Seit einigen Wochen laufen bei der auf die Medico-Fonds spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte die ersten Klagen des Insolvenzverwalters des Medico 41 ein. Die Kanzlei vertritt hier bereits zahlreiche Anleger.
Anleger des Medico Fonds Nr. 41, der in der
2. Hälfte der 90er-Jahre gezeichnet worden ist, wurden ab Dezember 2015 von den
Rechtsanwälten Hannemann, Eckl & Moersch aufgefordert, die Summe der Barausschüttungen und Steuergutschriften
zurückzuzahlen. Auftraggeber war offenbar die Landesbank Baden-Württemberg. Die
Landesbank hatte die Darlehen fristlos gekündigt, so daß zwischenzeitlich der
Fonds Insolvenz anmelden mußte.
Der Insolvenzverwalter, RA Georg Kreplin,
klagt nun wegen angeblich wiederaufgelebter Kommanditistenhaftung die an die
Anleger ausgezahlten Ausschüttungen ein. Sämtliche Klagen werden, soweit der BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich bekannt ist, beim AG oder LG Düsseldorf
eingereicht, je nach Streitwert.
Wenn Sie als Anleger betroffen sind, sollten Sie nicht kommentarlos
zurückzahlen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich
Rechtsanwälte bietet ihnen kompetente Beratung! Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwältin Dr. Rötlich beschäftigt sich seit Jahren mit den
Medico-Fonds und hat zahlreiche Urteile zugunsten der Anleger erwirkt!
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr (z.B. Rückforderung bereits erhaltener
Ausschüttungen) möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht,
ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V.
Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die
Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern
daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer
von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Medico-Fonds anschließen.
Wenn
Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen Sie die Vorteile innerhalb
einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft.
Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren
Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche
Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben
im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für
diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im
Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
Ein
Antrag zur Aufnahme als Fördermitglied in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Medico-Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Zum
Schluss die gute Nachricht:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung
dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen
müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
drrötl
Direkter
Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=43a1bdac8464882ca4ada50cbcfc351e
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich
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und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von
Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ
e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können
Für
Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein
geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine
entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver
Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.06.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.
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