Viele Verbraucherinnen und Verbraucher besitzen Geldanlagen, die nicht ihrem Bedarf entsprechen. Auch im sogenannten grauen Kapitalmarkt gehen viele Milliarden Euro verloren. Dies zeigt eindeutig, dass sich Anbieterseite und Kunden nicht auf Augenhöhe begegnen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Es gibt ein großes Ungleichgewicht zwischen den Verbrauchern
auf der einen Seite und der Finanzwirtschaft auf der anderen Seite. Eine
Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher auf den Finanzmärkten durch
Verbraucherschutzvereine wie den BSZ e.V. ist daher notwendig ja unabdingbar.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
(Dieburg) unterstützt grundsätzlich alle Aktionen die dem Anlegerschutz dienen.
Denn es sind keineswegs nur die "windigen Geschäftemacher" oder die
Anbieter aus "den dunklen Ecken der Finanzbranche" die sich als die
großen Geldvernichter einen Namen gemacht haben. Es sind doch gerade die Unternehmen
des "seriösen Finanzmarkts" die Millionen von Menschen mit dem
Abschluss von Bausparverträgen, Kapital-Lebensversicherungen oder
Sparbuchverträgen sowie überteuerten und unnötigen Versicherungen das Geld
kübelweise zum Fenster hinauswerfen lassen. Diesen Unternehmen gelingt es immer
wieder mittels raffinierter Vermittlungs- und Werbemethoden den Wunsch der
Menschen nach Sicherheit und Altersvorsorge schamlos auszunutzen. Über 95
Prozent aller Deutschen haben in Hülle und Fülle zu teuere oder unnötige
Versicherungen abgeschlossen. Oder sie haben vergleichsweise unrentable
Sparprogramme und Kapitalanlagen gezeichnet. Oder Finanzierungen vereinbart,
die von vorn herein nicht richtig durchdacht sind. Jahr für Jahr werden auf
diese Weise Milliardenbeträge aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert
werden könnten.
Mit einem starken gemeinsamen Engagement gegen
Anlagebetrüger des Grauen Kapitalmarkts steht der BSZ Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V. zusammen mit Anlegerschutzanwälten mit seiner
Initiative Investorenschutz schon seit über 17 Jahren betroffenen Anlegern
erfolgreich zur Seite. Mit seiner Öffentlichkeitsarbeit werden private Anleger
über Risiken unseriöser Geldanlagen informiert. Unzulässige Vertriebspraktiken
werden offen gelegt und das Finanzwissen der Anleger permanent verbessert.
Der BSZ® e.V. steht seit dem Jahre 1998 für
verbraucherorientierte Beratung im Zusammenhang mit Immobilien-, Kapitalanlage-
und Bankrecht und betreut geschädigte Kapitalanleger, aus dem gesamten
Bundesgebiet einzeln und in Form von Interessengemeinschaften -, um ihnen zum
rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen. Der Mitgliederkreis
besteht überwiegend aus Geschädigten, die durch Falschberatung und
Fehlfinanzierung wirtschaftliche Verluste erlitten haben.
Für den BSZ e.V. steht fest, dass die meisten Anleger nicht
dazu neigen, Risiken einzugehen, wenn sie zwischen einem sicheren und einem
möglichen höheren gewinn zu wählen haben. Sie wählen dann immer den sicheren
aber kleinen Gewinn. Zusammengefasst konzentrieren sich die Vorwürfe
geschädigter Kunden darauf, dass eine unqualifizierte, weder Anleger- noch
Anlagegerechte Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von
Versicherungs- und/oder Finanzprodukten eher an der Zusage der
Vermittlerprovisionen orientiert, statt an einer auf den Kunden zugeschnittenen
Produktpalette.
Die fortschreitende Sensibilisierung der Anleger erhöht
deren Klagebereitschaft. Zu dieser Sensibilisierung der Anleger haben zu einem
großen Teil auch die BSZ® Anlegerschutzanwälte, durch engagiertes Eintreten für
Ihre geschädigten Mandanten und einer informativen Öffentlichkeitsarbeit
beigetragen. Unter der Adresse http://www.sammelklagen.de
haben geprellte Anleger die Möglichkeit,
sich einer BSZ® Interessengemeinschaft geschädigter Anleger anzuschließen, um
gemeinsam für einen transparenten Finanzplatz zu kämpfen und um das verlorene
Kapital wieder zurückzubekommen.
Der gute Rat des BSZ
e.V.:
Handeln Sie so, dass Sie später nicht sagen müssen: Erst
wurde ich von den Anlage Haien abgezockt, dann vom Insolvenzverwalter in
Anspruch genommen und schlussendlich noch von den Geiern der Finanzverwaltung
durch die Versteuerung von Scheingewinnen ausgeraubt!!
Rechtlichen Rat
einholen
Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer
manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man
über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des
Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang
zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die
Betroffenen ein Muster ohne Wert sagt Horst Roosen. Denn wer heute klagt oder
verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.
Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg meist die beste
Option.
Der BSZ e.V.
Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft
Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens
vermittelt.
Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei
Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Außergerichtliche
Möglichkeiten ausloten:
Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu
lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht
sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen
Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische
Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen
Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für
den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
Die Informationen, welche die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte
den Unterlagen und Angaben der betroffenen Anleger entnehmen, genügen in aller
Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen
Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu
beenden.
Führen die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der
Fördergemeinschaft keine Kosten.
Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den
damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere
Vorgehensweise aussprechen. Die Anleger erhalten in diesen Fällen kostenlos ein
spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches sie dann
annehmen oder ablehnen können.
Das Ziel der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und
effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse
zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage
angemessene Lösungen - sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer
Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage
tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er
sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V.
Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich
der Anteilszeichnung oder des - Erwerbs erhalten haben.
3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein,
wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten
Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch
auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung
abklären.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
Hier können Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
mit Einmal-Förderbeitrag beantragen: