LG Berlin verurteilt Anlageberatungsgesellschaft wegen fehlerhafter Beratung zur TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und Debi Select flex Fonds GbR.
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 15.04.2016 einem
von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Kläger Schadensersatz
wegen fehlerhafter Beratung zur TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG
sowie Debi Select flex Fonds GbR i.H.v. insgesamt € 19.289,30 zugesprochen.
Bereits mit rechtskräftigem Urteil vom 13.04.2015 war einer
von dieser Kanzlei vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH
& Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte und von demselben
Anlageberater beraten wurde, vom Landgericht Berlin Schadensersatz zugesprochen
worden. Hintergrund war, dass die Beratungsgesellschaft, die die Anlegerin
beraten und ihr die Zeichnung der Beteiligung empfohlen hatte, sie zur
Überzeugung des Gerichts nicht anlegergerecht beraten hatte.
Bei einer Vielzahl von Anlegern der TIV Trendinvest GmbH
& Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds liefen Beratungsgespräche nach
einem bestimmten Muster ab:
Die Anlage wurde als sichere Investition und als für die
Altersvorsorge geeignet präsentiert.
Es fand keine Aufklärung
- über
das bestehende Totalverlustrisiko,
- das
Fehlen eines Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert
werden kann,
- die
Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen (diese wurden vielfach
als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)
- sowie
weitere aufklärungspflichtige Umstände statt
Zudem erfolgte überwiegend keine rechtzeitige Übergabe oder
gar keine Übergabe des über 60-seitigen Emissionsprospekts.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin R Linz, die in beiden Fällen,
die Verfahren betreut hat, erklärt: „Sofern eine Falschberatung durch den
Anlageberater auch nur hinsichtlich eines Risikos vorliegt, kommen
Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Anleger, die sich fehlerhaft beraten
fühlen, sollten daher die Sach- und Rechtslage von einer auf Kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen.“
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB reichen
aktuell für zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds
KG und der Nachfolgefonds Klagen wegen fehlerhafter Beratung gegenüber dem
jeweiligen Anlageberater und oder der Treuhänderin ein. Auch Klagen wegen
Genussrechten an der TIV Cleantech Finance GmbH sind in Vorbereitung.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so
übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen
fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine
anwaltliche Beratung.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer
von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV Trendinvest anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV
Trendinvest können
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
cllbblinz
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=0d21bd2c9ed593d2fb76e272c08334e5
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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