Auf dem Anlagemarkt tummeln sich viele Scharlatane,
Hochstapler und Betrüger. Jahr für Jahr gehen Milliarden Euro durch dubiose
Geldanlagen verloren. Oft tauchen dabei die gleichen Personen immer wieder auf,
nur Name und Fassade wechseln ständig.
Das ZDF hat am Mittwoch den 05.04.2017- leider erst zu später Stunde um 22.45
Uhr- unter dem Titel „In den Fängen der Abzocker“ eine
sehenswerte ZDFzoom Recherche gesendet.
Berichtet wurde über ein Thema zu dem der BSZ® e.V.
schon seit 18 Jahren seine Warnmeldungen auf www.fachanwalt-hotline.eu
veröffentlicht. In dem ZDF Beitrag wurde gezeigt mit welchen Methoden und durch
wen Anleger jedes Jahr Milliarden von Euro bei unseriösen Finanzgeschäften
verlieren und dass hinter den vielen Skandalen oft dieselben Personen als
Drahtzieher stehen.
Wer den Beitrag nicht gesehen hat kann das im Internet unter
dem Link https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-in-den-faengen-der-abzocker-100.html
nachholen. Das Video ist verfügbar bis zum 05.04. 2018, 18:00.
Das Ausmaß dieser Geldvernichtung bleibt einer breiten Öffentlichkeit
oft verborgen, da die Medien meist nur über die spektakulären Betrugsfälle
berichten, bedauert Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen
renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit
scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.
Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme
Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld
gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien
zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ e.V.
Seien Sie vorsichtig, der Finanzmarkt ist ein Haifischbecken,
warnt der BSZ e.V. in einem aktuellen lesenswerten Beitrag unter dem Titel:
DIE KAPITALVERNICHTUNG
DURCH MIESE ANLAGEBERATUNG, ZWEIFELHAFTE PRODUKTE UND ANLAGEBETRUG SIND IN
DEUTSCHLAND ZU EINEM ERNSTEN PROBLEM GEWORDEN.
Der Link zum Beirag: http://bit.ly/2nGQCRy
Die Bürger werden es sich wahrscheinlich nicht mehr länger gefallen
lassen, dass die Finanzindustrie quasi mit in der Regierung sitzt und darüber
entscheiden kann, wie der eigene Profit gemehrt werden kann. So lange dies aber
der Fall ist, werden die Kleinanleger auch weiterhin viel Geld in den Sand
setzen. Die massenweise
Geldvernichtung ist auch dem Umstand
geschuldet, dass unsere Regierung das gesetzliche Rentensystem zur Armutsfalle
gemacht hat, sagt Horst Roosen. Statt das staatliche Rentensystem zu stärken und
leistungsorientierte Renten die tatsächlich einen sorgenfreien Lebensabend
ermöglichen zu garantieren, wurde das Rentensystem systematisch geschwächt und
schlecht geredet. Die private Vorsorge wurde das Maß aller Dinge und die
Finanzvertriebe verdienen damit Geld ohne Ende.
Es ist wichtig, dass
in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz
die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann, sagt der BSZ
e.V. Vorstand.
Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
hat auf Ihrer Webseite folgenden Text für Kapitalanleger veröffentlicht:
Zitat:
„Um sachgerechte Anlageentscheidungen treffen zu können,
müssen die Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das
betreffende Wertpapier oder die betreffende Vermögensanlage informiert werden.
In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen daher nicht ohne einen
Prospekt öffentlich angeboten werden.“
„Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlich
geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist.
Zusätzlich wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen
Aussagen aufweist.“
„Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten
Angaben ist dagegen nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts. Die BaFin
überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und
tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann.
Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über
eine gute Bonität verfügen. Daher kann allein aus der Tatsache, dass ein
Prospekt der BaFin übermittelt und nach erfolgreichem Abschluss des
Prospektprüfungsverfahrens bei der BaFin entsprechend den Bestimmungen des
Verkaufsprospektgesetzes bzw. des Vermögensanlagengesetzes veröffentlicht
wurde, nicht auf die Seriosität oder auf die Bonität des Emittenten geschlossen
werden.“
Zitat Ende
Der durchschnittliche
Anleger trifft aber in vielen Fällen seine Anlageentscheidung gerade wegen des
Hinweises auf die Nennung und Hinterlegung des Anlageprospekts bei der BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, so die Erfahrung des BSZ e.V.
- Nach
gesundem Menschenverstand kann der durchschnittliche Anleger doch davon ausgehen, dass eine staatliche
Finanzaufsicht gerade die im Anlageprospekt gemachten Angaben auf ihre
inhaltliche Richtigkeit prüft und feststellt ob ein Geschäftsmodell
wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für
den Anleger erwirtschaften kann, sagt Horst Roosen. Wenn dann auch noch nicht einmal
beurteilt wird, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute
Bonität verfügen, dann muss man sich doch eigentlich fragen, welcher
Nutzen für den Anleger da noch übrig bleibt.
Geschädigte Anleger und deren Rechtsvertreter die den
Versuch wagen für erlittene Anlageverluste die BaFin verantwortlich zu machen
haben keine Chance hier Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Anwälte die so etwas für ihre Mandanten
trotzdem versuchen, werden von interessierten Kreisen als Rechtsidioten mit Abzockermentalität
diffamiert und auch schon mal bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
IM KAPITALANLAGE
TOLLHAUS DEUTSCHLAND WIRD WEITER ABGEZOCKT! DER DUMME IST DER ANLEGER!
Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen
bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage
vollständig verlieren können. Die Geschädigten die sich tagtäglich bei dem BSZ
e. V. melden bestätigen diese These. Viele Anleger haben keinerlei Interesse an
spekulativen Geldanlagen, sondern wollen lediglich eine nachhaltige Verzinsung
ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen.
Trotzdem empfehlen viele Banken und Sparkassen und freie Anlageberater mitunter
höchst spekulative Geldanlagen. Dazu wird oft der zwingend erforderliche
Hinweis, dass das eingebrachte Kapital zum Teil, oder sogar vollständig,
verloren gehen kann, unter den Tisch fallen gelassen. Da muss doch die Frage
erlaubt sein: ob es möglich ist, dass hochqualifizierte Finanzkaufleute zweifelhafte Anlageprodukte verkaufen, und über Jahre hinweg, sehenden Auges,
Anlegergelder von Kleinanlegern vernichten und angeblich von nichts wissen?
Die Berater müssen den von verschiedenen Fachpublikationen
veröffentlichten Warnhinweisen auf unseriöse Praktiken Kenntnis nehmen und ihre
Anleger darauf hinweisen! Den enormen Risiken bis zum Totalverlust stehen oft
äußerst fragwürdige Renditechancen gegenüber, die zudem mitunter durch saftige
Gebühren zusätzlich reduziert werden.
Bei vielen Anlageskandalen mit tausenden Geschädigten, vermittelten die
Berater ihren Kunden den Eindruck es mit
einer soliden und langfristigen Anlagestrategie und Anlageform die sich
besonders zur Altersvorsorge eignet zu tun zu haben. Die Möglichkeit eines Totalverlustrisikos wird bewusst
verschwiegen oder klein geredet. Dabei
muss sich ein Berater vor der Vermittlung einer Kapitalanlage selbst über deren
Wirtschaftlichkeit und Seriosität ausreichend informieren. Alleine an der
Provisionshöhe die ihm für die Vermittlung einer Anlage zufließt müssten die
Vermittler eigentlich merken, dass es dabei mitunter nicht mit rechten
Dingen zugehen kann.
Wenn das Anlegergeld verbrannt ist, mutiert so manch
Anlageberater plötzlich zum Verbraucherschützer, verbündet sich mit
Rechtsanwaltskanzleien, jammert dass man selbst betrogen worden sei, wolle aber
alles mögliche tun um den geschädigten Anlegern zu helfen. Da gehen die Berater
schon mal mit Kundenlisten hausieren um sogenannte Geschädigtengemeinschaften
zu etablieren, die den Zweck haben dürften, der eigenen Haftung zu entgehen.
Beliebtes Argument ist dann hier, dass man ihn, den Vermittler, wenn man ihm
den nachweisen könne, dass er seine Aufklärungspflicht verletzt habe, zwar
verklagen könne, aber, da er ja selbst investiert habe, bei ihm nichts holen
könne.
Gerade bei Anlageskandalen mit vielen geschädigten
Kapitalanlegern und einem hohen Schaden nutzen nach Erkenntnis des BSZ® e.V.
leider auch einige Rechtsanwälte diese Situation zur Wahrung ihrer eigenen Interessen. Da gründen Anwälte Geschädigtengemeinschaften
und geben nach nur wenigen Tagen des Schadenseintritts bekannt, schon Tausende
Geschädigte zu vertreten. Im Internet wird mit bezahlten Einträgen ganz gezielt
um Geschädigte geworben. Man verkündet stolz mit den Vertrieben zusammen zu
arbeiten, die mit ihrer Provisionsgier vorher die Anleger um ihre Ersparnisse
gebracht haben.
Es ist kaum zu glauben, aber es werden immer noch
Anlegergelder mit Schneeballsystemen eingesammelt. Bei den meisten
Schneeballsystemen ist es so, dass gerade am Anfang sehr viele Gelder
herausgenommen werden. Nachher, wenn das läuft, entsteht das Problem, das
Schneeballsystem zu bedienen. Es wird immer mehr Geld gebraucht, weil immer
mehr Anlegern immer höhere Renditen versprochen wurden. Insofern ist es also
sehr wahrscheinlich, dass der Anfang der Betrugssysteme stets einige Jahre
zurückliegt.“ Was einen natürlich überrascht, ist, dass solche Systeme oft über
einen langen Zeitraum existieren können. Wenn da mal Fachleute auf die Konten
schauen würden und mit den täglichen und monatlichen Auszügen abgleichen
würden, würde dem Schwindel oft viel früher ein Ende bereitet.
Unsere europäischen
Nachbarn wundern sich schon lange nicht mehr über das Kapitalanlage Tollhaus
Deutschland.
Ihnen kann zum Beispiel in Frankreich so etwas nicht
passieren. Der französische Finanzmarkt
zeichnet sich nämlich durch eine starke Regulierung aus. Anlegerschutz ist Teil des französischen
Verbraucherschutzes und daher in das allgemeine Wirtschaftsrecht integriert.
Aufgrund einer konsequenten Aufsicht existiert kein unkontrollierter
Kapitalmarkt. So wird der Markt für unseriöse Anbieter von Anbeginn
abgeschottet. Direkte (Telefon)Werbung von Finanzprodukten ist traditionell
verboten: das entsprechende Gesetz stammt in seiner Urfassung aus dem Jahre
1885.
In Deutschland gehören diese unzulässige Vertriebsmethoden
insbesondere des "cold calling" bei vielen Finanzdienstleistern aber ganz offensichtlich zum
Standardvertriebskonzept. Der BSZ
kritisiert, dass der Anlegerschutz in Deutschland leider nur auf dem
(Gesetzes)Papier steht. Die weit verbreitete Praxis des Telefonmarketing sieht
nämlich anders aus. Vor allem im Finanzdienstleistungsbereich hat sich die
unaufgeforderte telefonische Kontaktaufnahme trotz Verbot zu einem verbreiteten
Missstand entwickelt. Der Angerufene
sollte unter diesen Umständen immer davon ausgehen dass er es mit einem
unseriösen Anbieter zu tun hat.
WETTBEWERBSRECHTLICHE
ANGRIFFE VON INITIATOREN DUBIOSER GELDANLAGEN.
Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor
finanziellem Schaden zu bewahren, wird von den Betroffenen nicht mit
aufklärendem Material versorgt, sondern seitens der Anbieter reihenweise zur
Abgabe von strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
aufgefordert. Die dabei zu Grunde gelegten Gegenstandswerte werden dabei oft
als juristischer Maulkorb missbraucht und in utopischer Höhe festgelegt. Das
kostet! Selbst wenn die
Staatsanwaltschaft schon wegen Kapitalanlagebetrugs ermittelt, werden die
Anlegerschützer noch mit Abmahnschreiben überhäuft. Da oftmals auch die größten
Kapitalvernichter die Keule der juristischen Unterlassungsaufforderung einer
sachlichen Auseinandersetzung vorziehen, duckt sich so mancher Anlegerschützer
weg, zieht den Kopf ein und wartet bis die Gefahr zur Kasse gebeten zu werden
vorbei ist.
Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele
Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen
Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“
zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den
Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der
Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach
meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter
Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine
Veränderungen eintreten.
Bei dem BSZ e.V.
findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene
Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.
Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung
zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße
Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit
zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich
Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann
gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu
verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen
keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von
den Gerichten einfach durchgewinkt werden.
Anlegerschutz ist
eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts.
Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die
ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden.
Anleger sollten stets darüber informiert werden, dass eine Anlage nicht nur
einer Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust
ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren müssen auch
bereit sein die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen. Der BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) wird auch weiterhin mit seiner
Öffentlichkeitsarbeit zu der Aufklärung und Verhinderung von unnötigen
Kapitalverlusten beitragen. Die rasche, ungehinderte, von keiner Zentralstelle
gelenkte Verbreitung und Kommentierung von Informationen, ist das strategische
Erfolgspotential des BSZ® e.V.
Der BSZ® e.V. trägt dazu bei, dass die wirtschaftsstarken
Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften,
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche
Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb
des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als
Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder
ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken
können.
Bei vielen Anlageskandalen konnten die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite
Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis
stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen, viele
scheinen aber auf den fahrenden Zug aufspringen zu wollen - auch ohne eigene
erstrittene Urteile.
Die gute Nachricht
ist,
dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren
gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.
Der unsägliche Spruch man solle kein
„gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der
Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Wenn Sie als Anleger
aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen
wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen
zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen
fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen
zum Ausgleich ihres finanziellen
Schadens vermittelt.
Für Kapitalanleger die Verluste erlitten haben oder Opfer
eines Anlagebetrugs wurden gibt es eine Reihe von Optionen, die erlittenen
Verluste zu mindern oder gar auszugleichen.
Natürlich hängt die Wahrscheinlichkeit, Verluste zurückzugewinnen
letztlich ab, ob der Beklagte noch genügend Geld oder Vermögen zur
Schadensregulierung hat - und das ist leider oft nicht der Fall.
Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige
Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste
erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch
Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat
des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der
Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für
die Bewertung eines Anspruchs.
Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden
Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass
Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der
potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar
professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu
verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit
einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen.
Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet
dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt
sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie
wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.
Auch Sie wollen Ihre
Kapitalanlage professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand
der Dinge bringen lassen?
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Verfügung.
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Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung
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