Sie haben mit einer Kapitalanlage Geld verloren und stellen
sich nun die Frage: „Wo steckt das Geld?
Wo ist das Geld geblieben? Wer hat das Geld jetzt? Was ist mit dem Geld geschehen? Taucht es
irgendwann wieder auf? Ist ein Wunder
geschehen? Hat es sich in Luft aufgelöst?“
Von dem Anlageberater der Ihnen die Anlage wahrscheinlich
mit steigender Gewinnkurve schmackhaft gemacht hat, können Sie keine plausible
Antwort auf Ihre Fragen erwarten.
In der Regel haben einen Teil Ihres verlorenen Vermögens die
Verkäufer der Wertpapiere beim Vertragsschluss erhalten, die Banken, Anwälte,
auch der Staat über die Steuern. In nicht wenigen Fällen haben auch die
Hersteller teuerster Sportwagen, Edelrestaurants. Juweliere oder auch
Immobilienhändler davon profitiert. Der Löwenanteil Ihres Geldes landet mitunter
in den Geldwaschmaschinen der Initiatoren der Anlage. Das Geld um welches man
Sie als Anleger betrogen hat, findet sich dann nach einiger Zeit auf dem
Bankkonto irgendeines seriösen Deutschen Unternehmens oder eines
„erfolgreichen“ Geschäftsmanns wieder. Das muss so nicht sein, passiert aber in
vielen Fällen genau so.
Der Grund dafür, dass
gerade in Deutschland derart viel Anlegergeld verbrannt wird, liegt nach
Erkenntnis des BSZ e.V. nicht zuletzt in der mangelnden Bereitschaft der
Geschädigten sich massiv gegen die Verluste zu wehren.
Dazu kommt noch, dass hierzu Lande die Meinung vertreten
wird, bei Kapitalanlagen seien Kapitalverluste durch Betrug kaum zu vermeiden
und im übrigen habe der Staat für die notwendige Sicherheit zu sorgen. „Die
vorhandenen staatlichen und vom Staat finanziell geförderten Stellen, sind mit
dieser Aufgabe aber offensichtlich überfordert“, sagt Horst Roosen, Vorstand
des BSZ e.V. und seit 1998 im Anlegerschutz aktiv.
In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass
die effektivste und zugleich kostengünstigste Art der Schadensvermeidung die
ständige Sammlung, Veröffentlichung und Auswertung aller relevanten Informationen ist. Der BSZ
e.V. praktiziert dies seit dem Jahr 1998 in vorbildlicher Weise.
Die gute Nachricht ist
, dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft
nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.
Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem
„schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die
sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen
renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit
scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.
Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme
Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld
gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter"
Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ
e.V.
Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage
nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu
werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Geschädigte Kapitalanleger werden zwar immer öfter von
Helfern umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen.
„Sicher ist das allerdings nicht“ warnt Roosen.
Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe
Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung
richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat. Aus den
vorgenannten Gründen hat der BSZ® e.V. jetzt die Fördergemeinschaft
Solidarservice eingerichtet die in erste Linie geschädigte Kapitalanleger
anspricht die kaum noch über finanziellen Spielraum zur Rechtsdurchsetzung
ihrer Ansprüche verfügen.
Außergerichtliche
Möglichkeiten ausloten
Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die
BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte
prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor
Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle
außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben,
oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der
drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer.
Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung
verfügt.
Aber Achtung!
Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem
Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für
Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare
anfallen.
Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche
konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie
folgt vorgehen:
Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er
sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt,
unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien
der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung
oder des – Erwerbs erhalten haben.
Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein,
wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein
Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der
Versicherung abklären.
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren
Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv
umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind
jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu
vertreten.
Einleitung
außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen
und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls
erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft
reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied
der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen
Summe einen Förderbeitrag in Höhe von 20% an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.
Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen 5%.
Haben die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der
Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine
fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der
Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie
weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.
Außerdem wird die Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft. Bei
positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche
durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie
eigenes Geld einsetzen.
Es geht im Solidar-Bereich des BSZ® e.V. nicht darum, eine
vermeintlich qualifizierte Anwaltskanzlei zu vermitteln, die damit angepriesen
wird, dass sie besonders günstig arbeitet. Es sind hochqualifizierte und seit
vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten,
also nicht nur vom BSZ, als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen
werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge
seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen. Dennoch
beraten diese Kanzleien bei allen Mandanten kosteneffizient.
Manche Anlegerkanzleien werben mit der Vielzahl der
Mandanten die sie in einem bestimmten Schadensfall schon eingesammelt hat. Wie
sollen aber 1000, 5000 oder mehr Mandanten vernünftig beraten werden? Die BSZ
Anlegerschutzanwälte investieren sehr viel Zeit für jeden einzelnen Anleger der
durch Betrug , Täuschung , Verletzung der Treuepflicht , falsche Darstellung ,
Schlechtberatung, unerlaubte Handlungen usw. mit seinen Investitionen
geschädigt worden ist.
Kapitalanleger die
ernsthaft rechtlichen Rat benötigen, nutzen das BSZ e.V. Solidar Angebot.
Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine kostenlose Fallbewertung.
Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der
Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese
Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der
Auftraggeber gelöst werden könnte.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft
Solidarservice kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Anmeldformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de