Mittwoch, April 12, 2017

Lignum Sachwert Edelholz AG: ANLEGER PRÜFEN ANSPRÜCHE GEGEN VERMITTLER! ERSTE KLAGEN EINGEREICHT!

Die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin hatte mit Datum vom 08.04.2016 Insolvenz angemeldet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde bestellt.

Die Anleger konnten auch ihre Ansprüche inzwischen zur Insolvenztabelle anmelden, um wenigstens noch einen Teil ihres Geldes zu retten. Da jedoch die Insolvenzquote nach gegenwärtiger Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner zufolge vermutlich nur gering ausfallen wird (wohl zwischen 0-10 % nach gegenwärtigen Stand), prüfen Anleger inzwischen auch andere Möglichkeiten der Schadenskompensation. So weisen die Rechtsanwälte darauf hin, dass auch gegen die jeweiligen Vermittler oder Initiatoren der Anlage begründete Ansprüche bestehen könnten, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss.

Gegen einige Vermittler hatte die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner bereits erste Klagen eingereicht, z. B. vor den Landgerichten Berlin, Stuttgart und Neuruppin.

So schulden die Vermittler z. B. eine anleger- und objektgerechte Beratung. Sofern die Beratung nicht anleger- und objektgerecht war, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, können Anleger hier erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend machen, worauf die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hinweisen möchten. Ansatzpunkte sind hierfür unter anderem, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, eine falsche Darstellung der Sicherheit der Anlage inkl. des behaupteten Sicherheitenkonzepts, zu optimistische Prognosen hinsichtlich der Entwicklung des Holzpreises in den nächsten Jahren, teilweise hohe Weichkosten, die das Investment weiter schmälerten.

Doch Achtung: Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass in diversen Fällen, wie die Anwälte inzwischen herausfinden konnten, Verjährung droht. In einigen Fällen wurde die Anlage den Anlegern nämlich im Jahr 2007 vermittelt, sodass Schadensersatzansprüche in diesen Fällen, da im 10. Jahr gem. §§ 195, 199 BGB taggenau Verjährung eintreten wird, bereits in einigen Wochen Verjährung eintreten könnte, sofern nicht vorher verjährungshemmende Maßnahmen wie eine Klage durchgeführt werden.

Auch in anderen Fällen droht, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, Verjährung, da diese zwar spätestens nach 10 Jahren eintritt, aber auch 3 Jahre ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis.

Eile ist also in diversen Fällen geboten!

Anleger sollten sich hier also alle Möglichkeiten offenhalten, und somit auch prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall eventuelle Ansprüche gegen den jeweiligen Vermittler oder die Initiatoren geltend gemacht werden können.

Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft informieren lassen.  Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!

Betroffene können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Telefon: 06071-9816810

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