Dienstag, April 19, 2016

Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen!

Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren. Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen! 


Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen.
Dafür müssen die betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.

Es soll Anbieter von Finanzprodukten geben denen offensichtlich mehr daran gelegen ist, das eigene Provisionseinkommen zu maximieren, als für ein Wachstum des Kundenvermögens Sorge zu tragen. Viele Anleger haben so ihre Ersparnisse verloren, nur weil sie einem Anlageberater zu viel Vertrauen entgegengebracht haben.

Geben Sie in eine Suchmaschine den Begriff „Kapitalanlagebetrug“ ein, dann  werden Sie feststellen wie Abzocker und Betrüger in Deutschland scheinbar unkontrolliert ihr Unwesen  treiben können.

Beispiel:

Anlagebetrug geht in Millionenhöhe
Unternehmen war als Briefkastenfirma gegründet worden
11.04.2016 Solinger Tageblatt

Falschgold Wie eine Berliner Stiftung tausende Kleinanleger um ihr Erspartes bringt
(16.04.2016 Berliner Zeitung)

50-Millionen-Betrüger lebte in Saus und Braus
Das Kreisgericht Rorschach hat einen Grossbetrüger verurteilt. Der 44-jährige Deutsche soll Anleger um 50 Millionen Euro geprellt haben, darunter auch Prominente.
(18.04.2016 http://www.20min.ch)

Das Justizministerium der Vereinigten Staaten sendet Antragsformulare an die Opfer des Ponzi Schemes von Evolution Market Group/Finanzas Forex
18.04.2016 http://www.finanzen.net/

Die BFI-Bank ist abgewickelt
Von einer "Herkulesaufgabe" spricht der Insolvenzverwalter: 13 Jahre brauchte er zur Abwicklung der Pleite gegangenen BFI-Bank, die von Würzburgern gegründet worden war.
(19.4.2016 Main Post)

Aus diesem Grunde sind Organisationen und auch Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten hilfreich und auch dringend notwendig.  Dazu gehört zum Beispiel auch der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Der BSZ® e.V. ist ein  unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland  beiträgt, das Vertrauen  in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt. Ob ein einzelner Anwalt diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Nur die Anlegerschutzvereine wie z. B. der BSZ® e.V. dienen schlussendlich als Wachhund zum Schutz der Anleger vor den Geiern des Kapitalmarkts.

Kapitalanleger möchten eine hohe Rendite erzielen aber  ohne Risiko. Das geht in der Regel zwar nicht – aber trotzdem verkaufen Banken, Anlageberater und Finanzvertriebe ihren Kunden Produkte, die diese Ansprüche angeblich erfüllen sollen.   

Die Banken "verkaufen" Kapitalanlagen und stehen bei der Kundensuche natürlich auch untereinander im Wettbewerb. Die Jagd nach dem Anleger ist für die Banken genauso Wettbewerbskampf wie für jedes andere Unternehmen auch. Wenn Anleger ihre Kapitalanlagen mit Krediten finanzieren, machen die Banken natürlich eifrig mit. Das Ergebnis: Die Bank macht Umsatz. Der Anleger durchlöchert mit dem Kredit seine eigene Bonität. Fährt die Kapitalanlage gegen die Wand, hat die Bank ihren Profit schon lange in der Tasche, der Anleger sein Geld verloren und den Kredit am Hals. Gerät der Bankkunde dann in wirtschaftliche Schwierigkeiten, wird die Bank auf die Sicherheiten Zugriff nehmen.
Alles wird verwertet - bis zum Skalp des Schuldners, den die Bank als Trophäe in ihren Räumen aufhängt. Sie hat die Pleiteanlage finanziert, aber sie hat ihr Kapital und die Zinsen vollständig wieder bekommen.

Viele Anleger vertrauen diesen Zusicherungen und verlieren reihenweise ihr Geld. „Schlechte“ Finanzberatung kostet pro Jahr bis zu 30 Milliarden Euro. Die jährlichen Vermögensschäden durch schlechte Finanzberatung allein in Deutschland gibt eine Studie für das Verbraucherschutzministerium mit 20 bis 30 Milliarden Euro an. Für den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. ist diese Geldvernichtung unter der Rubrik Wirtschaftskriminalität einzuordnen.

Der geschädigte Anleger als das Opfer, wird mitunter in der Öffentlichkeit noch als der naive gierige Depp, der selbst an seinem Unglück schuld ist, verunglimpft. Mit dieser Sicht der Dinge, muss Schluss sein! Die Geldvernichter müssen bei ihrem richtigen Namen genannt werden, Betrüger, Abzocker - sie sind Kriminelle. Sie stehlen das Geld der Anleger, sie berauben hart arbeitende Menschen um ihr Erspartes. Sie zerstören Existenzen und Leben!

Die Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den "erfolgreichen Manager" oder auch die am Markt erfolgreich tätigen großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet!

Kein Anleger sollte die Augen vor dem Anlagedesaster verschließen.
Es nutzt nichts die Sache unter den Teppich zu kehren. Wer das tut, verschlechtert seine Situation erheblich. Alleine wer jetzt schnell die richtigen Schritte einleitet reduziert die Gefahr sein Geld endgültig zu verlieren um die Hälfte.

Wahrscheinlich ist man auch nicht der einzige Betroffene und jeder Tag den die miese Anlage unentdeckt bleibt, produziert neue geschädigte Anleger. Es dient also nicht nur dem eigenen Interesse möglichst schnell zu reagieren, sondern es ist auch praktizierter Anlegerschutz  darüber Öffentlichkeit herzustellen. Die Geldvernichter können sonst nicht gerichtlich belangt werden und die Anleger erhalten auch ihr Geld nicht zurück, wenn die Geschädigten keine rechtlichen Schritte einleiten. Jeder einzelne Anleger hilft damit auch Anderen!

Je schneller gehandelt wird umso kleiner ist die Gefahr, dass die noch vorhandenen Anlegergelder verschoben werden und für immer verschwinden.  Die Initiatoren oder Verkäufer der miesen Anlage versuchen natürlich Zeit zu gewinnen und versprechen ihren Kunden „den Himmel auf Erden“. Es ist deshalb für betroffene Anleger nicht sinnvoll bei ihren Schädigern  Hilfe holen zu wollen. Damit macht man den Bock zum Gärtner. 

Die breit gestreute und immer wiederholte Botschaft des Finanzmarktes und der Banken an die Anleger lautet: Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher!
Geschädigte Anleger die von scheinbar seriöser Seite immer wieder die gleiche Aussage hören, glauben schließlich selbst daran. Menschen lassen sich besonders dann von einer Meinung überzeugen, wenn sie diese mehrmals hören. Dabei ist es egal, ob mehrere Personen diese Auffassung teilen oder ob immer wieder die gleiche Person die Meinung äußert. Demnach erhöht das Wiederholen einer Meinung die eigene Glaubwürdigkeit und die Zuhörer bewerten den Standpunkt als allgemein bekannt, auch wenn dieser es in Wirklichkeit nicht ist.

Mit dieser miesen Masche sorgen Banken, Finanzvertriebe und Initiatoren von Kapitalanlagen dafür, dass sich bei den Anlegern die Klage-Unlust verfestigt. Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen! So haben zum Beispiel hunderttausende Anleger insgesamt über 30 Milliarden Euro in den Bau von Containerschiffen gesteckt. Aber die Anleger, denen teilweise sechsstellige Verluste drohen, wehren sich viel zu selten gegen die Banken oder freien Berater, die Ihnen diese Schiffsfonds "angedreht" haben! Von den Anlegern werden in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.

Über die von den Banken für die Einlagen kassierten üppigen Provisionen, erfahren die Anleger in der Regel nichts. Dass das ganze Geld am Ende weg sein könnte, ist für viele Anleger nun ein völlig unerwartetes Szenario. Die Beteiligung wurde den Anlegern als sichere Anlage angeboten. Nicht aufgeklärt wurde in der Regel darüber, dass es sich z. B. bei einer Schiffsfondsbeteiligung immer um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die ein Totalverlustrisiko in sich trägt.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern.
Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.

Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch dubiose Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage gescheitert? Was nun?.

Weitere Informationen so wie ein Anmeldeformular zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage gescheitert? Was nun?  können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.


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TIV Trendinvest und Debi Select: LG Berlin verurteilt

LG Berlin verurteilt Anlageberatungsgesellschaft wegen fehlerhafter Beratung zur TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und Debi Select flex Fonds GbR.


Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 15.04.2016 einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Kläger Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung zur TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie Debi Select flex Fonds GbR i.H.v. insgesamt € 19.289,30 zugesprochen.

Bereits mit rechtskräftigem Urteil vom 13.04.2015 war einer von dieser Kanzlei vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte und von demselben Anlageberater beraten wurde, vom Landgericht Berlin Schadensersatz zugesprochen worden. Hintergrund war, dass die Beratungsgesellschaft, die die Anlegerin beraten und ihr die Zeichnung der Beteiligung empfohlen hatte, sie zur Überzeugung des Gerichts nicht anlegergerecht beraten hatte.

Bei einer Vielzahl von Anlegern der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds liefen Beratungsgespräche nach einem bestimmten Muster ab:

Die Anlage wurde als sichere Investition und als für die Altersvorsorge geeignet präsentiert.
Es fand keine Aufklärung
  • über das bestehende Totalverlustrisiko,
  • das Fehlen eines Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert werden kann,
  • die Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen (diese wurden vielfach als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)
  • sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände statt

Zudem erfolgte überwiegend keine rechtzeitige Übergabe oder gar keine Übergabe des über 60-seitigen Emissionsprospekts.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin R Linz, die in beiden Fällen, die Verfahren betreut hat, erklärt: „Sofern eine Falschberatung durch den Anlageberater auch nur hinsichtlich eines Risikos vorliegt, kommen Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher die Sach- und Rechtslage von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB reichen aktuell für zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und der Nachfolgefonds Klagen wegen fehlerhafter Beratung gegenüber dem jeweiligen Anlageberater und oder der Treuhänderin ein. Auch Klagen wegen Genussrechten an der TIV Cleantech Finance GmbH sind in Vorbereitung.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV Trendinvest anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV Trendinvest können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Montag, April 18, 2016

German Pellets: Schadenersatz bei Anleihen und Genussrechten

German Pellets: Schadenersatzansprüche sowohl bei Anleihen als auch bei Genussrechten direkt gegen Peter Leibold.

Seit der vorläufigen Insolvenz des deutschen Holzpellets-Herstellers German Pellets GmbH bangen die Anleger um ihr Geld. Die German Pellets Gruppe finanzierte sich zum Großteil aus Unternehmensanleihen der Konzernmutter German Pellets GmbH. An private Anleger wurden Unternehmensanleihen von ca. 226 Mio. Euro ausgegeben.

Weiterhin hat der Konzern eigens für die Finanzierung seines Wachstumshungers die German Pellets Genussrechte GmbH gegründet, die ihrerseits Genussrechte an private Anleger mit einem Gesamtvolumen von ca. 40 Mio. Euro ausgegeben hat.

Sowohl bei der German Pellets GmbH als auch bei der German Pellets Genussrechte GmbH war Herr Peter Leibold Geschäftsführer und in dieser Funktion Prospektverantwortlicher für die herausgegebenen Prospekte zu den aufgelegten Anleihen und Genussrechten.

Wie der BSZ e.V. bereits Mitte März 2016 berichtete, verfolgen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte derzeit Schadenersatzansprüche wegen Prospekthaftung bezüglich der Unternehmensanleihen gegen Herrn Peter Leibold direkt. Erste Klagen sind in Vorbereitung.

Darüber hinaus wird die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB nunmehr auch Schadenersatzansprüche bezüglich der Genussrechte gegen Herrn Peter Leibold direkt geltend machen und zunächst außergerichtlich verfolgen. Auch hier werden parallel Klagen vorbereitet.

Neben der Durchsetzung möglicher Schadenersatzansprüche vertreten die Rechtsanwälte ihre Mandanten natürlich auch in den bevorstehenden Insolvenzverfahren der German Pellets GmbH und der German Pellets Genussrechte GmbH.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Sonntag, April 17, 2016

Positive Urteile gegen Widerrufsbelehrungen der Deutschen Kreditbank AG (DKB) von Gerichten in Berlin und Brandenburg

16. Okt 2015
 
Kammergericht Berlin, 4 W 16/16
 
Gegnerische Bank: DKB
 
Belehrung aus: Jahr unbekannt
 
Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung



25. Jun 2015

Landgericht Berlin, 21 O 121/14

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2007

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung


11. Jun 2015

Oberlandesgericht Dresden, 8 U 1760/14

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2008

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung


02. Feb 2015

Landgericht Berlin, 38 O 174/14

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2007

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung


22. Dez 2014

Kammergericht Berlin, 24 U 169/13

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2008

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung


19. Dez 2014

Landgericht Berlin, 38 O 88/14

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2007

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung



23. Sep 2014

Landgericht Berlin, 37 O 115/14

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2006

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung



19. Mär 2014

Oberlandesgericht Brandenburg, 4 U 64/12

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2006

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung



21. Aug 2013

Oberlandesgericht Brandenburg, 4 U 202/12

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2004

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung

Willkommen > Aktuelles > News
Landgericht Berlin - Widerrufsbelehrung Ing DiBa fehlerhaft
04.10.2016 | Author: FA Bank- und Kapitalmarktrecht RA Steffens Berlin

Landgericht Berlin - Widerrufsbelehrung Ing DiBa fehlerhaft

Kürzlich fand vor dem Landgerichts Berlin (LG) eine mündliche Verhandlung wegen des Widerrufs eines Darlehensvertrages statt. Geklagt hatten Kunden der Ing DiBa, die Anfang des Jahres 2010 eine Bestandsimmobilie in Berlin gekauft und über die Ing DiBa finanziert hatten.

Den Kreditvertrag mit der Ing DiBa hatten die Eheleute Anfang 2015 selbst widerrufen. Ein Widerruf war von der Ing DiBa abgelehnt worden. Folglich haben die Eheleute Klage zum LG Berlin eingereicht.

Das Landgericht teilte in einer ersten mündlichen Verhandlung im Rahmen einer vorläufigen rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes mit, dass es die Widerrufsbelehrung der DiBa für fehlerhaft erachtet.

Die Kläger würden daher mit ihrem Widerruf durchdringen, so das Gericht in seiner ersten Stellungnahme. Die Rechtsauffassung des Gerichts ist noch nicht ab- schließend und eine weitere Verhandlung möglich.

Geäußert hatte sich das LG Berlin zu der folgenden Widerrufsbelehrung der Ing DiBa:TexT

"Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist, und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING-DiBA. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: "

Verbraucher, die Ihre Immobilie über die ING DiBa finanziert haben, sollten nun schnellstmöglich durch einen Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob sie ihren Darlehensvertrag selbst heute noch wirksam widerrufen können.


Der Widerruf ist nur noch bis zum 21.06.2016 möglich, da der Gesetzgeber die Widerrufsmöglichkeit bis zu diesem Datum beschränkt hat. Es ist also eine gewisse Eile geboten. 

Samstag, April 16, 2016

Victorious PLC – NATIONAL GRAPHITE Corp.– Was Anleger hier unbedingt beachten müssen!

In mehreren Artikeln haben wir in den letzten Wochen die verschiedenen Merkwürdigkeiten der vertrieblichen Aktivitäten der Firma Victorious PLC beschrieben.


1.
Kurz zur Erinnerung:

Mitarbeiter von Victorious hatten vor allem im letzten Jahr vorzugsweise Männer aus dem deutschsprachigen Raum fast ausschließlich telefoniert kontaktiert, um ihnen wahlweise Aktien der Firma „NATIONAL GRAPHITE Corp.“ oder der Firma FERRARI NV zu Preisen unterhalb des aktuellen Werts zum Kauf anzubieten.

Etliche Verbraucher zeichneten daraufhin Aktien, teilweise im sechsstelligen €-Wert.
Sie bezahlten ausnahmslos per Vorkasse.

Um den Jahreswechsel 2015/1016 herum waren die Victorious und ihre Mitarbeiter plötzlich wie vom Erdboden verschluckt und weder über Telefon, noch über das FAX, per mail oder per Internet erreichbar. Ein Warnhinweis der Schweizerischen Aufsichtsbehörde FINMA vor Victorious vom 18.01.2016 rundete dann das verstörende Bild ab.

2.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum: „Die Merkwürdigkeiten der Vertriebsfirma Victorious setzen sich nunmehr leider bei den angepriesenen Aktien der Firmen NATIONAL GRAPHITE Corp. oder der Firma FERRARI NV fort.
Wir wissen von unseren verschiedenen Mandanten, dass die meisten Betroffenen vor allem Aktien von NATIONAL GRAPHITE Corp. erworben haben.
Aktueller Stand ist hier, dass viele Betroffene bereits Aktien gezeichnet haben und derzeit  fortlaufend von diversen Vermittlern in der Regel mit einer Vorwahlnummer aus Großbritannien oder aus den USA angerufen werden, um weitere Aktien dieser Firma zu zeichnen.

3.
Wir raten hier deutlich zur Zurückhaltung!

Aus Erfahrung von gleichgelagerten Fällen aus der Vergangenheit sind wir skeptisch ob eines guten Ausgangs der Sache und stellen uns hierzu u.a. folgende naheliegende Fragen:

-          Warum ist es den Angerufenen in der Regel nicht möglich, die anrufenden Vermittler unter der Absender-Telefonnummer zurückzurufen?

-          Warum vertreiben denn die Vermittler die Aktien einer US-Firma nicht in den USA mit ihren dort nahezu unbegrenzten Möglichkeiten, sondern im entfernten, vergleichsweise kleinen Deutschland und hier nur bevorzugt an (häufig ältere) Männer?

-          Ganz offensichtlich: Warum bieten Vermittler derzeit die Aktien von NATIONAL GRAPHITE Corp. weiterhin zu „Vorzugskonditionen“ von 0,025 oder 0,03 Cent je Aktie mit dem Zusatz an, dass diese Aktien nach Ende der sog. lock-up-Frist 6 Monate später zu einem vielfachen Preis über die Börse verkauft werden können, wenn der Aktienkurs derzeit bereits deutlich über diesem Emissionskurs notiert und die Verkäufer aktuell bereits einen höheren Verkaufserlös erzielen könnten, wenn sie die Aktien anderweitig verkaufen würden? Warum können Vermittler – darauf von den Angerufenen angesprochen – überhaupt keine plausible Antwort auf diese Rückfrage geben?

-          Was steckt dahinter, dass die homepage von NATIONAL GRAPHITE Corp. – einer Firma mit Sitz und Geschäftstätigkeit in Utah, USA, und damit einem englischsprachigen Land ausschließlich in deutscher Sprache geführt wird und nicht in Englisch?

-          Was bedeutet es, wenn nach verschiedenen Strafanzeigen von Betroffenen die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren in dieser Sache aufgenommen hat?

-          Was bedeutet es, wenn uns nicht ein einziger Fall bekannt ist, dass nach Ablauf der 6-monatigen Lock-up-Frist und der Zwischenlagerung der gezeichneten Aktien in einem „Zwischendepot“ diese Aktien anschließend korrekterweise in das jeweilige Kundendepot – wie in den Zeichnungsunterlagen in Aussicht gestellt – eingebucht worden sind bzw. erfolgreich von den Betroffenen verkauft werden konnten?

-          Wie kann es sein, dass gerade SIE als ggf. Betroffener direkt von der Wallstreet angerufen werden, um Ihnen riesige Gewinne mit einem Vielfachen des Einsatzes in relativ kurzer Zeit und ohne jegliches Risiko in Aussicht zu stellen? Gibt es wirklich diese Momente, dass eine entfernte kleine Firma NATIONAL GRAPHITE Corp. in den USA in Gestalt der Glückgöttin Fortuna ihr Füllhorn über wildfremde Menschen in Deutschland ausschüttet?

-          Zu guter Letzt: Warum reagieren Mitarbeiter von NATIONAL GRAPHITE Corp. einschließlich der Präsidentin Frau Dickmann offensichtlich sehr zurückhaltend, teilweise erbost auf jeden anwaltlich angebotenen Kontakt zur Klärung u.a. dieser vorgenannten Fragen? (Bislang ist jedenfalls noch kein Versuch geglückt, mit Gesprächspartnern bei NATIONAL GRAPHITE Corp. überhaupt nur in ein Erstgespräch zu kommen).

Soweit nur einige Vorab-Fragen, deren Beantwortung jeder Interessierte und Erwerber dieser Aktien selbst vornehmen kann.

Wer bereits Aktien von NATIONAL GRAPHITE Corp. erworben hat und sich unsicher ob des guten Ausgangs des vermeintlichen finanziellen Volltreffers ist, kann gern bei uns Rücksprache halten.

Wir haben bereits geprüft, mit welchen rechtlichen Mitteln die Betroffenen bei Wunsch die getätigten Geschäfte – Zeichnung der Aktien gegen Vorkasse – wieder rückgängig machen könnten, um so zumindest die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, die gezahlten Gelder wieder zurückzuerhalten.

Im Übrigen empfehlen wir Betroffenen, sich der Interessengemeinschaft „Schadensfall Victorious – NATIONAL GRAPHIT Corp.“ anzuschließen.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Victorious PLC anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Victorious PLC können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

kurdu

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Freitag, April 15, 2016

Steilmann-Insolvenz: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Nach Steilmann-Insolvenz: Anleger sollten Interessen bündeln und mögliche Schadensersatzansprüche prüfen! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!


Der Bekleidungshersteller Steilmann ist insolvent!

Kurz vor Ostern musste das Unternehmen Insolvenz beim Amtsgericht Dortmund anmelden, inzwischen mussten auch mehrere mit dem Unternehmen verbundene Unternehmen Insolvenz anmelden.

Um ihr Geld bangen dabei nicht nur die Beschäftigten von Steilmann, sondern auch die Anleger dreier Anleihen und die Aktionäre des Unternehmens, so wurden ca. 88 Mio. € über die drei Anleihen eingesammelt und ca. 9 Mio. € über die Aktien.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner raten betroffenen Steilmann-Anlegern ausdrücklich zur Interessenbündelung.

So sollten Anleger, sobald dies möglich ist, ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden, um wenigstens noch einen Teil ihrer Forderung realisieren zu können. Allerdings wird alleine über das Insolvenzverfahren wohl nur ein Bruchteil des angelegten Geldes zurück geführt werden können, Anleger sollten daher auch noch weitere Möglichkeiten der Schadenskompensation prüfen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu:

„Es sollten auch alle weiteren Möglichkeiten der Anleger geprüft werden, und zwar vor allem auch eventuelle Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne. Sind wesentliche Angaben im Verkaufsprospekt falsch, so kann der Anleger gegen die Prospektverantwortlichen Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne geltend machen. Diese Ansprüche gehen dann auf vollen Ersatz des Erwerbspreises, Zug um Zug gegen Übertragung der Papiere."

Pikant ist dabei vor allem, dass Steilmann vor erst ca. 5,5 Monaten an die Börse ging. Damals sprach das Management noch von einer "erfolgreichen Wachstumsgeschichte", auch wurden weitere Verkaufsstellen in Aussicht gestellt.

Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth "stellt sich ganz klar die Frage, warum oder ob die Unternehmensverantwortlichen vor ca. 5 Monaten nicht bereits um die äußerst schwierige Situation wussten".

Anleger der Steilmann SE können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Steilmann“ anschließen. Die Interessengemeinschaft „Steilmann“ bündelt die Anlegerinteressen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann-Anleihen anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann-Anleihen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Freitag, April 08, 2016

Kündigung Ihres Bausparvertrages erhalten? BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen die Wirksamkeit der Kündigung.

Sie haben eine Kündigung Ihres Bausparvertrages erhalten, wollen diesen aber weiter besparen und von den hohen Zinsen profitieren?


Von Kündigungen sind betroffen vor allem Kunden:

der BHW Bausparkasse AG,

der LBS Baden-Württemberg,

der LBS Bayern,

der LBS West,

der LBS Nord,

der Wüstenrot Bausparkasse AG,

der Deutsche Bausparkasse Badenia AG,

DEBEKA, Schwäbisch Hall,

der BSQ Bausparkasse AG

sowie anderer Bausparkassen mit vergleichsweise hohen Zinsen bei Bausparverträgen.

Dabei berufen sich die Bausparkassen auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wonach Darlehensverträge nach 10 Jahren gekündigt werden können.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind der Auffassung, dass den Bausparkassen ein gesetzliches Kündigungsrecht nicht zur Seite steht.

Nach seinem Sinn und Zweck ist § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nach Erachten der Rechtsanwälte nicht auf den Fall der Kündigung durch eine Bausparkasse anwendbar. Diese Auffassung wurde zuletzt durch das Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt. Es gibt zahlreiche weitere Gerichtsentscheidungen, die die Unwirksamkeit der Kündigungen der Bausparkassen feststellen.

Es gibt aber auch Entscheidungen, die die Kündigung als wirksam sehen.

Der BGH hat sich noch nicht mit dem Komplex beschäftigt, so dass die Angelegenheit noch offen ist.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie, als erfahrene Fachkanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht, ob ein Vorgehen gegen die Kündigung z. B. durch Feststellungsklage sinnvoll ist.

Es zeigt sich immer wieder, dass Verbraucher gute Chancen haben, wenn sie sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehren, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Für die Prüfung Ihres Bausparvertrags durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse.

Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Direkter Link zum Kontaktformular:
steff

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.