Knapp 15 Milliarden Dollar lässt sich Volkswagen im Zuge des
Abgasskandals die Entschädigung der betroffenen VW-Käufer und Händler in den
USA kosten.
Es muss noch nicht das Ende vom Lied sein. Zu solchen
Zahlungen an europäische und deutsche Kunden ist VW nicht bereit und verweist
auf unterschiedliche Gesetzeslagen.
Doch auch das könnte sich noch ändern. BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht: „Ebenso wie den Aktionären können auch den geschädigten
Käufern von VW-Fahrzeugen mit manipulierten Dieselmotoren Schadensersatzansprüche
zustehen.“ Auch in der Politik gibt es Stimmen, die Schadensersatz für deutsche
und europäische VW-Kunden fordern. Denn Fakt ist, dass mehrere Millionen Autos
mit der Manipulationssoftware ausgestattet waren. Fraglich ist, ob dieser
„Fehler“ auch zur Ungültigkeit der Zulassung führt und die Fahrzeuge folglich
nicht hätten verkauft werden dürfen. Eine Frage, die voraussichtlich das
Gericht klären muss. „Klar ist, dass deutsche oder europäische Kunden genauso
betrogen wurden wie amerikanische. Mit einer einfachen Umrüstung ist der
Schaden nicht wiedergutzumachen. Inzwischen gibt es auch einige
Gerichtsurteile, die zu Gunsten des Käufers ausgefallen sind“, so
Cäsar-Preller.
Von Verlusten getroffen sind aber auch und besonders die
VW-Aktionäre. Der Kurs der VW-Aktie hat nach Bekanntwerden des VW-Skandals
kräftig eingebüßt. Auch hier sieht Cäsar-Preller berechtigte
Schadensersatzansprüche: „Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die
Konzernspitze schon früher von den Abgasmanipulationen wusste als sie bisher
zugibt. Zuletzt gab es immer wieder Anzeichen dafür.“ Sollte dies der Fall
sein, hat VW voraussichtlich gegen seine Informationspflichten verstoßen und
sich schadensersatzpflichtig gemacht. Denn für den Aktienkurs wesentliche
Insiderinformationen müssen umgehend veröffentlicht werden. Die Frage wird in
einem Musterverfahren geklärt werden müssen, das vermutlich noch vor Ende des
Jahres eröffnet wird.
„Bis dahin können VW-Aktionäre ihre Schadensersatzansprüche
noch geltend machen und sich dem Musterverfahren anschließen“, sagt
Cäsar-Preller, der bereits für seine Mandanten Klage eingereicht hat.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
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aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.11.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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