Donnerstag, März 02, 2017

BWF-Stiftung: BSZ e.V.-Vertrauensanwälte erstreiten erneut Rückabwicklung!

LG Marburg spricht Schadenersatz gegen Vermittlerin zu! Oftmals sehr gute Chancen auf Schadensersatz! Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an!

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB weist Geschädigte erneut aus aktuellem Anlass darauf hin, dass in vielen Fällen gute Chancen bestehen sollten, gegen die jeweiligen Vermittler der BWF-Anlage Schadensersatz durchzusetzen.

Erneut hat ein Landgericht, im konkreten Fall das Landgericht Marburg, mit -noch nicht rechtskräftigem- Urteil vom 13.02.2017, das von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei erstritten wurde, eine Vermittlerin zum vollständigen Schadensersatz an den dortigen Anleger verurteilt. Das Landgericht Marburg ist auch in diesem Fall vollständig der Begründung von Dr. Späth & Partner gefolgt, dass das Geschäftsmodell bei der BWF-Stiftung nicht plausibel war, was ein Vermittler auch hätte erkennen können.

Damit sind bisher Vermittler in allen von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB geführten Prozessen, die bereits entschieden wurden, zum vollständigen Schadensersatz verurteilt worden oder haben gerichtlichen oder bereits außergerichtlichen Vergleichen zugestimmt.

So hatte z. B. vor kurzem das LG Frankenthal in einem von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten erstrittenen, noch nicht rechtskräftigen, Urteil vom Dezember 2016 dieses den dortigen Anlageberater zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von 13.100,- € sowie 40.000,- € an die dortigen beiden Kläger verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung der jeweiligen Beteiligung, weil laut LG Frankenthal den dortigen Klägern vom Berater keine Hinweise auf das Ausfallrisiko erteilt wurde und der Berater nicht die Plausibilität der Anlage in dem notwendigen Umfang geprüft hatte.

Weiter liegen -inzwischen rechtskräftige- Urteile der Landgericht Hof, Berlin, Bernau und Frankfurt/Oder vor, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten erstritten wurden und in denen Vermittler ebenfalls zum Schadensersatz verurteilt wurden.

Auch bereits außergerichtlich, d. h., ohne Klageverfahren, konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bereits sehr gute Erfolge erzielen, so konnten z. B. in einem gerichtlichen Vergleich und bereits mehreren außergerichtlichen Vergleichen Dr. Späth erreichen, dass Vermittler dazu bereit waren, den dortigen Anlegern Beträge jeweils über 50 % der Schadenssumme auszubezahlen, im Einzelfall Beträge zwischen ca. 5.750,- – 50.000,- €. In allen diesen Vergleichs-Fällen wurde den jeweiligen Anlegern auch bereits der Vergleichsbetrag vollständig ausbezahlt!

Es zeigt sich somit ganz klar, dass sich die Strategie der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage der BWF-Stiftung vorzugehen, in vielen Fällen als richtig erwiesen hat, vor allem, weil sich inzwischen herausgestellt hat, dass gegen andere Verantwortliche oftmals deutlich schwieriger Schadensersatz durchzusetzen ist.

Dies ist nach Ansicht dieser Anwälte umso wichtiger, als nur geringe Aussichten auf Schadenskompensation im Insolvenzverfahren bestehen dürften, die Insolvenzquote dürfte vermutlich nur gering ausfallen.

In vielen Fällen sollten Anleger daher nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen lassen, ob sie nicht ihren Vermittler haftbar machen können, es sollte keine wertvolle Zeit mehr verloren werden, weil bei der Vollstreckung das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Anleger der BWF-Stiftung können sich daher gerne der BSZ e.V.-IG „BWF-Stiftung“ anschließen.

Auch Sie wollen Ihren Vertrag professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts und Finanz-Stiftung (BWF)von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts und Finanz-Stiftung (BWF) anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts und Finanz-Stiftung (BWF) anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts und Finanz-Stiftung (BWF) können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Was tun, wenn die Krankenversicherung die Leistung verweigert?

Wer mit einer Krankheit zu kämpfen hat und krankenversichert ist, denkt eigentlich nicht daran, dass ihm seine Krankenkasse für  eventuell notwendig werdende medizinische Leistungen die Kostenübernahme verweigern könnte. Dies passiert aber öfter als man gemeinhin denkt.


Wer krank ist, möchte sich nicht auch noch Sorgen um seinen Versicherungsschutz machen müssen. Aber genau das passiert täglich vielen Versicherten. Die Begründung warum die Leistung verweigert wird, ist oft nicht nachvollziehbar und mit Floskeln aus dem Werbeprospekt der Kasse bestückt. Oft ist das Ablehnungsschreiben ein Textbaustein aus dem Datenverabeitungs-Ablehnungs-Programm der Versicherung.

Beispiel:

„Sehr geehrter Herr……… eine Kostenübernahme für die von Ihnen beantragte Untersuchung ist leider nicht möglich.  Als Mitglied unserer Kasse können Sie sicher sein, die medizinisch notwendigen und sinnvollen Leistungen zur Sicherung und Verbesserung ihrer Gesundheit als Vertragsleistung zu erhalten. Dabei vertrauen wir nicht nur auf herkömmliche Methoden, sondern stehen auch neuen Behandlungsmaßnahmen aufgeschlossen gegenüber. Dies gilt insbesondere, wenn vertragsärztliche Methoden bereits ausgeschöpft wurden.  Usw., usw……….“

Das ist reine Werbe-Lyrik bei welcher der Betroffene Patient sich gelinde gesagt auf den Arm genommen fühlt. Die Anspruchsverweigerung hat nach Meinung des Autors ausschließlich finanzielle Gründe.

Horst Roosen, 76 Jahre alt, Krebspatient und Initiator der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ hat die Erfahrung gemacht, dass eigener Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid, auch wenn er fachlich und sachlich sauber begründet ist, alle geforderten medizinischen Unterlagen eingereicht wurden und flankierend auch noch von den behandelnden Ärzten unterstützt wird, an der Ablehnung nichts ändert.

Wem als Versicherten eine Leistung verweigert wurde, kann natürlich seiner Krankenkasse einen Brief schreiben und Gründe aufführen, warum er glaubt, dass die Ablehnung zu Unrecht erfolgt ist und um erneute Prüfung bitten. Er kann jede Menge medizinischer Unterlagen, Röntgenergebnisse, Laborergebnisse, Arztbriefe usw. beifügen, der Versicherer wird in der Regel trotzdem bei seiner ablehnenden Haltung bleiben.

In medizinischen Kreisen kennt man ganz genau jene Krankenkassen die schnell ablehnen, in der Hoffnung, dass der Versicherte sich nicht wehrt. Diese Vorgehensweise hat System. So werden Kosten gedrückt auf Kosten der Versicherten. Roosen glaubt, dass noch nicht einmal 10% der Versicherten die von ihrer Krankenkasse einen ablehnenden Bescheid erhalten, sich dagegen juristisch zur Wehr setzen. Ein gutes Geschäft für die betreffenden Krankenkassen.

„Wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Krankenversicherung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung und den sollte man als betroffener Patient auch unbedingt in Anspruch nehmen“, sagt Roosen.

Die Vertrauensanwälte der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ geben Betroffenen eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen,  die Ansprüche gegen ihre Versicherung bzw. Krankenkasse durchzusetzen.

Damit die Versicherten nicht befürchten müssen, dass ihnen schon ihre ersten Fragen eine hohe Anwaltsrechnung beschert, ist für diese als Fördermitglieder der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ eine erste Orientierungsberatung durch einen spezialisierten Vertrauensanwalt kostenlos.

Betroffene Versicherte können jetzt die Aufnahme als Fördermitglied zu der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ beantragen. Die Höhe des Förderbeitrags beträgt einmalig 75.- Euro. Folgebeiträge werden nicht erhoben, können aber jederzeit gerne freiwillig in jeder Höhe geleistet werden.

Link zur Anmeldung

Fördermitglieder der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ können von den Vertrauensanwälten kostenlos Ihre Erstattungsansprüche prüfen lassen.

Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht
c/o Fine Products Selection Ltd.
Zweigniederlassung Dieburg
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D 64807 Dieburg
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Telefax: 06071-9816829
EMail: info@feine-produkte.de


Freitag, Februar 24, 2017

CONCEPT 1 – INSOLVENZVERWALTER VERKLAGT ANLEGER

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen Ansprüche des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Herrn Jens Blaume als Inhaber der Firma Concept 1 gegen Anleger.

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte melden, sehen sich zwischenzeitlich zahlreiche Anleger der Concept 1 Klagen des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Herrn Jens Blaume als Inhaber der Firma Concept 1 ausgesetzt. Die Firma Concept 1 bot in der Vergangenheit einer Vielzahl von Anlegern verschiedene Geldanlagemodelle an, u.a. auch den Kauf von sog. Mitarbeiteraktien. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass die Firma Concept 1 tatsächlich keine Aktien erwarb und auch sonst keine Geschäfte mit Gewinnerzielungsabsicht betrieb. Nach dem bisherigen Kenntnisstand beschränkte sich die Tätigkeit der Firma Concept 1 lediglich darauf, neue Anleger zu werben, um mit deren Einlagen die Verbindlichkeiten von Altanlegern bedienen zu können.

Über das Vermögen des Inhabers der Firma Concept 1 wurde im Oktober 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der vom Amtsgericht – Insolvenzgericht – Nürnberg bestellte Insolvenzverwalter geht zwischenzeitlich im Klageweg gegen Anleger der Firma Concept 1 vor. Nach Auffassung der BSZ e.V.. Anlegerschutzanwälte sollten Anleger der Firma Concept 1 nicht ungeprüft Zahlungen an den Insolvenzverwalter leisten.

Zu prüfen ist, ob die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen für eine Rückzahlungspflicht vorliegen.

Die Rechtsanwälte empfehlen daher allen Anlegern, die sich Forderungen seitens des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Herrn Blaume als Inhaber der Firma Concept 1 ausgesetzt sehen, umgehend rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere bei der Zustellung von Klagen ist zu beachten, dass die gerichtlich gesetzten Fristen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unbedingt eingehalten werden sollen.

Darüber hinaus sollten geschädigte Anleger prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber Vermittlern/Beratern bestehen.

Auch Sie wollen Ihre Anlage professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Concept 1 anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Concept 1  anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Concept 1  können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dienstag, Februar 21, 2017

Astoria Organic Matters: Insolvenzverfahren eröffnet

Kurze Laufzeit, hohe Rendite – mit solchen Attributen sollte die Beteiligung am Astoria Organic Matters Fonds zu einem lukrativen Geschäft für die Anleger werden. Daraus wird nichts.

Inzwischen ist die Fondsgesellschaft ebenso pleite wie das Emissionshaus Astoria Invest. Das Amtsgericht Heidelberg hat am 6. Februar wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: G 51 IN 587/16) eröffnet. Ebenfalls im Insolvenzverfahren befindet sich die Komplementärin Astoria PartnerManagement GmbH (Az.: R 51 IN 590/16).

Der Umweltfonds Astoria Organic Matters sollte indirekt in moderne Kompostierungsanlagen in Kanada investieren. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Den Anlegern wurden Ausschüttungen von durchschnittlich 12 Prozent jährlich in Aussicht gestellt. Prognostiziert wurde ein Gesamtmittelrückfluss von ca. 161 Prozent nach Steuern. Dazu wird es nicht kommen. Nach der Insolvenz der Fondsgesellschaft droht den Anlegern der Verlust ihres eingesetzten Kapitals. Gläubiger können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren bis zum 6. März anmelden.

„Die Beteiligung an dem Astoria Organic Matters Fonds war für die Anleger von Anfang an ein riskantes Geschäft. Zum Zeitpunkt der Auflage stand noch nicht einmal fest, wo in Kanada die Kompostierungsanlage entstehen sollte, sodass die Anleger in einen Blindpool investiert haben. Auch wichtige Verträge waren noch gar nicht abgeschlossen worden. Jetzt ist die Fondsgesellschaft insolvent und die Quittung müssen die Anleger zahlen, wenn sie sich nicht zur Wehr setzen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.

Die Anleger haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten sie über die Funktionsweise und Risiken des Fonds umfassend aufgeklärt werden müssen. Insbesondere über das Totalverlust-Risiko hätten sie aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwalt Bernhardt: „Erfahrungsgemäß wurden in Anlageberatungsgesprächen die Risiken häufig verschwiegen oder nur völlig unzureichend dargestellt. Daraus können Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.“

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EGI-EURO GRUNDINVEST FONDS: AUF BETON GEBAUT?

Beton gilt als besonders dauerhaft – trifft das auch für den Gesellschaftsvertrag zu? Gesellschaftsvertrag fordert bei einigen Abstimmpunkten breiten Konsens der Anleger. Welche wesentlichen Formalien bei Abstimmung der EGI-Fonds eingehalten werden müssen.

In dem laufenden Abstimmverfahren dreht es sich um ganz erhebliche Veränderungen bei den EGI-Fonds: Neben dem Einsatz einer neuen, solventen Komplementärin geht es um jeweils eine neue Treuhandkommanditistin und eine geschäftsführende Kommanditistin. Was sagt der Gesellschaftsvertrag der EGI-Fonds dazu?

Das Zusammenleben der Gesellschafter wird in dem Gesellschaftsvertrag geregelt. Gerade in dem aktuellen Veränderungsprozess ist das Abstimmen der Gesellschafter untereinander wichtig, um die richtigen Entscheidungen zu treffen und auch formell korrekt umzusetzen. Wie das Formelle konkret aussieht, regelt für die vier EGI-Fonds mit den Nummern 15, 17, 18 und 20 der § 17 des Gesellschaftervertrags.

Welche Hürden gibt es?

Einige für die EGI-Fonds besonders wichtige Punkte, die geändert werden sollen, bedürfen einer breiten Mehrheit der Gesellschafter. Das bestimmt § 17 Absätze 9 und 11 des Gesellschaftsvertrages. Damit sollen vor allem folgende Themen mit 75 % Mehrheit beschlossen werden (für EGI-Fonds 15, 18, 20) bzw. mit Einstimmigkeit (für EGI-Fonds 17):

  • Änderung des Gesellschaftsvertrages
  • Ausschluss von Kommanditisten
  • Auflösung der Fondsgesellschaft

Nach unserer Ansicht ist es deshalb erforderlich, dass u.a. die Einrichtung des Anlegerbeirats mit großer Übereinstimmung erfolgt. Aber auch die Aufnahme der Treuhandkommanditistin und der geschäftsführenden Kommanditistin bedarf unserer Ansicht nach der Zustimmung von 75 % bzw. 100 %, weil der Gesellschaftsvertrag geändert wird.

Überblick

Wesentliche Formalien bei schriftlichem Abstimmverfahren der EGI-Fonds auf einen Blick

(§ 17 Gesellschaftsvertrag)

  • Geschäftsführende Kommanditistin sendet Anlegern Beschlusspunke zu
  • Abstimmzeitraum über vier Wochen
  • 50 % abstimmberechtigtes Kapital als Mindestquorum
  • Je 1.000 Euro Kapital verkörpert einen Stimmenanteil
  • Anleger erfahren schriftlich Ergebnis
  • Bei fehlender Beschlussfähigkeit ist eine neue Abstimmung durchzuführen
  • Stimmenenthaltungen gelten als nicht teilgenommen
  • Unwirksamkeit muss binnen vier Wochen nach Absendung der schriftlichen Mitteilung geltend gemacht werden (Klage).

Stellungnahme der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Göddecke Rechtsanwälte

Ob solche überwiegenden Mehrheiten erreicht werden, wird man sehen, wenn die Anleger das Abstimmergebnis erhalten.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, Februar 15, 2017

Für den BSZ® e.V. stellt sich die spannende Frage:" Kann man Anleger tatsächlich vor Kapitalverlust schützen?"

Aus Geld, Geld zu machen, ist ein komplexes Unterfangen und dabei auch noch höchst riskant.

In fast regelmäßigen Abständen erscheinen in Wirtschaftsblättern und großen Tageszeitungen Beiträge die sich mit der Arbeit von Anlegerschutzanwälten und Anlegerschutzvereinen befassen.

Die Autoren solcher Beiträge stellen dann meist fest, dass die Pleiten am Grauen Kapitalmarkt kein Ende nehmen und die Anleger große Summen mit unrentablen oder unseriösen Investments in Genussrechte, Beteiligungen, Direktinvestments und weitere Anlagemöglichkeiten verlieren.

Statt den Sumpf des Grauen Kapitalmarkts an den Pranger zu stellen, wird aber ein seit Jahren eingeübtes Ritual wiederholt, denn Wiederholung macht Meinung!   

Der arme Anleger klammert sich an jeden Strohalm, in der Hoffnung, doch noch einen Teil des Geldes zurückzubekommen. Angegriffen werden dann die Anlegerschutzanwälte und Anlegerschutzvereine die mit den betroffenen Anlegern via Mailing Kontakt aufnehmen. Die Verbraucher würden dann oft übersehen, dass sie mit dem Formular eine Vollmacht geben und die Kanzlei beauftragen, tätig zu werden und abzukassieren. Wenige Tage nach Rücksendung der Antwort würden nutzlose Formbriefe, die sich nur im Namen der Geschädigten unterscheiden, in die Welt geschickt. Praktisch gleichzeitig bekämen die Geschädigten die Rechnung für die Anwaltsgebühren über mehrere hundert Euro. Es würde sogar Fälle geben, in denen die Kosten höher sein sollen als das verloren gegangene Geld.

Wem hilft eine solche Berichterstattung und was haben die Autoren solcher Beiträge für ein Bild von Rechtsanwälten die ja immerhin ein Organ der öffentlichen Rechtspflege sind, fragt man sich bei dem BSZ e.V. Die Finanzunternehmen freuen sich natürlich, wenn die geprellten Anleger die Füße still halten. Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  vertreten durch seinen Vorstand Horst Roosen  stellt fest, dass vor allem die Macher der Massenmedien sich zunehmend scheuen, das kriminelle Abkassieren der Finanzbranche  bei Kleinanlegern  auch nur zu erwähnen, um ja nicht als “wirtschaftsfeindlich” oder gar “rechtspopulistisch” zu erscheinen. So hat sich nach unserer Wahrnehmung eine überwiegend unkritische Haltung gegenüber der in den letzten Jahrzehnten praktizierten Anlegerschutzpolitik durchgesetzt.

Ärgerlich sind allerdings, sagt Roosen, die Schreiben von eigens installierten Aktionsbündnissen an Kapitalanleger  die als unverblümte Werbung um Aufträge zu erkennen sind und der offensichtliche Versuch, Geschädigte einer bestimmten Rechtsanwaltskanzlei zuzuführen. Allerdings  schreiben Rechtsanwälte nunmehr immer öfter selbst die Geschädigten an, auch soweit sie bereits rechtsanwaltlich vertreten sind. Weiterhin ist aber oft unbekannt, wie die zahlreichen Adressen Geschädigter in deren Hände gelangt sind.

Entgegen dem vermittelten Eindruck, man informiere selbstlos zu "wichtigen" eigenen Erkenntnissen im Interesse der Anleger, handelt es sich bei diesen „Informationsschreiben“ um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Es ist unwahrscheinlich, dass die in den Vordergrund gestellten Informationen den Anlegern oder deren Rechtsanwälten nicht schon bekannt wären und mehr als nur angerissen werden. Sie betreffen darüber hinaus in der Regel komplexe Vorgänge und Sachverhalte, die sich schwerlich erschöpfend in einem Werbeschreiben abhandeln lassen. Die besorgte Nachfrage von verunsicherten Anlegern ob man Schaden erleide wenn man diesen Anwalt nicht beauftrage, unterstreicht die manchmal bewusste Missverständlichkeit der Formulierung dieser Rundschreiben. In der Regel  wird niemand Schaden erleiden, der solche „Informationsrundschreiben“  unbeachtet lässt sagt Horst Roosen vom BSZ e.V. Man kann diese Post nahtlos einreihen in die sonst noch im Briefkasten  vorzufindenden Werbeschreiben. Einige Empfänger befassen sich damit, andere wiederum öffnen direkt die blaue Tonne.

Unhaltbar und politisch unverantwortlich ist allerdings, dass bis heute ein halbwegs geregelter, ,weißer' Finanzmarkt und ein fast unregulierter Grauer Kapitalmarkt nebeneinander bestehen. Daran haben bis heute alle gesetzgeberischen Maßnahmen nichts geändert. Exemplarisch für die enorme strukturelle Schieflage zwischen Grauem und halbwegs geregeltem Kapitalmarkt steht zum Beispiel der Fall S&K.

Bei dem BSZ e.V. hält man nichts davon jede Geld- und Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft zu regulieren. Die Sparer werden auf der einen Seite ständig damit konfrontiert Vorsorge für das Alter zu treffen. Auf der anderen Seite hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Zins auf 0% Prozent gesenkt. Mit Zinsen können die Sparer in absehbarer Zeit also nicht rechnen. Die Bringschuld für die Anleger liegt hier eindeutig bei der Regierung. „Die Rente ist sicher!“ „Jeder kann mit Riester vorsorgen“! Alles Seifenblasen!!  Wo sind die mutigen Journalisten die dafür sorgen, dass die Verstrickung von Finanzunternehmen und Politik an die Öffentlichkeit kommt?

Im Gegensatz zu einigen Verbraucherschützern glaubt man bei dem BSZ e.V. nicht, dass die miese Zinssituation für Anleger ein Anreiz darstellt ihr Geld in spekulative Anlagen zu stecken.

Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlage auch Personen und Unternehmen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger den eigenen Gewinn zu maximieren. Die Zahl der Schadensfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt nimmt ständig zu. Ganze Heerscharen betroffener Anleger, die oft von provisionsgetriebener Beratung getäuscht wurden, sind Opfer dieser katastrophalen Situation. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.

Ein besserer Verbraucherschutz, davon ist man bei dem BSZ e.V. überzeugt, ist nur durch ständige Berichterstattung über heikle Anlageangebote zu erreichen. Dies wird vom BSZ e.V. in enger Zusammenarbeit mit den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten seit über 17 Jahren bereits praktiziert. Der BSZ® e.V. ist einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de , , www.kapitalanleger-echo.de  und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu    neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Allerdings macht man sich mit solch einer engagierten Berichterstattung nicht nur Freunde sagt BSZ Vorstand Horst Roosen. Die Finanz-Anbieter nutzen gerne die Abmahnkeule und beherrschen die Methoden der Diffamierung bestens. Die Kriegskassen sind mit dem Anlegergeld gut gefüllt, so dass man sich teure Anwälte leisten kann.

Für den BSZ e.V. stellt sich die spannende Frage:" Kann man Anleger tatsächlich vor Kapitalverlust schützen?"

Jeder möchte bei seiner Geldanlage selbstverständlich die höchstmögliche Rendite bei Ausschluss aller Risiken erzielen, sonst bleibt es unterm Kopfkissen. Jedoch und das wird meist ausgeblendet, ist dies ein höchstgefährliches Unterfangen. Es kann gestohlen werden, es kann bei einem Brand vernichtet werden. Räuber können es bei einem Überfall erbeuten. Und was ganz sicher ist es verzehrt sich selbst, Jahr für Jahr ist der Batzen weniger wert. Also doch Risiko!

Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen "Finanzberatern" massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat. Da kommen die Geldanlageangebote "garantiert ohne Risiko" doch gerade recht.  Kann das stimmen? Mit dem Geld der Investoren soll ja ein noch größerer Vermögenswert geschaffen werden. Aus diesem neuen Vermögenswert soll das investierte Kapital und der Gewinnanteil zurückbezahlt werden. Egal wie das Investment genannt wird, egal was der Anlageberater verspricht, das Grundmuster bleibt immer das gleiche. Mit dem Geld der Investoren wird versucht neues Vermögen aufzubauen  und diese Aktivität kann nicht ohne Risiko durchgeführt werden.

Das Risiko kann darin liegen, dass die versprochene Rendite wesentlich niedriger ausfällt. Es kann aber auch sein, dass das gesamte eingesetzte Kapital verloren geht. Es kann sogar sein, dass Nachschüsse zu erbringen sind oder der Fiskus auch noch Ansprüche anmeldet. Es kann aber auch sein, dass man von seiner Hausbank zu einer fragwürdigen Investition gedrängt wird.

Die Geldhäuser haben zum Beispiel ihren Kunden Schiffsfonds als sehr lukratives und sicheres  Investment dargestellt. Die Bankberater sind damit immer noch auf Kundenfang gegangen als schon klar war, dass einfach zu viele Schiffe in den Markt gedrückt wurden. Die Initiatoren und Vertriebe verdienten ihr Geld nicht mit den Schiffen sondern an den Schiffen. Eine klassische Blase wurde geschaffen. Als diese platzte wurde der Mythos einer Krise aufgebaut. Mit einer Krise hat das aktuelle Schiffsdebakel jedoch nichts zu tun. Hier wird mit dem Wort der Krise ein Mythos aufgebaut, weil einfach zu viele Schiffe in den Markt gedrückt wurden. Es wurde über den Fonds gutes Geld verdient. Es wird auch von anderen über einen pyramidenartigen Aufbau von Schiffen gesprochen, der nie eine wirtschaftliche Chance gehabt habe.

Aus Geld Geld zu machen ist ein komplexes Unterfangen mit vielen wenn und aber und in seiner Entwicklung kaum sicher vorhersehbar. Mit komplexen Entscheidungen die eine schier unübersehbare Menge von Variablen beinhalten sind die Anleger überfordert. Also wird die Entscheidung ausschließlich nach Faustregeln getroffen. Zinsen realistisch, Berater ist freundlich und macht einen kompetenten Eindruck, Produkt hört sich gut an, Arbeitskollege findet es auch gut. Also Ja!

Ausgeblendet wird, dass die schönsten Pläne scheitern können, auch am Markt gut positionierte Unternehmen plötzlich zusammenbrechen können. Falls dies doch kritisch hinterfragt wird, hat der geschulte Berater noch sein Ass im Ärmel: Das Angebot mit Kapitalschutz und fester Rendite!

Mit diesem Argument und dem ständig wiederkehrenden Wort "sicher" im Anlageprospekt werden sogar windige Schneeballsysteme an die Frau und den Mann gebracht. Das passt wunderbar in das Anlegerbedürfnis nach einfachen Regeln und Sicherheit.

Der Anleger hinterfragt in der Regel auch nicht mit welchem Geld die Anbieter denn eigentlich ihre aufwendigen und kostenintensiven Werbeaktionen zur Neukundengewinnung finanzieren. Wenn in einem Fußballstadion die gesamte Bandenwerbung von einem einzigen Anbieter belegt wird - aus welcher Kasse wird das wohl bezahlt. Die Überschwemmung Deutscher Briefkästen mit Prokon Werbebriefen und Prospekten wurde auch nicht aus der Portokasse finanziert.

Ein wirksamer Schutz für Anleger wäre die Sammelklage. Jetzt ist es doch so, wenn von einer Anlagepleite 50 000 Anleger betroffen sind, müssen alle Anleger einzeln ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Wenn Anbieter windiger Kapitalanlagen von vornherein befürchten müssen, dass sie mit einer Sammelklage überzogen werden könnten, würde so manches Angebot vom Markt verschwinden oder gar nicht erst angeboten werden. Und die betroffenen Anleger müssten finanziell nicht Kopf und Kragen riskieren um zu ihrem Recht zu kommen.

So lange aber die Anleger mehr Zeit in die Planung ihres  Urlaubs oder in einen Autokauf investieren als für ihre Kapitalanlage, wird es immer wieder zu sogenannten Anlageskandalen kommen.  Jeder Anleger hat die Anlage die er verdient!

Da jede Kapitalanlage mit Risiken behaftet ist, sollte der Anleger für sich alleine klären, ob er das Risiko tragen möchte, ob das Risiko vermeidbar oder zu minimieren ist. Er sollte bei seinen Überlegungen stets daran denken, dass auch sogenannte seriöse Anbieter in der Vergangenheit  durch zügellose Skrupellosigkeit und Betrug aufgefallen sein könnten.  Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten "Anlage-Lyrik" buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme -natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese "vertrauensbildende Maßnahme" gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Als Anleger sollte man sich  nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!
Für den Schutz der eigenen Person und des persönlichen Eigentums wie Haus und Auto treiben die Bürger teilweise erheblichen technischen und finanziellen Aufwand. Mit Erfolg - wie viele Polizeidienststellen berichten können. Einbruchmeldeanlagen und Diebstahlsicherungen haben die Zahl der Wohnungseinbrüche und des Autodiebstahls drastisch reduziert.  Wenn es jedoch darum geht sein Geld gewinnbringend anzulegen, wird meist auf jeden Schutz verzichtet. Man rechnet auch nicht damit, dass man Opfer eines Anlagebetruges werden könnte,  berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Der heiße Anlagetipp aus dem Bekannten- oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über  die einmalige Gelegenheit sein Geld zu vervielfachen oder die auswendig gelernte Anlagelyrik eines Allfinanz-Strukkis reichen in der Regel aus, um die Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.

 Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die Ohren ziehen kann. (Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788-1860).)

Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,  kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.

Fazit:

Ein wehrhafter Anleger ist der beste Anlegerschutz und ein engagierter Anlegerschutzanwalt ist kein Abzocker sondern der tatkräftige Helfer seines Mandanten.


Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft  anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in eine  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

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Dienstag, Februar 14, 2017

Geschädigte Kapitalanleger müssen sich massiv wehren und mit Nachdruck ihre gesetzlichen Rechte einfordern.

Nicht jede verlustreiche Investition ist in einem Fehlverhalten anderer Personen begründet. Es können auch ganz einfach nur widrige Umstände am Markt dafür verantwortlich sein.  Wenn jedoch Anlageverluste aus Falschberatung durch den Anlageberater bzw. die Bank zustande gekommen sind, oder Anlageprospekte den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen, dann sollte unbedingt der Anspruch und die Durchsetzbarkeit von Schadenersatz geprüft werden.

Der sicherste Weg, um festzustellen ob tatsächlich ein Anspruch auf Schadenersatz besteht und gegen wen sich dieser richten könnte ist , mit einem fachkundigen Anlegerschutzanwalt zu sprechen bzw. sich einer Interessengemeinschaft anzuschließen.  Anleger die sich an der missglückten Anlage selbst die Schuld geben, handeln oft gegen ihr eigenes Interesse. Unter diesen Umständen werden sich diese Anleger nie wieder von ihrem Verlust erholen, weil sie weder bereit sind ihre Ansprüche zu verfolgen noch sich geeignete Hilfe zu suchen. Die Initiatoren der Anlage freuen sich natürlich über jeden Anleger der nicht sein Geld zurückfordert. 

Mitunter scheuen sich die geschädigten Anleger das Gespräch mit eine Rechtsanwalt zu suchen, weil Sie befürchten, dass dies viel Geld kosten könnte. Das dem nicht so ist, liegt alleine darin begründet, dass es zunächst einmal darum geht, feststellen zu lassen ob ein begründeter Anspruch überhaupt besteht, wie hoch dieser beziffert werden kann,  gegen wen sich dieser richten könnte, wie und ob man dies durchsetzen kann und schlussendlich ob der Anspruch nicht eventuell verjährt ist und welche Nebenforderungen zusätzlich geltend zu machen wären. Diese Prüfung ist auch von ausgesuchten Spezialisten für kleines Geld zu haben. Ein verantwortungsbewusster und seinen Mandaten verpflichteter Rechtsanwalt wird dem Anleger seine ehrliche und unvoreingenommene Einschätzung über den entsprechenden Fall deutlich mitteilen. Danach kann der Anleger immer noch entscheiden, wie er denn schlussendlich weiter verfahren möchte!

Kapitalanleger müssen immer auf der Hut sein. Fahrlässig ist es sich auf bestehende Gesetze und Vorschriften zu verlassen. Denn ob sich die anderen Marktteilnehmer daran halten, steht auf einem anderen Blatt. Geschädigte Anleger müssen sich massiv wehren, und mit Nachdruck ihre gesetzlichen Rechte einfordern. Nur so besteht die Chance sein Geld wieder zu sehen.  Solange Anleger resignieren und sich nicht wehren wird sich an der jährlichen Vernichtung von Anlegergeld in Milliardenhöhe nichts ändern und die kleinen „Madoff´s werden sich weiterhin die Taschen vollstopfen.

Fazit des BSZ e.V.:

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!

Die zentrale Aufgabe des BSZ e.V. ist es, Märkte für Verbraucher, Finanzprodukte und Rechtsdienstleistungen transparent zu machen. Im Wesentlichen ist der BSZ e.V. ein Wachhund, der Investoren vor Kapitalverlust schützt, vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnt, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich macht bevor andere Anleger ihr Geld verlieren. Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.

Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.  Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Prozessfinanzierung
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Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in eine  BSZ e.V. Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
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