Samstag, April 16, 2016

Victorious PLC – NATIONAL GRAPHITE Corp.– Was Anleger hier unbedingt beachten müssen!

In mehreren Artikeln haben wir in den letzten Wochen die verschiedenen Merkwürdigkeiten der vertrieblichen Aktivitäten der Firma Victorious PLC beschrieben.


1.
Kurz zur Erinnerung:

Mitarbeiter von Victorious hatten vor allem im letzten Jahr vorzugsweise Männer aus dem deutschsprachigen Raum fast ausschließlich telefoniert kontaktiert, um ihnen wahlweise Aktien der Firma „NATIONAL GRAPHITE Corp.“ oder der Firma FERRARI NV zu Preisen unterhalb des aktuellen Werts zum Kauf anzubieten.

Etliche Verbraucher zeichneten daraufhin Aktien, teilweise im sechsstelligen €-Wert.
Sie bezahlten ausnahmslos per Vorkasse.

Um den Jahreswechsel 2015/1016 herum waren die Victorious und ihre Mitarbeiter plötzlich wie vom Erdboden verschluckt und weder über Telefon, noch über das FAX, per mail oder per Internet erreichbar. Ein Warnhinweis der Schweizerischen Aufsichtsbehörde FINMA vor Victorious vom 18.01.2016 rundete dann das verstörende Bild ab.

2.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum: „Die Merkwürdigkeiten der Vertriebsfirma Victorious setzen sich nunmehr leider bei den angepriesenen Aktien der Firmen NATIONAL GRAPHITE Corp. oder der Firma FERRARI NV fort.
Wir wissen von unseren verschiedenen Mandanten, dass die meisten Betroffenen vor allem Aktien von NATIONAL GRAPHITE Corp. erworben haben.
Aktueller Stand ist hier, dass viele Betroffene bereits Aktien gezeichnet haben und derzeit  fortlaufend von diversen Vermittlern in der Regel mit einer Vorwahlnummer aus Großbritannien oder aus den USA angerufen werden, um weitere Aktien dieser Firma zu zeichnen.

3.
Wir raten hier deutlich zur Zurückhaltung!

Aus Erfahrung von gleichgelagerten Fällen aus der Vergangenheit sind wir skeptisch ob eines guten Ausgangs der Sache und stellen uns hierzu u.a. folgende naheliegende Fragen:

-          Warum ist es den Angerufenen in der Regel nicht möglich, die anrufenden Vermittler unter der Absender-Telefonnummer zurückzurufen?

-          Warum vertreiben denn die Vermittler die Aktien einer US-Firma nicht in den USA mit ihren dort nahezu unbegrenzten Möglichkeiten, sondern im entfernten, vergleichsweise kleinen Deutschland und hier nur bevorzugt an (häufig ältere) Männer?

-          Ganz offensichtlich: Warum bieten Vermittler derzeit die Aktien von NATIONAL GRAPHITE Corp. weiterhin zu „Vorzugskonditionen“ von 0,025 oder 0,03 Cent je Aktie mit dem Zusatz an, dass diese Aktien nach Ende der sog. lock-up-Frist 6 Monate später zu einem vielfachen Preis über die Börse verkauft werden können, wenn der Aktienkurs derzeit bereits deutlich über diesem Emissionskurs notiert und die Verkäufer aktuell bereits einen höheren Verkaufserlös erzielen könnten, wenn sie die Aktien anderweitig verkaufen würden? Warum können Vermittler – darauf von den Angerufenen angesprochen – überhaupt keine plausible Antwort auf diese Rückfrage geben?

-          Was steckt dahinter, dass die homepage von NATIONAL GRAPHITE Corp. – einer Firma mit Sitz und Geschäftstätigkeit in Utah, USA, und damit einem englischsprachigen Land ausschließlich in deutscher Sprache geführt wird und nicht in Englisch?

-          Was bedeutet es, wenn nach verschiedenen Strafanzeigen von Betroffenen die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren in dieser Sache aufgenommen hat?

-          Was bedeutet es, wenn uns nicht ein einziger Fall bekannt ist, dass nach Ablauf der 6-monatigen Lock-up-Frist und der Zwischenlagerung der gezeichneten Aktien in einem „Zwischendepot“ diese Aktien anschließend korrekterweise in das jeweilige Kundendepot – wie in den Zeichnungsunterlagen in Aussicht gestellt – eingebucht worden sind bzw. erfolgreich von den Betroffenen verkauft werden konnten?

-          Wie kann es sein, dass gerade SIE als ggf. Betroffener direkt von der Wallstreet angerufen werden, um Ihnen riesige Gewinne mit einem Vielfachen des Einsatzes in relativ kurzer Zeit und ohne jegliches Risiko in Aussicht zu stellen? Gibt es wirklich diese Momente, dass eine entfernte kleine Firma NATIONAL GRAPHITE Corp. in den USA in Gestalt der Glückgöttin Fortuna ihr Füllhorn über wildfremde Menschen in Deutschland ausschüttet?

-          Zu guter Letzt: Warum reagieren Mitarbeiter von NATIONAL GRAPHITE Corp. einschließlich der Präsidentin Frau Dickmann offensichtlich sehr zurückhaltend, teilweise erbost auf jeden anwaltlich angebotenen Kontakt zur Klärung u.a. dieser vorgenannten Fragen? (Bislang ist jedenfalls noch kein Versuch geglückt, mit Gesprächspartnern bei NATIONAL GRAPHITE Corp. überhaupt nur in ein Erstgespräch zu kommen).

Soweit nur einige Vorab-Fragen, deren Beantwortung jeder Interessierte und Erwerber dieser Aktien selbst vornehmen kann.

Wer bereits Aktien von NATIONAL GRAPHITE Corp. erworben hat und sich unsicher ob des guten Ausgangs des vermeintlichen finanziellen Volltreffers ist, kann gern bei uns Rücksprache halten.

Wir haben bereits geprüft, mit welchen rechtlichen Mitteln die Betroffenen bei Wunsch die getätigten Geschäfte – Zeichnung der Aktien gegen Vorkasse – wieder rückgängig machen könnten, um so zumindest die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, die gezahlten Gelder wieder zurückzuerhalten.

Im Übrigen empfehlen wir Betroffenen, sich der Interessengemeinschaft „Schadensfall Victorious – NATIONAL GRAPHIT Corp.“ anzuschließen.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Victorious PLC anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Victorious PLC können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

kurdu

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Albrecht Kurdum

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