Mittwoch, Juni 15, 2016

POC – Schadensersatzansprüche aufgrund Prospektfehler?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben bereits erste positive richterliche Hinweise wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit POC Beteiligungen erhalten.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB, vertritt bereits zahlreiche Anleger im Zusammenhang mit Beteiligungen an den POC Proven Oil Canada Beteiligungsgesellschaften. So wurden zwischenzeitlich weitere Klagen für geschädigte Anleger gegen Berater und/oder Gründungsgesellschaften der POC eingereicht.

Ursprünglich sah das Geschäftsmodell der POC Beteiligungsgesellschaften vor, dass sich Anleger über eine deutsche Fondsgesellschaft an kanadischen Objektgesellschaften beteiligen. Diese sollten wiederum im Bereich der Öl- und Gasgewinnung in Kanada investieren. Den Anlegern wurden nach den jeweiligen Emissionsprospekten jährliche Ausschüttungen in Höhe von 12 % p.a. in Aussicht gestellt.

Im Sommer 2013 wurden die kanadischen Objektgesellschaften auf Empfehlung der Geschäftsführung der POC-Fonds in die COGI Ltd. Partnership als Master-LP zusammengeführt. Hierbei sollten insbesondere Synergieeffekte geschaffen werden. Stattdessen wurden im Nachgang zu diesem Zusammenschluss Ende 2013 die Ausschüttungen an die Anleger eingestellt.

Zuletzt wurde im Herbst 2015 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der COGI eröffnet. Die Geschäftsführung der POC-Fonds begründet dies mit dem Preisverfall des Öls in den vorangegangenen Monaten.

Tatsächlich stellte sich auf den ordentlichen Gesellschafterversammlungen im März 2016 heraus, dass bereits im Jahr 2013, zu einem Zeitpunkt, zu dem der Ölpreis teilweise bei über 90 CAD pro Barrel lag, keine Gewinne erwirtschaftet wurden.

Aufgrund des Insolvenzverfahrens über die Objektgesellschaft droht den Anlegern nunmehr ein Totalverlust.

„Im Grunde genommen dürften Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater zum gegenwärtigen Zeitpunkt das effektivste Mittel für die Anleger sein, um ihren wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen,“ so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch. Schadensersatzansprüche können sich hierbei insbesondere aus Prospektfehlern ergeben, die nach gefestigter Rechtsprechung zu einer fehlerhaften Aufklärung der Anleger führen und damit Schadensersatzansprüche begründen können.

In diesem Zusammenhang weisen die Rechtsanwälte daraufhin, dass das Landgericht Berlin zwischenzeitlich in einem Prozess mitgeteilt hat, dass die Aufklärung im Emissionsprospekt nach vorläufiger Rechtsansicht unzureichend sein dürfte.

Schon Anfang des Jahres teilte auch das Kammergericht Berlin, das für Berufungsverfahren im Zusammenhang mit Prozessen gegen die Initiatoren der POC zuständig ist, in einem vorläufigen Hinweis die Auffassung der Rechtsanwälte, dass Prospektfehler vorliegen könnten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen betroffenen Anlegern aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Situation der Fondsgesellschaft, anwaltlichen Rat von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei einzuholen, um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater prüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=43a1bdac8464882ca4ada50cbcfc351e   

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt


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