Freitag, April 08, 2016

Briefkastenfirmen – Wie eine ganze Firma in einen kleinen Briefkasten passt.

Prominente aus Sport, Wirtschaft und Politik sollen in Panama Briefkastenfirmen unterhalten. Sein Vermögen im Ausland zu parken, verstößt nicht automatisch gegen Gesetze. Es kommt vielmehr darauf an, was dahinter steckt. Nur wer dem heimischen Finanzamt damit Vermögen verschweigt oder Geld aus kriminellen Geschäften wäscht macht sich strafbar.


Bei Kapitalanlagebetrügereien verstecken sich die beteiligten Personen sehr oft hinter Briefkastenfirmen. Wobei da natürlich nicht von Briefkastenfirmen sondern von International  Business Companies (IBC) gesprochen wird. So eine IBC ist in wenigen Tagen für ein paar Euro schnell gegründet. Haftungskapital ist nicht erforderlich. Der wirtschaftlich Berechtigte, also der Briefkasteneigentümer, versteckt sich in der Regel hinter Strohmännern. Die Gründung erfolgt meist per Post. Da Niemand zur Gründung persönlich erscheinen muss, kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass eine falsche Legitimation verwendet wird.   

Wie funktioniert eine Briefkastenfirma?

Die Firmen, für die eine Hülle gegeben wird, existieren nur auf dem Papier. Sie führt keine wirtschaftliche Betätigung durch Geschäfte aus. Sie besitzt nur eine Bankverbindung. Eine Buchhaltung oder eine Bilanzerstellung  sind sehr oft nicht erforderlich. Gut klingende und eine gewisse Größe vorgaukelnde Firmennamen, wie zum Beispiel, „Worldwide“, „First American“, „Global“, „Euro“,  oder „International“, werden problemlos eingetragen. Dieses potente Erscheinungsbild  wird oft noch dadurch untermauert, dass ein Haftungskapital über teilweise mehrere  Hundert Millionen Dollar in die Papiere eingetragen wird und dafür auch Aktien ausgegeben werden. Das findet aber alles nur auf dem Papier statt, Geld ist da nie im Spiel.

Wo werden Briefkastenfirmen gegründet?

Meistens wird eine Briefkastenfirma in einem der Steuerparadiese wie Panama, den britischen Jungferninseln, den Kaimaninseln aber auch in Delaware (USA) und Liechtenstein mit Hilfe von Anwälten oder Dienstleistern vor Ort gegründet. Die Beratungs- und Errichtungsstruktur dieser Offshore-Firmen gleichen einer regelrechten Großindustrie. Schätzungen gehen davon aus, dass weltweit jährlich zwischen 200 000 bis 250 000 Tausend  Offshore-Firmen gegründet werden.

Briefkastenfirmen und Kapitalanlagebetrug

Das Konstrukt Briefkastenfirma bietet den Betrügern den Vorteil, dass sie auf dem Papier große internationale Geschäfte vortäuschen können. So werden oft aufwendige Recherchen um festzustellen ob der Briefkasten einen realen wirtschaftlichen Hintergrund hat, frühzeitig wieder eingestellt, weil man auf ein undurchschaubares Geflecht von Firmen trifft.  Die Betrüger sichern sich vor Enttarnung durch die Gründung  virtueller Firmenimperien fast nahezu perfekt ab.  Bevorzugt werden für solche Tarnnetzwerke Länder mit strengem Bankgeheimnis, Verschwiegenheitspflicht der Treuhänder und Rechtsanwälte und natürlich ganz wichtig, mangelnder Rechtshilfe.

Pro forma gibt es oft einen Geschäftsführer, dessen Aufgabe besteht aber nur darin, einmal im Jahr pünktlich die Registergebühr zu zahlen. Um Finanzströme zu verschleiern, wird Geld oft über verschiedene Konten in verschiedenen Ländern an die Briefkastenfirma überwiesen. Es ist kaum herauszubekommen, wer hinter der Gesellschaft steckt!

Betrüger die das ganz große Rad drehen um das Aufspüren ihrer kriminell erworbenen Gelder zu verhindern, meiden oft die großen Offshore-Fabriken und nutzen stattdessen die Dienste kleiner und kleinster Länder. Da werden dann teilweise sogenannte „Ecconomic Citizenship Programs“ zur Verkomplizierung eventueller Nachforschungen in Anspruch genommen.  Für viel Geld  kann man sich damit eine zweite Identität (Pässe inklusive) verschaffen.

Ist die Gründung einer Briefkastenfirma legal?

Grundsätzlich ja.

Aber Briefkastenfirmen werden häufig dazu genutzt, um Steuerbetrug, Korruption oder Geldwäsche aus kriminellen Geschäften zu verschleiern.

Anders sieht es bei Gesellschaften aus, die zwar auch als Briefkastenfirmen bezeichnet werden, aber der legalen Minderung der Steuerlast dienen. Aus Sicht von Juristen ein großer Unterschied: Wenn eine Gesellschaft z. B. in Luxemburg oder Irland gegründet wird, um Steuern zu sparen und das gegenüber den Finanzbehörden auch transparent macht, ist das rechtlich in Ordnung.

Beispiele legaler Steuervermeidung

Legal ist es, wenn ein Unternehmen für eine Erfindung eine Lizenz vergibt. Die Tochtergesellschaft sitzt in Deutschland und muss der Mutter im Steuerparadies auf den britischen Jungferninseln Gebühren zahlen. Das mindert die Zahlungen an den Fiskus in Deutschland. Das ist legal, sofern die Lizenz einen wirtschaftlichen Wert hat.

Legal sei es ebenfalls, wenn der Ehemann einen Teil seines Vermögens vor seiner Frau in einer Briefkastenfirma verberge. Allerdings dürfe er bei einer Scheidung dieses Geld nicht verschweigen.

Welche Rolle spielen Banken bei der Begründung von Briefkastenfirmen?

Es sollen 15 deutsche Institute oder ihre Töchter in den "Panama Papers“ vorkommen. In welcher Form, ist allerdings bisher unklar.

Banken betonen die Rechtmäßigkeit der Vorgänge. So erklärt beispielsweise die Deutsche Bank: "Wir überprüfen, mit wem wir Geschäfte machen und stellen sicher, dass unsere Richtlinien, Verfahren und Systeme so gestaltet sind, dass sie allen relevanten Gesetzen und Regularien folgen.“

Die Hamburger Privatbank Berenberg bestätigt die Kontoführung für sogenannten Offshorefirmen im Ausland, betont aber: "Dies steht selbstverständlich im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen.“ Jeder hinter dem Konto stehende wirtschaftlich Berechtigte sei immer bekannt. "Nicht jeder, der mit Briefkastenfirmen in Berührung kommt, macht sich auch strafbar“, so Wirtschaftsstrafrechtler.

Gab es vergleichbare Fälle?

In der Vergangenheit hatten die HypoVereinsbank, die HSH Nordbank und die Commerzbank millionenschwere Bußgelder gezahlt. Sie sollen Kunden geholfen haben, Scheinfirmen in Überseegebieten wie Panama zu eröffnen und so Vermögen vor den Steuerbehörden zu verstecken. Die Behörden waren ihnen auf die Spur gekommen, nachdem Nordrhein-Westfalen eine Steuer-CD angekauft hatte.

Die Commerzbank dürfte einen Großteil der Deals von der Dresdner Bank geerbt haben, die sie im Herbst 2008 übernahm. Dem Vernehmen nach bot die Commerzbank die umstrittenen Praktiken seit 2008 aber nicht mehr an.

Der Briefkasten in Panama

Bis zu den „Panama Papers“ galten die panamesischen Briefkästen als „wasserdicht“. Es gab die Behauptung der wahre Briefkastenbesitzer sei niemals feststellbar.

In Panama kann man Firmen in unterschiedlicher Rechtsform eintragen lassen. Zur Auswahl stehen:
„Ltd.“, „S. A.“, „Inc.“ und „Corp“. Wobei der Firmenwortlaut in jeder Sprach registriert werden kann.

Präsenz vor Ort zeigt die Panama Firma in der Regel durch das sogenannte „Representative Office“. Etabliert ist so ein Büro meist in einem „Business Service“. Dort wird die Post, Faxe und Telefonate umgeleitet. Wert wird aber immer auf eine Prestige-Adresse gelegt, wie zum Beispiel die Bahnhofstraße in Zürich oder die Fifth Avenue in New York.   Für umfangreichere Geschäfte wird der Briefkasten mitunter auch bei einem Treuhänder angesiedelt.

Seit den Panama Papers schlafen Briefkastenbesitzer schlecht weil sie Angst vor Entdeckung haben. In vielen Fällen geht es nämlich  um Steuerhinterziehung.  Nirgends in Deutschland wird mittlerweile so gelogen wie in Steuererklärungen. Warum das so ist, bedarf wohl keiner Erklärung. Das Finanzamt wird belogen, dass sich die Balken biegen. Den Schlaf des Gerechten kann jedoch die kleine wohlhabende Clique die es versteht legal Steuern zu „optimieren“ auch weiterhin genießen? Diesen Damen und Herren sind die Gestaltungsmöglichkeiten die zur Einsparung der Erbschaftssteuer, zum Pfändungsschutz und anderer persönlicher Vorteile führen, wohl bekannt.

Wenn Sie Vermögenswerte an eine Stiftung übertragen, gelten diese dann nicht mehr als ihr persönliches Eigentum, sondern als Stiftungsvermögen. Das heißt, dass ihr persönlicher Besitz, von dem der Stiftung getrennt wird. Der Stiftungsbesitz kann von keinem Ihrer Gläubiger gepfändet oder beschlagnahmt werden. Ebenso kann es Ihnen nicht als zu versteuerndes Vermögen angerechnet werden. Im Falle einer Erbfolge, kann das Stiftungsvermögen nicht zu ihrem Erbe gezählt werden. Eine deutliche Reduzierung der Erbschaftssteuer und ein Wegfall von Erbstreitigkeiten kann dadurch sehr einfach erzielt werden.

Wir sprechen hier nicht von der Panama-Briefkastenfirma sondern von der Panama-Stiftung welche in ihrer heutigen Form im Personen- und Gesellschaftsrecht PGR bereits seit 1926 besteht. Wesentlichster Unterschied zu der in den meisten anderen Ländern bekannten (öffentlichen) Stiftungsformen liegt darin, dass die Errichtung dieser Privat-Stiftung hinsichtlich Gründung, Zweck und Organisation nur wenigen Beschränkungen unterworfen ist, während in der Regel viele Restriktionen und öffentliche Kontrolle das Stiftungsrecht prägen. Mit Gesetz Nr. 25 über Stiftungen privaten Charakters vom 12. Juni 1995 wurde das Privat-Stiftungsrecht in Panama entsprechend dem liechtensteinischen Vorbild eingeführt und zum Teil - unter Berücksichtigung von innovativen Neuerungen aus dem angloamerikanischen Recht des Trusts - sogar noch liberalisiert. Die Stiftung genießt absolute Steuerfreiheit für im Ausland erwirtschaftete Vermögenswerte (keine Einkommens-, Vermögens-, Grundstücks- oder andere Steuer). Einzige Abgabe ist die günstige "Annual Franchise Tax" von USD 150.--. Da dieses Land keine Erbschaftssteuer kennt, bleiben Nachfolgeregelungen mittels einer Stiftung ebenfalls steuerfrei.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage im Ausland können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Bildquelle: © w.r.wagner / www.pixelio.de

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