Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hat am 23.08.2016 beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz angemeldet.
Anleger, die ihr Geld z.B. in die Modelle Lombard Classic
III bei der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft als stille
Gesellschafter investiert haben, drohen hohe Verluste, die bis zum Totalverlust
reichen könnten.
Damit gehen die Hiobsbotschaften der letzten Monate für die
Anleger weiter, denn bereits seit Monaten hatten Anleger teilweise auf die
Rückzahlung der Anlegergelder gewartet.
Schließlich wurde Anlegern eine Liste mit den angeblich
vorhandenen Pfandgegenständen bekannt gegeben werden. Diese war jedoch
erschreckend hinsichtlich des Werts der angeblich vorhandenen Pfandgegenstände,
da die vorhandenen Pfandgegenstände deutlich weniger wert waren als die Gelder,
die die einzelnen Anleger für die Beteiligung überwiesen haben.. Die Insolvenz
kommt damit nicht überraschend.
Nach Ansicht von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth „waren die Angaben zu dem
angeblichen Wert der Pfänder durchaus bemerkenswert, denn Pfandgegenstände
werden von Pfandhäusern aus Sicherheitsgründen nur mit großem Abschlag von
mindestens 20 % bis hin zu 75 % entgegengenommen, um gerade eine Verwertung im
Ernstfall ohne große Verluste zu gewährleisten.“
Anleger sollten sich daher alle Möglichkeiten der
Schadenskompensation offen halten.
Hierzu wird zu gegebener Zeit die Forderungsanmeldung zur
Insolvenztabelle gehören, allerdings auch weitere Möglichkeiten der
Schadenskompensation.
Hierzu könnte z.B. eine mögliche Haftung der
Geschäftsführung in Betracht kommen. So ist schon nicht sicher, ob nicht
eventuell Betrug im Spiel war, so hat die Staatsanwaltschaft Medienberichten
zufolge auch inzwischen Durchsuchungen vorgenommen.
Weiter sollte eine Haftung der jeweiligen Vermittler geprüft
werden, denn diese schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung.
Aber auch eine eventuelle Haftung des Treuhänders sollte
geprüft werden. „Gerade die Einschaltung eines Treuhänders war ja für die
Anleger ein wesentliches Sicherheitselement“, so Rechtsanwalt Dr. Späth.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Erste Oderfelder anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Erste Oderfelder kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
drspä
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.09.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.