Samstag, Juni 11, 2016

Medico 41: Insolvenzverwalter klagt Ausschüttungen der Anleger ein

Seit einigen Wochen laufen bei der auf die Medico-Fonds spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte die ersten Klagen des Insolvenzverwalters des Medico 41 ein. Die Kanzlei vertritt hier bereits zahlreiche Anleger.


Anleger des Medico Fonds Nr. 41, der in der 2. Hälfte der 90er-Jahre gezeichnet worden ist, wurden ab Dezember 2015 von den Rechtsanwälten Hannemann, Eckl & Moersch aufgefordert,  die Summe der Barausschüttungen und Steuergutschriften zurückzuzahlen. Auftraggeber war offenbar die Landesbank Baden-Württemberg. Die Landesbank hatte die Darlehen fristlos gekündigt, so daß zwischenzeitlich der Fonds Insolvenz anmelden mußte.

Der Insolvenzverwalter, RA Georg Kreplin, klagt nun wegen angeblich wiederaufgelebter Kommanditistenhaftung die an die Anleger ausgezahlten Ausschüttungen ein. Sämtliche Klagen werden, soweit der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich bekannt ist, beim AG oder LG Düsseldorf eingereicht, je nach Streitwert.

Wenn Sie als Anleger betroffen  sind, sollten Sie nicht kommentarlos zurückzahlen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte bietet ihnen kompetente Beratung! Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Dr. Rötlich beschäftigt sich seit Jahren mit den Medico-Fonds und hat zahlreiche Urteile zugunsten der Anleger erwirkt!

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr (z.B. Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen) möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Medico-Fonds anschließen.

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen Sie die Vorteile innerhalb einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft.
Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Ein Antrag zur Aufnahme als Fördermitglied in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Medico-Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Zum Schluss die gute Nachricht:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=43a1bdac8464882ca4ada50cbcfc351e   

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




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