Aufgrund einer Gesetzesänderung können zwischen 01.09.2002 und 10.06.2010 abgeschlossene Darlehensverträge allenfalls noch bis 21.06.2016 widerrufen werden.
Nach einer seit dem 21.03.2016 geltenden
gesetzlichen Neuregelung erlischt das Widerrufsrecht für
Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen
wurden, endgültig am 21.06.2016, wenn der Verbraucher fehlerhaft über sein
Widerrufsrecht belehrt wurde. Betroffene Verbraucher sollten daher rasch
handeln.
Bankkunden, die ihren Darlehensvertrag in
diesem Zeitraum abgeschlossen haben und nicht zutreffend über das ihnen
zustehende Widerrufsrecht belehrt wurden, konnten bisher grundsätzlich auch
Jahre nach Abschluss des Vertrages ihre Willenserklärung auf Abschluss des
Darlehensvertrages widerrufen und damit den Vertrag rückabwicklen. Diese Möglichkeit
hat der Gesetzgeber nunmehr zeitlich enorm beschränkt, so dass betroffene
Darlehensnehmer umgehend tätig werden müssen, um ihre Rechte nicht zu
verlieren.
Zahlreiche der von den Banken verwandten
Widerrufsbelehrungen sind indes fehlerhaft. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat
eine Studie veröffentlicht, nach der von den 1823 ausgewerteten
Widerrufsbelehrungen fast 80 % mit Mängeln behaftet sind. Wirft man einen
genaueren Blickt in diese Studie, so fallen einige Kreditinstitute auf, deren
Widerrufsbelehrungen nach Meinung der Verbraucherzentrale Hamburg
überdurchschnittlich oft fehlerhaft waren.
Besonders viele falsche Widerrufsbelehrungen
verwandten demnach die ING-DiBa AG, die DSL-Bank, die Deutsche Bank AG, die DKB
Deutsche Kreditbank AG und die Commerzbank AG. Aber auch Sparkassen und
Volksbanken sowie diverse andere Banken haben nach der Studie ihren Kunden
nicht selten falsche Widerrufsbelehrungen vorgelegt.
Viele Verbraucher haben bereits von ihrem
Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und sich auch gestützt auf mehrere Urteile
verschiedener Gerichte nach vielen Jahren von alten Darlehensverträgen mit
hohen Zinsen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung lösen können. Zudem
hat der Verbraucher grundsätzlich einen Anspruch, die von der Bank gezogenen
Nutzungen zu erhalten. Gerade in Anbetracht der derzeitigen Niedrigzinsphase
hat ein wirksamer Widerruf von Altverträgen für viele Darlehensnehmer
finanziell sehr positive Auswirkungen. Selbst bei bereits abgelösten
Darlehensverträgen kann nach den Entscheidungen mehrerer Gerichte nicht selten
noch ein Widerruf erklärt und die bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung
zurückgefordert werden.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB rät
daher allen betroffenen Bankkunden – gerade auch im Hinblick auf die
gesetzliche Neuregelung – nicht länger abzuwarten, sondern zeitnah die in ihren
Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von einer auf
Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.
Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung
Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der
konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von
einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung
ab.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs
ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher,
ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose
Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der
BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in
diesem Fall der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
Ein
Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“
kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder
auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
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Dieser
Text gibt den Beitrag vom 06.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen
des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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