BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte: Anleger sollten nicht ungeprüft zahlen!
Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB mitteilt, wurden bereits mehreren von der
Kanzlei vertretenen Anlegern Mahnbescheide der Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (Lombard Classic 2) zugestellt.
Die Gesellschaft fordert über eine Rechtsanwaltskanzlei die
an die Anleger während der Laufzeit ausgezahlten Ausschüttungen zurück.
Anleger sollten der Aufforderung nicht ungeprüft nachkommen.
Es bestehen nicht nur Zweifel an der Berechtigung der Forderung an sich;
vielfach kommen auch Gegenansprüche der Anleger in Betracht, mittels derer die
Anleger gegen den behaupteten Zahlungsanspruch aufrechnen können.
Die Rechtsanwälte raten daher davon ab, die in den
Mahnbescheiden ausgewiesenen Forderungen nebst Gerichts- und
Rechtsanwaltskosten ungeprüft zu bezahlen.
Anfang Mai 2016 hatte sich die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG an Anleger der LombardClassic 2 gewandt und mitgeteilt, dass
das Ergebnis der Bewertung der einzelnen Pfandgüter „überraschend und
ernüchternd“ sei.
Die stillen Beteiligungen der Anleger an der Erste
Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG endeten nach dem
Gesellschaftsvertrag 36 Monate nach dem Datum der Begründung der stillen
Gesellschaft. Obwohl Anleger teilweise bereits in 2014 schriftlich darüber
informiert wurden, dass ihre Einlage nebst Gewinnbeteiligung zur Auszahlung
kommt, wurden Anleger seither von der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG hingehalten.
Die Rechtsanwälte haben bereits für einen Anleger Klage auf
Rückzahlung der stillen Einlage erhoben und bereiten weitere Klagen vor.
„Soweit Anlegern fällige Rückzahlungsansprüche zustehen,
sollten diese umgehend geltend gemacht werden“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt
Dr. Henning Leitz.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem
Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer
spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllbdrltz
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=43a1bdac8464882ca4ada50cbcfc351e
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
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veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.