Montag, April 18, 2016

German Pellets: Schadenersatz bei Anleihen und Genussrechten

German Pellets: Schadenersatzansprüche sowohl bei Anleihen als auch bei Genussrechten direkt gegen Peter Leibold.

Seit der vorläufigen Insolvenz des deutschen Holzpellets-Herstellers German Pellets GmbH bangen die Anleger um ihr Geld. Die German Pellets Gruppe finanzierte sich zum Großteil aus Unternehmensanleihen der Konzernmutter German Pellets GmbH. An private Anleger wurden Unternehmensanleihen von ca. 226 Mio. Euro ausgegeben.

Weiterhin hat der Konzern eigens für die Finanzierung seines Wachstumshungers die German Pellets Genussrechte GmbH gegründet, die ihrerseits Genussrechte an private Anleger mit einem Gesamtvolumen von ca. 40 Mio. Euro ausgegeben hat.

Sowohl bei der German Pellets GmbH als auch bei der German Pellets Genussrechte GmbH war Herr Peter Leibold Geschäftsführer und in dieser Funktion Prospektverantwortlicher für die herausgegebenen Prospekte zu den aufgelegten Anleihen und Genussrechten.

Wie der BSZ e.V. bereits Mitte März 2016 berichtete, verfolgen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte derzeit Schadenersatzansprüche wegen Prospekthaftung bezüglich der Unternehmensanleihen gegen Herrn Peter Leibold direkt. Erste Klagen sind in Vorbereitung.

Darüber hinaus wird die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB nunmehr auch Schadenersatzansprüche bezüglich der Genussrechte gegen Herrn Peter Leibold direkt geltend machen und zunächst außergerichtlich verfolgen. Auch hier werden parallel Klagen vorbereitet.

Neben der Durchsetzung möglicher Schadenersatzansprüche vertreten die Rechtsanwälte ihre Mandanten natürlich auch in den bevorstehenden Insolvenzverfahren der German Pellets GmbH und der German Pellets Genussrechte GmbH.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

Direkter Link zum Kontaktformular:

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