Sie haben eine Kündigung Ihres Bausparvertrages erhalten, wollen diesen aber weiter besparen und von den hohen Zinsen profitieren?
Von Kündigungen sind betroffen vor allem Kunden:
der BHW Bausparkasse AG,
der LBS Baden-Württemberg,
der LBS Bayern,
der LBS West,
der LBS Nord,
der Wüstenrot Bausparkasse AG,
der Deutsche Bausparkasse Badenia AG,
DEBEKA, Schwäbisch Hall,
der BSQ Bausparkasse AG
sowie anderer Bausparkassen mit vergleichsweise hohen Zinsen
bei Bausparverträgen.
Dabei berufen sich die Bausparkassen auf § 489 Abs. 1 Nr. 2
BGB, wonach Darlehensverträge nach 10 Jahren gekündigt werden können.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind der Auffassung, dass den
Bausparkassen ein gesetzliches Kündigungsrecht nicht zur Seite steht.
Nach seinem Sinn und Zweck ist § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nach
Erachten der Rechtsanwälte nicht auf den Fall der Kündigung durch eine
Bausparkasse anwendbar. Diese Auffassung wurde zuletzt durch das Urteil des
Oberlandesgerichts bestätigt. Es gibt zahlreiche weitere
Gerichtsentscheidungen, die die Unwirksamkeit der Kündigungen der Bausparkassen
feststellen.
Es gibt aber auch Entscheidungen, die die Kündigung als
wirksam sehen.
Der BGH hat sich noch nicht mit dem Komplex beschäftigt, so
dass die Angelegenheit noch offen ist.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie, als erfahrene
Fachkanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht, ob ein Vorgehen gegen die
Kündigung z. B. durch Feststellungsklage sinnvoll ist.
Es zeigt sich immer wieder, dass Verbraucher gute Chancen
haben, wenn sie sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehren, sagt
Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Für die Prüfung Ihres Bausparvertrags durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse.
Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Direkter Link zum Kontaktformular:
steff
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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