlageberater stets die Entwicklung einer Kapitalanlage voraussehen kann. Der Finanzberater sollte aber seinen Wunsch, Provision  aus dem Verkauf des Anlageprodukts zu verdienen, dem Anlageziel seines Kunden unterordnen können. Der fast tägliche finanzielle Absturz liegt in vielen Fällen doch darin begründet, dass vielen Menschen – vor allem älteren Menschen -  die sehr oft kaum Anlageerfahrung haben von Banken und Anlageberatern höchst riskante Finanzprodukte empfohlen und auch verkauft werden. Der Anleger denkt, er wird ehrlich und objektiv beraten, dabei wird er vom Berater nur umschmeichelt um Vertrauen zu gewinnen. Denn der Abschluss wird in vielen Fällen nur auf Grund des Vertrauens zum Berater realisiert.

Der Anleger sollte sich fragen, ob die Beratung mit seinen Anlagezielen übereinstimmt und ob seinem Risikoprofil  genügend Rechnung getragen wurde.

Wenn er daran zweifelt, ist es an der Zeit einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu konsultieren. Der kann ihm eine neutrale Bewertung des Sachverhalts geben, ob der Verlust aus einer schlechten Beratung, einem schlechten Produkt oder einfach aus einem schlechten Marktverlauf resultiert.

Geschädigte Anleger verzichten oft darauf sich gegen Anlageverluste zu wehren. Entweder es ist ihnen peinlich, dass sie auf eine windige Anlage hereingefallen sind oder sie sind dem unsäglichen Spruch der Anlagelobby ,,werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher" aufgesessen. Solches Verhalten trägt aber dazu bei, dass die Initiatoren solcher Anlagen  weiterhin vielen Menschen das Geld aus der Tasche ziehen können.

Mit dieser miesen Masche sorgen  Banken, Finanzvertriebe und Initiatoren von Kapitalanlagen dafür, dass sich  bei den Anlegern die  Klage-Unlust verfestigt. 

Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen! So haben zum Beispiel hunderttausende Anleger insgesamt über 30 Milliarden Euro in den Bau von Containerschiffen gesteckt.  Aber die Anleger, denen teilweise sechsstellige Verluste drohen, wehren sich viel zu selten gegen die Banken oder freien Berater, die Ihnen diese Schiffsfonds "angedreht" haben!  Von den Anlegern werden in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.

Anleger sollten sich also vor solch durchschaubaren Ablenkungsmanöver und Methoden der Desinformation hüten. Anleger und Presse sollten auf derart billige Manöver nicht hereinfallen. Anleger haben nun einmal das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen und von der Geschäftsführung transparente Informationen zu erlangen. Deshalb lautet die BSZ e.V. Botschaft:

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!

Anleger die durch Anlagebetrug oder Falschberatung durch Anlageberater oder Banken geschädigt wurden, müssen rechtzeitig  die richtigen Schritte ergreifen  um nicht zum Opfer zu werden und bei Gericht ihre berechtigten Ansprüche nicht durchsetzen können. Bei Kapitalanlageverlusten ist es wichtig, sofort zu handeln. Je schneller die Anleger Tatsachen und Umstände ihres Falles von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht  bewerten lassen, desto schneller können die Fachanwälte die Arbeit zur Durchsetzung eventueller  finanzieller Ansprüche starten.

Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,  kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.

Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten. Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" anschließen.

Der BSZ ist seit vielen Jahren eine der ersten Adressen für Kapitalanleger, die auf der Suche nach dem richtigen Rechtsanwalt für ihr Problem sind.

Vielfach konnten die BSZ- Anwälte den Anlegern im Rahmen von Interessengemeinschaften helfen, durch Bündelung von Interessen und der Recherche der Hintergründe deren Ausgangsposition gegenüber meist übermächtige Gegner wie Banken und Versicherungen zu stärken und diesen in ihrem Kampf zum Erfolg verhelfen.

Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.

Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Betroffene können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?"  anschließen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  "Anlage gescheitert was nun?"  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?"   kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Samstag, April 15, 2017

One Coin/IMS: Bafin ordnet Kontensperre an! Betroffene prüfen rechtliche Möglichkeiten! Eile ist geboten!

Bafin ordnet Kontensperre und Rückabwicklung an! Betroffene sollten alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen! Eile ist geboten! Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!

Dieburg, den 13.04.2017: Medienberichten der letzten Tage zufolge hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf den Konten der „IMS International Marketing Services GmbH“ Gelder in Millionenhöhe eingefroren und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfte mit „One Coin“-Anlegern angeordnet.

IMS hatte aufgrund einer mit der „OneCoin Ltd.“ geschlossenen Vereinbarung dabei zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 Gelder in Millionenhöhe angenommen und diese ins Ausland transferiert.

So hatte die Bafin wohl bereits am 17. und 20.02.2017 über die bekannten und noch aktiven Konten der IMS International Marketing Services GmbH aus Greven in Deutschland eine Kontensperre angeordnet, die sofort vollziehbar ist.

Außerdem verfügte die BaFin am 05.04.2017 an die IMS International Marketing Services GmbH, das unerlaubt für die Onecoin Ltd., Dubai betriebene Finanztransfergeschäft mit „OneCoin“-Anlegern sofort einzustellen und hatte die Abwicklung der unerlaubten Geschäfte angeordnet.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu:

„Dies ist ein schwerer Schlag für Anleger von OneCoin/IMS. Anleger sollten umgehend alle Möglichkeiten der Schadenskompensation nutzen. Da die BaFin Medienberichten der letzten Tage zufolge hier bereits Gelder in Millionenhöhe eingefroren hat, kommt hierbei eventuell ein Arrestverfahren zum schnellen Zugriff auf die sicher gestellten Gelder in Betracht. Hierbei sollten Betroffene berücksichtigen, dass bei der Vollstreckung immer das sog. Prioritätsprinzip gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Betroffene sollten daher schnell handeln, um keine wertvolle Zeit zu verlieren und um ihre Gelder zu sichern!“

Auch weitere Möglichkeiten der Schadenskompensation sollten geprüft werden. Insbesondere die Firmenverantwortlichen sowie ggf. die Vermittler der Anlage stehen hier im Fokus. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG „One Coin/IMS International Marketing Services GmbH“ anschließen .

Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft informieren lassen.  Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!

Betroffene können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft One Coin/IMS International Marketing Services GmbHanschließen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft One Coin/IMS International Marketing Services GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die One Coin/IMS International Marketing Services GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Mittwoch, April 12, 2017

Wichtiger Erfolg für Anleger der POC

Ein von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB beim LG Berlin vertretener Anleger der POC 1 GmbH & Co. KG sowie der POC 2 GmbH & Co. KG erstreitet Schadensersatz.

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil aus März 2017 die Fehlerhaftigkeit des Prospekts der POC 1 GmbH & Co. KG sowie der POC 2 GmbH & Co. KG bestätigt. Dies erhöht die Chancen der Anleger für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen immens.

Bei den vorgenannten Beteiligungen besteht eine Vielzahl von Risiken- so auch die Gefahr eines Totalverlusts der investierten Einlage. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung in nur einem anlagerelevanten Umstand nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger hat dann einen Anspruch auf Rückzahlung des in die Beteiligung geleisteten Kapitals abzüglich etwaiger Ausschüttungen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB vertreten die Auffassung, dass die Prospekte zu den vorgenannten Anlagen in mehreren Punkten fehlerhaft sind. Diese Auffassung wurde nunmehr vom LG Berlin hinsichtlich eines aufklärungsrelevanten Umstands in einem im März 2017 verkündeten Urteil bestätigt. So kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass dahingestellt bleiben könne, ob die Prospekte rechtzeitig übergeben worden seien, weil diese jedenfalls nicht für eine vollständige Risikoaufklärung geeignet sind.

Dies ist eine sehr positive Nachricht für Anleger der POC 1 GmbH & Co. KG sowie der POC 2 GmbH & Co. KG. Bereits früher hatte das Landgericht Berlin die Gründungsgesellschafter der POC Growth 2 GmbH & Co. KG wegen Prospektfehlern zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Auch das Kammergericht Berlin hatte zuvor in jeweils vorläufigen Hinweisen die von uns vertretene Auffassung geteilt, dass hinsichtlich der Beteiligungen POC 1 GmbH & Co. KG bzw. POC Growth GmbH & Co. KG Prospektfehler vorliegen könnten.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, die in besagter mündlicher Verhandlung die Interessen des Klägers wahrgenommen hat, betroffenen Anlegern prüfen zu lassen, ob sie diese Rechtsprechung des Landgerichts Berlin für sich nutzen und erfolgversprechend selbst Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Die Anwälte prüfen für die Mandanten kostenfrei, ob eine ggf. bestehende Rechtsschutzversicherung die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten übernimmt.

Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft informieren lassen.  Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!

Betroffene können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC anschließen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

cllblinz

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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