Freitag, April 07, 2017

ZWEITES URTEIL FÜR POC-ANLEGER – LANDGERICHT BERLIN BESTÄTIGT PROSPEKTFEHLER

In einem weiteren durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Witt Rechtsanwälte erstrittenen Urteil bestätigte das Landgericht Berlin die Fehlerhaftigkeit eines weiteren POC Prospekts.

Diesmal handelte es sich um den Emissionsprospekt der POC Growth 4. GmbH & Co. KG. Die Gründungsgesellschafterinnen des betroffenen Fonds, die POC Growth 4. Verwaltungs GmbH und die Treuhänderin, die HVT HanseVermögen GmbH, wurden zur Zahlung von über 20.000,- € an den klagenden Anleger verurteilt.

Frau Rechtsanwältin Anna Zajac, die das Verfahren geführt hat, geht davon aus, dass sämtliche Anleger der POC Growth. 4 GmbH & Co. KG hiervon betroffen sind und mit guten Erfolgschancen ihre Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafterinnen gerichtlich durchsetzen können. Das Urteil ist auch für Anleger der weiteren POC Gesellschaften ein Grund zur Freude. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gehen davon aus, dass auch andere POC Prospekte fehlerhaft sind. In einem früheren Urteil hat das Landgericht Berlin zuvor die Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospekts der POC Growth 2. GmbH & Co. KG bestätigt.

Die Rechtsanwälte weisen jedoch darauf hin, dass vorerst möglicherweise nur Fälle betroffen sind, bei denen der Beitritt der Gesellschaft nach dem 31.12.2011 erfolgte. Die betroffenen Anleger sollen unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten anwaltlich überprüfen lassen.

Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC - PROVEN OIL CANADA anschließen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC - PROVEN OIL CANADA anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC - PROVEN OIL CANADA kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

witt

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter




Keine Kommentare: