Freitag, April 07, 2017

Solvium Containerdirektinvestments in der Kritik. Rechtsanwälte raten: Anleger sollten eigene Ansprüche prüfen.

Bei der Prüfung und Durchsetzung helfen versierte Anwälte, erklärt BSZ e. V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch. Wichtig für die Anleger ist dabei, dass unter Umständen bestehende Rechtsschutzversicherungen die damit verbundenen Kosten übernehmen.

Seit der Insolvenz des Containeranbieters Magellan im Frühjahr 2016 sind Containeranlagen in ein schlechtes Licht geraten. Verbraucherschützer warnen Anleger nun vor Containerkaufverträgen der Solvium Capital GmbH. Bei den von Solvium angebotenen Kapitalanlagen kaufen Anleger einen Container. Solvium seinerseits soll den Container für eine bestimmte Laufzeit vermieten und am Ende der Laufzeit den Container vom Anleger zum gleichen Preis zurückkaufen. Die Anleger sollen eine jährliche Rendite von über 4 % erhalten.

In der Theorie klingt das Konzept erstmal gut. Bei genauem Hinsehen jedoch handelt es sich um eine tatsächlich äußerst riskante Anlage. Zahlreiche Punkte werden kritisiert.

Solvium verkauft zwar den Container an den Anleger, behält aber das Recht, den verkauften Container im eigenen Namen an Dritte weiterzugeben. Kommt es jetzt zu einer Beschädigung des Containers oder fallen die Mieten aus, so kann der Anleger (und Eigentümer des betroffenen Containers!) nichts gegen den Dritten unternehmen, da er nicht selbst Vertragspartner des Containernutzers ist.

Solvium selbst muss dem Anleger in einer solchen Situation nur dann Schadensersatz leisten, wenn Solvium selbst Schadensersatz vom Nutzer erhält.

Auch bleibt der Anleger während der Laufzeit darauf angewiesen, dass die Emittentin bis zum Ende der Laufzeit leistungsfähig bleibt, damit die Mieten und – wirtschaftlich viel wichtiger – der Rückkaufspreis am Ende der Laufzeit gezahlt werden.

Kritisiert wird weithin, dass der Anleger nichts über seinen Container erfährt. Alter, Zustand, Mieter, Mietvertrag – all dies ist ihm unbekannt. In diesem Kontext tauchen Spekulationen im Internet auf, ob durch die Investments versucht wird, sich „elegant“ alter Spezialcontainer für besonders hohes Transportgut zu entledigen.

Negative Berichte finden sich auch über eine Versicherung, die die Anleger schützen sollte. Es soll vor Gericht darum gestritten worden sein, ob eine solche Versicherung tatsächlich wirksam besteht. Weiter wird berichtet, dass diese Versicherung wegen ihrer Ausgestaltung für die Anleger weitgehend nutzlos sein dürfte.

Auch die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse sind keine gute Reklame für Solvium. Solvium gehört seit 2015 der Conrendit Holding AG, die durch schlecht laufende Containerfonds in die Schlagzeilen geriet.

Anleger, die sich im Zusammenhang mit dem Erwerb ihres Container-Direktinvestments getäuscht sehen, sollten prüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zustehen. Diese kommen in Betracht, falls sie nicht oder nicht vollständig über die mit der Investition verbundenen Risiken aufgeklärt wurden. Derartige Ansprüche wären auf eine Rückabwicklung des Containererwerbs gerichtet: Der Anleger erhält vom Anlageberater sein investiertes Kapital zurück und überträgt ihm bzw. einer hinter ihm stehenden Beratungsgesellschaft die Rechts am Container.

Daneben wäre zu klären, ob Ansprüche gegen die Solvium-Gruppe bestehen.

Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solvium Containerdirektinvestments anschließen.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solvium Containerdirektinvestments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solvium Containerdirektinvestments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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