Sonntag, April 17, 2016

Positive Urteile gegen Widerrufsbelehrungen der Deutschen Kreditbank AG (DKB) von Gerichten in Berlin und Brandenburg

16. Okt 2015
 
Kammergericht Berlin, 4 W 16/16
 
Gegnerische Bank: DKB
 
Belehrung aus: Jahr unbekannt
 
Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung



25. Jun 2015

Landgericht Berlin, 21 O 121/14

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2007

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung


11. Jun 2015

Oberlandesgericht Dresden, 8 U 1760/14

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2008

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung


02. Feb 2015

Landgericht Berlin, 38 O 174/14

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2007

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung


22. Dez 2014

Kammergericht Berlin, 24 U 169/13

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2008

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung


19. Dez 2014

Landgericht Berlin, 38 O 88/14

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2007

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung



23. Sep 2014

Landgericht Berlin, 37 O 115/14

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2006

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung



19. Mär 2014

Oberlandesgericht Brandenburg, 4 U 64/12

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2006

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung



21. Aug 2013

Oberlandesgericht Brandenburg, 4 U 202/12

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2004

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung

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Landgericht Berlin - Widerrufsbelehrung Ing DiBa fehlerhaft
04.10.2016 | Author: FA Bank- und Kapitalmarktrecht RA Steffens Berlin

Landgericht Berlin - Widerrufsbelehrung Ing DiBa fehlerhaft

Kürzlich fand vor dem Landgerichts Berlin (LG) eine mündliche Verhandlung wegen des Widerrufs eines Darlehensvertrages statt. Geklagt hatten Kunden der Ing DiBa, die Anfang des Jahres 2010 eine Bestandsimmobilie in Berlin gekauft und über die Ing DiBa finanziert hatten.

Den Kreditvertrag mit der Ing DiBa hatten die Eheleute Anfang 2015 selbst widerrufen. Ein Widerruf war von der Ing DiBa abgelehnt worden. Folglich haben die Eheleute Klage zum LG Berlin eingereicht.

Das Landgericht teilte in einer ersten mündlichen Verhandlung im Rahmen einer vorläufigen rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes mit, dass es die Widerrufsbelehrung der DiBa für fehlerhaft erachtet.

Die Kläger würden daher mit ihrem Widerruf durchdringen, so das Gericht in seiner ersten Stellungnahme. Die Rechtsauffassung des Gerichts ist noch nicht ab- schließend und eine weitere Verhandlung möglich.

Geäußert hatte sich das LG Berlin zu der folgenden Widerrufsbelehrung der Ing DiBa:TexT

"Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist, und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING-DiBA. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: "

Verbraucher, die Ihre Immobilie über die ING DiBa finanziert haben, sollten nun schnellstmöglich durch einen Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob sie ihren Darlehensvertrag selbst heute noch wirksam widerrufen können.


Der Widerruf ist nur noch bis zum 21.06.2016 möglich, da der Gesetzgeber die Widerrufsmöglichkeit bis zu diesem Datum beschränkt hat. Es ist also eine gewisse Eile geboten. 

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