Samstag, Juni 18, 2016

SCHOLZ HOLDING: ANWÄLTE PRÜFEN SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GEGEN SOLVENTE HAFTUNGSGEGNER!

Anleger der Scholz-Holding haben schlimme Verluste zu befürchten: In der Anleihegläubigerversammlung, die am 19.05. in Wien stattfand, wurde beschlossen, dass Anleihegläubiger nur 7,671 % ihres Kapitaleinsatzes zurückerhalten.


Anleger sollen somit auf über 90 % ihres eingesetzten Kapitals verzichten.

Von der ursprünglich 182,5 Mio. € schweren Anleihe wurden nun also über 165 Mio. € vernichtet, die Anleger müssen somit Verlusten in Höhe von über 90 % ins Auge sehen“.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen daher auch gerade Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen aus möglicher Prospekthaftung im engeren Sinne und eventuellen weiteren Ansprüchen.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth hierzu: „Unserer Ansicht nach wurden wesentliche Kriterien im Verkaufsprospekt nicht richtig dargestellt, insbesondere die Geldflüsse nicht korrekt dargestellt.“

Wer kann hierfür verantwortlich gemacht werden?

Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte könnten eventuell Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne bei der 2012 heraus gegebenen Anleihe bereits verjährt sein, was natürlich im Einzelfall geprüft werden muss.

Auch sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth vor allem darauf achten, hier solvente Haftungsgegner in die Verantwortung zu nehmen.

Dr. Späth hierzu: „Wir sind der Ansicht, dass mit recht hoher Wahrscheinlichkeit ein solventer Haftungsgegner, der auch versichert ist, in die Haftung genommen werden kann. Hier prüfen wir gerade intensiv rechtliche Schritte.“

Auch ist für die deutschen Anleger wichtig, dass diese in Deutschland, und nicht etwa in Österreich oder England klagen müssen. Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte war die Sitzverlegung nach London vor allem dazu gedacht, hier die Vorschriften des deutschen Insolvenzrechts zu umgehen.

Nach Ansicht der Anwälte können deutsche Anleger somit mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Deutschland vor deutschen Gerichten klagen, ein erheblicher Vorteil für deutsche Geschädigte. Geschädigte Anleger der Scholz-Holding sollten keinesfalls ihren Verlust einfach so hinnehmen.

Fazit: Geschädigte Anleger der Scholz-Holding sollten keinesfalls ihren Verlust einfach so hinnehmen. Sie  können sich der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz-Holding“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Juni 17, 2016

ERSTE ODERFELDER/LOMBARDIUM: ANLEGER WEHREN SICH GEGEN MAHNBESCHEIDE UND PRÜFEN SCHADENSERSATZ!

Anleger z. B. von Lombard Classic 2 von der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft flattern seit kurzem Mahnbescheide ins Haus, in denen sie aufgefordert werden, ihre Ergebnisbeteiligungen für das Geschäftsjahr 2014 wieder zurückzubezahlen, da die Geschäftsführung dazu gehalten sei, diese Ausschüttungen zum Wohl des Gesellschaftsvermögens und damit auch für die stillen Gesellschafter zurückzufordern, andernfalls würden gerichtliche Schritte erwogen.


BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten auf jeden Fall prüfen, ob die Rückforderungen überhaupt gerechtfertigt sind, zumal die Bilanz für das Jahr 2014 den Anlegern noch nicht einmal zur Prüfung vorliegt. Außerdem könnten Anleger auch eventuell mit Schadensersatzansprüchen aufrechnen oder sich auf die Fälligkeit ihrer Forderungen berufen.“

Vorausgegangen war, dass mit Schreiben vom 02.05.2016 die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG den Anlegern mitgeteilt hat, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO zu dem Ergebnis gelangen soll, dass die Summe der Pfandgüter zum Bewertungsstichtag nur zwischen 4,7 Mio. € und 7,9 Mio. € zu bewerten sei. Bei Lombard Classic 3 soll die Bewertung ca. 11 Mio. € ergeben.

Für den BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth sind das „skandalöse Neuigkeiten für die Anleger“. Bei Darlehen in Höhe von über 100 Mio. €, die ausgegeben wurden, sollen also nur noch ca. 5 – 11 % als Sicherheitsgegenstände in Form von Pfändern vorhanden sein. Die Anlegergelder, die also in Form von Darlehen weitergereicht wurden, wurden also in großem Stil vernichtet.

Dr. Späth hierzu: „Diese Angaben überzeugen mich überhaupt nicht. Ich vermute vielmehr ganz klar ein schuldhaftes Handeln der Fondsgeschäftsführung, der Lombardium Hamburg und eventuell auch des Mittelverwendungskontrolleurs. Ich halte es auch für wahrscheinlich, dass strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, und Anlegergelder veruntreut worden sein könnten.“

Inzwischen hat Medienberichten von gestern zufolge auch die Hamburger Staatsanwaltschaft eine Razzia bei dem Pfandleihhaus Lombardium durchgeführt, bei der Büros in ganz Deutschland durchsucht worden sein sollen.

Anleger sollten sich daher alle Möglichkeiten der Schadenskompensation offenhalten.

Nach Ansicht des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts könnte z. B. eine mögliche Haftung der Geschäftsführung in Betracht kommen, aber auch eine eventuelle Haftung des Treuhänders sollte geprüft werden. Auch die Haftung des jeweiligen Anlageberaters- und Vermittlers sollte im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, denn der Anlageberater schuldet eine anleger- und objektgerechte Beratung, die teilweise, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, nicht vorgelegen haben dürfte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Goldsparplan der BWF: Urteil des LG Marburg

Das Landgericht Marburg hat einen Anlageberater wegen Fehlberatung bei der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) zu Schadensersatz verurteilt.


Das Landgericht Marburg hat mit Urteil vom 01. Juni 2016 einen Anlageberater wegen Fehlberatung bei der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte eine Anlegerin, die aufgrund der Beratung eines Anlageberaters die Kapitalanlage der BWF-Stiftung gezeichnet hatte. Dies, obwohl die Anlegerin dem Berater zuvor mitgeteilt hatte, dass sie nur eine sichere Kapitalanlage suchen würde. Gleichwohl empfahl der Berater der Anlegerin den Erwerb des Goldes bei der BWF Stiftung.

Das Landgericht Marburg sah hierin einen Verstoß gegen die Plausibilitätsprüfungspflicht des Beraters. Denn der Prospekt der BWF-Stiftung ist demnach unplausibel. Dies ergebe sich, stellt das Landgericht fest, bereits daraus, dass nicht erkennbar sei, wer Vertragspartner der Anleger sei. Darüber hinaus habe sogar aus ex-ante-Sicht eine reale Gefahr der Veruntreuung der Anlegergelder bestanden.

 „Das Urteil bestätigt unsere Rechtsansicht, dass es sich bei der Kapitalanlage der BWF Stiftung um ein von Beginn an unplausibles Anlagekonstrukt handelte“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A „Es zeigt sich somit, dass gute Erfolgsaussichten für die Geschädigten bestehen, ihre Verluste zu reduzieren.“

Hierfür kommt insbesondere ein Vorgehen gegen Anlageberater in Betracht. „Wie uns unsere Mandanten übereinstimmend mitgeteilt haben, wurde der Erwerb der Goldbarren als risikolose Geldanlage empfohlen. Dies, obwohl das Anlagekonzept unserer Ansicht nach nicht hinreichend plausibel ist. Denn wir können nicht nachvollziehen, wie eigentlich die Gewinne, die an die Anleger ausgeschüttet werden sollten, erwirtschaftet werden sollten. Die von der der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) vorgestellte Begründung überzeugt uns nicht wirklich“, so Rechtsanwalt Luber weiter. „Da zu den Pflichten einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aber insbesondere eben auch die Plausibilitätsprüfung gehört, besteht in der Verletzung dieser Pflicht der Ansatzpunkt für einen Schadensersatzanspruch der Anleger.“

Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Anleihen empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF)anschließen.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Magellan Maritime / Was ist geschehen? Fall Magellan ist als eine Art „Besonderheit“ anzusehen.

Once sterben Anleger der Magellan Maritime daruber informiert gerechnet wurden, that this EINEN Insolvenzantrag Gestellt hat, Sind nach Wie vor viele Fragen ungeklärt. Die Lage ist unübersichtlich, so Wie stirbt Auch FAZ vom 2016.06.16 mitteilt sterben.


Einmal mehr geht es um einen "Grossen Schadenfall" Auf dem grauen Kapitalmarkt. Insgesamt Sind circa 10.000 Anleger, WELCHE in Schiffscontainer investiert HABEN, betroffen. Einmal mehr Hat sich nunmehr Auch das Risiko von sogenannten Direktinvestments verdeutlicht. Bei Diesen Investitionen investieren Anleger direkt in sterben Anlagegüter, Wie hier Schiffscontainer. Nicht selten Werden solche Direktinvestments DAMIT beworben, SECHS Prozent und mehr eine Rendite zu erzielen. Aufgrund der Direktanlage mag zumindest formell Auch Eine Direkte Einflussmöglichkeit Auf die Investition ein Grund für Anleger gewesen sein, this Direktinvestments abzuschließen. Der Schein trügt jedoch, so Wie sich nunmehr im Herbst Magellan verdeutlicht.

Circa 10.000 Anleger Hatten Eine Gesamtsumme von circa EUR 350 Mio. in rund 160,000 Container investiert. Sterben erworbenen Container gerechnet wurden ein Die Firma Magellan zurückvermietet. This vermieteten Container lieh Die Firma wiederum eine Reedereien, vor Allem in Taiwan und China, aus und vereinnahmte hierdurch Auch sterben Mieten. Das Geschäftsmodell SAH Dann im Weiteren vor, Dass am Ende der Laufzeit der Investition sterben Container zurückgekauft Werden und hierdurch Eine nicht unwesentliche Rendite erzielt Werden sollte.

Once Nonne Aber Insolvenzantrag Wurde Gestellt, stellt sich Vielen Anlegern sterben Frage, Wie nun zu verfahren ist. Vorschnelle Kündigungen und / oder gegebenenfalls ein Widerruf der damals geschlossenen Verträge sollten nicht ohne weitere Prüfung ausgesprochen Werden, da hiermit Auch nachteile Verbunden sein Können.

Seitens des vorläufigen Insolvenzverwalters Wird verlautbart that zumindest sterben Fortsetzung des Geschäftsbetriebes gewährleistet sei, das heißt that sterben Mieteinnahmen Auch weiterhin vereinnahmt Werden und insoweit Auch den Anlegern zumindest im jetzigen Stadium formell zustünden. Auszahlungen dürfte es wohl erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens GEBEN.

Ungeachtet Dessen ist der Fall Magellan Aber BEREITS deshalb als eine art "Besonderheit" anzusehen, da für derartige Direktlagen erst seit diesem Jahr Eine Prospektpflicht der Anbieter Besteht.  So Werden Auch vergleichbare Investments kritisch zu hinterfragen sein, So wie zum jetzigen zeitpunkt beim insolventen Anbieter Lignum , bei welchem ​​Anleger Bäume erworben Hatten.

Trotz der tatsache, Dass der Insolvenzverwalter zur Besonnenheit aufgerufen hat, sollten sterben anleger nicht untätig bleiben und Empfehlung: Ihren Fall Durch EINEN Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Denn zahlreiche Fragen im hinblick auf den Verwaltervertrag usw. Sind noch ungeklärt und Äußerst fraglich.

Es Bestehen für sterben Anleger ein Kaufvertrag und ein Verwaltungsvertrag. In keinem der Verträge Wird Aber Vermietung der Container ein Magellan vereinbart sterben. Im Verwaltervertrag ist aufgeführt, Dass Investoren sterben Magellan mit der Vermietung und Verwaltung der Container beauftragen und Magellan gesamten sterben für Investoren einzieht sterben.

Zu prüfen wäre nun, ob hierin Eine treuhänderische tätigkeit gesehen Werden Kann. Denn Wenn Es Eine treuhänderische tätigkeit wäre, so müssten sterben garantierten Mietanteile gesondert betrachtet Werden, nämlich als Treuhandvermögen, mit der Folge, Dass sie bis zur Auszahlung gesondert aufbewahrt Hätten Werden Müssen. Gegebenenfalls knüpfen Sich hieran weitere rechtliche Fragestellungen, Auch aus strafrechtlicher Sicht, ein.

Aus Diesen Aspekten heraus Können Sich für sterben betroffenen Anleger Eventuell Claims gegen sterben Fondsverantwortlichen Ergeben, so zB Gründungskommanditisten sterben usw. Wurde sterben Anlage als sicher Vertrieben und geeignet für sterben Altersvorsorge, Kanns Auch hierin Eine Haftung begründet Liegen.
Aufgrund of this Umstände hat der BSZ eV sterben Interessengemeinschaft "Magellan" Gegründet.

Wenn Es äh sterben Verfolgung oder Abwehr sterben möglicher finanzieller Claims Aus einer Kapitalanlage geht, ist Qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender bedeutung. Die BSZ eV Fachanwälte GEBEN IHNEN Eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen sterben Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern DAHER, Ihre Claims sterben Sich Sowohl Aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus Vielen other Grunden Ergeben Können, von Einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ eV empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern Sich immer Einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet that Eine vielzahl von Informationen zusammengetragen Werden Kann. Die Anlegerschutzanwälte Welche mit Einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten Infos finden Sich DAMIT optimal für Interessen der betroffenen Anleger einsetzen sterben.

Für sterben Prüfung von Ansprüchen aus Diesen Anlagen Durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht , is also sterben Interessen BSZ eV sterben. Es Bestehen gute Gründe hier sterben Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und Einer von them gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für Die kostenlose Erstberatung Durch with the BSZ eV Verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ eV Seinen Fördermitgliedern BEREITS seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. You can gerne Fördermitglied des BSZ eV Werden und Sich kostenlos der BSZ eV Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in sterben BSZ eV Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services GmbH Kann kostenlos und Unverbindlich Profilierung mittels Online-Kontaktformular, E-Mail, Fax oder per Briefpost Auch bei DM BSZ eV angefordert Werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Für Unternehmen in unsere speziellen Berichten sterben Erwähnt Werden und glauben, Dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne Eine entsprechende Gegendarstellung. DAMIT WIRD gezeigt, Dass hier aktiver Anlegerschutz Betrieben Wird.


This post Gibt Sach- und Rechtslage zum 2016.06.16 wieder sterben. Noch eintretende   Änderungen can sterben Sach- und insbesondere Rechtslage sterben Verändern ! .

Donnerstag, Juni 16, 2016

Rückforderungen von Ausschüttungen schüren bei Schiffsfonds-Anlegern wachsenden Unmut gegenüber ihren Banken.

Durch die Investition in Schiffsfonds haben Tausende Anleger viel Geld verloren. Täglich bringen immer mehr betroffene Anleger in Telefongesprächen mit dem BSZ e.V.  ihren Unmut  gegen ihre Bank oder ihren Finanzberater mit deutlichen Worten zum Ausdruck. Dies gerade auch, weil sich immer mehr Anleger mit der Aufforderung bereits erhaltene Ausschüttungen zurück zu zahlen konfrontiert sehen.


Die Vorwürfe der Anleger gegen die Finanzinstitute gleichen sich fas alle. Die Banken hätten sich unverhältnismäßig an den Investitionen der Anleger bereichert bzw. die Schiffsfonds ungeprüft vermittelt. Bei dem BSZ e.V. kann man  die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden."

Allerdings ist es nicht damit getan, „verbal Dampf abzulassen“ oder gar vor den Banken und Emissionshäusern zu demonstrieren, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.  ,,Die Verantwortlichen müssen auch zur Rechenschaft gezogen werden!" Daher empfiehlt Roosen geschädigten Schiffsfonds-Anleger dem Rat der erfahrenen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zu folgen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen.

,,Wer eine sichere Altersvorsorge aufbauen möchte, war mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds ganz sicher falsch beraten", so ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Denn es gelte der Grundsatz, dass die Kapitalanlage zum Profil des Anlegers passen muss. Heißt: Einem sicherheitsorientierten Anleger dürfen keine riskanten Kapitalanlagen vermittelt werden. ,,Dazu wurden die Risiken bei der Anlageberatung erfahrungsgemäß auch noch gerne verschwiegen. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch die umfassende Risikoaufklärung. Erst Recht beim Risiko des Totalverlusts", erklärt der Fachanwalt.

Darüber hinaus hätten die Banken auch die Provisionen, die sie für die Vermittlung eingestrichen haben, offenlegen müssen. ,,Die Rechtsprechung des BGH zu diesen so genannten Kick-Backs ist anlegerfreundlich und eindeutig", sagt der Anwalt. Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Provisionen, führe zum Anspruch auf Schadensersatz. ,,Ob eine derartige Falschberatung vorliegt, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Außerdem könnten auch Ansprüche auf Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht kommen. Die Angaben im Emissionsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein und dürfen kein irreführendes Bild von der Kapitalanlage zeichnen. ,,Die Chancen Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, stehen also gar nicht schlecht", sagt der Fachanwalt.

In den letzten Jahren beherrschten den Schiffsmarkt zahlreiche Mitteilungen über die Insolvenz von Schifffonds. In diesem Zusammenhang kam immer wieder auch die Frage auf, ob Schifffondsgesellschaften von ihren Anlegern gezahlte Ausschüttungen zurückverlangen können.

Die Schifffondsgesellschaften berufen sich in diesem Zusammenhang meist darauf, dass die ausgezahlten Ausschüttungen zinslose Darlehen/Darlehen seien und somit eine hinreichende Regelung im Gesellschaftsvertrag zur Rückforderung gegeben sei.  Dem steht die Rechtsprechung des BGH zumindest in einigen Fällen entgegen. Der BGH hatte entschieden, dass eine Rückforderung von Ausschüttungen in Form von unverzinslichen Darlehen/Darlehen nur dann gegeben ist, wenn im Gesellschaftsvertrag hierzu hinreichend Regelungen getroffen wurden. Ist dies nicht der Fall, hat der BGH den Rückforderungsansprüchen der Gesellschaften eine klare Absage erteilt.

Bemerkenswert ist auch ein Urteil in dem ausgeführt wird, dass dahingestellt bleiben kann, ob sich aus der gesellschaftsvertraglichen Regelung eine Anspruchsgrundlage für eine Rückforderung ergibt, da die diesbezügliche Klausel als überraschende Klausel im Sinne des § 305c Abs.1 BGB zu qualifizieren ist!

Da sich schwache gesellschaftsvertragliche Regelungen in zahlreichen Gesellschaftsverträgen bei Schifffonds wiederfinden, sollten Anleger diesen Zahlungsaufforderungen der Fondsgesellschaft keinesfalls ohne eine Prüfung nachkommen. Wie viele Entscheidungen der Gerichte  zeigen, besteht für Anleger eine hinreichende Chance, die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu müssen.

Auch Anleger, welche diese Zahlungen bereits geleistet haben, sollten durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob gegebenenfalls ein Rückforderungsanspruch bei der Fondsgesellschaft gegeben ist. Besteht nämlich keine rechtliche Grundlage für diese Forderung, finden die Vorschriften der §§ 812 ff. BGB Anwendung, wonach sich die Fondsgesellschaft ungerechtfertigt bereichert hätte. Betroffene Anleger sollten daher handeln.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt



Beate Uhse Anleihe: Einschnitte für Anleger geplant

Wirtschaftlich harte Zeiten erlebt die Beate Uhse AG. Um den angeschlagenen Erotikkonzern zu sanieren, sollen auch die Bedingungen der 2014 begebenen Anleihe geändert werden.


Da die erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig war, lädt das Unternehmen am 6. Juli die Anleihe-Anleger erneut nach Hamburg ein.

„Für die Anleger ist das ein wichtiger Termin, denn es geht um ihr Geld. Die Versammlung ist bereits bei einem anwesenden Anleihekapital von 25 Prozent beschlussfähig. Wer nicht teilnimmt oder sich nicht vertreten lässt, riskiert, dass über den eigenen Kopf hinweg Beschlüsse gefasst werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Bereits seit längerer Zeit befindet sich die Beate Uhse AG in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die auch im laufenden Quartal offenbar noch nicht behoben werden konnten. Daher sollen nun offenbar die Anleger ihren Teil zur Sanierung des Konzerns beitragen. Im Juli 2014 hatte die Beate Uhse AG eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 30 Millionen Euro begeben. Bei einer fünfjährigen Laufzeit sind die Schuldverschreibungen mit 7,75 Prozent p.a. verzinst. Die nächste Zinszahlung wäre am 9. Juli fällig. Nun möchte das Unternehmen diese Zinszahlung nicht nur bis März 2017 stunden lassen, sondern auch die Anleihebedingungen ändern. Bei einer Verlängerung der Laufzeit bis 2024 soll der Zinssatz bis 2018 auf zwei Prozent gesenkt werden. Nur bei einer positiven Geschäftsentwicklung könnte der Zinssatz dann ab 2019 wieder steigen.

„Internet & Co. haben das Marktumfeld für die Beate Uhse AG schwierig werden lassen. Auch wenn die Anleger sich auf die geänderten Bedingungen für die Anleihe einlassen, ist keineswegs gesagt, dass die nachhaltige Sanierung des Unternehmens gelingt. Gleichzeitig stehen die Anleger aber fünf Jahre länger im Risiko und sollen dafür auch noch geringere Zinsen erhalten. Daher sollten die Anleger ihre Entscheidung gut überlegen und ggf. auch ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Denn gerade bei Mittelstandsanleihen ist es in der Vergangenheit auch immer wieder zu Ausfällen gekommen und die Anleger haben dabei viel Geld verloren. „Durch geeignete rechtliche Maßnahmen können sich die Anleger gegen die finanziellen Verluste wappnen“, sagt der Fachanwalt. So könne geprüft werden, ob eine außerordentliche Kündigung der Anleihe in Betracht kommt oder ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Beate Uhse Anleihe anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Beate Uhse Anleihe kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

cp

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Mittwoch, Juni 15, 2016

Immer öfter werden Kapitalanleger durch ihr eigenes soziales Netzwerk Opfer eines Kapitalanlagebetrugs.

Wie genau funktioniert diese perfide Masche? Das Konzept ist einfach, wie es aber zum Betrug kommt  eher komplex.


Jeder Mensch ist  in irgendeiner Weise vernetzt, z.B. durch Vereinszugehörigkeit, Arbeitskollegen, Freunde, Bekannte usw. Schon aus diesem Umstand können Schlüsse gezogen werden wie zum Beispiel: Interessen, Bedürfnisse, religiöse Überzeugung, politische Standpunkte, wirtschaftliche Situation usw. Das Vertrauen das wir unserem „Netzwerk“ schenken, gereicht uns mitunter jedoch zu unserem eigenen Nachteil! Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn es darum geht, Geld zu investieren. Dazu muss man wissen, dass die Finanzunternehmen und deren Verkäufer äußerst gierig sind, nach Informationen über Ihre möglichen Kunden. Hier hat man die Ausforschung möglicher Kapitalanleger perfektioniert.

Der Anleger wird somit zum Opfer seines eigenen Netzwerkes. Logisch, denn wenn der heiße Anlagetipp aus dem eigenen Umfeld kommt, hegt man kein Misstrauen. Die Anlageberatung besteht aus diesem Grunde mitunter auch nur aus diesem einen Satz: „Mach mal, "Du kannst mir vertrauen"!

Die Finanzgangster wissen ganz genau, sobald die Verbindung zu dem Netzwerk des Kunden hergestellt ist, ist auch die natürliche Skepsis des Kunden überwunden, und damit kann ein weiteres Opfer  der Statistik Kapitalanlageverluste hinzugefügt werden. 

Wenn der Anleger bemerkt, dass er über den Tisch gezogen wurde macht er oft den zweiten Fehler, denn er versucht sein Problem innerhalb seines eigenen Netzwerkes zu lösen. Er blendet völlig aus, dass es sein eigenes Netzwerk war, welches den Betrug überhaupt erst möglich gemacht hat. Es ist dann also auch logisch, dass er hier eher entmutigt wird die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Der gute Rat besteht dann in der Regel auch nur aus einem Satz: „Ich würde kein gutes Geld dem schlechten hinterher werfen“!

Wer jedoch professionelle Hilfe sucht, sollte sich einmal informieren bei www.fachanwalt-hotline.eu. Immer wieder erreichen den BSZ® e.V. Informationen die uns bestätigen, dass unsere Arbeit hilfreich ist, dass wir mit den Informationen auf unserer Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu  aber oft nur an der Oberfläche kratzen. Tatsächlich sei die Situation viel schlimmer als dort beschrieben und wir eigentlich wissen könnten.  Der BSZ® e.V. wird auch weiterhin mit seiner Berichterstattung dazu beitragen, dass  Anleger vor Kapitalverlust geschützt werden und die breite Öffentlichkeiit erkennt, welch gesamtwirtschaftlicher Schaden durch kriminelle Geldanlagemodelle angerichtet werden.

Der BSZ® Tipp für Anleger:
Der beste Schutz davor Opfer eines Anlagebetruges zu werden ist es, Fragen zu stellen. Und zwar so lange bis es Ihnen leicht fällt „Nein“ zu sagen! Haben Sie es bemerkt? Sonst ist es umgekehrt. Der Anlagebetrüger fragt Sie, - denn er will Sie ja gerade davon abhalten Fragen zu stellen.  Der Unterschied zwischen einem seriösen Anlageberater und einem Betrüger ist, dass renommierte Unternehmen Ihnen empfehlen, Fragen zu stellen, um so viele Informationen wie möglich zu erhalten, damit auch die  Risiken klar werden und Sie sich voll und ganz  mit Ihrer Investitionsentscheidung auseinandersetzen können. 

Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen.  Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich jetzt der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft nimmt geschädigten Kapitalanlegern das Kostenrisiko ab.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt man im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich  einen Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.

Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches es dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss.

Ein Antrag zur Aufnahme in die „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810


Direkter Link zum Anmeldeformular: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

Bildquelle: © JMG / pixelio.de

POC – Schadensersatzansprüche aufgrund Prospektfehler?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben bereits erste positive richterliche Hinweise wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit POC Beteiligungen erhalten.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB, vertritt bereits zahlreiche Anleger im Zusammenhang mit Beteiligungen an den POC Proven Oil Canada Beteiligungsgesellschaften. So wurden zwischenzeitlich weitere Klagen für geschädigte Anleger gegen Berater und/oder Gründungsgesellschaften der POC eingereicht.

Ursprünglich sah das Geschäftsmodell der POC Beteiligungsgesellschaften vor, dass sich Anleger über eine deutsche Fondsgesellschaft an kanadischen Objektgesellschaften beteiligen. Diese sollten wiederum im Bereich der Öl- und Gasgewinnung in Kanada investieren. Den Anlegern wurden nach den jeweiligen Emissionsprospekten jährliche Ausschüttungen in Höhe von 12 % p.a. in Aussicht gestellt.

Im Sommer 2013 wurden die kanadischen Objektgesellschaften auf Empfehlung der Geschäftsführung der POC-Fonds in die COGI Ltd. Partnership als Master-LP zusammengeführt. Hierbei sollten insbesondere Synergieeffekte geschaffen werden. Stattdessen wurden im Nachgang zu diesem Zusammenschluss Ende 2013 die Ausschüttungen an die Anleger eingestellt.

Zuletzt wurde im Herbst 2015 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der COGI eröffnet. Die Geschäftsführung der POC-Fonds begründet dies mit dem Preisverfall des Öls in den vorangegangenen Monaten.

Tatsächlich stellte sich auf den ordentlichen Gesellschafterversammlungen im März 2016 heraus, dass bereits im Jahr 2013, zu einem Zeitpunkt, zu dem der Ölpreis teilweise bei über 90 CAD pro Barrel lag, keine Gewinne erwirtschaftet wurden.

Aufgrund des Insolvenzverfahrens über die Objektgesellschaft droht den Anlegern nunmehr ein Totalverlust.

„Im Grunde genommen dürften Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater zum gegenwärtigen Zeitpunkt das effektivste Mittel für die Anleger sein, um ihren wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen,“ so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch. Schadensersatzansprüche können sich hierbei insbesondere aus Prospektfehlern ergeben, die nach gefestigter Rechtsprechung zu einer fehlerhaften Aufklärung der Anleger führen und damit Schadensersatzansprüche begründen können.

In diesem Zusammenhang weisen die Rechtsanwälte daraufhin, dass das Landgericht Berlin zwischenzeitlich in einem Prozess mitgeteilt hat, dass die Aufklärung im Emissionsprospekt nach vorläufiger Rechtsansicht unzureichend sein dürfte.

Schon Anfang des Jahres teilte auch das Kammergericht Berlin, das für Berufungsverfahren im Zusammenhang mit Prozessen gegen die Initiatoren der POC zuständig ist, in einem vorläufigen Hinweis die Auffassung der Rechtsanwälte, dass Prospektfehler vorliegen könnten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen betroffenen Anlegern aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Situation der Fondsgesellschaft, anwaltlichen Rat von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei einzuholen, um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater prüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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cllbprat

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch

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