German Pellets: Schadenersatzansprüche sowohl bei Anleihen
als auch bei Genussrechten direkt gegen Peter Leibold.
Seit der vorläufigen Insolvenz des deutschen
Holzpellets-Herstellers German Pellets GmbH bangen die Anleger um ihr Geld. Die
German Pellets Gruppe finanzierte sich zum Großteil aus Unternehmensanleihen
der Konzernmutter German Pellets GmbH. An private Anleger wurden
Unternehmensanleihen von ca. 226 Mio. Euro ausgegeben.
Weiterhin hat der Konzern eigens für die Finanzierung seines
Wachstumshungers die German Pellets Genussrechte GmbH gegründet, die ihrerseits
Genussrechte an private Anleger mit einem Gesamtvolumen von ca. 40 Mio. Euro
ausgegeben hat.
Sowohl bei der German Pellets GmbH als auch bei der German
Pellets Genussrechte GmbH war Herr Peter Leibold Geschäftsführer und in dieser
Funktion Prospektverantwortlicher für die herausgegebenen Prospekte zu den
aufgelegten Anleihen und Genussrechten.
Wie der BSZ e.V. bereits Mitte März 2016 berichtete,
verfolgen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte derzeit Schadenersatzansprüche wegen
Prospekthaftung bezüglich der Unternehmensanleihen gegen Herrn Peter Leibold
direkt. Erste Klagen sind in Vorbereitung.
Darüber hinaus wird die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB nunmehr auch Schadenersatzansprüche
bezüglich der Genussrechte gegen Herrn Peter Leibold direkt geltend machen und
zunächst außergerichtlich verfolgen. Auch hier werden parallel Klagen
vorbereitet.
Neben der Durchsetzung möglicher Schadenersatzansprüche
vertreten die Rechtsanwälte ihre Mandanten natürlich auch in den bevorstehenden
Insolvenzverfahren der German Pellets GmbH und der German Pellets Genussrechte
GmbH.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Direkter Link zum Kontaktformular:
cllbcoc
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