Zahlreiche Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem
11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen wurden, sind auch heute noch
widerrufbar. Durch einen Widerruf können sich Verbraucher von hochverzinsten
Darlehen lösen und von dem historisch niedrigen Zinsniveau profitieren. Die BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, wann sich eine
genauere Prüfung der Widerrufsinformation lohnt.
Läuft die
Widerrufsfrist überhaupt?
Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber das Widerrufsrecht
für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 11.06.2010 geschlossen wurden,
zeitlich bis zum 21.06.2016 begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für
Darlehensverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen
wurden. Demzufolge können solche Verträge auch heute noch widerrufen werden,
wenn die Widerrufsfrist von 14 Tagen noch nicht angelaufen ist.
Seit dem 11.06.2010 sind Banken und Sparkassen bei
Baufinanzierungen gesetzlich verpflichtet, in die Darlehensverträge eine Reihe
von Informationen, wie beispielsweise Angaben zum Nettodarlehensbetrag oder zur
Darlehenslaufzeit, aufzunehmen. In den Widerrufsbelehrungen findet sich seither
regelmäßig der Hinweis, dass die Frist erst zu laufen beginnt, wenn der
Verbraucher diese Pflichtangaben erhalten hat. Somit läuft die Frist nicht,
wenn der Verbraucher diese Informationen nicht bekommen hat. Nach Meinung von
Fachanwälten trifft dies insbesondere auf Verträge der ING-Diba zu.
Eine weitere Widerrufsmöglichkeit ergibt sich aus dem Urteil
des Bundesgerichtshofs vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15. Dort hatte ein
Kreditinstitut das Anlaufen der Widerrufsfrist zusätzlich davon abhängig
gemacht, dass der Verbraucher unter anderem über die zuständige
Aufsichtsbehörde informiert wird. Wenn diese Aufsichtsbehörde in den
Verbraucherinformationen aber nirgends benannt wird, beginnt die Widerrufsfrist
auch nicht zu laufen. Diese Konstellation trifft nach den Erfahrungen der
Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte auf Darlehensverträge von Sparkassen und der
PSD Bank zu.
Niedriges Zinsniveau
nutzen
Es mehren sich die Anzeichen einer bevorstehenden Zinswende.
In den USA sind schon steigende Zinsen zu beobachten. Auch für Deutschland
sagen viele Experten eine Erhöhung der Zinsen in naher Zukunft voraus. Deshalb
sollten betroffene Bankkunden nicht länger mit der Prüfung ihrer
Widerrufsinformation warten.
Wer seinen Darlehensvertrag widerruft, kann seinen Kredit zu
einem aktuell noch niedrigen Zinssatz umschulden ohne eine
Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Darüber hinaus hat er Anspruch
auf eine Verzinsung der an die Bank gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen. Bei
Immobiliarkrediten beträgt die Verzinsung 2,5 % über dem Basiszinssatz. Je nach
Höhe und Dauer der vereinbarten Zinsbindung kann die Ersparnis durch einen
Widerruf mehrere zehntausend Euro betragen.
Der Service der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar
Rechtsanwälte
Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bietet interessierten
Darlehensnehmern ein Rundumpaket an:
-
Sie
prüft die Widerrufsinformation – kostenfrei
-
Sie
holt gegebenenfalls eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein
oder sie kalkuliert die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer
gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs.
-
Sie
erklärt für den Kreditnehmer gegebenenfalls den Widerruf und führt den damit
verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder Sparkasse und verhandelt bei
Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.
-
Auf
Wunsch des Kreditnehmers führt sie die Klage auf Feststellung des wirksamen
Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen durch.
-
Auf
Wunsch stellt sie den Kontakt zu einem Kreditvermittler für günstige
Neuverträge her.
-
Auf
Wunsch wickelt sie schließlich die Umschuldung und gegebenenfalls die
Übertragung der Sicherheiten an die neue Bank ab.
Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich
kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
informieren lassen. Die BSZ® e.V.
Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle
verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im
Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für
diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im
Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!
Betroffene können sich
gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
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durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch
auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung
Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ
e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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