Freitag, April 15, 2016

Steilmann-Insolvenz: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Nach Steilmann-Insolvenz: Anleger sollten Interessen bündeln und mögliche Schadensersatzansprüche prüfen! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!


Der Bekleidungshersteller Steilmann ist insolvent!

Kurz vor Ostern musste das Unternehmen Insolvenz beim Amtsgericht Dortmund anmelden, inzwischen mussten auch mehrere mit dem Unternehmen verbundene Unternehmen Insolvenz anmelden.

Um ihr Geld bangen dabei nicht nur die Beschäftigten von Steilmann, sondern auch die Anleger dreier Anleihen und die Aktionäre des Unternehmens, so wurden ca. 88 Mio. € über die drei Anleihen eingesammelt und ca. 9 Mio. € über die Aktien.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner raten betroffenen Steilmann-Anlegern ausdrücklich zur Interessenbündelung.

So sollten Anleger, sobald dies möglich ist, ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden, um wenigstens noch einen Teil ihrer Forderung realisieren zu können. Allerdings wird alleine über das Insolvenzverfahren wohl nur ein Bruchteil des angelegten Geldes zurück geführt werden können, Anleger sollten daher auch noch weitere Möglichkeiten der Schadenskompensation prüfen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu:

„Es sollten auch alle weiteren Möglichkeiten der Anleger geprüft werden, und zwar vor allem auch eventuelle Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne. Sind wesentliche Angaben im Verkaufsprospekt falsch, so kann der Anleger gegen die Prospektverantwortlichen Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne geltend machen. Diese Ansprüche gehen dann auf vollen Ersatz des Erwerbspreises, Zug um Zug gegen Übertragung der Papiere."

Pikant ist dabei vor allem, dass Steilmann vor erst ca. 5,5 Monaten an die Börse ging. Damals sprach das Management noch von einer "erfolgreichen Wachstumsgeschichte", auch wurden weitere Verkaufsstellen in Aussicht gestellt.

Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth "stellt sich ganz klar die Frage, warum oder ob die Unternehmensverantwortlichen vor ca. 5 Monaten nicht bereits um die äußerst schwierige Situation wussten".

Anleger der Steilmann SE können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Steilmann“ anschließen. Die Interessengemeinschaft „Steilmann“ bündelt die Anlegerinteressen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann-Anleihen anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann-Anleihen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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