Nach Steilmann-Insolvenz: Anleger sollten Interessen bündeln und mögliche Schadensersatzansprüche prüfen! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!
Der Bekleidungshersteller Steilmann ist insolvent!
Kurz vor Ostern musste das Unternehmen Insolvenz beim
Amtsgericht Dortmund anmelden, inzwischen mussten auch mehrere mit dem
Unternehmen verbundene Unternehmen Insolvenz anmelden.
Um ihr Geld bangen dabei nicht nur die Beschäftigten von
Steilmann, sondern auch die Anleger dreier Anleihen und die Aktionäre des
Unternehmens, so wurden ca. 88 Mio. € über die drei Anleihen eingesammelt und
ca. 9 Mio. € über die Aktien.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner raten
betroffenen Steilmann-Anlegern ausdrücklich zur Interessenbündelung.
So sollten Anleger, sobald dies möglich ist, ihre Ansprüche
zur Insolvenztabelle anmelden, um wenigstens noch einen Teil ihrer Forderung
realisieren zu können. Allerdings wird alleine über das Insolvenzverfahren wohl
nur ein Bruchteil des angelegten Geldes zurück geführt werden können, Anleger
sollten daher auch noch weitere Möglichkeiten der Schadenskompensation prüfen.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu:
„Es sollten auch alle weiteren Möglichkeiten der Anleger
geprüft werden, und zwar vor allem auch eventuelle Ansprüche aus
Prospekthaftung im engeren Sinne. Sind wesentliche Angaben im Verkaufsprospekt
falsch, so kann der Anleger gegen die Prospektverantwortlichen Ansprüche aus Prospekthaftung
im engeren Sinne geltend machen. Diese Ansprüche gehen dann auf vollen Ersatz
des Erwerbspreises, Zug um Zug gegen Übertragung der Papiere."
Pikant ist dabei vor allem, dass Steilmann vor erst ca. 5,5
Monaten an die Börse ging. Damals sprach das Management noch von einer
"erfolgreichen Wachstumsgeschichte", auch wurden weitere
Verkaufsstellen in Aussicht gestellt.
Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth
"stellt sich ganz klar die Frage, warum oder ob die
Unternehmensverantwortlichen vor ca. 5 Monaten nicht bereits um die äußerst
schwierige Situation wussten".
Anleger der Steilmann SE können sich der BSZ
e.V.-Interessengemeinschaft „Steilmann“ anschließen. Die Interessengemeinschaft
„Steilmann“ bündelt die Anlegerinteressen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die
Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern
daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann-Anleihen
anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann-Anleihen können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Direkter Link zum Kontaktformular:
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement
eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen