Wenn hohe Anwalts- und Gerichtskosten zur unüberwindbaren Hürde werden. Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des BSZ e.V. zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen. Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private Rechtsschutzversicherung sind betroffen.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt,
der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der
Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass
sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine
Privatinsolvenz zu riskieren.
Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in
Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die
Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie
zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.
Unterliegt man im Verfahren, verliert man nicht nur seine Forderung und hat zudem die
Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wenn man gewinnt, kann man leer
ausgehen wenn die unterlegene Partei zwischenzeitlich in Vermögensverfall
gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwaltes haftet
man dann als sogenannter Zweitschuldner.
Wer solche Beträge nicht aufbringen kann, für den bleibt nur
der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche kritisiert man bei dem BSZ e.V. Das
trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage
geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen
nicht in Betracht kommt.
Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen,
lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose
Hilfe zuteil wird. Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit
verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles kostenlos und ohne
Risiko!
Gerade auch weil das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und die
Notwendigkeit individueller Risikovorsorge in Zukunft deutlich steigen wird
und die Mandanten für einen Rechtsrat in
der Regel immer tief in die Tasche greifen müssen, sollte der Wahl des richtigen
Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät Horst Roosen, Vorstand
des BSZ e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von
Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen. Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten
noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch
diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich
sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des
Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das
Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.
Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage
nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich jetzt der BSZ e.V.
Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.
Die BSZ® e.V.
Solidargemeinschaft nimmt geschädigten Kapitalanlegern das Kostenrisiko ab.
Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern
über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen
und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die
Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für
Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den
eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um
einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen
Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu
beenden. Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt man im
Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich einen Förderbeitrag an die BSZ e.V.
Fördergemeinschaft. Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg
entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.
Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den
damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere
Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen
kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte,
welches es dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme
durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das
Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die
Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles
Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger
beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös,
ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden
muss.
Ein Antrag zur Aufnahme in die „BSZ e.V. Fördergemeinschaft
Solidarservice“ kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
Direkter Link zum Anmeldeformular: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung
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