Ein von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB beim LG
Berlin vertretener Anleger der POC 1 GmbH & Co. KG sowie der POC 2 GmbH
& Co. KG erstreitet Schadensersatz.
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil aus März 2017 die
Fehlerhaftigkeit des Prospekts der POC 1 GmbH & Co. KG sowie der POC 2 GmbH
& Co. KG bestätigt. Dies erhöht die Chancen der Anleger für die
erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen immens.
Bei den vorgenannten Beteiligungen besteht eine Vielzahl von
Risiken- so auch die Gefahr eines Totalverlusts der investierten Einlage. Gemäß
der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend
und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden,
bevor er sich hieran beteiligt. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung
in nur einem anlagerelevanten Umstand nachweisen, so besteht ein Anspruch auf
Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger
hat dann einen Anspruch auf Rückzahlung des in die Beteiligung geleisteten
Kapitals abzüglich etwaiger Ausschüttungen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB vertreten die
Auffassung, dass die Prospekte zu den vorgenannten Anlagen in mehreren Punkten
fehlerhaft sind. Diese Auffassung wurde nunmehr vom LG Berlin hinsichtlich
eines aufklärungsrelevanten Umstands in einem im März 2017 verkündeten Urteil
bestätigt. So kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass dahingestellt bleiben
könne, ob die Prospekte rechtzeitig übergeben worden seien, weil diese
jedenfalls nicht für eine vollständige Risikoaufklärung geeignet sind.
Dies ist eine sehr positive Nachricht für Anleger der POC 1
GmbH & Co. KG sowie der POC 2 GmbH & Co. KG. Bereits früher hatte das
Landgericht Berlin die Gründungsgesellschafter der POC Growth 2 GmbH & Co.
KG wegen Prospektfehlern zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Auch das
Kammergericht Berlin hatte zuvor in jeweils vorläufigen Hinweisen die von uns
vertretene Auffassung geteilt, dass hinsichtlich der Beteiligungen POC 1 GmbH
& Co. KG bzw. POC Growth GmbH & Co. KG Prospektfehler vorliegen
könnten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwältin Linz, die in besagter mündlicher Verhandlung die
Interessen des Klägers wahrgenommen hat, betroffenen Anlegern prüfen zu lassen,
ob sie diese Rechtsprechung des Landgerichts Berlin für sich nutzen und
erfolgversprechend selbst Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Die Anwälte prüfen für die Mandanten kostenfrei, ob eine
ggf. bestehende Rechtsschutzversicherung die mit einer Anspruchsdurchsetzung
verbundenen Kosten übernimmt.
Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich
kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
informieren lassen. Die BSZ® e.V.
Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle
verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im
Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für
diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im
Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!
Betroffene können sich
gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC anschließen.
Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell
durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch
auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung
Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft POC anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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