Dienstag, November 01, 2016

VW-Abgasskandal: Schadensersatzansprüche der Aktionäre und Käufer

Knapp 15 Milliarden Dollar lässt sich Volkswagen im Zuge des Abgasskandals die Entschädigung der betroffenen VW-Käufer und Händler in den USA kosten.

Es muss noch nicht das Ende vom Lied sein. Zu solchen Zahlungen an europäische und deutsche Kunden ist VW nicht bereit und verweist auf unterschiedliche Gesetzeslagen.

Doch auch das könnte sich noch ändern. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: „Ebenso wie den Aktionären können auch den geschädigten Käufern von VW-Fahrzeugen mit manipulierten Dieselmotoren Schadensersatzansprüche zustehen.“ Auch in der Politik gibt es Stimmen, die Schadensersatz für deutsche und europäische VW-Kunden fordern. Denn Fakt ist, dass mehrere Millionen Autos mit der Manipulationssoftware ausgestattet waren. Fraglich ist, ob dieser „Fehler“ auch zur Ungültigkeit der Zulassung führt und die Fahrzeuge folglich nicht hätten verkauft werden dürfen. Eine Frage, die voraussichtlich das Gericht klären muss. „Klar ist, dass deutsche oder europäische Kunden genauso betrogen wurden wie amerikanische. Mit einer einfachen Umrüstung ist der Schaden nicht wiedergutzumachen. Inzwischen gibt es auch einige Gerichtsurteile, die zu Gunsten des Käufers ausgefallen sind“, so Cäsar-Preller.

Von Verlusten getroffen sind aber auch und besonders die VW-Aktionäre. Der Kurs der VW-Aktie hat nach Bekanntwerden des VW-Skandals kräftig eingebüßt. Auch hier sieht Cäsar-Preller berechtigte Schadensersatzansprüche: „Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Konzernspitze schon früher von den Abgasmanipulationen wusste als sie bisher zugibt. Zuletzt gab es immer wieder Anzeichen dafür.“ Sollte dies der Fall sein, hat VW voraussichtlich gegen seine Informationspflichten verstoßen und sich schadensersatzpflichtig gemacht. Denn für den Aktienkurs wesentliche Insiderinformationen müssen umgehend veröffentlicht werden. Die Frage wird in einem Musterverfahren geklärt werden müssen, das vermutlich noch vor Ende des Jahres eröffnet wird.

„Bis dahin können VW-Aktionäre ihre Schadensersatzansprüche noch geltend machen und sich dem Musterverfahren anschließen“, sagt Cäsar-Preller, der bereits für seine Mandanten Klage eingereicht hat.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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