Dienstag, Juni 14, 2016

MAGELLAN INTERESSENGEMEINSCHAFT: So erhalten betroffene Anleger alle wichtigen Informationen.

Nachdem am 01.06.2016 um 12.37 Uhr vor dem Amtsgericht Hamburg über die MAGELLAN Maritime Services GmbH das Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet und Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden war, wird nun das weitere Vorgehen geklärt.


Fest steht zum heutigen Tage nur, dass nach der Einleitung des Insolvenzeröffnungsverfahrens der Geschäftsbetrieb erst einmal weiter geführt wird. Für Anfang September ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geplant. Im Anschluss wird die Frist zur Anmeldung der Forderungen der Gläubiger mitgeteilt.

Für die Anleger, die zugleich Eigentümer der Container sind, bedeutet dies, dass sie erst einmal abwarten sollten, was das Insolvenzverfahren angeht. Voreilige Schritte, wie die sofortige Vornahme der Forderungsanmeldung, sind bestenfalls unergiebig, schlimmstenfalls aber sogar schädlich.

„Zu empfehlen ist daher, sich mit anderen Anlegern in einer Interessensgemeinschaft zusammen zu schließen, um sicherzustellen, dass man alle wichtigen Informationen erhält und zugleich über Möglichkeiten der finanziellen Wiedergutmachung auf dem Laufenden gehalten wird“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.

„Denn vorliegend sind einige interessante Konstellationen zu berücksichtigen. Hierzu gehört zum einen die Frage, was mit den Containern passieren wird. Schließlich sind die Anleger ja die Eigentümer der tatsächlich existenten Container. Werden diese weiter vermietet, verschrottet oder verkauft? Zu klären wird auch sein, welche Rechte im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, um bevorzugt eine Rückzahlungen zu erhalten.“

Und schließlich ist insbesondere auch zu prüfen, inwiefern Schadensersatzansprüche gegenüber Anlageberatern geltend gemacht werden können.

„Die Containeranlagen wurden nach den uns vorliegenden Flyern und den uns geschilderten Beratungsgesprächen oftmals als sichere Kapitalanlage vermittelt. Auf Risiken wurde dementsprechend nicht oder zumindest nicht ausreichend hingewiesen. Diese Vorgehensweise steht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach Anlageberater ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen, “ erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt




Kapitalanleger: Vom eigenen Anwalt geschädigt?

Sie haben ein Rechtsproblem?  Sie gehen zu einem Rechtsanwalt. Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie unterschreiben ein Formular, das sich "Vollmacht" nennt, mit dem Sie praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben. Außerdem leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein - muss aber nicht!


Zahlreiche Kapitalanleger die wegen Ihrer in Not geratenen oder gar an die Wand gefahrenen Investition eigentlich dringend juristischen Rat bräuchten, sind anwaltlich nicht vertreten oder möglicherweise schlecht beraten. Welche Auswirkungen das haben kann hat der BSZ e.V. wiederholt ausführlich behandelt.

Wir hatten nicht damit gerechnet, was wir mit diesen Beiträgen für eine Lawine losgetreten haben und in was für ein Wespennest wir da gegriffen haben, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Dass betroffene Hunde nicht nur bellen sondern auch ihre gute Erziehung (sofern genossen) vergessen, sind wir (leider) gewohnt. Was uns jedoch total überrascht hat ist die Vielzahl von Telefonanrufen, Mails und Briefen in denen uns Anleger schildern, was Sie mit ihren Rechtsberatern erlebt haben.  Schlechte Arbeit der Anwälte, Desinteresse am übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung, Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen, Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen.

Macht der Anwalt Fehler, stehen die Mandanten oft vor dem Nichts, sagt Horst Roosen. Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt dagegen sind sehr hoch. So muss der Mandant beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht.  

Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu machen.  Ist das nicht zielführend, sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.

Die Verfolgung von Rechtsansprüchen - gerade gegen den eigenen Anwalt - kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Sie scheuen sich aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen den eigenen Anwalt anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren.

Doch auch die mutigen Kämpfer, die keine Schwierigkeiten fürchten und ihre Ansprüche einklagen, müssen sich des Risikos einer Prozessführung bewusst sein. Im Falle einer Prozessniederlage erhält der Kläger keinen Schadenersatz, sondern muss zudem sämtliche Prozesskosten (Gerichtsgebühren, eigene sowie gegnerische Anwaltskosten, Gutachterkosten etc.) übernehmen.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht. Der BSZ e.V. und seine Partner verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich,  der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.

Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches es dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss.

Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost unter dem Stichwort „Anwaltshaftung“ bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft nimmt geschädigten Kapitalanlegern das Kostenrisiko ab.

Wenn hohe Anwalts- und Gerichtskosten zur unüberwindbaren Hürde werden. Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des BSZ e.V. zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen. Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private Rechtsschutzversicherung sind betroffen.


Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

Unterliegt man im Verfahren, verliert man nicht nur  seine Forderung und hat zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wenn man gewinnt, kann man leer ausgehen wenn die unterlegene Partei zwischenzeitlich in Vermögensverfall gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwaltes haftet man dann als sogenannter Zweitschuldner. 

Wer solche Beträge nicht aufbringen kann, für den bleibt nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche kritisiert man bei dem BSZ e.V. Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt.

Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird. Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles kostenlos und ohne Risiko!

Gerade auch weil das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und die Notwendigkeit individueller Risikovorsorge in Zukunft deutlich steigen wird und  die Mandanten für einen Rechtsrat in der Regel immer tief in die Tasche greifen müssen, sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.  Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich jetzt der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft nimmt geschädigten Kapitalanlegern das Kostenrisiko ab.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
  
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt man im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich  einen Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.

Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches es dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss.

Ein Antrag zur Aufnahme in die „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Montag, Juni 13, 2016

Ab sofort können geschädigte Anleger berechtigte Forderung auch auf Erfolgsbasis geltend machen.

In letzter Zeit fand durch eine Reihe spektakulärer Anlagepleiten eine ungeheuere Geldvernichtung statt. Die Geschädigten sind oft Kleinanleger, die dabei nicht selten ihre komplette Altersvorsorge verlieren.


In vielen Fällen sind es auch die Unternehmen des „seriösen Finanzmarkts“ die  Millionen von Menschen mit dem Abschluss von Bausparverträgen, Kapital-Lebensversicherungen, Sparbuchverträgen und Anlagen in Fonds sowie überteuerten und unnötigen Versicherungen das Geld kübelweise zum Fenster hinauswerfen lassen. Schlechte Anlageberatung findet übrigens nicht nur am Bankschalter sondern auch  im Wohnzimmer statt

Den Unternehmen des Kapitalmarkts gelingt es immer wieder  mittels raffinierter Vermittlungs- und Werbemethoden den Wunsch der Menschen nach Sicherheit und Altersvorsorge schamlos auszunutzen. Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. Cicero (106–43 v. Chr.)

So konzentrieren sich die Vorwürfe geschädigter Anleger auch überwiegend darauf, dass eine unqualifizierte, weder anleger- noch anlagegerechte Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von Versicherungs- und/oder Finanzprodukten eher an der Zusage der Vermittlerprovisionen orientiert, statt an einer auf den Kunden zugeschnittenen Produktpalette.

Besonders frustrierend für geschädigte Kapitalanleger ist,

wenn sie im Rahmen von Sanierungskonzepten und Insolvenzen geschlossener Beteiligungen mit der Rückforderung der bereits vor Jahren vereinnahmten Ausschüttungen konfrontiert werden. Immer öfter werden diese Ansprüche durch Inkassoinstitute geltend gemacht. Banken, Fonds- und Vertriebsgesellschaften wollen damit offensichtlich die Zahlungsbereitschaft der betroffenen Anleger steigern.

Immer mehr geschädigte Kapitalanleger  resignieren wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten und verzichten darauf ihr Geld zurückzuholen. 

Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des BSZ e.V. zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen. Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private Rechtsschutzversicherung sind betroffen. Da ist auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solidarservice“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu realisieren ist.  

Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden!

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft nimmt Ihnen das Kostenrisiko ab.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen Sie dann im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich  einen Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.

Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.

Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches Sie dann annehmen oder ablehnen können. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen - die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.

Fazit:

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, können Sie  gerne den Beitritt zu der „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Chancen, Risiken, Irrtümer und Fallen bei Kapitalanlagen

Wissen Sie, was passiert wäre, wenn Joseph bei der Geburt von Jesus einen Cent auf einem Sparbuch mit einem Zinssatz von 5 % angelegt hätte?  Er würde dann den unvorstellbaren Gegenwert von 255 Milliarden Mal dem Planeten Erde in Gold aufgewogen besitzen! Dieses Märchen wird immer wieder erzählt und gerne auch geglaubt.


Was lernen wir daraus: Es lohnt sich, selbst bei der Anlage von nur einem Cent, sicherzustellen, dass die Investition seriös und langfristig sicher ist. Wir müssen also, bevor wir investieren – und sei es nur ein Cent – gründliche Nachforschungen anstellen, damit wir unser hart verdientes Geld nicht einem unnötigen Risiko aussetzen oder einem Märchenerzähler aufsitzen.

Heute sind Millionen Menschen auf der Suche nach finanziellem Frieden und Wohlstand. Sie erhoffen sich von einer Kapitalanlage zwar nicht den Globus in Gold aufgewogen zu bekommen, aber doch zumindest größtmögliche Sicherheit, lohnende Renditen und Steuervorteile.

Diese Situation machen sich Banken, Versicherungen, Finanzinstitute und Anlageberater zu Nutze und vernichten jedes Jahr private Vermögen in Milliardenhöhe.

Die Methoden dieser Leute im Kapitalanlagebereich werden immer dreister und die Schäden immer höher. Die Bandbreite der Varianten, über die so manche Finanzdienstleister inzwischen an das Geld der Anleger wollen, ist schier unendlich.

Achtung Falschinformation

Das Internet hat Verbrauchern scheinbar  umfassenden Zugang zu finanziellen Informationen und günstigen Möglichkeiten der Geldanlage verschafft.   Jedoch scheint  das Internet  mit eben solchen Informationen in einem nicht zu unterschätzenden Maße auch finanzielle Betrügereien zu fördern.  Dies führt dazu, dass Verbraucher sich bei ihrer Kapitalanlage oft in falscher Sicherheit wiegen.

Da werden zum Beispiel Aktien in online-Rundschreiben, Internetforen und auf diversen Homepages  gefördert, Kurse hochgetrieben, Kasse gemacht und Aktien zum Absturz gebracht. Die Abkassierer sind in der Anonymität des weltweiten Netzes meist nicht zu fassen. Der Schlüsselfaktor warum dieser Internet Betrug so rasant wächst, begründet sich in der Unwissenheit der Investoren. Wenn Anleger ihre Investitionsentscheidungen nicht auf Grund der Internet-Gerüchteküche treffen würden, würden sie auch nicht reihenweise auf solche Anlagebetrügereien hereinfallen. 

Informationen über das Internet sind nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Es ist also keinesfalls garantiert, dass sie korrekt sind. Jedermann kann alle möglichen Informationen verbreiten. Es ist gefährlich eine Investitionsentscheidung zu treffen, die nur auf Informationen aus dem Netz beruht. Selbst wenn die Motive ehrlich sind, gibt es keine Garantien, dass die Informationen genau sind, oder der Rat richtig ist.      

Auf eigenen Recherchen über eine Vielzahl von Quellen auch außerhalb des Internets sollte daher niemals verzichtet werden. Soweit der BSZ e.V. über entsprechende Informationen verfügt, stellt er diese seinen Fördermitgliedern gerne zur Verfügung.

Jahr für Jahr werden in Deutschland tausende von Anlegern mit mehr oder weniger seriösen Anlageprodukten um ihr Erspartes gebracht. Wer als Anleger durch eine fehlgeschlagene Kapitalanlage bereits viel Geld verloren hat, kann es sich ohne Rechtschutzversicherung häufig nicht leisten, zur Durchsetzung seiner Ansprüche die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Dies hat nicht selten zur Folge, dass geschädigte Anleger gezwungen sind, darauf zu verzichten, ihre bestehenden Ansprüche durchzusetzen.

Hier will der BSZ e.V. Abhilfe schaffen!

Viele Privatanleger haben bereits verloren, in dem sie der angebotenen Kapitalanlage blind vertrauen. In den letzten Jahren haben zahlreiche Firmen das Anlegervertrauen durch überzogene Rendite- und Garantieversprechen und lückenhafte Risikoaufklärung bewusst missbraucht.

In vielen Fällen glauben die Investoren eine sichere und renditeträchtige Kapitalanlage für ihre Altersvorsorge abgeschlossen zu haben. Dabei sitzen sie jedoch auf einer hochriskanten Unternehmensbeteiligung die zur Altersvorsorge vollkommen ungeeignet ist. Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust drohen.

Der BSZ e.V. wurde im Jahr  1998 gegründet, um Investoren auf diese Gefahren aufmerksam zu machen und um zu helfen, aus solchen Anlagen auszusteigen. Ein bereits entstandener Schaden soll gegenüber den jeweiligen Verantwortlichen geltend gemacht werden.

Gute oder schlechte Kapitalanlage?

Eine konservative Anlage mit niedriger Verzinsung muss nicht automatisch besser oder sicherer sein als eine hoch verzinste vielleicht etwas spekulativ erscheinende Anlage. Es ist auch immer eine Frage des Risikos welches Sie bereit sind zu tragen. Wobei auch zu bedenken ist, dass sowohl Risikobereitschaft als auch Investitionen im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen sind.

Die Finanzdienstleister entwickeln ständig neue Produkte. Gerade für kleine Investoren werden ständig neue Produkte gestrickt. Dabei wächst für den Anleger die Gefahr den Überblick zu verlieren und scheinbar sicheren Investitionen mit hohen Renditen, die aber z.B. als Altersvorsorge denkbar ungeeignet sind, zu erliegen.

Die meisten Anleger  vertrauen ihren Beratern und haben auch nicht das Wissen oder die Zeit, ihre eigene Recherche über die geplante Anlage durchzuführen. In vielen Fällen ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt „funktioniert“.  Aber nur so können Chancen und Risiken erkannt und abgewogen werden.   Gibt es eine Kapitalgarantie? Wenn ja, durch wen? Ist es möglich vor Fälligkeit auf das Geld zuzugreifen? Ist ein Totalverlust möglich? Gibt es einen Insolvenzschutz? Welchen Schutz gibt es überhaupt für den Anleger?

Was tun im Schadensfall? Wehren oder Resignieren?

Ihnen ist durch eine Kapitalanlage ein finanzieller Schaden entstanden? Dann sollten Sie Schadensersatz verlangen!  Sie glauben, dass Sie einem großen Konzern gegenüber keine Chancen haben?  Wenn Sie so denken, dann gehören Sie zu den Menschen die jährlich aus Unkenntnis heraus,  auf Millionen Euro Schadensersatzzahlungen einfach verzichten!

In vielen  Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.

Anleger können wirkungsvoll gegen illegale Machenschaften im Kapitalanlagebereich nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen erreichen.

Der BSZ e.V. organisiert über seine Interessengemeinschaften dieses gemeinsame, koordinierte Vorgehen für Anleger. Bereits im Vorfeld einer klageweisen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen werden Informationen durch den BSZ e.V. gebündelt. Kommt eine außergerichtliche Einigung nicht zustande, können Anleger für das gemeinsame klagweise Vorgehen im Rahmen von streitgenössischen Klagen gebündeltwerden. Die betroffenen Anleger bilden so etwas wie eine Klagegemeinschaft, weil Streitgegenstand und die tatsächlichen rechtlichen Vorgaben nahezu identisch sind.

Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die im Bereich des Kapitalanlagerechts nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte dieser Kanzleien haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch etliche Vergleiche für ihre Mandanten unter Beweis gestellt.

Der Vorstand des BSZ e.V.  ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut. Sollten Sie gute Erfahrungen mit Rechtsanwälten gemacht haben, oder als Rechtsanwalt an einer Zusammenarbeit mit dem BSZ e.V. interessiert sein, können Sie sich jederzeit an den Vorstand wenden.

Ihre Erfahrungen

Helfen Sie uns und anderen Anlegern indem Sie uns Ihre Erfahrung mitteilen, denn wer klug ist baut vor und informiert sich, bevor es zu spät ist.

Die Zahl der Anleger die in eine fragwürdige Kapitalanlage investiert haben ist sehr oft verblüffend hoch. Geht das Geld bei einer Anlage verloren, behalten viele Geschädigte dies jedoch  für sich. Sie glauben nämlich, dass es nur eine geringe Zahl von weiteren Opfern gibt. In Wirklichkeit gibt es meist  eine Vielzahl Geschädigter, was aber durch das Schweigen der geschädigten Anleger der Öffentlichkeit nicht bewusst ist.

Der BSZ e.V. bittet Geschädigte dringend, Informationen nicht für sich zu behalten sondern darüber zu berichten. Nur so kann Schaden für weitere Anleger verhindert werden Mit Ihrer Information an uns betreiben Sie aktiven Verbraucher- und Anlegerschutz. Dafür danken wir ihnen schon jetzt.

Kritik ist immer gut!

Auch der BSZ e.V. ist trotz aller Recherche nicht vor Fehlern und Desinformation gefeit. Helfen Sie mit, dieses Informationsangebot zu optimieren und scheuen nicht davor, uns auf etwaige Fehler unserer Berichte hinzuweisen. Nur ein kontrollierter Anlegerschutz hat Bestand.

Wir bieten Ihnen darüber hinaus für Ihren Fallbericht die Möglichkeit  der kostenlosen Publikation auf dieser Website. Sie bleiben in jedem Fall anonym.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen Sie die Vorteile innerhalb einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft.

Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Ein Antrag zur Aufnahme als Fördermitglied in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Zum Schluss die gute Nachricht:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, Juni 11, 2016

Medico 41: Insolvenzverwalter klagt Ausschüttungen der Anleger ein

Seit einigen Wochen laufen bei der auf die Medico-Fonds spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte die ersten Klagen des Insolvenzverwalters des Medico 41 ein. Die Kanzlei vertritt hier bereits zahlreiche Anleger.


Anleger des Medico Fonds Nr. 41, der in der 2. Hälfte der 90er-Jahre gezeichnet worden ist, wurden ab Dezember 2015 von den Rechtsanwälten Hannemann, Eckl & Moersch aufgefordert,  die Summe der Barausschüttungen und Steuergutschriften zurückzuzahlen. Auftraggeber war offenbar die Landesbank Baden-Württemberg. Die Landesbank hatte die Darlehen fristlos gekündigt, so daß zwischenzeitlich der Fonds Insolvenz anmelden mußte.

Der Insolvenzverwalter, RA Georg Kreplin, klagt nun wegen angeblich wiederaufgelebter Kommanditistenhaftung die an die Anleger ausgezahlten Ausschüttungen ein. Sämtliche Klagen werden, soweit der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich bekannt ist, beim AG oder LG Düsseldorf eingereicht, je nach Streitwert.

Wenn Sie als Anleger betroffen  sind, sollten Sie nicht kommentarlos zurückzahlen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte bietet ihnen kompetente Beratung! Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Dr. Rötlich beschäftigt sich seit Jahren mit den Medico-Fonds und hat zahlreiche Urteile zugunsten der Anleger erwirkt!

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr (z.B. Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen) möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Medico-Fonds anschließen.

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen Sie die Vorteile innerhalb einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft.
Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Ein Antrag zur Aufnahme als Fördermitglied in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Medico-Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Zum Schluss die gute Nachricht:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=43a1bdac8464882ca4ada50cbcfc351e   

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




Medico 38/39: Sensationeller Erfolg für einen Medico-Fonds Anleger: Bonnfinanz muß € 618.000,-- zahlen!

Mit Urteil des OLG Jena wurde die Bonnfinanz zur Zahlung von € 618.000 verurteilt. Der Kläger hatte die Medico Fonds Nr. 38 und 39 gezeichnet.

Der bundesweit auf Medico-Fälle spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte ist ein erheblicher Schlag gegen  die Bonnfinanz gelungen.

Im zugrunde liegenden Fall wurden dem Kläger vom Anlageberater der Bonnfinanz AG zwei  Beteiligungen am Medico Fonds Nr. 38 und 39 empfohlen.

Der Kläger, der damals als Arzt praktizierte, war bereits aufgrund seiner Praxisgründung mit über DM 800.000 verschuldet. Dem Berater der Bonnfinanz gelang es, dem Kläger zur Zeichnung von zwei Fondsbeteiligungen, nämlich am Medico Nr. 38 und 39, zu bewegen, und diese Beteiligungen auch noch zu finanzieren.

Das Landgericht Erfurt hatte die Klage in 1. Instanz abgewiesen, weil der Steuerberater des Klägers ihm damals von der Zeichnung der Beteiligungen abgeraten  hatte, und das Landgericht dem Kläger damit eine Kenntnis zurechnete, mit der dann die angebliche Verjährung der Schadensersatzansprüche begründet wurde.

Beim Thüringer Oberlandesgericht wurde die Beweisaufnahme fast komplett nochmal durchgeführt. Der Berater wurde nochmals ausführlich befragt, außerdem wurde der Kläger als Partei vernommen.

Das Oberlandesgericht Jena geht vom Vorliegen eines Beratungsvertrages aus.

Die Aufklärungs- und Beratungspflichten wurden im entschiedenen Fall nicht hinreichend erfüllt.

Nach der Beweisaufnahme sah es das OGL Jena als erwiesen an, daß der Berater den Kläger nicht über alle nötigen Risiken informiert hatte. Zwar war der Prospekt rechtzeitig übergeben worden. Aber nach Ansicht des Gerichts hat der Inhalt des Beratungsgespräches Vorrang vor den Angaben eines Emissionsprospektes.

Konkret hat der Anlageberater die geschlossenen Immobilienfonds mit einer Eigentumswohnung verglichen im Zusammenhang mit der Wiederveräußerbarkeit. Die Frage der Wiederveräußerbarkeit war nach den eigenen Aussagen des Beraters von ihm nicht als Problem dargestellt worden, denn er sei selbst davon ausgegangen, daß die Anteile wieder veräußerbar seien.

Der Berater hatte gegenüber dem Kläger ausgeführt, daß er den Fonds für besser halte als eine Investition in eine Eigentumswohnung. Er müsse sich beim Verkauf um nichts kümmern.

Nach Ansicht des OLG Jena hat der Berater damit den Prospektinhalt in einer Weise entwertet und für die Anlageentscheidung herabgemindert, daß letztlich seine Aussage entscheidend war und nicht die Prospekte.

Die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds sei, so das OLG, auch im Hinblick auf die Marktgängigkeit nicht mit dem Kauf einer Eigentumswohnung zu vergleichen, da der Anleger eben keine Immobilie erwirbt, sondern eine Kapitalbeteiligung. Dem Anleger wurde hier eine falsche Vorstellung vermittelt. Unstreitig bestehe bei geschlossenen Immobilienfonds eine eingeschränkte Fungibilität, die der Berater nicht verharmlosen oder relativieren dürfe.

Die Beratungsfehler waren nach Ansicht des OLG Jena auch kausal für den Schaden. Der Kläger kann sich auf den Grundsatz aufklärungsrichtigen Verhaltens berufen.

Die Ansprüche des Klägers sah das OLG auch nicht als verjährt an.

Auch die relativen hohen Steuervorteile, die der Kläger erwirtschaftet hat, sind nach dem OLG nicht anzurechnen, da die Rückabwicklung der Beteiligung im Rahmen des Schadensersatzes zu einer Nachversteuerung führe. Die Beklagte konnte nicht darlegen, daß die Steuervorteile außergewöhnlich hoch waren – hierzu wäre erforderlich gewesen, daß der Kläger Zuwendungen erhalten hätte, welche sogar über seine Einlageleistung hinausgehen, also 100 % der Einlageleistung übersteigen, und verweist auf BGH, Urteil vom 15.07.2010, III ZR 306/08).

Da keine Verjährung eingetreten ist, reichte dies für eine Verurteilung auch hinsichtlich der im Wege des Schadensersatz geltend gemachten erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen aus, die der Kl. für die Darlehen erbracht hatte, welches ihm vom Berater zur Finanzierung des Fonds empfohlen worden war. Verwirkt sind die Ansprüche ebenfalls nicht.

So wurde die Bonnfinanz zum Schadensersatz in Höhe von € 618.000,-- Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte des Kl. aus den Fondsbeteiligungen verurteilt. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.)

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Zum Schluss die gute Nachricht:
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

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