Sie haben ein Rechtsproblem? Sie gehen zu einem Rechtsanwalt. Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie unterschreiben ein Formular, das sich "Vollmacht" nennt, mit dem Sie praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben. Außerdem leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein - muss aber nicht!
Zahlreiche Kapitalanleger die wegen Ihrer in Not geratenen
oder gar an die Wand gefahrenen Investition eigentlich dringend juristischen
Rat bräuchten, sind anwaltlich nicht vertreten oder möglicherweise schlecht
beraten. Welche Auswirkungen das haben kann hat der BSZ e.V. wiederholt ausführlich
behandelt.
Wir hatten nicht damit gerechnet, was wir mit diesen
Beiträgen für eine Lawine losgetreten haben und in was für ein Wespennest wir
da gegriffen haben, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Dass betroffene
Hunde nicht nur bellen sondern auch ihre gute Erziehung (sofern genossen)
vergessen, sind wir (leider) gewohnt. Was uns jedoch total überrascht hat ist
die Vielzahl von Telefonanrufen, Mails und Briefen in denen uns Anleger
schildern, was Sie mit ihren Rechtsberatern erlebt haben. Schlechte Arbeit der Anwälte, Desinteresse am
übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung,
Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen, Parteienverrat, die Aufzählung
lässt sich beliebig fortsetzen.
Macht der Anwalt Fehler, stehen die Mandanten oft vor dem
Nichts, sagt Horst Roosen. Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt
dagegen sind sehr hoch. So muss der Mandant beweisen, dass zwischen dem Fehler
seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht.
Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig
vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie
nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu
machen. Ist das nicht zielführend,
sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.
Die Verfolgung von Rechtsansprüchen - gerade gegen den
eigenen Anwalt - kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl
in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann
mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht
auf sich nehmen. Sie scheuen sich aus verständlichen Gründen oft davor zurück,
noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen den eigenen Anwalt anzukämpfen
und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu
verlieren.
Doch auch die mutigen Kämpfer, die keine Schwierigkeiten
fürchten und ihre Ansprüche einklagen, müssen sich des Risikos einer
Prozessführung bewusst sein. Im Falle einer Prozessniederlage erhält der Kläger
keinen Schadenersatz, sondern muss zudem sämtliche Prozesskosten
(Gerichtsgebühren, eigene sowie gegnerische Anwaltskosten, Gutachterkosten
etc.) übernehmen.
Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern
über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen
und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die
Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für
Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht. Der BSZ e.V. und
seine Partner verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland,
Österreich, der Schweiz und
Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es,
Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in
einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den
eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen
ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt
einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden.
Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem
Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.
Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den
damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere
Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen
kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte,
welches es dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme
durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das
Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die
Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein
finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten.
Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall
am Erlös, ohne dass eigenes Geld
eingesetzt werden muss.
Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche
nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Betroffenen keine
Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost unter dem
Stichwort „Anwaltshaftung“ bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Anmeldeformular: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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