Freitag, Mai 06, 2016

Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge: Frist zum 21.06.2016 nicht verpassen!

Aufgrund einer Gesetzesänderung können zwischen 01.09.2002 und 10.06.2010 abgeschlossene Darlehensverträge allenfalls noch bis 21.06.2016 widerrufen werden.


Nach einer seit dem 21.03.2016 geltenden gesetzlichen Neuregelung erlischt das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, endgültig am 21.06.2016, wenn der Verbraucher fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Betroffene Verbraucher sollten daher rasch handeln.

Bankkunden, die ihren Darlehensvertrag in diesem Zeitraum abgeschlossen haben und nicht zutreffend über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt wurden, konnten bisher grundsätzlich auch Jahre nach Abschluss des Vertrages ihre Willenserklärung auf Abschluss des Darlehensvertrages widerrufen und damit den Vertrag rückabwicklen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber nunmehr zeitlich enorm beschränkt, so dass betroffene Darlehensnehmer umgehend tätig werden müssen, um ihre Rechte nicht zu verlieren.

Zahlreiche der von den Banken verwandten Widerrufsbelehrungen sind indes fehlerhaft. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Studie veröffentlicht, nach der von den 1823 ausgewerteten Widerrufsbelehrungen fast 80 % mit Mängeln behaftet sind. Wirft man einen genaueren Blickt in diese Studie, so fallen einige Kreditinstitute auf, deren Widerrufsbelehrungen nach Meinung der Verbraucherzentrale Hamburg überdurchschnittlich oft fehlerhaft waren.

Besonders viele falsche Widerrufsbelehrungen verwandten demnach die ING-DiBa AG, die DSL-Bank, die Deutsche Bank AG, die DKB Deutsche Kreditbank AG und die Commerzbank AG. Aber auch Sparkassen und Volksbanken sowie diverse andere Banken haben nach der Studie ihren Kunden nicht selten falsche Widerrufsbelehrungen vorgelegt.

Viele Verbraucher haben bereits von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und sich auch gestützt auf mehrere Urteile verschiedener Gerichte nach vielen Jahren von alten Darlehensverträgen mit hohen Zinsen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung lösen können. Zudem hat der Verbraucher grundsätzlich einen Anspruch, die von der Bank gezogenen Nutzungen zu erhalten. Gerade in Anbetracht der derzeitigen Niedrigzinsphase hat ein wirksamer Widerruf von Altverträgen für viele Darlehensnehmer finanziell sehr positive Auswirkungen. Selbst bei bereits abgelösten Darlehensverträgen kann nach den Entscheidungen mehrerer Gerichte nicht selten noch ein Widerruf erklärt und die bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB rät daher allen betroffenen Bankkunden – gerade auch im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung – nicht länger abzuwarten, sondern zeitnah die in ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


OLG Stuttgart: Kündigung von Bausparverträgen unwirksam

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seinem Urteil vom 30.03.2016, Akz.: 9 U 171/15, die Kündigung eines seit über 22 Jahren zuteilungsreifen Bausparvertrags durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt.


Wie das Oberlandesgericht Stuttgart nunmehr am 04.05.2016 mitteilte, gab der Senat erneut einer Bausparerin Recht, die sich gegen eine Kündigung ihrer Bausparverträge zur Wehr gesetzt hat (Az. 9 U 230/15).

Bereits zuvor haben zahlreiche Landgerichte mit sinngemäß gleicher Argumentation ein Kündigungsrecht der Bausparkassen bei zuteilungsreifen Bausparverträgen aus den 1980-er und 90-er Jahren verneint.

Zusammenfassend zeichnet sich in dieser höchstumstrittenen Materie seit Ende des Jahres 2015 eine positive Wendung zu Gunsten der Verbraucher ab.

Begründet hat das Oberlandgericht seine Entscheidung vom 30.03.2016 wie folgt:

„Der Senat hält die Kündigung der Bausparkasse für unberechtigt. Diese könne sich nicht auf die Vorschrift des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB berufen, wonach ein Darlehensnehmer das Darlehen zehn Jahre nach dessen vollständigem Empfang kündigen könne. Nach den Allgemeinen Bausparbedingungen (§ 5 Abs. 1 ABB) sei der Bausparer verpflichtet, Regelsparbeiträge bis zur erstmaligen Auszahlung der Bausparsumme zu zahlen. Vor Ende dieser Pflicht habe die Bausparkasse das als Darlehen anzusehende Guthaben nicht vollständig empfangen. Der Zeitpunkt der Zuteilungsreife spiele nach den Vertragsbedingungen keine Rolle.

Die gesetzliche Kündigungsvorschrift sei entgegen der Auffassung der Bausparkasse auch nicht analog anwendbar.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleii CLLB rät daher allen betroffenen Verbrauchern, deren Bausparverträge gekündigt wurden, die Kündigung von einer spezialisierten Anwaltskanzlei auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen zu lassen und sich gegebenenfalls dagegen zu wehren. 

Es zeigt sich immer wieder, dass Verbraucher die von spezialisierten Rechtsanwälten vertreten werden, gute Chancen haben, wenn sie sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehren, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Für die Prüfung Ihres Bausparvertrags durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse.

Ein Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Donnerstag, Mai 05, 2016

HETA: BSZ e.V.-Vertrauens-Anwälte reichen Klagen und Beschwerden ein!

Deutsche Anleger sollten handeln! Fristen nicht versäumen! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!


Die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner, die bereits Anleihegläubiger mit einem Volumen in Höhe von ca. 2 Mio. € vertritt, hatte in der letzten Zeit für diverse HETA-Anleger bereits Klagen in Höhe von über 500.000,- € in Frankfurt am Main eingereicht.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), hierzu:

„Wir haben die Klagen für Privatanleger eingereicht, aber auch für einen institutionellen Investor. In den Klagen fordern wir selbstverständlich die Auszahlung von 100 % des Nominalwertes zzgl. der vertragsgemäßen Zinsen.

Wir werden in der nächsten Zeit weitere Klagen vorbereiten. Wir sind eindeutig der Ansicht, dass das Landgericht Frankfurt am Main für die Klagen deutscher Anleger zuständig ist und deutsche Anleger daher nicht in Österreich klagen müssen. Auch sind wir positiv gestimmt, dass die Klagen erfolgreich sein werden"

Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hatte auch mit Datum vom 10.04.2016 einen weiteren Bescheid -einen Vorstellungsbescheid- in Sachen HETA erlassen, in dem die Fälligkeiten sämtlicher von der HETA ausgegebenen Schuldtitel bis zum Ablauf des 31.05.2016 aufgehoben werden, gegen den Beschwerde eingelegt werden kann.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte, die bereits für einige Anleger Beschwerde einlegen werden, weisen darauf hin, dass die Beschwerde binnen 4 Wochen ab Kundmachung des Vorstellungsedikts zu erheben ist. Anleger sollten daher diese Frist im Auge behalten, da sie bereits in einigen wenigen Tagen ablaufen könnte.

Vorausgegangen war, dass die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA per Mandatsbescheid vom 01.03.2015 vorgesehen hatte, dass die HETA bis zum 31. Mai 2016 keine Schulden mehr begleichen muss, wovon vor allem Anleihegläubiger und Inhaber von Schuldscheindarlehen betroffen sein dürften. Insgesamt könnte es Schätzungen zufolge um Forderungen zwischen ca. 8-10 Milliarden Euro gehen.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Späth hierzu: „Es ist bereits fraglich, ob das BaSAG, das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken, auf das sich die FMA beruft, überhaupt anwendbar ist, da es sich bei der HETA um gar keine Bank handelt, weil sie im Jahr 2014 ihre Bankkonzession verloren hatte. Auch ist das BaSAG unserer Ansicht nach europarechtswidrig. Wir haben daher in unseren Klageverfahren auch die Vorlage an den EuGH beantragt, um diverse Fragen verbindlich klären zu lassen".

Erste Termine für die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten eingereichten Klagen sind bereits in einigen Wochen vor dem Landgericht Frankfurt am Main anberaumt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft HETA anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft HETA kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Mittwoch, Mai 04, 2016

German Pellets GmbH: Insolvenzverfahren jetzt eröffnet

Am 01. Mai 2016 ist nunmehr das Insolvenzverfahren bei der Konzernmutter German Pellets GmbH eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde ernannt.


In einer ersten Rundmail an alle registrierten Gläubiger der German Pellets GmbH teilte die Insolvenzverwalterin mit, dass in Kürze eine erste Gläubigerversammlung geplant sei, auf der die Anleihegläubiger die Möglichkeit haben, einen gemeinsamen Vertreter zu wählen.

Ein gemeinsamer Interessenvertreter aller Anleihegläubiger hat Vorteile für diese, da er die Interessen aller Gläubiger bündelt, was grundsätzlich die Position der Anleihegläubiger stärkt. Er setzt aber auch voraus, dass die Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren eine gemeinsame Position bzw. Strategie vertreten. Denn ist der gemeinsame Vertreter gewählt, trifft er Entscheidungen für alle Anleihegläubiger. Eine individuelle Interessenvertretung der Anleihegläubiger ist dann nicht mehr möglich.

Aufgrund der großen Bedeutung dieser Entscheidung raten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  jedem Anleihegläubiger, an der in Kürze geplanten Gläubigerversammlung teilzunehmen oder sich zumindest von einem Vertreter der rechtsberatenden Berufe vertreten zu lassen.

Erst nachdem die Anleihegläubiger entschieden haben, ob sie einen gemeinsamen Vertreter wollen oder nicht, können Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Alle Anmeldungen vor der Gläubigerversammlung werden von der Insolvenzverwalterin bestritten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertritt bereits mehrere Anleger. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte helfen den Anlegern bei der Durchsetzung und Wahrung ihrer Rechte. Unabhängig vom Insolvenzverfahren helfen sie den Anlegern auch bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen direkt gegen Herrn Peter Leibold.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Dienstag, Mai 03, 2016

Keine weiteren Ratenzahlungen an die Innova² geschuldet

Pfälzisches OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.04.2016 (Az.: 4 U 171/14) Das Pfälzische OLG Zweibrücken bestätigte nun in seinem zweitinstanzlichen Urteil, dass der betroffene Innova² Anleger zu Recht seine Ratenzahlungen eingestellt hat.


Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die weitere Entgegennahme der Einlagezahlungen durch die Gesellschaft während des Liquidationsverfahrens bereits „von Rechts wegen verboten“ sei. Im Übrigen äußerte das Gericht erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit der Beitreibung der rückständigen Zahlungen des betroffenen Anlegers für die Abwicklung der Gesellschaft. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Innova² lassen eine solche Erforderlichkeit nicht erkennen. Im Laufe des Verfahrens trug die Innova² vor, über Ausreichende Liquidität bis Ende 2018 zu verfügen.

Das Urteil gibt den betroffenen Anlegern Hoffnung auf einen positiven Ausgang der vielen Parallelverfahren. Aufgrund der beinahe wortgleichen Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge der Schwesterfondsgesellschaften, dürfen sich auch die MLR und MLR 2- Anleger über diese Rechtsprechungsentwicklung freuen.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Anna Chober

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Vega Reederei: Notverkauf der MS Vega Mercury

Die Verbindlichkeiten lagen offenbar weit über dem Wert der MS Vega Mercury. Da auch die finanzierende Bank nicht mehr mitspielte, war der Notverkauf des Containerschiffs wohl nicht mehr zu vermeiden. Für die Anleger stehen am Ende aber nur Verluste.


Wie das „fondstelegramm“ berichtet, ist der von den Gesellschaftern bereits zuvor beschlossene Verkauf der MS Vega Mercury im Januar über die Bühne gegangen. Von dem Erlös wird demnach für die Anleger allerdings nichts übrigbleiben. Für sie stehen am Ende ihrer Beteiligung nur Verluste.

Mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro konnten sich die Anleger an den 2008 von der Vega Reederei aufgelegten Schiffsfonds beteiligen. Rendite warf die Beteiligung nicht ab. Schnell geriet die MS Vega Mercury in schweres Fahrwasser. Die wirtschaftlichen Probleme führten dazu, dass 2012 ein Restrukturierungskonzept nötig wurde, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Die anhaltend schwierige Finanzlage führte schließlich dazu, dass der Verkauf des Schiffes beschlossen wurde.

„Für die Anleger muss ihr Geld noch nicht endgültig verloren sein“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Denn wenn die Anleger von ihrer Bank falsch beraten wurden, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. „Banken sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet, d.h. die Anlage muss auch zum Profil des Anlegers passen. So sind in der Regel spekulative Schiffsfonds für in erster Linie sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet“, erklärt Rechtsanwältin Gaber. Allerdings seien die Risiken – und insbesondere das Totalverlust-Risiko für den Anleger – in den Beratungsgesprächen oft verschwiegen worden.

Eine unzureichende Risikoaufklärung kann ebenso Schadensersatzansprüche auslösen wie das Verschweigen der teilweise hohen Provisionen, die die Banken für die Vermittlung kassiert haben. Durch diese sog. Kick-Backs kann für die Bank ein Interessenskonflikt bestehen, der dazu führen kann, dass aufgrund der Provision Anlagen vermittelt werden, die nicht zum Profil des Anlegers passen. Daher müssen diese sog. Kick-Backs nach der Rechtsprechung des BGH offengelegt werden.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber

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Montag, Mai 02, 2016

Scholz Holding: Anleger müssen bei Restrukturierung der Anleihe wachsam sein!

Anleihe-Anleger der Essinger Scholz Holding GmbH sind weiter verunsichert:

Nachdem den Anlegern der nach österreichischem Recht mit 182,5 Millionen Euro Emissionsvolumen und 8,5 % notierten Anleihe mitgeteilt wurde, dass Maßnahmen zur Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten der Scholz Holding GmbH in Höhe von rund 850 Mio. € erforderlich seien, wozu die Verlegung der Geschäftszentrale nach London gehören sollte sowie die Benennung der Wiener Rechtsanwältin Dr. Ulla Reisch als Kuratorin der Anleihegläubiger durch das Wiener Handelsgericht, soll es nun Verhandlungen mit einem Finanzinvestor geben.

Am 19. Mai 2016 wird es hierzu auch eine Gläubigerversammlung in Wien geben, bei der es vor allem um die Restrukturierung der nach österreichischem Recht begebenen Anleihe mit einem Volumen von ca. 182,5 Mio. € gehen wird.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Anleihe-Gläubiger ihren Teil zur Restrukturierung des Unternehmens beitragen sollen.

Wie das genau aussehen soll, steht noch nicht fest, es könnte jedoch eine Verlängerung der Laufzeit oder auch eine Herabsetzung des Zinssatzes beschlossen werden.

Für den BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  und Fachanwalt für Bank -und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth „sollten die Anleger genau prüfen, ob ihre rechtliche Stellung ausreichend gewahrt wird. Sie sollten unbedingt versuchen, die rechtliche Situation zu prüfen. Eine Restrukturierung auf Kosten der Anleihegläubiger ist nicht hinnehmbar“.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte arbeiten dabei mit einer renommierten Anwaltskanzlei aus Österreich zusammen, damit die Rechte der nach österreichischem Recht begebenen Scholz-Anleihen-Anleger ggf. auch grenzüberschreitend gewahrt werden können.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, April 30, 2016

German Pellets: BSZ e.V.-Anwälte reichen erste Klagen auf Schadensersatz ein!

Insolvenzeröffnung am 01.05.2016! Erste Klagen für Anleger auf Schadensersatz eingereicht!


Dieburg, den 30.04.2016: In Sachen German Pellets wird das Regelinsolvenzverfahren nun am 01. Mai 2016 eröffnet, wie das Handelsblatt vor Kurzem mitteilte. Demnächst wird vermutlich auch eine Gläubigerversammlung statt finden, auf der die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte anwesend sein werden.

Der Brennstoffhersteller hatte 3 Mittelstandsanleihen und einen Genussschein ausgegeben, insgesamt stehen ca. 280,- Mio. € an Anlegergeldern im Feuer.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner empfehlen den Anlegern die fristgerechte Anmeldung im Insolvenzverfahren, um hier wenigstens noch einen Teil des Geldes zu sichern. Allerdings wird die Insolvenzquote vermutlich niedrig ausfallen, so hat die Insolvenzverwalterin bereits Masseunzulänglichkeit angezeigt.

Daher empfehlen die die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte auch ausdrücklich den Anlegern, andere Haftungsgegner in die Verantwortung zu nehmen, da alleine über das Insolvenzverfahren eine volle Schadenskompensation nicht möglich sein wird.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner mbB haben deshalb bereits vor kurzem  erste Klagen vor dem Landgericht Schwerin gegen den geschäftsführenden Gesellschafter der German Pellets GmbH, Peter Leibold, aus Prospekthaftung im engeren Sinne für einige Anleger eingereicht und diesen auf vollständigen Schadensersatz an die dortigen Anleger verklagt. Weitere Klagen für andere Anleger sind in Vorbereitung und werden in Kürze durch die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte eingereicht werden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Wir sind der Ansicht, dass die jeweiligen Verkaufsprospekte fehlerhaft sind. Die vielfältigen Verflechtungen und Geldflüsse sind unserer Ansicht nach nicht ausreichend angegeben. Peter Leibold ist unserer Ansicht nach auch als Prospektverantwortlicher anzusehen. Wir fordern daher vollständigen Schadensersatz, d.h., den vollständigen Erwerbspreis Zug um Zug gegen Rückübertragung der Anleihen.”

Anleihegläubiger von German Pellets können sich bei der BSZ e.V-Interessengemeinschaft German Pellets anmelden. Die Interessengemeinschaft „German Pellets” bündelt die Anlegerinteressen.  Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. .Späth & Partner ist seit dem Jahr 2004 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte tausende Fälle von Mittelstandsanleihen erfolgreich bearbeten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.04.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, April 29, 2016

Solar 9580 – Erfolgreiche Vollstreckung für Anleger

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, konnte diese erneut für ihre Mandanten aus den Urteilen gegen Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger vollstrecken und damit den erlittenen Schaden begrenzen.
 

Geschäftsgegenstand von Rainer Hamberger, der unter Solar 9580 auftrat, war der Verkauf vermeintlicher Solaranlagen an Anleger. Hierbei wurde mit Abschluss des Kaufvertrags gleichzeitig ein Pachtvertrag mit Solar 9580 geschlossen. Diese Verträge sahen vor, dass Solar 9580 die Solaranlagen in sonnigen Regionen wie beispielsweise Sardinien aufstellen sollte. Eine Übergabe der Solaranlagen war daher von Anfang an nicht vorgesehen. Stattdessen sollte Solar 9580 die Solaranlagen betreiben und monatliche Pachtzahlungen aus der Stromgewinnung an die Anleger zahlen.

Bereits Anfang letzten Jahres haben sich die schlechten Nachrichten für die Anleger von Solar 9580 gemehrt. Nach der Berichterstattung des MDR sowie der Sendung Plusminus auf ARD steht für die Anleger dringend zu befürchten, dass die Investition in Solaranlagen tatsächlich ein betrügerisches Schneeballsystem war. Denn nach den Recherchen des Fernsehteams existieren an den in den Pachtverträgen angegebenen Adressen keine Solaranlagen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten schon eine Vielzahl geschädigter Anleger gegen Solar 9580 e.K. Reiner Hamberger und haben bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt. So teilt das Landgericht Heilbronn in den bisher erstrittenen Urteilen unsere Auffassung, dass geschädigte Anleger einen Anspruch auf Rückabwicklung gegen Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger haben. Demnach können Anleger von Solar 9580 e.K. Rainer Hamberger auf gerichtlichem Wege die gezahlten Kaufpreise abzüglich erhaltener Pachtzinsen zurückfordern.

Betroffenen Anlegern raten die Rechtsanwälte daher dringend, rechtlichen Beistand aufzusuchen und Ansprüche aufgrund dieses betrügerischen Schneeballsystems prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen zu lassen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.04.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.