Donnerstag, Mai 05, 2016

HETA: BSZ e.V.-Vertrauens-Anwälte reichen Klagen und Beschwerden ein!

Deutsche Anleger sollten handeln! Fristen nicht versäumen! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!


Die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner, die bereits Anleihegläubiger mit einem Volumen in Höhe von ca. 2 Mio. € vertritt, hatte in der letzten Zeit für diverse HETA-Anleger bereits Klagen in Höhe von über 500.000,- € in Frankfurt am Main eingereicht.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), hierzu:

„Wir haben die Klagen für Privatanleger eingereicht, aber auch für einen institutionellen Investor. In den Klagen fordern wir selbstverständlich die Auszahlung von 100 % des Nominalwertes zzgl. der vertragsgemäßen Zinsen.

Wir werden in der nächsten Zeit weitere Klagen vorbereiten. Wir sind eindeutig der Ansicht, dass das Landgericht Frankfurt am Main für die Klagen deutscher Anleger zuständig ist und deutsche Anleger daher nicht in Österreich klagen müssen. Auch sind wir positiv gestimmt, dass die Klagen erfolgreich sein werden"

Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hatte auch mit Datum vom 10.04.2016 einen weiteren Bescheid -einen Vorstellungsbescheid- in Sachen HETA erlassen, in dem die Fälligkeiten sämtlicher von der HETA ausgegebenen Schuldtitel bis zum Ablauf des 31.05.2016 aufgehoben werden, gegen den Beschwerde eingelegt werden kann.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte, die bereits für einige Anleger Beschwerde einlegen werden, weisen darauf hin, dass die Beschwerde binnen 4 Wochen ab Kundmachung des Vorstellungsedikts zu erheben ist. Anleger sollten daher diese Frist im Auge behalten, da sie bereits in einigen wenigen Tagen ablaufen könnte.

Vorausgegangen war, dass die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA per Mandatsbescheid vom 01.03.2015 vorgesehen hatte, dass die HETA bis zum 31. Mai 2016 keine Schulden mehr begleichen muss, wovon vor allem Anleihegläubiger und Inhaber von Schuldscheindarlehen betroffen sein dürften. Insgesamt könnte es Schätzungen zufolge um Forderungen zwischen ca. 8-10 Milliarden Euro gehen.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Späth hierzu: „Es ist bereits fraglich, ob das BaSAG, das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken, auf das sich die FMA beruft, überhaupt anwendbar ist, da es sich bei der HETA um gar keine Bank handelt, weil sie im Jahr 2014 ihre Bankkonzession verloren hatte. Auch ist das BaSAG unserer Ansicht nach europarechtswidrig. Wir haben daher in unseren Klageverfahren auch die Vorlage an den EuGH beantragt, um diverse Fragen verbindlich klären zu lassen".

Erste Termine für die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten eingereichten Klagen sind bereits in einigen Wochen vor dem Landgericht Frankfurt am Main anberaumt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft HETA anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft HETA kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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