Bafin ordnet Kontensperre und Rückabwicklung an! Betroffene
sollten alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen! Eile ist geboten! Betroffene
schließen sich dem BSZ e.V. an!
Dieburg, den 13.04.2017: Medienberichten der letzten Tage
zufolge hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf den
Konten der „IMS International Marketing Services GmbH“ Gelder in Millionenhöhe
eingefroren und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen
Finanztransfergeschäfte mit „One Coin“-Anlegern angeordnet.
IMS hatte aufgrund einer mit der „OneCoin Ltd.“
geschlossenen Vereinbarung dabei zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016
Gelder in Millionenhöhe angenommen und diese ins Ausland transferiert.
So hatte die Bafin wohl bereits am 17. und 20.02.2017 über
die bekannten und noch aktiven Konten der IMS International Marketing Services
GmbH aus Greven in Deutschland eine Kontensperre angeordnet, die sofort
vollziehbar ist.
Außerdem verfügte die BaFin am 05.04.2017 an die IMS
International Marketing Services GmbH, das unerlaubt für die Onecoin Ltd.,
Dubai betriebene Finanztransfergeschäft mit „OneCoin“-Anlegern sofort
einzustellen und hatte die Abwicklung der unerlaubten Geschäfte angeordnet.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu:
„Dies ist ein schwerer Schlag für Anleger von OneCoin/IMS. Anleger
sollten umgehend alle Möglichkeiten der Schadenskompensation nutzen. Da die
BaFin Medienberichten der letzten Tage zufolge hier bereits Gelder in
Millionenhöhe eingefroren hat, kommt hierbei eventuell ein Arrestverfahren zum
schnellen Zugriff auf die sicher gestellten Gelder in Betracht. Hierbei sollten
Betroffene berücksichtigen, dass bei der Vollstreckung immer das sog.
Prioritätsprinzip gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Betroffene
sollten daher schnell handeln, um keine wertvolle Zeit zu verlieren und um ihre
Gelder zu sichern!“
Auch weitere Möglichkeiten der Schadenskompensation sollten geprüft werden. Insbesondere die Firmenverantwortlichen sowie ggf. die Vermittler der Anlage stehen hier im Fokus. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG „One Coin/IMS International Marketing Services GmbH“ anschließen .
Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich
kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
informieren lassen. Die BSZ® e.V.
Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle
verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im
Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für
diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im
Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!
Betroffene können sich
gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft One Coin/IMS
International Marketing Services GmbH“ anschließen.
Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell
durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch
auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung
Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft One Coin/IMS International Marketing Services GmbH
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die One Coin/IMS International Marketing Services GmbH kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
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