Wissen Sie, was passiert wäre, wenn Joseph bei der Geburt von Jesus einen Cent auf einem Sparbuch mit einem Zinssatz von 5 % angelegt hätte? Er würde dann den unvorstellbaren Gegenwert von 255 Milliarden Mal dem Planeten Erde in Gold aufgewogen besitzen! Dieses Märchen wird immer wieder erzählt und gerne auch geglaubt.
Was lernen wir daraus: Es lohnt sich, selbst bei der Anlage
von nur einem Cent, sicherzustellen, dass die Investition seriös und
langfristig sicher ist. Wir müssen also, bevor wir investieren – und sei es nur
ein Cent – gründliche Nachforschungen anstellen, damit wir unser hart
verdientes Geld nicht einem unnötigen Risiko aussetzen oder einem
Märchenerzähler aufsitzen.
Heute sind Millionen Menschen auf der Suche nach
finanziellem Frieden und Wohlstand. Sie erhoffen sich von einer Kapitalanlage
zwar nicht den Globus in Gold aufgewogen zu bekommen, aber doch zumindest
größtmögliche Sicherheit, lohnende Renditen und Steuervorteile.
Diese Situation machen sich Banken, Versicherungen,
Finanzinstitute und Anlageberater zu Nutze und vernichten jedes Jahr private
Vermögen in Milliardenhöhe.
Die Methoden dieser Leute im Kapitalanlagebereich werden
immer dreister und die Schäden immer höher. Die Bandbreite der Varianten, über
die so manche Finanzdienstleister inzwischen an das Geld der Anleger wollen,
ist schier unendlich.
Achtung
Falschinformation
Das Internet hat Verbrauchern scheinbar umfassenden Zugang zu finanziellen
Informationen und günstigen Möglichkeiten der Geldanlage verschafft. Jedoch scheint das Internet
mit eben solchen Informationen in einem nicht zu unterschätzenden Maße
auch finanzielle Betrügereien zu fördern.
Dies führt dazu, dass Verbraucher sich bei ihrer Kapitalanlage oft in
falscher Sicherheit wiegen.
Da werden zum Beispiel Aktien in online-Rundschreiben,
Internetforen und auf diversen Homepages
gefördert, Kurse hochgetrieben, Kasse gemacht und Aktien zum Absturz
gebracht. Die Abkassierer sind in der Anonymität des weltweiten Netzes meist
nicht zu fassen. Der Schlüsselfaktor warum dieser Internet Betrug so rasant
wächst, begründet sich in der Unwissenheit der Investoren. Wenn Anleger ihre
Investitionsentscheidungen nicht auf Grund der Internet-Gerüchteküche treffen
würden, würden sie auch nicht reihenweise auf solche Anlagebetrügereien
hereinfallen.
Informationen über das Internet sind nicht auf ihren
Wahrheitsgehalt überprüft. Es ist also keinesfalls garantiert, dass sie korrekt
sind. Jedermann kann alle möglichen Informationen verbreiten. Es ist gefährlich
eine Investitionsentscheidung zu treffen, die nur auf Informationen aus dem
Netz beruht. Selbst wenn die Motive ehrlich sind, gibt es keine Garantien, dass
die Informationen genau sind, oder der Rat richtig ist.
Auf eigenen Recherchen über eine Vielzahl von Quellen auch
außerhalb des Internets sollte daher niemals verzichtet werden. Soweit der BSZ
e.V. über entsprechende Informationen verfügt, stellt er diese seinen Fördermitgliedern
gerne zur Verfügung.
Jahr für Jahr werden in Deutschland tausende von Anlegern
mit mehr oder weniger seriösen Anlageprodukten um ihr Erspartes gebracht. Wer
als Anleger durch eine fehlgeschlagene Kapitalanlage bereits viel Geld verloren
hat, kann es sich ohne Rechtschutzversicherung häufig nicht leisten, zur
Durchsetzung seiner Ansprüche die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.
Dies hat nicht selten zur Folge, dass geschädigte Anleger gezwungen sind,
darauf zu verzichten, ihre bestehenden Ansprüche durchzusetzen.
Hier will der BSZ e.V.
Abhilfe schaffen!
Viele Privatanleger haben bereits verloren, in dem sie der
angebotenen Kapitalanlage blind vertrauen. In den letzten Jahren haben
zahlreiche Firmen das Anlegervertrauen durch überzogene Rendite- und
Garantieversprechen und lückenhafte Risikoaufklärung bewusst missbraucht.
In vielen Fällen glauben die Investoren eine sichere und
renditeträchtige Kapitalanlage für ihre Altersvorsorge abgeschlossen zu haben.
Dabei sitzen sie jedoch auf einer hochriskanten Unternehmensbeteiligung die zur
Altersvorsorge vollkommen ungeeignet ist. Verlustrisiken bis hin zum
Totalverlust drohen.
Der BSZ e.V. wurde im Jahr 1998 gegründet, um Investoren auf diese
Gefahren aufmerksam zu machen und um zu helfen, aus solchen Anlagen auszusteigen.
Ein bereits entstandener Schaden soll gegenüber den jeweiligen Verantwortlichen
geltend gemacht werden.
Gute oder schlechte
Kapitalanlage?
Eine konservative Anlage mit niedriger Verzinsung muss nicht automatisch besser oder sicherer sein als eine hoch verzinste vielleicht etwas spekulativ erscheinende Anlage. Es ist auch immer eine Frage des Risikos welches Sie bereit sind zu tragen. Wobei auch zu bedenken ist, dass sowohl Risikobereitschaft als auch Investitionen im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen sind.
Die Finanzdienstleister entwickeln ständig neue Produkte.
Gerade für kleine Investoren werden ständig neue Produkte gestrickt. Dabei
wächst für den Anleger die Gefahr den Überblick zu verlieren und scheinbar
sicheren Investitionen mit hohen Renditen, die aber z.B. als Altersvorsorge
denkbar ungeeignet sind, zu erliegen.
Die meisten Anleger
vertrauen ihren Beratern und haben auch nicht das Wissen oder die Zeit,
ihre eigene Recherche über die geplante Anlage durchzuführen. In vielen Fällen
ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt „funktioniert“. Aber nur so können Chancen und Risiken
erkannt und abgewogen werden. Gibt es
eine Kapitalgarantie? Wenn ja, durch wen? Ist es möglich vor Fälligkeit auf das
Geld zuzugreifen? Ist ein Totalverlust möglich? Gibt es einen Insolvenzschutz?
Welchen Schutz gibt es überhaupt für den Anleger?
Was tun im
Schadensfall? Wehren oder Resignieren?
Ihnen ist durch eine Kapitalanlage ein finanzieller Schaden
entstanden? Dann sollten Sie Schadensersatz verlangen! Sie glauben, dass Sie einem großen Konzern
gegenüber keine Chancen haben? Wenn Sie
so denken, dann gehören Sie zu den Menschen die jährlich aus Unkenntnis
heraus, auf Millionen Euro Schadensersatzzahlungen einfach verzichten!
In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner
Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht
leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier
gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem
effektiven Informationsaustausch profitieren alle.
Anleger können
wirkungsvoll gegen illegale Machenschaften im Kapitalanlagebereich nur durch
koordiniertes rechtliches Vorgehen erreichen.
Der BSZ e.V. organisiert über seine Interessengemeinschaften
dieses gemeinsame, koordinierte Vorgehen für Anleger. Bereits im Vorfeld einer
klageweisen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen werden Informationen
durch den BSZ e.V. gebündelt. Kommt eine außergerichtliche Einigung nicht
zustande, können Anleger für das gemeinsame klagweise Vorgehen im Rahmen von
streitgenössischen Klagen gebündeltwerden. Die betroffenen Anleger bilden so
etwas wie eine Klagegemeinschaft, weil Streitgegenstand und die tatsächlichen
rechtlichen Vorgaben nahezu identisch sind.
Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die im Bereich
des Kapitalanlagerechts nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in
Deutschland gehören. Die Anwälte dieser Kanzleien haben langjährige Erfahrungen
in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem
durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch
etliche Vergleiche für ihre Mandanten unter Beweis gestellt.
Der Vorstand des BSZ e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut. Sollten Sie gute Erfahrungen mit Rechtsanwälten gemacht haben, oder als Rechtsanwalt an einer Zusammenarbeit mit dem BSZ e.V. interessiert sein, können Sie sich jederzeit an den Vorstand wenden.
Ihre Erfahrungen
Helfen Sie uns und anderen Anlegern indem Sie uns Ihre
Erfahrung mitteilen, denn wer klug ist baut vor und
informiert sich, bevor es zu spät ist.
Die Zahl der Anleger die in eine fragwürdige Kapitalanlage
investiert haben ist sehr oft verblüffend hoch. Geht das Geld bei einer Anlage
verloren, behalten viele Geschädigte dies jedoch für sich. Sie glauben nämlich, dass es nur
eine geringe Zahl von weiteren Opfern gibt. In Wirklichkeit gibt es meist eine Vielzahl Geschädigter, was aber durch
das Schweigen der geschädigten Anleger der Öffentlichkeit nicht bewusst ist.
Der BSZ e.V. bittet Geschädigte dringend, Informationen
nicht für sich zu behalten sondern darüber zu berichten. Nur so kann Schaden
für weitere Anleger verhindert werden Mit Ihrer Information an
uns betreiben Sie aktiven Verbraucher- und Anlegerschutz. Dafür danken wir
ihnen schon jetzt.
Kritik ist immer gut!
Auch der BSZ e.V. ist trotz aller Recherche nicht vor
Fehlern und Desinformation gefeit. Helfen Sie mit, dieses Informationsangebot
zu optimieren und scheuen nicht davor, uns auf etwaige Fehler unserer Berichte
hinzuweisen. Nur ein kontrollierter Anlegerschutz hat Bestand.
Wir bieten Ihnen darüber hinaus für Ihren Fallbericht die
Möglichkeit der kostenlosen Publikation
auf dieser Website. Sie bleiben in jedem Fall anonym.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Wenn Sie ernsthaft
rechtliche Vertretung benötigen nutzen Sie die Vorteile innerhalb einer BSZ
e.V. Interessengemeinschaft.
Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.
Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der
Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese
Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der
Auftraggeber gelöst werden könnte.
Ein Antrag zur Aufnahme
als Fördermitglied in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Zum Schluss die gute
Nachricht:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum
noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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