In mehreren Artikeln haben wir in den letzten Wochen die verschiedenen Merkwürdigkeiten der vertrieblichen Aktivitäten der Firma Victorious PLC beschrieben.
1.
Kurz zur Erinnerung:
Mitarbeiter von Victorious hatten vor allem
im letzten Jahr vorzugsweise Männer aus dem deutschsprachigen Raum fast
ausschließlich telefoniert kontaktiert, um ihnen wahlweise Aktien der Firma
„NATIONAL GRAPHITE Corp.“ oder der Firma FERRARI NV zu Preisen unterhalb des
aktuellen Werts zum Kauf anzubieten.
Etliche Verbraucher zeichneten daraufhin
Aktien, teilweise im sechsstelligen €-Wert.
Sie bezahlten ausnahmslos per Vorkasse.
Um den Jahreswechsel 2015/1016 herum waren
die Victorious und ihre Mitarbeiter plötzlich wie vom Erdboden verschluckt und
weder über Telefon, noch über das FAX, per mail oder per Internet erreichbar.
Ein Warnhinweis der Schweizerischen Aufsichtsbehörde FINMA vor Victorious vom
18.01.2016 rundete dann das verstörende Bild ab.
2.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt
Kurdum: „Die Merkwürdigkeiten der Vertriebsfirma Victorious setzen sich nunmehr
leider bei den angepriesenen Aktien der Firmen NATIONAL GRAPHITE Corp. oder der
Firma FERRARI NV fort.
Wir wissen von unseren verschiedenen
Mandanten, dass die meisten Betroffenen vor allem Aktien von NATIONAL GRAPHITE
Corp. erworben haben.
Aktueller Stand ist hier, dass viele
Betroffene bereits Aktien gezeichnet haben und derzeit fortlaufend von diversen Vermittlern in der
Regel mit einer Vorwahlnummer aus Großbritannien oder aus den USA angerufen
werden, um weitere Aktien dieser Firma zu zeichnen.
3.
Wir raten hier deutlich zur Zurückhaltung!
Aus Erfahrung von gleichgelagerten Fällen aus
der Vergangenheit sind wir skeptisch ob eines guten Ausgangs der Sache und
stellen uns hierzu u.a. folgende naheliegende Fragen:
-
Warum
ist es den Angerufenen in der Regel nicht möglich, die anrufenden Vermittler
unter der Absender-Telefonnummer zurückzurufen?
-
Warum
vertreiben denn die Vermittler die Aktien einer US-Firma nicht in den USA mit
ihren dort nahezu unbegrenzten Möglichkeiten, sondern im entfernten,
vergleichsweise kleinen Deutschland und hier nur bevorzugt an (häufig ältere)
Männer?
-
Ganz
offensichtlich: Warum bieten Vermittler derzeit die Aktien von NATIONAL
GRAPHITE Corp. weiterhin zu „Vorzugskonditionen“ von 0,025 oder 0,03 Cent je
Aktie mit dem Zusatz an, dass diese Aktien nach Ende der sog. lock-up-Frist 6
Monate später zu einem vielfachen Preis über die Börse verkauft werden können,
wenn der Aktienkurs derzeit bereits deutlich über diesem Emissionskurs notiert
und die Verkäufer aktuell bereits einen höheren Verkaufserlös erzielen könnten,
wenn sie die Aktien anderweitig verkaufen würden? Warum können Vermittler –
darauf von den Angerufenen angesprochen – überhaupt keine plausible Antwort auf
diese Rückfrage geben?
-
Was
steckt dahinter, dass die homepage von NATIONAL GRAPHITE Corp. – einer Firma
mit Sitz und Geschäftstätigkeit in Utah, USA, und damit einem
englischsprachigen Land ausschließlich in deutscher Sprache geführt wird und
nicht in Englisch?
-
Was
bedeutet es, wenn nach verschiedenen Strafanzeigen von Betroffenen die
Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren in dieser Sache aufgenommen
hat?
-
Was
bedeutet es, wenn uns nicht ein einziger Fall bekannt ist, dass nach Ablauf der
6-monatigen Lock-up-Frist und der Zwischenlagerung der gezeichneten Aktien in
einem „Zwischendepot“ diese Aktien anschließend korrekterweise in das jeweilige
Kundendepot – wie in den Zeichnungsunterlagen in Aussicht gestellt – eingebucht
worden sind bzw. erfolgreich von den Betroffenen verkauft werden konnten?
-
Wie
kann es sein, dass gerade SIE als ggf. Betroffener direkt von der Wallstreet
angerufen werden, um Ihnen riesige Gewinne mit einem Vielfachen des Einsatzes
in relativ kurzer Zeit und ohne jegliches Risiko in Aussicht zu stellen? Gibt
es wirklich diese Momente, dass eine entfernte kleine Firma NATIONAL GRAPHITE
Corp. in den USA in Gestalt der Glückgöttin Fortuna ihr Füllhorn über
wildfremde Menschen in Deutschland ausschüttet?
-
Zu
guter Letzt: Warum reagieren Mitarbeiter von NATIONAL GRAPHITE Corp.
einschließlich der Präsidentin Frau Dickmann offensichtlich sehr zurückhaltend,
teilweise erbost auf jeden anwaltlich angebotenen Kontakt zur Klärung u.a.
dieser vorgenannten Fragen? (Bislang ist jedenfalls noch kein Versuch geglückt,
mit Gesprächspartnern bei NATIONAL GRAPHITE Corp. überhaupt nur in ein
Erstgespräch zu kommen).
Soweit nur einige Vorab-Fragen, deren
Beantwortung jeder Interessierte und Erwerber dieser Aktien selbst vornehmen
kann.
Wer bereits Aktien von NATIONAL GRAPHITE
Corp. erworben hat und sich unsicher ob des guten Ausgangs des vermeintlichen
finanziellen Volltreffers ist, kann gern bei uns Rücksprache halten.
Wir haben bereits geprüft, mit welchen
rechtlichen Mitteln die Betroffenen bei Wunsch die getätigten Geschäfte –
Zeichnung der Aktien gegen Vorkasse – wieder rückgängig machen könnten, um so
zumindest die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, die gezahlten Gelder wieder
zurückzuerhalten.
Im Übrigen empfehlen wir Betroffenen, sich der
Interessengemeinschaft „Schadensfall Victorious – NATIONAL GRAPHIT Corp.“ anzuschließen.“
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Victorious PLC anschließen.
Weitere
Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Victorious PLC können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
kurdu
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Albrecht Kurdum
Link zum Kontaktformular:
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