Donnerstag, Oktober 27, 2016

Lebensversicherung: Eingezahlte Beiträge zuzüglich Zinsen zurück mit erfolgreichem Widerspruch.

Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen auch heute noch widerrufen werden. 


Wer erfolgreich widerspricht, bekommt die eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen zurück. Die mit diesem Thema beschäftigte  BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei erklärt, was vor einem Widerspruch zu beachten ist.



Abschluss nach dem Policenmodell

Nach dem Policenmodell kam ein Lebensversicherungsvertrag auch dann zustande, wenn das Versicherungsunternehmen dem Kunden die Verbraucherinformationen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht schon bei der Antragstellung übergab sondern erst zusammen mit der ausgestellten Police übersandte. Der Lebensversicherungsvertrag galt als wirksam abgeschlossen, wenn der Versicherungskunde nicht innerhalb von 30 Tagen widersprach. Das Policenmodell wurde zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 praktiziert.

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung

Wenn die Widerspruchsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, beginnt die 30-tägige Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Dann kann der Widerspruch auch heute noch erklärt werden. Der Bundesgerichtshof hat schon zahlreiche Widerspruchsbelehrungen, die von verschiedenen Versicherungsgesellschaften wie der Allianz, Ergo oder der Aachener Münchener verwendet worden sind, als nicht ordnungsgemäß beurteilt. Eine Widerspruchsbelehrung ist beispielsweise fehlerhaft, die nicht „drucktechnisch deutlich hervorgehoben“ ist. Ebenfalls fehlerhaft ist eine Belehrung, die nicht korrekt über den Beginn der Widerspruchsfrist informiert. Nach Recherchen der Verbraucherzentrale Hamburg sind mehr als 60 Prozent der Widerspruchsbelehrungen aus dem fraglichen Zeitraum fehlerhaft.

Beiträge plus Zinsen zurückholen

Wenn der Widerspruch wirksam erklärt wurde, hat der Versicherungskunde Anspruch auf Rückzahlung seiner bisher für die Lebensversicherung gezahlten Beiträge. Darüber hinaus kann der Versicherungskunde die Zinsen, die die Lebensversicherung mit seinen Beiträgen erwirtschaftet hat, als sogenannten Nutzungsersatz verlangen. Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Ratenzahlungszuschläge muss die Versicherung dem Kunden ebenfalls vollständig erstatten. Anzurechnen ist dagegen der Versicherungsschutz, wie zum Beispiel der Risikoanteil der Prämie.

Wann lohnt sich ein Widerspruch?

Grundsätzlich gilt: Je jünger der Vertrag ist, desto eher lohnt sich der Widerspruch. So sind die Verträge aus den Jahren 2005 bis 2007 bei der Auszahlung nicht mehr steuerfrei. Außerdem liegt die Anfangsphase, in der die Abschluss- und Vertriebskosten abgezogen werden, noch nicht so lange zurück. Deshalb ist der aktuelle Rückkaufswert regelmäßig niedriger als die Summe der Prämien, selbst wenn man den Risikoschutz abzieht. Das gilt häufig auch bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. In jedem Fall sollte vor einem Widerspruch aber geprüft werden, ob er sich wirtschaftlich lohnt.

Was leistet die mit der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung“ betraute Anlegerschutzkanzlei für die BSZ e.V. Mitglieder?

  • Die Anwälte prüfen die Widerspruchsbelehrung – kostenfrei

  • Die Anwälte berechnen, ob sich der Widerspruch wirtschaftlich lohnt

  • Die Anwälte stellen eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung oder sie kalkulieren die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerspruchs.

  • Die Anwälte  erklären für Sie den Widerspruch, führen den Schriftverkehr mit der Versicherung und verhandeln bei Bereitschaft der Versicherung über die Konditionen einer Rückabwicklung

  • Auf Ihren Wunsch hin führen die Anwälte die Klage auf Feststellung des wirksamen Widerspruchs bzw. auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen durch.


Die  BSZ e.V. Vertrauensanwälte, meist  Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, stehen Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung  bei einem Widerruf /Widerspruch kompetent und engagiert zur Seite. Beginnend bei der kostenlosen Überprüfung der Vertragsabwicklung bis hin zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Forderungsdurchsetzung.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu        


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.10.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt..



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