Sonntag, April 17, 2016

Positive Urteile gegen Widerrufsbelehrungen der Deutschen Kreditbank AG (DKB) von Gerichten in Berlin und Brandenburg

16. Okt 2015
 
Kammergericht Berlin, 4 W 16/16
 
Gegnerische Bank: DKB
 
Belehrung aus: Jahr unbekannt
 
Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung



25. Jun 2015

Landgericht Berlin, 21 O 121/14

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2007

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung


11. Jun 2015

Oberlandesgericht Dresden, 8 U 1760/14

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2008

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung


02. Feb 2015

Landgericht Berlin, 38 O 174/14

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2007

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung


22. Dez 2014

Kammergericht Berlin, 24 U 169/13

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2008

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung


19. Dez 2014

Landgericht Berlin, 38 O 88/14

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2007

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung



23. Sep 2014

Landgericht Berlin, 37 O 115/14

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2006

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung



19. Mär 2014

Oberlandesgericht Brandenburg, 4 U 64/12

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2006

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung



21. Aug 2013

Oberlandesgericht Brandenburg, 4 U 202/12

Gegnerische Bank: DKB

Belehrung aus: Jahr 2004

Belehrungsfehler: Fristbeginn "frühestens" mit Erhalt der Belehrung

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Landgericht Berlin - Widerrufsbelehrung Ing DiBa fehlerhaft
04.10.2016 | Author: FA Bank- und Kapitalmarktrecht RA Steffens Berlin

Landgericht Berlin - Widerrufsbelehrung Ing DiBa fehlerhaft

Kürzlich fand vor dem Landgerichts Berlin (LG) eine mündliche Verhandlung wegen des Widerrufs eines Darlehensvertrages statt. Geklagt hatten Kunden der Ing DiBa, die Anfang des Jahres 2010 eine Bestandsimmobilie in Berlin gekauft und über die Ing DiBa finanziert hatten.

Den Kreditvertrag mit der Ing DiBa hatten die Eheleute Anfang 2015 selbst widerrufen. Ein Widerruf war von der Ing DiBa abgelehnt worden. Folglich haben die Eheleute Klage zum LG Berlin eingereicht.

Das Landgericht teilte in einer ersten mündlichen Verhandlung im Rahmen einer vorläufigen rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes mit, dass es die Widerrufsbelehrung der DiBa für fehlerhaft erachtet.

Die Kläger würden daher mit ihrem Widerruf durchdringen, so das Gericht in seiner ersten Stellungnahme. Die Rechtsauffassung des Gerichts ist noch nicht ab- schließend und eine weitere Verhandlung möglich.

Geäußert hatte sich das LG Berlin zu der folgenden Widerrufsbelehrung der Ing DiBa:TexT

"Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist, und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING-DiBA. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: "

Verbraucher, die Ihre Immobilie über die ING DiBa finanziert haben, sollten nun schnellstmöglich durch einen Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob sie ihren Darlehensvertrag selbst heute noch wirksam widerrufen können.


Der Widerruf ist nur noch bis zum 21.06.2016 möglich, da der Gesetzgeber die Widerrufsmöglichkeit bis zu diesem Datum beschränkt hat. Es ist also eine gewisse Eile geboten. 

Samstag, April 16, 2016

Victorious PLC – NATIONAL GRAPHITE Corp.– Was Anleger hier unbedingt beachten müssen!

In mehreren Artikeln haben wir in den letzten Wochen die verschiedenen Merkwürdigkeiten der vertrieblichen Aktivitäten der Firma Victorious PLC beschrieben.


1.
Kurz zur Erinnerung:

Mitarbeiter von Victorious hatten vor allem im letzten Jahr vorzugsweise Männer aus dem deutschsprachigen Raum fast ausschließlich telefoniert kontaktiert, um ihnen wahlweise Aktien der Firma „NATIONAL GRAPHITE Corp.“ oder der Firma FERRARI NV zu Preisen unterhalb des aktuellen Werts zum Kauf anzubieten.

Etliche Verbraucher zeichneten daraufhin Aktien, teilweise im sechsstelligen €-Wert.
Sie bezahlten ausnahmslos per Vorkasse.

Um den Jahreswechsel 2015/1016 herum waren die Victorious und ihre Mitarbeiter plötzlich wie vom Erdboden verschluckt und weder über Telefon, noch über das FAX, per mail oder per Internet erreichbar. Ein Warnhinweis der Schweizerischen Aufsichtsbehörde FINMA vor Victorious vom 18.01.2016 rundete dann das verstörende Bild ab.

2.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum: „Die Merkwürdigkeiten der Vertriebsfirma Victorious setzen sich nunmehr leider bei den angepriesenen Aktien der Firmen NATIONAL GRAPHITE Corp. oder der Firma FERRARI NV fort.
Wir wissen von unseren verschiedenen Mandanten, dass die meisten Betroffenen vor allem Aktien von NATIONAL GRAPHITE Corp. erworben haben.
Aktueller Stand ist hier, dass viele Betroffene bereits Aktien gezeichnet haben und derzeit  fortlaufend von diversen Vermittlern in der Regel mit einer Vorwahlnummer aus Großbritannien oder aus den USA angerufen werden, um weitere Aktien dieser Firma zu zeichnen.

3.
Wir raten hier deutlich zur Zurückhaltung!

Aus Erfahrung von gleichgelagerten Fällen aus der Vergangenheit sind wir skeptisch ob eines guten Ausgangs der Sache und stellen uns hierzu u.a. folgende naheliegende Fragen:

-          Warum ist es den Angerufenen in der Regel nicht möglich, die anrufenden Vermittler unter der Absender-Telefonnummer zurückzurufen?

-          Warum vertreiben denn die Vermittler die Aktien einer US-Firma nicht in den USA mit ihren dort nahezu unbegrenzten Möglichkeiten, sondern im entfernten, vergleichsweise kleinen Deutschland und hier nur bevorzugt an (häufig ältere) Männer?

-          Ganz offensichtlich: Warum bieten Vermittler derzeit die Aktien von NATIONAL GRAPHITE Corp. weiterhin zu „Vorzugskonditionen“ von 0,025 oder 0,03 Cent je Aktie mit dem Zusatz an, dass diese Aktien nach Ende der sog. lock-up-Frist 6 Monate später zu einem vielfachen Preis über die Börse verkauft werden können, wenn der Aktienkurs derzeit bereits deutlich über diesem Emissionskurs notiert und die Verkäufer aktuell bereits einen höheren Verkaufserlös erzielen könnten, wenn sie die Aktien anderweitig verkaufen würden? Warum können Vermittler – darauf von den Angerufenen angesprochen – überhaupt keine plausible Antwort auf diese Rückfrage geben?

-          Was steckt dahinter, dass die homepage von NATIONAL GRAPHITE Corp. – einer Firma mit Sitz und Geschäftstätigkeit in Utah, USA, und damit einem englischsprachigen Land ausschließlich in deutscher Sprache geführt wird und nicht in Englisch?

-          Was bedeutet es, wenn nach verschiedenen Strafanzeigen von Betroffenen die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren in dieser Sache aufgenommen hat?

-          Was bedeutet es, wenn uns nicht ein einziger Fall bekannt ist, dass nach Ablauf der 6-monatigen Lock-up-Frist und der Zwischenlagerung der gezeichneten Aktien in einem „Zwischendepot“ diese Aktien anschließend korrekterweise in das jeweilige Kundendepot – wie in den Zeichnungsunterlagen in Aussicht gestellt – eingebucht worden sind bzw. erfolgreich von den Betroffenen verkauft werden konnten?

-          Wie kann es sein, dass gerade SIE als ggf. Betroffener direkt von der Wallstreet angerufen werden, um Ihnen riesige Gewinne mit einem Vielfachen des Einsatzes in relativ kurzer Zeit und ohne jegliches Risiko in Aussicht zu stellen? Gibt es wirklich diese Momente, dass eine entfernte kleine Firma NATIONAL GRAPHITE Corp. in den USA in Gestalt der Glückgöttin Fortuna ihr Füllhorn über wildfremde Menschen in Deutschland ausschüttet?

-          Zu guter Letzt: Warum reagieren Mitarbeiter von NATIONAL GRAPHITE Corp. einschließlich der Präsidentin Frau Dickmann offensichtlich sehr zurückhaltend, teilweise erbost auf jeden anwaltlich angebotenen Kontakt zur Klärung u.a. dieser vorgenannten Fragen? (Bislang ist jedenfalls noch kein Versuch geglückt, mit Gesprächspartnern bei NATIONAL GRAPHITE Corp. überhaupt nur in ein Erstgespräch zu kommen).

Soweit nur einige Vorab-Fragen, deren Beantwortung jeder Interessierte und Erwerber dieser Aktien selbst vornehmen kann.

Wer bereits Aktien von NATIONAL GRAPHITE Corp. erworben hat und sich unsicher ob des guten Ausgangs des vermeintlichen finanziellen Volltreffers ist, kann gern bei uns Rücksprache halten.

Wir haben bereits geprüft, mit welchen rechtlichen Mitteln die Betroffenen bei Wunsch die getätigten Geschäfte – Zeichnung der Aktien gegen Vorkasse – wieder rückgängig machen könnten, um so zumindest die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, die gezahlten Gelder wieder zurückzuerhalten.

Im Übrigen empfehlen wir Betroffenen, sich der Interessengemeinschaft „Schadensfall Victorious – NATIONAL GRAPHIT Corp.“ anzuschließen.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Victorious PLC anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Victorious PLC können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

kurdu

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Albrecht Kurdum

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Freitag, April 15, 2016

Steilmann-Insolvenz: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Nach Steilmann-Insolvenz: Anleger sollten Interessen bündeln und mögliche Schadensersatzansprüche prüfen! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!


Der Bekleidungshersteller Steilmann ist insolvent!

Kurz vor Ostern musste das Unternehmen Insolvenz beim Amtsgericht Dortmund anmelden, inzwischen mussten auch mehrere mit dem Unternehmen verbundene Unternehmen Insolvenz anmelden.

Um ihr Geld bangen dabei nicht nur die Beschäftigten von Steilmann, sondern auch die Anleger dreier Anleihen und die Aktionäre des Unternehmens, so wurden ca. 88 Mio. € über die drei Anleihen eingesammelt und ca. 9 Mio. € über die Aktien.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner raten betroffenen Steilmann-Anlegern ausdrücklich zur Interessenbündelung.

So sollten Anleger, sobald dies möglich ist, ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden, um wenigstens noch einen Teil ihrer Forderung realisieren zu können. Allerdings wird alleine über das Insolvenzverfahren wohl nur ein Bruchteil des angelegten Geldes zurück geführt werden können, Anleger sollten daher auch noch weitere Möglichkeiten der Schadenskompensation prüfen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu:

„Es sollten auch alle weiteren Möglichkeiten der Anleger geprüft werden, und zwar vor allem auch eventuelle Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne. Sind wesentliche Angaben im Verkaufsprospekt falsch, so kann der Anleger gegen die Prospektverantwortlichen Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne geltend machen. Diese Ansprüche gehen dann auf vollen Ersatz des Erwerbspreises, Zug um Zug gegen Übertragung der Papiere."

Pikant ist dabei vor allem, dass Steilmann vor erst ca. 5,5 Monaten an die Börse ging. Damals sprach das Management noch von einer "erfolgreichen Wachstumsgeschichte", auch wurden weitere Verkaufsstellen in Aussicht gestellt.

Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth "stellt sich ganz klar die Frage, warum oder ob die Unternehmensverantwortlichen vor ca. 5 Monaten nicht bereits um die äußerst schwierige Situation wussten".

Anleger der Steilmann SE können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Steilmann“ anschließen. Die Interessengemeinschaft „Steilmann“ bündelt die Anlegerinteressen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann-Anleihen anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steilmann-Anleihen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Freitag, April 08, 2016

Kündigung Ihres Bausparvertrages erhalten? BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen die Wirksamkeit der Kündigung.

Sie haben eine Kündigung Ihres Bausparvertrages erhalten, wollen diesen aber weiter besparen und von den hohen Zinsen profitieren?


Von Kündigungen sind betroffen vor allem Kunden:

der BHW Bausparkasse AG,

der LBS Baden-Württemberg,

der LBS Bayern,

der LBS West,

der LBS Nord,

der Wüstenrot Bausparkasse AG,

der Deutsche Bausparkasse Badenia AG,

DEBEKA, Schwäbisch Hall,

der BSQ Bausparkasse AG

sowie anderer Bausparkassen mit vergleichsweise hohen Zinsen bei Bausparverträgen.

Dabei berufen sich die Bausparkassen auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wonach Darlehensverträge nach 10 Jahren gekündigt werden können.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind der Auffassung, dass den Bausparkassen ein gesetzliches Kündigungsrecht nicht zur Seite steht.

Nach seinem Sinn und Zweck ist § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nach Erachten der Rechtsanwälte nicht auf den Fall der Kündigung durch eine Bausparkasse anwendbar. Diese Auffassung wurde zuletzt durch das Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt. Es gibt zahlreiche weitere Gerichtsentscheidungen, die die Unwirksamkeit der Kündigungen der Bausparkassen feststellen.

Es gibt aber auch Entscheidungen, die die Kündigung als wirksam sehen.

Der BGH hat sich noch nicht mit dem Komplex beschäftigt, so dass die Angelegenheit noch offen ist.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie, als erfahrene Fachkanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht, ob ein Vorgehen gegen die Kündigung z. B. durch Feststellungsklage sinnvoll ist.

Es zeigt sich immer wieder, dass Verbraucher gute Chancen haben, wenn sie sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehren, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Für die Prüfung Ihres Bausparvertrags durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse.

Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

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Briefkastenfirmen – Wie eine ganze Firma in einen kleinen Briefkasten passt.

Prominente aus Sport, Wirtschaft und Politik sollen in Panama Briefkastenfirmen unterhalten. Sein Vermögen im Ausland zu parken, verstößt nicht automatisch gegen Gesetze. Es kommt vielmehr darauf an, was dahinter steckt. Nur wer dem heimischen Finanzamt damit Vermögen verschweigt oder Geld aus kriminellen Geschäften wäscht macht sich strafbar.


Bei Kapitalanlagebetrügereien verstecken sich die beteiligten Personen sehr oft hinter Briefkastenfirmen. Wobei da natürlich nicht von Briefkastenfirmen sondern von International  Business Companies (IBC) gesprochen wird. So eine IBC ist in wenigen Tagen für ein paar Euro schnell gegründet. Haftungskapital ist nicht erforderlich. Der wirtschaftlich Berechtigte, also der Briefkasteneigentümer, versteckt sich in der Regel hinter Strohmännern. Die Gründung erfolgt meist per Post. Da Niemand zur Gründung persönlich erscheinen muss, kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass eine falsche Legitimation verwendet wird.   

Wie funktioniert eine Briefkastenfirma?

Die Firmen, für die eine Hülle gegeben wird, existieren nur auf dem Papier. Sie führt keine wirtschaftliche Betätigung durch Geschäfte aus. Sie besitzt nur eine Bankverbindung. Eine Buchhaltung oder eine Bilanzerstellung  sind sehr oft nicht erforderlich. Gut klingende und eine gewisse Größe vorgaukelnde Firmennamen, wie zum Beispiel, „Worldwide“, „First American“, „Global“, „Euro“,  oder „International“, werden problemlos eingetragen. Dieses potente Erscheinungsbild  wird oft noch dadurch untermauert, dass ein Haftungskapital über teilweise mehrere  Hundert Millionen Dollar in die Papiere eingetragen wird und dafür auch Aktien ausgegeben werden. Das findet aber alles nur auf dem Papier statt, Geld ist da nie im Spiel.

Wo werden Briefkastenfirmen gegründet?

Meistens wird eine Briefkastenfirma in einem der Steuerparadiese wie Panama, den britischen Jungferninseln, den Kaimaninseln aber auch in Delaware (USA) und Liechtenstein mit Hilfe von Anwälten oder Dienstleistern vor Ort gegründet. Die Beratungs- und Errichtungsstruktur dieser Offshore-Firmen gleichen einer regelrechten Großindustrie. Schätzungen gehen davon aus, dass weltweit jährlich zwischen 200 000 bis 250 000 Tausend  Offshore-Firmen gegründet werden.

Briefkastenfirmen und Kapitalanlagebetrug

Das Konstrukt Briefkastenfirma bietet den Betrügern den Vorteil, dass sie auf dem Papier große internationale Geschäfte vortäuschen können. So werden oft aufwendige Recherchen um festzustellen ob der Briefkasten einen realen wirtschaftlichen Hintergrund hat, frühzeitig wieder eingestellt, weil man auf ein undurchschaubares Geflecht von Firmen trifft.  Die Betrüger sichern sich vor Enttarnung durch die Gründung  virtueller Firmenimperien fast nahezu perfekt ab.  Bevorzugt werden für solche Tarnnetzwerke Länder mit strengem Bankgeheimnis, Verschwiegenheitspflicht der Treuhänder und Rechtsanwälte und natürlich ganz wichtig, mangelnder Rechtshilfe.

Pro forma gibt es oft einen Geschäftsführer, dessen Aufgabe besteht aber nur darin, einmal im Jahr pünktlich die Registergebühr zu zahlen. Um Finanzströme zu verschleiern, wird Geld oft über verschiedene Konten in verschiedenen Ländern an die Briefkastenfirma überwiesen. Es ist kaum herauszubekommen, wer hinter der Gesellschaft steckt!

Betrüger die das ganz große Rad drehen um das Aufspüren ihrer kriminell erworbenen Gelder zu verhindern, meiden oft die großen Offshore-Fabriken und nutzen stattdessen die Dienste kleiner und kleinster Länder. Da werden dann teilweise sogenannte „Ecconomic Citizenship Programs“ zur Verkomplizierung eventueller Nachforschungen in Anspruch genommen.  Für viel Geld  kann man sich damit eine zweite Identität (Pässe inklusive) verschaffen.

Ist die Gründung einer Briefkastenfirma legal?

Grundsätzlich ja.

Aber Briefkastenfirmen werden häufig dazu genutzt, um Steuerbetrug, Korruption oder Geldwäsche aus kriminellen Geschäften zu verschleiern.

Anders sieht es bei Gesellschaften aus, die zwar auch als Briefkastenfirmen bezeichnet werden, aber der legalen Minderung der Steuerlast dienen. Aus Sicht von Juristen ein großer Unterschied: Wenn eine Gesellschaft z. B. in Luxemburg oder Irland gegründet wird, um Steuern zu sparen und das gegenüber den Finanzbehörden auch transparent macht, ist das rechtlich in Ordnung.

Beispiele legaler Steuervermeidung

Legal ist es, wenn ein Unternehmen für eine Erfindung eine Lizenz vergibt. Die Tochtergesellschaft sitzt in Deutschland und muss der Mutter im Steuerparadies auf den britischen Jungferninseln Gebühren zahlen. Das mindert die Zahlungen an den Fiskus in Deutschland. Das ist legal, sofern die Lizenz einen wirtschaftlichen Wert hat.

Legal sei es ebenfalls, wenn der Ehemann einen Teil seines Vermögens vor seiner Frau in einer Briefkastenfirma verberge. Allerdings dürfe er bei einer Scheidung dieses Geld nicht verschweigen.

Welche Rolle spielen Banken bei der Begründung von Briefkastenfirmen?

Es sollen 15 deutsche Institute oder ihre Töchter in den "Panama Papers“ vorkommen. In welcher Form, ist allerdings bisher unklar.

Banken betonen die Rechtmäßigkeit der Vorgänge. So erklärt beispielsweise die Deutsche Bank: "Wir überprüfen, mit wem wir Geschäfte machen und stellen sicher, dass unsere Richtlinien, Verfahren und Systeme so gestaltet sind, dass sie allen relevanten Gesetzen und Regularien folgen.“

Die Hamburger Privatbank Berenberg bestätigt die Kontoführung für sogenannten Offshorefirmen im Ausland, betont aber: "Dies steht selbstverständlich im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen.“ Jeder hinter dem Konto stehende wirtschaftlich Berechtigte sei immer bekannt. "Nicht jeder, der mit Briefkastenfirmen in Berührung kommt, macht sich auch strafbar“, so Wirtschaftsstrafrechtler.

Gab es vergleichbare Fälle?

In der Vergangenheit hatten die HypoVereinsbank, die HSH Nordbank und die Commerzbank millionenschwere Bußgelder gezahlt. Sie sollen Kunden geholfen haben, Scheinfirmen in Überseegebieten wie Panama zu eröffnen und so Vermögen vor den Steuerbehörden zu verstecken. Die Behörden waren ihnen auf die Spur gekommen, nachdem Nordrhein-Westfalen eine Steuer-CD angekauft hatte.

Die Commerzbank dürfte einen Großteil der Deals von der Dresdner Bank geerbt haben, die sie im Herbst 2008 übernahm. Dem Vernehmen nach bot die Commerzbank die umstrittenen Praktiken seit 2008 aber nicht mehr an.

Der Briefkasten in Panama

Bis zu den „Panama Papers“ galten die panamesischen Briefkästen als „wasserdicht“. Es gab die Behauptung der wahre Briefkastenbesitzer sei niemals feststellbar.

In Panama kann man Firmen in unterschiedlicher Rechtsform eintragen lassen. Zur Auswahl stehen:
„Ltd.“, „S. A.“, „Inc.“ und „Corp“. Wobei der Firmenwortlaut in jeder Sprach registriert werden kann.

Präsenz vor Ort zeigt die Panama Firma in der Regel durch das sogenannte „Representative Office“. Etabliert ist so ein Büro meist in einem „Business Service“. Dort wird die Post, Faxe und Telefonate umgeleitet. Wert wird aber immer auf eine Prestige-Adresse gelegt, wie zum Beispiel die Bahnhofstraße in Zürich oder die Fifth Avenue in New York.   Für umfangreichere Geschäfte wird der Briefkasten mitunter auch bei einem Treuhänder angesiedelt.

Seit den Panama Papers schlafen Briefkastenbesitzer schlecht weil sie Angst vor Entdeckung haben. In vielen Fällen geht es nämlich  um Steuerhinterziehung.  Nirgends in Deutschland wird mittlerweile so gelogen wie in Steuererklärungen. Warum das so ist, bedarf wohl keiner Erklärung. Das Finanzamt wird belogen, dass sich die Balken biegen. Den Schlaf des Gerechten kann jedoch die kleine wohlhabende Clique die es versteht legal Steuern zu „optimieren“ auch weiterhin genießen? Diesen Damen und Herren sind die Gestaltungsmöglichkeiten die zur Einsparung der Erbschaftssteuer, zum Pfändungsschutz und anderer persönlicher Vorteile führen, wohl bekannt.

Wenn Sie Vermögenswerte an eine Stiftung übertragen, gelten diese dann nicht mehr als ihr persönliches Eigentum, sondern als Stiftungsvermögen. Das heißt, dass ihr persönlicher Besitz, von dem der Stiftung getrennt wird. Der Stiftungsbesitz kann von keinem Ihrer Gläubiger gepfändet oder beschlagnahmt werden. Ebenso kann es Ihnen nicht als zu versteuerndes Vermögen angerechnet werden. Im Falle einer Erbfolge, kann das Stiftungsvermögen nicht zu ihrem Erbe gezählt werden. Eine deutliche Reduzierung der Erbschaftssteuer und ein Wegfall von Erbstreitigkeiten kann dadurch sehr einfach erzielt werden.

Wir sprechen hier nicht von der Panama-Briefkastenfirma sondern von der Panama-Stiftung welche in ihrer heutigen Form im Personen- und Gesellschaftsrecht PGR bereits seit 1926 besteht. Wesentlichster Unterschied zu der in den meisten anderen Ländern bekannten (öffentlichen) Stiftungsformen liegt darin, dass die Errichtung dieser Privat-Stiftung hinsichtlich Gründung, Zweck und Organisation nur wenigen Beschränkungen unterworfen ist, während in der Regel viele Restriktionen und öffentliche Kontrolle das Stiftungsrecht prägen. Mit Gesetz Nr. 25 über Stiftungen privaten Charakters vom 12. Juni 1995 wurde das Privat-Stiftungsrecht in Panama entsprechend dem liechtensteinischen Vorbild eingeführt und zum Teil - unter Berücksichtigung von innovativen Neuerungen aus dem angloamerikanischen Recht des Trusts - sogar noch liberalisiert. Die Stiftung genießt absolute Steuerfreiheit für im Ausland erwirtschaftete Vermögenswerte (keine Einkommens-, Vermögens-, Grundstücks- oder andere Steuer). Einzige Abgabe ist die günstige "Annual Franchise Tax" von USD 150.--. Da dieses Land keine Erbschaftssteuer kennt, bleiben Nachfolgeregelungen mittels einer Stiftung ebenfalls steuerfrei.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage im Ausland können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Bildquelle: © w.r.wagner / www.pixelio.de

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Verluste bei Kapitalanlagen müssen nicht einfach so hingenommen werden!

Es gibt mehr Fälle als Anleger geneigt sind zu glauben, in denen Anlageverluste ausgeglichen werden können. Vielen Anlegern ist es einfach nicht bewusst, dass Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach so hingenommen werden müssen.


Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für die Bewertung eines Anspruchs.

Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen.

Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen.

Die Zahl der Anleger die in eine fragwürdige Kapitalanlage investiert haben ist sehr oft verblüffend hoch. Geht das Geld bei einer Anlage verloren, behalten viele Geschädigte dies jedoch  für sich. Sie glauben nämlich, dass es nur eine geringe Zahl von weiteren Opfern gibt. In Wirklichkeit gibt es meist  eine Vielzahl Geschädigter, was aber durch das Schweigen der geschädigten Anleger der Öffentlichkeit nicht bewusst ist.

Der  BSZ e.V. bittet Geschädigte dringend, Informationen nicht für sich zu behalten sondern darüber zu berichten. Nur so kann Schaden für weitere Anleger verhindert werden. Mit Ihrer Information an uns betreiben Sie aktiven Verbraucher- und Anlegerschutz. Dafür danken wir ihnen schon jetzt.

Wir sichern aber auch Betroffenen die in (scheinbar) ungesetzliche oder eigentlich  undurchführbare Finanzgeschäfte hineingezogen wurden und aus Angst vor der Blamage keine Anzeige erstatten oder zumindest rechtliche Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen, diskrete Hilfe zu.

Wenn es um die Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Anlage gescheitert – was nun?

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage gescheitert – was nun? können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: © Andreas Hermsdorf / www.pixelio.de

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.





OPALENBURG – ANLEGER: NICHT UNGEPRÜFT ZAHLEN!

Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG werden derzeit gerichtlich in Anspruch genommen, wenn sie die Zahlung der Rateneinlagen gestoppt haben.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB empfehlen: Anleger sollten außergerichtlichen und / oder gerichtlichen Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachkommen.

Das Amtsgericht München hat in einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB erstrittenen Urteil im Februar 2016 die Klage der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG auf Zahlung rückständiger Raten abgewiesen. Die Widerrufsbelehrung, so das Amtsgericht München, sei fehlerhaft, weshalb die Anlegerin ihre auf den Beitritt gerichtete Vertragserklärung auch noch Jahre nach dem Beitritt widerrufen konnte.

Der Fall zeigt, dass Anleger gute Chancen haben können, sich gegen die behauptete Forderung der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG erfolgreich zu wehren, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz.

Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz meint, dass auch die von der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. KG verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Zudem sind nach den Erfahrungen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  Anleger häufig nicht über die mit dem Erwerb einer Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG einhergehenden Risiken bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals aufgeklärt worden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG und wurde mit der Forderungsabwehr beauftragt.

Die Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Fonds anwaltlich prüfen zu lassen, ob Erfolg versprechende Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestehen. In vielen Fällen übernehmen zudem bestehende Rechtsschutzversicherungen der Anleger die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten. Wichtig dabei ist, wegen möglicher Verjährung nicht zu lange zu warten.

Wenn es um die Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Opalenburg Vermögensverwaltung.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Opalenburg Vermögensverwaltung können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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