16. Okt 2015
Kammergericht Berlin, 4 W 16/16
Gegnerische Bank: DKB
Belehrung aus: Jahr unbekannt
Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit
Erhalt der Belehrung
25. Jun 2015
Landgericht Berlin, 21 O 121/14
Gegnerische Bank: DKB
Belehrung aus: Jahr 2007
Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit
Erhalt der Belehrung
11. Jun 2015
Oberlandesgericht Dresden, 8 U 1760/14
Gegnerische Bank: DKB
Belehrung aus: Jahr 2008
Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit
Erhalt der Belehrung
02. Feb 2015
Landgericht Berlin, 38 O 174/14
Gegnerische Bank: DKB
Belehrung aus: Jahr 2007
Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit
Erhalt der Belehrung
22. Dez 2014
Kammergericht Berlin, 24 U 169/13
Gegnerische Bank: DKB
Belehrung aus: Jahr 2008
Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit
Erhalt der Belehrung
19. Dez 2014
Landgericht Berlin, 38 O 88/14
Gegnerische Bank: DKB
Belehrung aus: Jahr 2007
Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit
Erhalt der Belehrung
23. Sep 2014
Landgericht Berlin, 37 O 115/14
Gegnerische Bank: DKB
Belehrung aus: Jahr 2006
Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit
Erhalt der Belehrung
19. Mär 2014
Oberlandesgericht Brandenburg, 4 U 64/12
Gegnerische Bank: DKB
Belehrung aus: Jahr 2006
Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit
Erhalt der Belehrung
21. Aug 2013
Oberlandesgericht Brandenburg, 4 U 202/12
Gegnerische Bank: DKB
Belehrung aus: Jahr 2004
Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit
Erhalt der Belehrung
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Landgericht Berlin - Widerrufsbelehrung Ing DiBa fehlerhaft
04.10.2016 | Author: FA Bank- und Kapitalmarktrecht RA
Steffens Berlin
Landgericht Berlin - Widerrufsbelehrung Ing DiBa fehlerhaft
Kürzlich fand vor dem Landgerichts Berlin (LG) eine
mündliche Verhandlung wegen des Widerrufs eines Darlehensvertrages statt.
Geklagt hatten Kunden der Ing DiBa, die Anfang des Jahres 2010 eine
Bestandsimmobilie in Berlin gekauft und über die Ing DiBa finanziert hatten.
Den Kreditvertrag mit der Ing DiBa hatten die Eheleute
Anfang 2015 selbst widerrufen. Ein Widerruf war von der Ing DiBa abgelehnt
worden. Folglich haben die Eheleute Klage zum LG Berlin eingereicht.
Das Landgericht teilte in einer ersten mündlichen
Verhandlung im Rahmen einer vorläufigen rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes
mit, dass es die Widerrufsbelehrung der DiBa für fehlerhaft erachtet.
Die Kläger würden daher mit ihrem Widerruf durchdringen, so
das Gericht in seiner ersten Stellungnahme. Die Rechtsauffassung des Gerichts
ist noch nicht ab- schließend und eine weitere Verhandlung möglich.
Geäußert hatte sich das LG Berlin zu der folgenden
Widerrufsbelehrung der Ing DiBa:TexT
"Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor
Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift
der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist, und
auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB
in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Die Widerrufsfrist beginnt
ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des
Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING-DiBA.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: "
Verbraucher, die Ihre Immobilie über die ING DiBa finanziert
haben, sollten nun schnellstmöglich durch einen Fachanwalt im Bank- und
Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob sie ihren Darlehensvertrag selbst heute
noch wirksam widerrufen können.
Der Widerruf ist nur noch bis zum 21.06.2016 möglich, da der
Gesetzgeber die Widerrufsmöglichkeit bis zu diesem Datum beschränkt hat. Es ist
also eine gewisse Eile geboten.
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