Dienstag, April 19, 2016

TIV Trendinvest und Debi Select: LG Berlin verurteilt

LG Berlin verurteilt Anlageberatungsgesellschaft wegen fehlerhafter Beratung zur TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und Debi Select flex Fonds GbR.


Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 15.04.2016 einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Kläger Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung zur TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie Debi Select flex Fonds GbR i.H.v. insgesamt € 19.289,30 zugesprochen.

Bereits mit rechtskräftigem Urteil vom 13.04.2015 war einer von dieser Kanzlei vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte und von demselben Anlageberater beraten wurde, vom Landgericht Berlin Schadensersatz zugesprochen worden. Hintergrund war, dass die Beratungsgesellschaft, die die Anlegerin beraten und ihr die Zeichnung der Beteiligung empfohlen hatte, sie zur Überzeugung des Gerichts nicht anlegergerecht beraten hatte.

Bei einer Vielzahl von Anlegern der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds liefen Beratungsgespräche nach einem bestimmten Muster ab:

Die Anlage wurde als sichere Investition und als für die Altersvorsorge geeignet präsentiert.
Es fand keine Aufklärung
  • über das bestehende Totalverlustrisiko,
  • das Fehlen eines Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert werden kann,
  • die Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen (diese wurden vielfach als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)
  • sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände statt

Zudem erfolgte überwiegend keine rechtzeitige Übergabe oder gar keine Übergabe des über 60-seitigen Emissionsprospekts.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin R Linz, die in beiden Fällen, die Verfahren betreut hat, erklärt: „Sofern eine Falschberatung durch den Anlageberater auch nur hinsichtlich eines Risikos vorliegt, kommen Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher die Sach- und Rechtslage von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB reichen aktuell für zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und der Nachfolgefonds Klagen wegen fehlerhafter Beratung gegenüber dem jeweiligen Anlageberater und oder der Treuhänderin ein. Auch Klagen wegen Genussrechten an der TIV Cleantech Finance GmbH sind in Vorbereitung.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV Trendinvest anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV Trendinvest können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=0d21bd2c9ed593d2fb76e272c08334e5  

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz

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