Dienstag, Juni 14, 2016

MAGELLAN INTERESSENGEMEINSCHAFT: So erhalten betroffene Anleger alle wichtigen Informationen.

Nachdem am 01.06.2016 um 12.37 Uhr vor dem Amtsgericht Hamburg über die MAGELLAN Maritime Services GmbH das Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet und Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden war, wird nun das weitere Vorgehen geklärt.


Fest steht zum heutigen Tage nur, dass nach der Einleitung des Insolvenzeröffnungsverfahrens der Geschäftsbetrieb erst einmal weiter geführt wird. Für Anfang September ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geplant. Im Anschluss wird die Frist zur Anmeldung der Forderungen der Gläubiger mitgeteilt.

Für die Anleger, die zugleich Eigentümer der Container sind, bedeutet dies, dass sie erst einmal abwarten sollten, was das Insolvenzverfahren angeht. Voreilige Schritte, wie die sofortige Vornahme der Forderungsanmeldung, sind bestenfalls unergiebig, schlimmstenfalls aber sogar schädlich.

„Zu empfehlen ist daher, sich mit anderen Anlegern in einer Interessensgemeinschaft zusammen zu schließen, um sicherzustellen, dass man alle wichtigen Informationen erhält und zugleich über Möglichkeiten der finanziellen Wiedergutmachung auf dem Laufenden gehalten wird“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.

„Denn vorliegend sind einige interessante Konstellationen zu berücksichtigen. Hierzu gehört zum einen die Frage, was mit den Containern passieren wird. Schließlich sind die Anleger ja die Eigentümer der tatsächlich existenten Container. Werden diese weiter vermietet, verschrottet oder verkauft? Zu klären wird auch sein, welche Rechte im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, um bevorzugt eine Rückzahlungen zu erhalten.“

Und schließlich ist insbesondere auch zu prüfen, inwiefern Schadensersatzansprüche gegenüber Anlageberatern geltend gemacht werden können.

„Die Containeranlagen wurden nach den uns vorliegenden Flyern und den uns geschilderten Beratungsgesprächen oftmals als sichere Kapitalanlage vermittelt. Auf Risiken wurde dementsprechend nicht oder zumindest nicht ausreichend hingewiesen. Diese Vorgehensweise steht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach Anlageberater ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen, “ erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan Maritime Services GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt




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