Anleger der Scholz-Holding haben schlimme Verluste zu befürchten: In der Anleihegläubigerversammlung, die am 19.05. in Wien stattfand, wurde beschlossen, dass Anleihegläubiger nur 7,671 % ihres Kapitaleinsatzes zurückerhalten.
Anleger
sollen somit auf über 90 % ihres eingesetzten Kapitals verzichten.
Von der ursprünglich 182,5 Mio. € schweren
Anleihe wurden nun also über 165 Mio. € vernichtet, die Anleger müssen somit
Verlusten in Höhe von über 90 % ins Auge sehen“.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen
daher auch gerade Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen aus
möglicher Prospekthaftung im engeren Sinne und eventuellen weiteren Ansprüchen.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth hierzu: „Unserer Ansicht nach wurden
wesentliche Kriterien im Verkaufsprospekt nicht richtig dargestellt,
insbesondere die Geldflüsse nicht korrekt dargestellt.“
Wer
kann hierfür verantwortlich gemacht werden?
Nach Ansicht der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte könnten eventuell Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren
Sinne bei der 2012 heraus gegebenen Anleihe bereits verjährt sein, was
natürlich im Einzelfall geprüft werden muss.
Auch sollten Anleger nach Ansicht von Dr.
Späth vor allem darauf achten, hier solvente Haftungsgegner in die Verantwortung
zu nehmen.
Dr. Späth hierzu: „Wir sind der Ansicht, dass
mit recht hoher Wahrscheinlichkeit ein solventer Haftungsgegner, der auch
versichert ist, in die Haftung genommen werden kann. Hier prüfen wir gerade
intensiv rechtliche Schritte.“
Auch ist für die deutschen Anleger wichtig,
dass diese in Deutschland, und nicht etwa in Österreich oder England klagen
müssen. Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte war die Sitzverlegung
nach London vor allem dazu gedacht, hier die Vorschriften des deutschen Insolvenzrechts
zu umgehen.
Nach Ansicht der Anwälte können deutsche
Anleger somit mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Deutschland vor deutschen
Gerichten klagen, ein erheblicher Vorteil für deutsche Geschädigte. Geschädigte
Anleger der Scholz-Holding sollten keinesfalls ihren Verlust einfach so
hinnehmen.
Fazit: Geschädigte Anleger
der Scholz-Holding sollten keinesfalls ihren Verlust einfach so hinnehmen. Sie können sich der „BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Scholz-Holding“ anschließen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Scholz Holding anschließen.
Ein
Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
drspä
Direkter Link zum Kontaktformular:
Hat
Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem
Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre
finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als
auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die
einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt
Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können
Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung
und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von
Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ
e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten
erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.06.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.