Ist es schlechte Anlageberatung oder sind es schlechte
Anlageprodukte welche Jahr für Jahr für die schockierende Vernichtung der Ersparnisse
von Kapitalanlegern sorgen? Die
betroffenen Kapitalanleger können diese Frage in der Regel nicht schlüssig
beantworten. Obwohl dies wichtig wäre, denn eine schlechte Anlageberatung kann
durchaus eine Anspruch gegen den Anlageberater rechtfertigen.
Sicher passieren im Leben Fehler. Das gilt auch bei der Wahl einer bestimmten
Kapitalanlage. Es wird auch nicht erwartet, dass ein Anlageberater stets die
Entwicklung einer Kapitalanlage voraussehen kann. Der Finanzberater sollte aber
seinen Wunsch, Provision aus dem Verkauf
des Anlageprodukts zu verdienen, dem Anlageziel seines Kunden unterordnen
können. Der fast tägliche finanzielle Absturz liegt in vielen Fällen doch darin
begründet, dass vielen Menschen – vor allem älteren Menschen - die sehr oft kaum Anlageerfahrung haben von
Banken und Anlageberatern höchst riskante Finanzprodukte empfohlen und auch
verkauft werden. Der Anleger denkt, er wird ehrlich und objektiv beraten, dabei
wird er vom Berater nur umschmeichelt um Vertrauen zu gewinnen. Denn der
Abschluss wird in vielen Fällen nur auf Grund des Vertrauens zum Berater
realisiert.
Der Anleger sollte
sich fragen, ob die Beratung mit seinen Anlagezielen übereinstimmt und ob
seinem Risikoprofil genügend Rechnung
getragen wurde.
Wenn er daran zweifelt, ist es an der Zeit einen Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht zu konsultieren. Der kann ihm eine neutrale
Bewertung des Sachverhalts geben, ob der Verlust aus einer schlechten Beratung,
einem schlechten Produkt oder einfach aus einem schlechten Marktverlauf
resultiert.
Geschädigte Anleger verzichten oft darauf sich gegen
Anlageverluste zu wehren. Entweder es ist ihnen peinlich, dass sie auf eine
windige Anlage hereingefallen sind oder sie sind dem unsäglichen Spruch der
Anlagelobby ,,werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher"
aufgesessen. Solches Verhalten trägt aber dazu bei, dass die Initiatoren
solcher Anlagen weiterhin vielen
Menschen das Geld aus der Tasche ziehen können.
Mit dieser miesen
Masche sorgen Banken, Finanzvertriebe
und Initiatoren von Kapitalanlagen dafür, dass sich bei den Anlegern die Klage-Unlust verfestigt.
Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der Anleger
gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen! So haben zum
Beispiel hunderttausende Anleger insgesamt über 30 Milliarden Euro in den Bau
von Containerschiffen gesteckt. Aber die
Anleger, denen teilweise sechsstellige Verluste drohen, wehren sich viel zu
selten gegen die Banken oder freien Berater, die Ihnen diese Schiffsfonds
"angedreht" haben! Von den
Anlegern werden in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert, was für
viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft
von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.
Anleger sollten sich also vor solch durchschaubaren
Ablenkungsmanöver und Methoden der Desinformation hüten. Anleger und Presse
sollten auf derart billige Manöver nicht hereinfallen. Anleger haben nun einmal
das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen und von der Geschäftsführung
transparente Informationen zu erlangen. Deshalb lautet die BSZ e.V. Botschaft:
Kein Anleger sollte
auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen!
Anleger die durch Anlagebetrug oder Falschberatung durch
Anlageberater oder Banken geschädigt wurden, müssen rechtzeitig die richtigen Schritte ergreifen um nicht zum Opfer zu werden und bei Gericht
ihre berechtigten Ansprüche nicht durchsetzen können. Bei
Kapitalanlageverlusten ist es wichtig, sofort zu handeln. Je schneller die
Anleger Tatsachen und Umstände ihres Falles von einem Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht bewerten lassen, desto
schneller können die Fachanwälte die Arbeit zur Durchsetzung eventueller finanzieller Ansprüche starten.
Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,
kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern
eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres finanziellen Schadens vermittelt. Die BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am
Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom
BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese
Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen
Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.
Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?"
gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu
lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten. Kein Anleger sollte auf
seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben,
Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für
den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger
und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus
diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ®
Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert
haben, können Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?"
anschließen.
Der BSZ ist seit
vielen Jahren eine der ersten Adressen für Kapitalanleger, die auf der Suche
nach dem richtigen Rechtsanwalt für ihr Problem sind.
Vielfach konnten die BSZ- Anwälte den Anlegern im Rahmen von
Interessengemeinschaften helfen, durch Bündelung von Interessen und der
Recherche der Hintergründe deren Ausgangsposition gegenüber meist übermächtige
Gegner wie Banken und Versicherungen zu stärken und diesen in ihrem Kampf zum
Erfolg verhelfen.
Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung
praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im
Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ
e.V. informieren.
Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert
haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen
gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der
entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.
Jedem Anleger, der
bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst
frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten.
Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu
einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den
Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte haben in unzähligen Verfahren
positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre
Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger
beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die
Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan
erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter
Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des
Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann
ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht
leisten.
Betroffene können sich
gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert
was nun?" anschließen.
Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell
durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch
auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung
Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?"
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?"
kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine Tätigkeit
ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V.
ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren,
gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
Anleger- und Verbraucherschutz Projekte
bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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