Samstag, April 15, 2017

One Coin/IMS: Bafin ordnet Kontensperre an! Betroffene prüfen rechtliche Möglichkeiten! Eile ist geboten!

Bafin ordnet Kontensperre und Rückabwicklung an! Betroffene sollten alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen! Eile ist geboten! Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!

Dieburg, den 13.04.2017: Medienberichten der letzten Tage zufolge hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf den Konten der „IMS International Marketing Services GmbH“ Gelder in Millionenhöhe eingefroren und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfte mit „One Coin“-Anlegern angeordnet.

IMS hatte aufgrund einer mit der „OneCoin Ltd.“ geschlossenen Vereinbarung dabei zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 Gelder in Millionenhöhe angenommen und diese ins Ausland transferiert.

So hatte die Bafin wohl bereits am 17. und 20.02.2017 über die bekannten und noch aktiven Konten der IMS International Marketing Services GmbH aus Greven in Deutschland eine Kontensperre angeordnet, die sofort vollziehbar ist.

Außerdem verfügte die BaFin am 05.04.2017 an die IMS International Marketing Services GmbH, das unerlaubt für die Onecoin Ltd., Dubai betriebene Finanztransfergeschäft mit „OneCoin“-Anlegern sofort einzustellen und hatte die Abwicklung der unerlaubten Geschäfte angeordnet.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu:

„Dies ist ein schwerer Schlag für Anleger von OneCoin/IMS. Anleger sollten umgehend alle Möglichkeiten der Schadenskompensation nutzen. Da die BaFin Medienberichten der letzten Tage zufolge hier bereits Gelder in Millionenhöhe eingefroren hat, kommt hierbei eventuell ein Arrestverfahren zum schnellen Zugriff auf die sicher gestellten Gelder in Betracht. Hierbei sollten Betroffene berücksichtigen, dass bei der Vollstreckung immer das sog. Prioritätsprinzip gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Betroffene sollten daher schnell handeln, um keine wertvolle Zeit zu verlieren und um ihre Gelder zu sichern!“

Auch weitere Möglichkeiten der Schadenskompensation sollten geprüft werden. Insbesondere die Firmenverantwortlichen sowie ggf. die Vermittler der Anlage stehen hier im Fokus. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG „One Coin/IMS International Marketing Services GmbH“ anschließen .

Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft informieren lassen.  Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!

Betroffene können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft One Coin/IMS International Marketing Services GmbHanschließen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft One Coin/IMS International Marketing Services GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die One Coin/IMS International Marketing Services GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

drspä

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

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