Wenn nicht jetzt, wann dann? Das denken sich angesichts der
historisch niedrigen Zinsen auch viele Verbraucher, wenn es darum geht, eine
Eigentumswohnung oder ein Haus zu kaufen. Aber Augen auf: Vorsicht
Schrottimmobilien: Augen auf beim Immobilienkauf.
„Auch Betrüger versuchen angesichts der günstigen
Zinskonstellation Schrottimmobilien arglosen Verbrauchern anzudrehen“, warnt
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.
Schrottimmobilie bedeutet nicht, dass die Immobilie total
baufällig ist und bis auf den Abriss eigentlich kaum noch eine Möglichkeit
besteht. „Da hätten es auch die Betrüger schwer. Schrottimmobilien sind
Immobilien, die zu einem Preis weit über ihren eigentlichen Wert verkauft
werden“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Daher sollten potenzielle Immobilienkäufer
immer einige Punkte beherzigen, bevor sie einen Kaufvertrag unterschreiben.
„Das Wichtigste ist, eine Immobilie niemals ohne Besichtigung – idealerweise mit
einem Sachverständigen – kaufen. Genau diese Besichtigung versuchen die
Betrüger oft zu vermeiden, indem sie einen künstlichen Zeitdruck aufbauen und
es angeblich schon viele Interessenten gibt“, so Rechtsanwalt Kanz.
Außerdem sollten sich die Käufer immer selbst um die
Finanzierung kümmern. „Der zweite Teil der Betrugsmasche ist häufig, dass die
Verkäufer oder Vermittler eine Finanzierung gleich mitanbieten und auch gleich
den Notar vorschlagen. Das ist zwar auf den ersten Blick für den Verbraucher
bequem, auf den zweiten Blick aber umso verdächtiger“, erklärt Rechtsanwalt
Kanz.
Wer aber bereits auf eine Schrottimmobilie hereingefallen
ist, hat mit den heftigen finanziellen Folgen zu kämpfen. Nicht nur, dass die
Immobilie nicht ansatzweise die prognostizierten Mieten abwirft, auch das
Darlehen muss weiter abbezahlt werden. Rechtsanwalt Kanz: „Es gibt Auswege aus
diesem Dilemma.“ Zunächst ist zu prüfen, ob Sittenwidrigkeit vorliegt. Die
Rechtsprechung tendiert dahin, dass dies gegeben ist, wenn der Verkaufspreis
ca. 90 Prozent über dem tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie liegt und der
Kaufvertrag dann nichtig ist.
Wurde die Immobilie zu Kapitalanlagezwecken gekauft, kann
geprüft werden, ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt. Denn der Käufer
muss auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden. Ebenso muss der
Vermittler über seine Provisionen von mehr als 15 Prozent aufklären. Eine
weitere Möglichkeit kann der Widerruf des Immobiliendarlehens sein.
Voraussetzung dafür ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Bank.
„Es gibt eine Fülle von rechtlichen Möglichleiten, die
ausgeschöpft werden können, um aus der Schrottimmobilie wieder herauszukommen“,
sagt Rechtsanwalt Kanz. Die war schon in rund 4500 Fällen im Zusammenhang mit
Schrottimmobilien tätig und vertritt bundesweit die Opfer von
Schrottimmobilien.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schrottimmobilien kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cp
Direkter Link zum Kontaktformular:
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte
zahlen“ Button nutzen und können sich auch in die Unterstützerliste eintragen.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.11.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen