Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben bereits erste positive richterliche Hinweise wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit POC Beteiligungen erhalten.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB, vertritt bereits
zahlreiche Anleger im Zusammenhang mit Beteiligungen an den POC Proven Oil
Canada Beteiligungsgesellschaften. So wurden zwischenzeitlich weitere Klagen
für geschädigte Anleger gegen Berater und/oder Gründungsgesellschaften der POC
eingereicht.
Ursprünglich sah das Geschäftsmodell der POC
Beteiligungsgesellschaften vor, dass sich Anleger über eine deutsche
Fondsgesellschaft an kanadischen Objektgesellschaften beteiligen. Diese sollten
wiederum im Bereich der Öl- und Gasgewinnung in Kanada investieren. Den
Anlegern wurden nach den jeweiligen Emissionsprospekten jährliche
Ausschüttungen in Höhe von 12 % p.a. in Aussicht gestellt.
Im Sommer 2013 wurden die kanadischen Objektgesellschaften
auf Empfehlung der Geschäftsführung der POC-Fonds in die COGI Ltd. Partnership
als Master-LP zusammengeführt. Hierbei sollten insbesondere Synergieeffekte
geschaffen werden. Stattdessen wurden im Nachgang zu diesem Zusammenschluss
Ende 2013 die Ausschüttungen an die Anleger eingestellt.
Zuletzt wurde im Herbst 2015 das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der COGI eröffnet. Die Geschäftsführung der POC-Fonds begründet dies
mit dem Preisverfall des Öls in den vorangegangenen Monaten.
Tatsächlich stellte sich auf den ordentlichen
Gesellschafterversammlungen im März 2016 heraus, dass bereits im Jahr 2013, zu
einem Zeitpunkt, zu dem der Ölpreis teilweise bei über 90 CAD pro Barrel lag,
keine Gewinne erwirtschaftet wurden.
Aufgrund des Insolvenzverfahrens über die Objektgesellschaft
droht den Anlegern nunmehr ein Totalverlust.
„Im Grunde genommen dürften Schadensersatzansprüche gegen
die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater zum gegenwärtigen
Zeitpunkt das effektivste Mittel für die Anleger sein, um ihren wirtschaftlichen
Schaden zu begrenzen,“ so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch. Schadensersatzansprüche
können sich hierbei insbesondere aus Prospektfehlern ergeben, die nach
gefestigter Rechtsprechung zu einer fehlerhaften Aufklärung der Anleger führen
und damit Schadensersatzansprüche begründen können.
In diesem Zusammenhang weisen die Rechtsanwälte daraufhin,
dass das Landgericht Berlin zwischenzeitlich in einem Prozess mitgeteilt hat,
dass die Aufklärung im Emissionsprospekt nach vorläufiger Rechtsansicht
unzureichend sein dürfte.
Schon Anfang des Jahres teilte auch das Kammergericht
Berlin, das für Berufungsverfahren im Zusammenhang mit Prozessen gegen die
Initiatoren der POC zuständig ist, in einem vorläufigen Hinweis die Auffassung der
Rechtsanwälte, dass Prospektfehler vorliegen könnten.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Situation der
Fondsgesellschaft, anwaltlichen Rat von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei einzuholen, um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang
mit ihrer Beteiligung gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die
Anlageberater prüfen zu lassen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllbprat
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=43a1bdac8464882ca4ada50cbcfc351e
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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