Bei der Prüfung und Durchsetzung helfen versierte Anwälte,
erklärt BSZ e. V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch. Wichtig für die Anleger
ist dabei, dass unter Umständen bestehende Rechtsschutzversicherungen die damit
verbundenen Kosten übernehmen.
Seit der Insolvenz des Containeranbieters Magellan im
Frühjahr 2016 sind Containeranlagen in ein schlechtes Licht geraten.
Verbraucherschützer warnen Anleger nun vor Containerkaufverträgen der Solvium
Capital GmbH. Bei den von Solvium angebotenen Kapitalanlagen kaufen Anleger
einen Container. Solvium seinerseits soll den Container für eine bestimmte
Laufzeit vermieten und am Ende der Laufzeit den Container vom Anleger zum
gleichen Preis zurückkaufen. Die Anleger sollen eine jährliche Rendite von über
4 % erhalten.
In der Theorie klingt das Konzept erstmal gut. Bei genauem
Hinsehen jedoch handelt es sich um eine tatsächlich äußerst riskante Anlage. Zahlreiche
Punkte werden kritisiert.
Solvium verkauft zwar den Container an den Anleger, behält
aber das Recht, den verkauften Container im eigenen Namen an Dritte
weiterzugeben. Kommt es jetzt zu einer Beschädigung des Containers oder fallen
die Mieten aus, so kann der Anleger (und Eigentümer des betroffenen
Containers!) nichts gegen den Dritten unternehmen, da er nicht selbst
Vertragspartner des Containernutzers ist.
Solvium selbst muss dem Anleger in einer solchen Situation
nur dann Schadensersatz leisten, wenn Solvium selbst Schadensersatz vom Nutzer
erhält.
Auch bleibt der Anleger während der Laufzeit darauf
angewiesen, dass die Emittentin bis zum Ende der Laufzeit leistungsfähig
bleibt, damit die Mieten und – wirtschaftlich viel wichtiger – der Rückkaufspreis
am Ende der Laufzeit gezahlt werden.
Kritisiert wird weithin, dass der Anleger nichts über seinen
Container erfährt. Alter, Zustand, Mieter, Mietvertrag – all dies ist ihm
unbekannt. In diesem Kontext tauchen Spekulationen im Internet auf, ob durch
die Investments versucht wird, sich „elegant“ alter Spezialcontainer für
besonders hohes Transportgut zu entledigen.
Negative Berichte finden sich auch über eine Versicherung,
die die Anleger schützen sollte. Es soll vor Gericht darum gestritten worden
sein, ob eine solche Versicherung tatsächlich wirksam besteht. Weiter wird
berichtet, dass diese Versicherung wegen ihrer Ausgestaltung für die Anleger
weitgehend nutzlos sein dürfte.
Auch die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse sind keine
gute Reklame für Solvium. Solvium gehört seit 2015 der Conrendit Holding AG,
die durch schlecht laufende Containerfonds in die Schlagzeilen geriet.
Anleger, die sich im Zusammenhang mit dem Erwerb ihres
Container-Direktinvestments getäuscht sehen, sollten prüfen lassen, ob Ihnen
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zustehen. Diese
kommen in Betracht, falls sie nicht oder nicht vollständig über die mit der
Investition verbundenen Risiken aufgeklärt wurden. Derartige Ansprüche wären
auf eine Rückabwicklung des Containererwerbs gerichtet: Der Anleger erhält vom
Anlageberater sein investiertes Kapital zurück und überträgt ihm bzw. einer
hinter ihm stehenden Beratungsgesellschaft die Rechts am Container.
Daneben wäre zu klären, ob Ansprüche gegen die
Solvium-Gruppe bestehen.
Anleger können sich
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solvium Containerdirektinvestments anschließen.
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durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch
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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung
Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal
für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Solvium Containerdirektinvestments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solvium Containerdirektinvestments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
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