Nicht jede verlustreiche Investition ist in einem
Fehlverhalten anderer Personen begründet. Es können auch ganz einfach nur
widrige Umstände am Markt dafür verantwortlich sein. Wenn jedoch Anlageverluste aus Falschberatung
durch den Anlageberater bzw. die Bank zustande gekommen sind, oder Anlageprospekte
den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen, dann sollte unbedingt der
Anspruch und die Durchsetzbarkeit von Schadenersatz geprüft werden.
Der sicherste Weg, um festzustellen ob tatsächlich ein
Anspruch auf Schadenersatz besteht und gegen wen sich dieser richten könnte ist
, mit einem fachkundigen Anlegerschutzanwalt zu sprechen bzw. sich einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. Anleger die sich an der
missglückten Anlage selbst die Schuld geben, handeln oft gegen ihr eigenes
Interesse. Unter diesen Umständen werden sich diese Anleger nie wieder von
ihrem Verlust erholen, weil sie weder bereit sind ihre Ansprüche zu verfolgen
noch sich geeignete Hilfe zu suchen. Die Initiatoren der Anlage freuen sich
natürlich über jeden Anleger der nicht sein Geld zurückfordert.
Mitunter scheuen sich die geschädigten Anleger das Gespräch
mit eine Rechtsanwalt zu suchen, weil Sie befürchten, dass dies viel Geld
kosten könnte. Das dem nicht so ist, liegt alleine darin begründet, dass es
zunächst einmal darum geht, feststellen zu lassen ob ein begründeter Anspruch
überhaupt besteht, wie hoch dieser beziffert werden kann, gegen wen sich dieser richten könnte, wie und
ob man dies durchsetzen kann und schlussendlich ob der Anspruch nicht eventuell
verjährt ist und welche Nebenforderungen zusätzlich geltend zu machen wären.
Diese Prüfung ist auch von ausgesuchten Spezialisten für kleines Geld zu haben.
Ein verantwortungsbewusster und seinen Mandaten verpflichteter Rechtsanwalt
wird dem Anleger seine ehrliche und unvoreingenommene Einschätzung über den
entsprechenden Fall deutlich mitteilen. Danach kann der Anleger immer noch
entscheiden, wie er denn schlussendlich weiter verfahren möchte!
Kapitalanleger müssen immer auf der Hut sein. Fahrlässig ist
es sich auf bestehende Gesetze und Vorschriften zu verlassen. Denn ob sich die
anderen Marktteilnehmer daran halten, steht auf einem anderen Blatt.
Geschädigte Anleger müssen sich massiv wehren, und mit Nachdruck ihre
gesetzlichen Rechte einfordern. Nur so besteht die Chance sein Geld wieder zu
sehen. Solange Anleger resignieren und
sich nicht wehren wird sich an der jährlichen Vernichtung von Anlegergeld in
Milliardenhöhe nichts ändern und die kleinen „Madoff´s werden sich weiterhin
die Taschen vollstopfen.
Fazit des BSZ e.V.:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne
zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!
Die zentrale Aufgabe des BSZ e.V. ist es, Märkte für
Verbraucher, Finanzprodukte und Rechtsdienstleistungen transparent zu machen.
Im Wesentlichen ist der BSZ e.V. ein Wachhund, der Investoren vor
Kapitalverlust schützt, vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnt,
betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich macht bevor andere
Anleger ihr Geld verlieren. Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer
Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten
Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne
den BSZ e.V. informieren.
Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert
haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen so wie ein
Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt.
Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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