Nachdem am 01.06.2016 um 12.37 Uhr vor dem Amtsgericht Hamburg über die MAGELLAN Maritime Services GmbH das Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet und Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden war, wird nun das weitere Vorgehen geklärt.
Fest steht zum heutigen Tage nur, dass nach der Einleitung
des Insolvenzeröffnungsverfahrens der Geschäftsbetrieb erst einmal weiter
geführt wird. Für Anfang September ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
geplant. Im Anschluss wird die Frist zur Anmeldung der Forderungen der
Gläubiger mitgeteilt.
Für die Anleger, die zugleich Eigentümer der Container sind,
bedeutet dies, dass sie erst einmal abwarten sollten, was das
Insolvenzverfahren angeht. Voreilige Schritte, wie die sofortige Vornahme der
Forderungsanmeldung, sind bestenfalls unergiebig, schlimmstenfalls aber sogar
schädlich.
„Zu empfehlen ist daher, sich mit anderen Anlegern in einer
Interessensgemeinschaft zusammen zu schließen, um sicherzustellen, dass man
alle wichtigen Informationen erhält und zugleich über Möglichkeiten der
finanziellen Wiedergutmachung auf dem Laufenden gehalten wird“, so der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt
Christian Luber, LL.M., M.A.
„Denn vorliegend sind einige interessante Konstellationen zu
berücksichtigen. Hierzu gehört zum einen die Frage, was mit den Containern
passieren wird. Schließlich sind die Anleger ja die Eigentümer der tatsächlich
existenten Container. Werden diese weiter vermietet, verschrottet oder
verkauft? Zu klären wird auch sein, welche Rechte im Insolvenzverfahren geltend
gemacht werden können, um bevorzugt eine Rückzahlungen zu erhalten.“
Und schließlich ist insbesondere auch zu prüfen, inwiefern
Schadensersatzansprüche gegenüber Anlageberatern geltend gemacht werden können.
„Die Containeranlagen wurden nach den uns vorliegenden
Flyern und den uns geschilderten Beratungsgesprächen oftmals als sichere
Kapitalanlage vermittelt. Auf Risiken wurde dementsprechend nicht oder
zumindest nicht ausreichend hingewiesen. Diese Vorgehensweise steht in
Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach Anlageberater
ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger
aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach,
machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich
schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht
nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres
Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine
ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen, “ erklärt der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services
GmbH anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services GmbH kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Direkter Link zum Kontaktformular:
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
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aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt