Dienstag, April 11, 2017

Darlehenswiderruf: „Widerrufsjoker“ noch vor der Zinswende nutzen

Zahlreiche Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen wurden, sind auch heute noch widerrufbar. Durch einen Widerruf können sich Verbraucher von hochverzinsten Darlehen lösen und von dem historisch niedrigen Zinsniveau profitieren. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, wann sich eine genauere Prüfung der Widerrufsinformation lohnt.

Läuft die Widerrufsfrist überhaupt?

Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 11.06.2010 geschlossen wurden, zeitlich bis zum 21.06.2016 begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Darlehensverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen wurden. Demzufolge können solche Verträge auch heute noch widerrufen werden, wenn die Widerrufsfrist von 14 Tagen noch nicht angelaufen ist.

Seit dem 11.06.2010 sind Banken und Sparkassen bei Baufinanzierungen gesetzlich verpflichtet, in die Darlehensverträge eine Reihe von Informationen, wie beispielsweise Angaben zum Nettodarlehensbetrag oder zur Darlehenslaufzeit, aufzunehmen. In den Widerrufsbelehrungen findet sich seither regelmäßig der Hinweis, dass die Frist erst zu laufen beginnt, wenn der Verbraucher diese Pflichtangaben erhalten hat. Somit läuft die Frist nicht, wenn der Verbraucher diese Informationen nicht bekommen hat. Nach Meinung von Fachanwälten trifft dies insbesondere auf Verträge der ING-Diba zu.

Eine weitere Widerrufsmöglichkeit ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15. Dort hatte ein Kreditinstitut das Anlaufen der Widerrufsfrist zusätzlich davon abhängig gemacht, dass der Verbraucher unter anderem über die zuständige Aufsichtsbehörde informiert wird. Wenn diese Aufsichtsbehörde in den Verbraucherinformationen aber nirgends benannt wird, beginnt die Widerrufsfrist auch nicht zu laufen. Diese Konstellation trifft nach den Erfahrungen der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte auf Darlehensverträge von Sparkassen und der PSD Bank zu.

Niedriges Zinsniveau nutzen

Es mehren sich die Anzeichen einer bevorstehenden Zinswende. In den USA sind schon steigende Zinsen zu beobachten. Auch für Deutschland sagen viele Experten eine Erhöhung der Zinsen in naher Zukunft voraus. Deshalb sollten betroffene Bankkunden nicht länger mit der Prüfung ihrer Widerrufsinformation warten.

Wer seinen Darlehensvertrag widerruft, kann seinen Kredit zu einem aktuell noch niedrigen Zinssatz umschulden ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Darüber hinaus hat er Anspruch auf eine Verzinsung der an die Bank gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen. Bei Immobiliarkrediten beträgt die Verzinsung 2,5 % über dem Basiszinssatz. Je nach Höhe und Dauer der vereinbarten Zinsbindung kann die Ersparnis durch einen Widerruf mehrere zehntausend Euro betragen.

Der Service der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bietet interessierten Darlehensnehmern ein Rundumpaket an:

-          Sie prüft die Widerrufsinformation – kostenfrei
-          Sie holt gegebenenfalls eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkuliert die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs.
-          Sie erklärt für den Kreditnehmer gegebenenfalls den Widerruf und führt den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder Sparkasse und verhandelt bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.
-          Auf Wunsch des Kreditnehmers führt sie die Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen durch.
-          Auf Wunsch stellt sie den Kontakt zu einem Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.
-          Auf Wunsch wickelt sie schließlich die Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue Bank ab.
Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft informieren lassen.  Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!

Betroffene können sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Montag, April 10, 2017

Wöhrl Anleihe: Zweite Anleihegläubigerversammlung am 24. April

Nachdem die erste Anleihegläubigerversammlung der Rudolf Wöhrl AG nicht beschlussfähig war, sind die Anleihe-Anleger am 24. April 2017 erneut zur Gläubigerversammlung eingeladen. Im Mittelpunkt der Versammlung steht die Abstimmung über den vorgelegten Insolvenzplan oder einer vergleichbaren Sanierungslösung.

Die erste Anleihegläubigerversammlung hatte bereits am 3. April stattgefunden. Da aber das erforderliche Quorum in Höhe von 50 Prozent des ausstehenden Nominalvolumens der Anleihe nicht erreicht wurde, ist eine zweite Versammlung nötig geworden.

Nach dem Insolvenzplan können die Anleger der 30 Millionen Euro schweren Anleihe lediglich mit einer Insolvenzquote von zehn bis zwanzig Prozent rechnen. Auf der anderen Seite teilt das Unternehmen mit, dass bei einer Ablehnung der Investorenlösung der Geschäftsbetrieb wahrscheinlich ganz eingestellt werde. Das würde für die Anleger voraussichtlich zu noch höheren Verlusten bis hin zum Totalverlust führen. „Eine wirkliche Wahl haben die Anleger eigentlich nicht. Verluste zwischen 80 und 90 Prozent werden leider immer realistischer, wenn die Anleger sich nur mit der Insolvenzquote abfinden und nicht noch weitere rechtliche Schritte einleiten“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Simon Kanz.

Um sich gegen die drohenden Verluste zu wehren, kann geprüft werden, ob auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Anleger haben einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Dazu zählt auch, dass sicherheitsorientierten Anlegern keine riskanten Geldanlagen vermittelt werden. Zudem müssen sie über die bestehenden Risiken und insbesondere über die Möglichkeit des Totalverlusts auch umfassend aufgeklärt werden. „Sind die Anlageberater oder Vermittler ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen, können Ansprüche auf Schadensersatz entstanden sein“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Forderungen können auch geltend gemacht werden, wenn die Anlagevermittler das Geschäftsmodell der Wöhrl-Anleihe nicht auf seine wirtschaftliche Plausibilität hin überprüft haben.

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Freitag, April 07, 2017

ZWEITES URTEIL FÜR POC-ANLEGER – LANDGERICHT BERLIN BESTÄTIGT PROSPEKTFEHLER

In einem weiteren durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Witt Rechtsanwälte erstrittenen Urteil bestätigte das Landgericht Berlin die Fehlerhaftigkeit eines weiteren POC Prospekts.

Diesmal handelte es sich um den Emissionsprospekt der POC Growth 4. GmbH & Co. KG. Die Gründungsgesellschafterinnen des betroffenen Fonds, die POC Growth 4. Verwaltungs GmbH und die Treuhänderin, die HVT HanseVermögen GmbH, wurden zur Zahlung von über 20.000,- € an den klagenden Anleger verurteilt.

Frau Rechtsanwältin Anna Zajac, die das Verfahren geführt hat, geht davon aus, dass sämtliche Anleger der POC Growth. 4 GmbH & Co. KG hiervon betroffen sind und mit guten Erfolgschancen ihre Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafterinnen gerichtlich durchsetzen können. Das Urteil ist auch für Anleger der weiteren POC Gesellschaften ein Grund zur Freude. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gehen davon aus, dass auch andere POC Prospekte fehlerhaft sind. In einem früheren Urteil hat das Landgericht Berlin zuvor die Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospekts der POC Growth 2. GmbH & Co. KG bestätigt.

Die Rechtsanwälte weisen jedoch darauf hin, dass vorerst möglicherweise nur Fälle betroffen sind, bei denen der Beitritt der Gesellschaft nach dem 31.12.2011 erfolgte. Die betroffenen Anleger sollen unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten anwaltlich überprüfen lassen.

Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC - PROVEN OIL CANADA anschließen.

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Solvium Containerdirektinvestments in der Kritik. Rechtsanwälte raten: Anleger sollten eigene Ansprüche prüfen.

Bei der Prüfung und Durchsetzung helfen versierte Anwälte, erklärt BSZ e. V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch. Wichtig für die Anleger ist dabei, dass unter Umständen bestehende Rechtsschutzversicherungen die damit verbundenen Kosten übernehmen.

Seit der Insolvenz des Containeranbieters Magellan im Frühjahr 2016 sind Containeranlagen in ein schlechtes Licht geraten. Verbraucherschützer warnen Anleger nun vor Containerkaufverträgen der Solvium Capital GmbH. Bei den von Solvium angebotenen Kapitalanlagen kaufen Anleger einen Container. Solvium seinerseits soll den Container für eine bestimmte Laufzeit vermieten und am Ende der Laufzeit den Container vom Anleger zum gleichen Preis zurückkaufen. Die Anleger sollen eine jährliche Rendite von über 4 % erhalten.

In der Theorie klingt das Konzept erstmal gut. Bei genauem Hinsehen jedoch handelt es sich um eine tatsächlich äußerst riskante Anlage. Zahlreiche Punkte werden kritisiert.

Solvium verkauft zwar den Container an den Anleger, behält aber das Recht, den verkauften Container im eigenen Namen an Dritte weiterzugeben. Kommt es jetzt zu einer Beschädigung des Containers oder fallen die Mieten aus, so kann der Anleger (und Eigentümer des betroffenen Containers!) nichts gegen den Dritten unternehmen, da er nicht selbst Vertragspartner des Containernutzers ist.

Solvium selbst muss dem Anleger in einer solchen Situation nur dann Schadensersatz leisten, wenn Solvium selbst Schadensersatz vom Nutzer erhält.

Auch bleibt der Anleger während der Laufzeit darauf angewiesen, dass die Emittentin bis zum Ende der Laufzeit leistungsfähig bleibt, damit die Mieten und – wirtschaftlich viel wichtiger – der Rückkaufspreis am Ende der Laufzeit gezahlt werden.

Kritisiert wird weithin, dass der Anleger nichts über seinen Container erfährt. Alter, Zustand, Mieter, Mietvertrag – all dies ist ihm unbekannt. In diesem Kontext tauchen Spekulationen im Internet auf, ob durch die Investments versucht wird, sich „elegant“ alter Spezialcontainer für besonders hohes Transportgut zu entledigen.

Negative Berichte finden sich auch über eine Versicherung, die die Anleger schützen sollte. Es soll vor Gericht darum gestritten worden sein, ob eine solche Versicherung tatsächlich wirksam besteht. Weiter wird berichtet, dass diese Versicherung wegen ihrer Ausgestaltung für die Anleger weitgehend nutzlos sein dürfte.

Auch die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse sind keine gute Reklame für Solvium. Solvium gehört seit 2015 der Conrendit Holding AG, die durch schlecht laufende Containerfonds in die Schlagzeilen geriet.

Anleger, die sich im Zusammenhang mit dem Erwerb ihres Container-Direktinvestments getäuscht sehen, sollten prüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zustehen. Diese kommen in Betracht, falls sie nicht oder nicht vollständig über die mit der Investition verbundenen Risiken aufgeklärt wurden. Derartige Ansprüche wären auf eine Rückabwicklung des Containererwerbs gerichtet: Der Anleger erhält vom Anlageberater sein investiertes Kapital zurück und überträgt ihm bzw. einer hinter ihm stehenden Beratungsgesellschaft die Rechts am Container.

Daneben wäre zu klären, ob Ansprüche gegen die Solvium-Gruppe bestehen.

Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solvium Containerdirektinvestments anschließen.

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Donnerstag, April 06, 2017

Kapitalanlage - organisierte Geldvernichtung?

Auf dem Anlagemarkt tummeln sich viele Scharlatane, Hochstapler und Betrüger. Jahr für Jahr gehen Milliarden Euro durch dubiose Geldanlagen verloren. Oft tauchen dabei die gleichen Personen immer wieder auf, nur Name und Fassade wechseln ständig.

Das ZDF hat am Mittwoch den 05.04.2017-  leider erst zu später Stunde um 22.45 Uhr-  unter dem Titel „In den Fängen der Abzocker“ eine sehenswerte ZDFzoom Recherche gesendet.

Berichtet wurde über ein Thema zu dem der BSZ® e.V. schon seit 18 Jahren seine Warnmeldungen auf www.fachanwalt-hotline.eu veröffentlicht. In dem ZDF Beitrag wurde gezeigt mit welchen Methoden und durch wen Anleger jedes Jahr Milliarden von Euro bei unseriösen Finanzgeschäften verlieren und dass hinter den vielen Skandalen oft dieselben Personen als Drahtzieher stehen. 

Wer den Beitrag nicht gesehen hat kann das im Internet unter dem Link  https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-in-den-faengen-der-abzocker-100.html nachholen. Das Video ist verfügbar bis zum 05.04. 2018, 18:00.

Das Ausmaß dieser Geldvernichtung bleibt einer breiten Öffentlichkeit oft verborgen, da die Medien meist nur über die spektakulären Betrugsfälle berichten, bedauert Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.  Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ e.V.

Seien Sie vorsichtig, der Finanzmarkt ist ein Haifischbecken, warnt der BSZ e.V. in einem aktuellen lesenswerten Beitrag unter dem Titel:

DIE KAPITALVERNICHTUNG DURCH MIESE ANLAGEBERATUNG, ZWEIFELHAFTE PRODUKTE UND ANLAGEBETRUG SIND IN DEUTSCHLAND ZU EINEM ERNSTEN PROBLEM GEWORDEN.

Der Link zum Beirag: http://bit.ly/2nGQCRy

Die Bürger werden es sich wahrscheinlich nicht mehr länger gefallen lassen, dass die Finanzindustrie quasi mit in der Regierung sitzt und darüber entscheiden kann, wie der eigene Profit gemehrt werden kann. So lange dies aber der Fall ist, werden die Kleinanleger auch weiterhin viel Geld in den Sand setzen.  Die massenweise Geldvernichtung  ist auch dem Umstand geschuldet, dass unsere Regierung das gesetzliche Rentensystem zur Armutsfalle gemacht hat, sagt Horst Roosen. Statt das staatliche  Rentensystem zu stärken und leistungsorientierte Renten die tatsächlich einen sorgenfreien Lebensabend ermöglichen zu garantieren, wurde das Rentensystem systematisch geschwächt und schlecht geredet. Die private Vorsorge wurde das Maß aller Dinge und die Finanzvertriebe verdienen damit Geld ohne Ende. 

Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann, sagt der BSZ e.V. Vorstand.

Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat auf Ihrer Webseite folgenden Text für Kapitalanleger veröffentlicht:

Zitat:

„Um sachgerechte Anlageentscheidungen treffen zu können, müssen die Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das betreffende Wertpapier oder die betreffende Vermögensanlage informiert werden. In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen daher nicht ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden.“

„Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zusätzlich wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen Aussagen aufweist.“

„Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist dagegen nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts. Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann. Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen. Daher kann allein aus der Tatsache, dass ein Prospekt der BaFin übermittelt und nach erfolgreichem Abschluss des Prospektprüfungsverfahrens bei der BaFin entsprechend den Bestimmungen des Verkaufsprospektgesetzes bzw. des Vermögensanlagengesetzes veröffentlicht wurde, nicht auf die Seriosität oder auf die Bonität des Emittenten geschlossen werden.“
Zitat Ende

Der durchschnittliche Anleger trifft aber in vielen Fällen seine Anlageentscheidung gerade wegen des Hinweises auf die Nennung und Hinterlegung des Anlageprospekts bei der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, so die Erfahrung des BSZ e.V.  

  • Nach gesundem Menschenverstand kann der durchschnittliche Anleger  doch davon ausgehen, dass eine staatliche Finanzaufsicht gerade die im Anlageprospekt gemachten Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüft und feststellt ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann, sagt Horst Roosen.  Wenn dann auch noch nicht einmal beurteilt wird, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen, dann muss man sich doch eigentlich fragen, welcher Nutzen für den Anleger da noch übrig bleibt.

Geschädigte Anleger und deren Rechtsvertreter die den Versuch wagen für erlittene Anlageverluste die BaFin verantwortlich zu machen haben keine Chance hier Schadensersatzansprüche durchzusetzen.  Anwälte die so etwas für ihre Mandanten trotzdem versuchen, werden von interessierten Kreisen  als Rechtsidioten mit Abzockermentalität diffamiert und auch schon mal bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

IM KAPITALANLAGE TOLLHAUS DEUTSCHLAND WIRD WEITER ABGEZOCKT! DER DUMME IST DER ANLEGER!

Es ist lebensfremd anzunehmen,  dass Kleinanleger  Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können. Die Geschädigten die sich tagtäglich bei dem BSZ e. V. melden bestätigen diese These. Viele Anleger haben keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen lediglich eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem empfehlen viele Banken und Sparkassen und freie Anlageberater mitunter höchst spekulative Geldanlagen. Dazu wird oft der zwingend erforderliche Hinweis, dass das eingebrachte Kapital zum Teil, oder sogar vollständig, verloren gehen kann, unter den Tisch fallen gelassen. Da muss doch die Frage erlaubt sein: ob es möglich ist, dass hochqualifizierte Finanzkaufleute  zweifelhafte Anlageprodukte verkaufen,  und über Jahre hinweg, sehenden Auges, Anlegergelder von Kleinanlegern vernichten und angeblich von nichts wissen?

Die Berater müssen den von verschiedenen Fachpublikationen veröffentlichten Warnhinweisen auf unseriöse Praktiken Kenntnis nehmen und ihre Anleger darauf hinweisen! Den enormen Risiken bis zum Totalverlust stehen oft äußerst fragwürdige Renditechancen gegenüber, die zudem mitunter durch saftige Gebühren zusätzlich reduziert werden.  Bei vielen Anlageskandalen mit tausenden Geschädigten, vermittelten die Berater ihren Kunden den Eindruck  es mit einer soliden und langfristigen Anlagestrategie und Anlageform die sich besonders zur Altersvorsorge eignet zu tun zu haben. Die Möglichkeit  eines Totalverlustrisikos wird bewusst verschwiegen  oder klein geredet. Dabei muss sich ein Berater vor der Vermittlung einer Kapitalanlage selbst über deren Wirtschaftlichkeit und Seriosität ausreichend informieren. Alleine an der Provisionshöhe die ihm für die Vermittlung einer Anlage zufließt  müssten die  Vermittler eigentlich merken, dass es dabei mitunter nicht mit rechten Dingen zugehen kann.

Wenn das Anlegergeld verbrannt ist, mutiert so manch Anlageberater plötzlich zum Verbraucherschützer, verbündet sich mit Rechtsanwaltskanzleien, jammert dass man selbst betrogen worden sei, wolle aber alles mögliche tun um den geschädigten Anlegern zu helfen. Da gehen die Berater schon mal mit Kundenlisten hausieren um sogenannte Geschädigtengemeinschaften zu etablieren, die den Zweck haben dürften, der eigenen Haftung zu entgehen. Beliebtes Argument ist dann hier, dass man ihn, den Vermittler, wenn man ihm den nachweisen könne, dass er seine Aufklärungspflicht verletzt habe, zwar verklagen könne, aber, da er ja selbst investiert habe, bei ihm nichts holen könne.

Gerade bei Anlageskandalen mit vielen geschädigten Kapitalanlegern und einem hohen Schaden nutzen nach Erkenntnis des BSZ® e.V. leider auch einige Rechtsanwälte diese Situation zur Wahrung ihrer eigenen Interessen.  Da gründen Anwälte Geschädigtengemeinschaften und geben nach nur wenigen Tagen des Schadenseintritts bekannt, schon Tausende Geschädigte zu vertreten. Im Internet wird mit bezahlten Einträgen ganz gezielt um Geschädigte geworben. Man verkündet stolz mit den Vertrieben zusammen zu arbeiten, die mit ihrer Provisionsgier vorher die Anleger um ihre Ersparnisse gebracht haben.

Es ist kaum zu glauben, aber es werden immer noch Anlegergelder mit Schneeballsystemen eingesammelt. Bei den meisten Schneeballsystemen ist es so, dass gerade am Anfang sehr viele Gelder herausgenommen werden. Nachher, wenn das läuft, entsteht das Problem, das Schneeballsystem zu bedienen. Es wird immer mehr Geld gebraucht, weil immer mehr Anlegern immer höhere Renditen versprochen wurden. Insofern ist es also sehr wahrscheinlich, dass der Anfang der Betrugssysteme stets einige Jahre zurückliegt.“ Was einen natürlich überrascht, ist, dass solche Systeme oft über einen langen Zeitraum existieren können. Wenn da mal Fachleute auf die Konten schauen würden und mit den täglichen und monatlichen Auszügen abgleichen würden, würde dem Schwindel oft viel früher ein Ende bereitet.

Unsere europäischen Nachbarn wundern sich schon lange nicht mehr über das Kapitalanlage Tollhaus Deutschland. 

Ihnen kann zum Beispiel in Frankreich so etwas nicht passieren.  Der französische Finanzmarkt zeichnet sich nämlich durch eine starke Regulierung aus.  Anlegerschutz ist Teil des französischen Verbraucherschutzes und daher in das allgemeine Wirtschaftsrecht integriert. Aufgrund einer konsequenten Aufsicht existiert kein unkontrollierter Kapitalmarkt. So wird der Markt für unseriöse Anbieter von Anbeginn abgeschottet. Direkte (Telefon)Werbung von Finanzprodukten ist traditionell verboten: das entsprechende Gesetz stammt in seiner Urfassung aus dem Jahre 1885.

In Deutschland gehören diese unzulässige Vertriebsmethoden insbesondere des "cold calling" bei vielen Finanzdienstleistern  aber ganz offensichtlich zum Standardvertriebskonzept.  Der BSZ kritisiert, dass der Anlegerschutz in Deutschland leider nur auf dem (Gesetzes)Papier steht. Die weit verbreitete Praxis des Telefonmarketing sieht nämlich anders aus. Vor allem im Finanzdienstleistungsbereich hat sich die unaufgeforderte telefonische Kontaktaufnahme trotz Verbot zu einem verbreiteten Missstand entwickelt.  Der Angerufene sollte unter diesen Umständen immer davon ausgehen dass er es mit einem unseriösen Anbieter zu tun hat.

WETTBEWERBSRECHTLICHE ANGRIFFE VON INITIATOREN DUBIOSER GELDANLAGEN.

Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor finanziellem Schaden zu bewahren, wird von den Betroffenen nicht mit aufklärendem Material versorgt, sondern seitens der Anbieter reihenweise zur Abgabe von strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen aufgefordert. Die dabei zu Grunde gelegten Gegenstandswerte werden dabei oft als juristischer Maulkorb missbraucht und in utopischer Höhe festgelegt. Das kostet!  Selbst wenn die Staatsanwaltschaft schon wegen Kapitalanlagebetrugs ermittelt, werden die Anlegerschützer noch mit Abmahnschreiben überhäuft. Da oftmals auch die größten Kapitalvernichter die Keule der juristischen Unterlassungsaufforderung einer sachlichen Auseinandersetzung vorziehen, duckt sich so mancher Anlegerschützer weg, zieht den Kopf ein und wartet bis die Gefahr zur Kasse gebeten zu werden vorbei ist.

Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“ zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine Veränderungen eintreten.

Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.

Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts.

Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden. Anleger sollten stets darüber informiert werden, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren müssen auch bereit sein die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen.  Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) wird auch weiterhin mit seiner Öffentlichkeitsarbeit zu der Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten beitragen. Die rasche, ungehinderte, von keiner Zentralstelle gelenkte Verbreitung und Kommentierung von Informationen, ist das strategische Erfolgspotential des BSZ® e.V.

Der BSZ® e.V. trägt dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Bei vielen Anlageskandalen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen, viele scheinen aber auf den fahrenden Zug aufspringen zu wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Die gute Nachricht ist,

dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.  Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Für Kapitalanleger die Verluste erlitten haben oder Opfer eines Anlagebetrugs wurden gibt es eine Reihe von Optionen, die erlittenen Verluste zu mindern oder gar auszugleichen.  Natürlich hängt die Wahrscheinlichkeit, Verluste zurückzugewinnen letztlich ab, ob der Beklagte noch genügend Geld oder Vermögen zur Schadensregulierung hat - und das ist leider oft nicht der Fall.

Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für die Bewertung eines Anspruchs.

Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen. Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.

Auch Sie wollen Ihre Kapitalanlage professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Donnerstag, März 30, 2017

ALBIS Finance AG/NL NordLeas AG – Klage rechtskräftig abgewiesen

Weitere Klage gegen Anleger abgewiesen. Urteil durch Beschluss OLG Köln rechtskräftig. Manchmal hilft Beharrlichkeit. Im vorliegenden Fall führte dies dazu, dass eine Klage der ALBIS Finance AG gegen einen Anleger rechtskräftig abgewiesen wurde.

Anleger der ALBIS Finance AG/NL NordLease AG kennen das: nicht nur die Gewinne der Beteiligung blieben aus, auch die Ausschüttungen werden von den Anlegern zurückgefordert. Dass das nicht ganz so einfach geht, hat das Oberlandesgericht Köln nun in letzter Instanz entschieden.

Verklagt wurde ein Anleger aus dem Auseinandersetzungsguthabens seiner atypisch stillen Beteiligung an der Gesellschaft. Da dieses negativ war, sollte der Anleger über 11.000,00 € zurückzahlen. Das Landgericht Bonn hatte die Klage bereits abgewiesen. Die Berufung der Gegenseite hat das OLG Köln durch Beschluss nun ebenfalls zurückgewiesen.

Regeln zur Abrechnung nicht eingehalten

Im Ergebnis folgen damit sowohl das LG Bonn als auch das OLG Köln der Rechtsansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke, wonach die Voraussetzungen für einen Zahlungsanspruch nicht gegeben sind, da die Berechnung nicht zutreffend ist. In Folge dessen besteht der Klageanspruch auch nicht und die Klage war rechtskräftig abzuweisen.

Verschiedene weitere Einwendungen

Auf weitere, von der Kanzlei vorgebrachte Argumente gegen die Begründetheit der Klage brauchte das Gericht nicht mehr einzugehen, da es nach Auffassung des Gerichtes bereits an einer tragfähigen Grundlage – einer regelkonformen Berechnung selbst – fehlt. Damit musste sich das Gericht mit inhaltlichen Fragen nicht einmal auseinandersetzen.

Stellungnahme der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte

Wir sehen uns in unserer Auffassung bestätigt, dass die Berechnungen selbst im Rahmen der Auseinandersetzung nicht zutreffend sind. Damit kommt es auf den Inhalt schon nicht mehr an. Dies ist auch nicht das erste Urteil, was in einer solchen Sache von uns erstritten wurde, vorher hatten das LG Koblenz und das LG Bonn entsprechende Klageabweisungen als Berufungsinstanzen in anderen Verfahren ebenfalls bestätigt.

In diesem Verfahren irrelevant war die Frage der Verjährung der Forderung. Je nach Zeitpunkt des Ausscheidens des atypisch stillen Gesellschafters kann die Forderung aber sogar verjährt sein. In einem von uns geführten Verfahren liegt uns ein entsprechender Hinweisbeschluss des LG Münster vor. In jedem Falle sollte man hier nicht ohne weitere Prüfung zahlen.

Praxistipp der Rechtsanwälte

Der Fall gewinnt vor dem Hintergrund an Brisanz, als dass den noch verbliebenen Anlegern der Gesellschaft zum 31.12.2016 gekündigt wurde und die Anleger, die bisher von Rückforderungen verschont wurden ebenfalls in einem aktuellen Schreiben zur Zahlung mit Fristsetzung aufgefordert werden. Dieser Forderung sollten Anleger nicht ohne Prüfung nachkommen. Dies gilt auch für Schwesterfonds der Albis-Unternehmensgruppe, wie z.B. bei Beteiligungen an der LeaseTrend AG.

Anleger, die hiervon betroffen sind, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ALBIS Finance AG/NL NordLeas AG anschließen.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ALBIS Finance AG/NL NordLeas AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft ALBIS Finance AG/NL NordLeas AG  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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