Samstag, Juni 11, 2016

Medico 38/39: Sensationeller Erfolg für einen Medico-Fonds Anleger: Bonnfinanz muß € 618.000,-- zahlen!

Mit Urteil des OLG Jena wurde die Bonnfinanz zur Zahlung von € 618.000 verurteilt. Der Kläger hatte die Medico Fonds Nr. 38 und 39 gezeichnet.

Der bundesweit auf Medico-Fälle spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte ist ein erheblicher Schlag gegen  die Bonnfinanz gelungen.

Im zugrunde liegenden Fall wurden dem Kläger vom Anlageberater der Bonnfinanz AG zwei  Beteiligungen am Medico Fonds Nr. 38 und 39 empfohlen.

Der Kläger, der damals als Arzt praktizierte, war bereits aufgrund seiner Praxisgründung mit über DM 800.000 verschuldet. Dem Berater der Bonnfinanz gelang es, dem Kläger zur Zeichnung von zwei Fondsbeteiligungen, nämlich am Medico Nr. 38 und 39, zu bewegen, und diese Beteiligungen auch noch zu finanzieren.

Das Landgericht Erfurt hatte die Klage in 1. Instanz abgewiesen, weil der Steuerberater des Klägers ihm damals von der Zeichnung der Beteiligungen abgeraten  hatte, und das Landgericht dem Kläger damit eine Kenntnis zurechnete, mit der dann die angebliche Verjährung der Schadensersatzansprüche begründet wurde.

Beim Thüringer Oberlandesgericht wurde die Beweisaufnahme fast komplett nochmal durchgeführt. Der Berater wurde nochmals ausführlich befragt, außerdem wurde der Kläger als Partei vernommen.

Das Oberlandesgericht Jena geht vom Vorliegen eines Beratungsvertrages aus.

Die Aufklärungs- und Beratungspflichten wurden im entschiedenen Fall nicht hinreichend erfüllt.

Nach der Beweisaufnahme sah es das OGL Jena als erwiesen an, daß der Berater den Kläger nicht über alle nötigen Risiken informiert hatte. Zwar war der Prospekt rechtzeitig übergeben worden. Aber nach Ansicht des Gerichts hat der Inhalt des Beratungsgespräches Vorrang vor den Angaben eines Emissionsprospektes.

Konkret hat der Anlageberater die geschlossenen Immobilienfonds mit einer Eigentumswohnung verglichen im Zusammenhang mit der Wiederveräußerbarkeit. Die Frage der Wiederveräußerbarkeit war nach den eigenen Aussagen des Beraters von ihm nicht als Problem dargestellt worden, denn er sei selbst davon ausgegangen, daß die Anteile wieder veräußerbar seien.

Der Berater hatte gegenüber dem Kläger ausgeführt, daß er den Fonds für besser halte als eine Investition in eine Eigentumswohnung. Er müsse sich beim Verkauf um nichts kümmern.

Nach Ansicht des OLG Jena hat der Berater damit den Prospektinhalt in einer Weise entwertet und für die Anlageentscheidung herabgemindert, daß letztlich seine Aussage entscheidend war und nicht die Prospekte.

Die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds sei, so das OLG, auch im Hinblick auf die Marktgängigkeit nicht mit dem Kauf einer Eigentumswohnung zu vergleichen, da der Anleger eben keine Immobilie erwirbt, sondern eine Kapitalbeteiligung. Dem Anleger wurde hier eine falsche Vorstellung vermittelt. Unstreitig bestehe bei geschlossenen Immobilienfonds eine eingeschränkte Fungibilität, die der Berater nicht verharmlosen oder relativieren dürfe.

Die Beratungsfehler waren nach Ansicht des OLG Jena auch kausal für den Schaden. Der Kläger kann sich auf den Grundsatz aufklärungsrichtigen Verhaltens berufen.

Die Ansprüche des Klägers sah das OLG auch nicht als verjährt an.

Auch die relativen hohen Steuervorteile, die der Kläger erwirtschaftet hat, sind nach dem OLG nicht anzurechnen, da die Rückabwicklung der Beteiligung im Rahmen des Schadensersatzes zu einer Nachversteuerung führe. Die Beklagte konnte nicht darlegen, daß die Steuervorteile außergewöhnlich hoch waren – hierzu wäre erforderlich gewesen, daß der Kläger Zuwendungen erhalten hätte, welche sogar über seine Einlageleistung hinausgehen, also 100 % der Einlageleistung übersteigen, und verweist auf BGH, Urteil vom 15.07.2010, III ZR 306/08).

Da keine Verjährung eingetreten ist, reichte dies für eine Verurteilung auch hinsichtlich der im Wege des Schadensersatz geltend gemachten erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen aus, die der Kl. für die Darlehen erbracht hatte, welches ihm vom Berater zur Finanzierung des Fonds empfohlen worden war. Verwirkt sind die Ansprüche ebenfalls nicht.

So wurde die Bonnfinanz zum Schadensersatz in Höhe von € 618.000,-- Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte des Kl. aus den Fondsbeteiligungen verurteilt. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.)

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr (z.B. Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen) möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Medico-Fonds anschließen.

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen Sie die Vorteile innerhalb einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft.
Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Ein Antrag zur Aufnahme als Fördermitglied in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Medico-Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Zum Schluss die gute Nachricht:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

drrötl

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=43a1bdac8464882ca4ada50cbcfc351e   

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Keine Kommentare: